Dänemark, bekannt für seine hohe Lebensqualität und starke Wirtschaft, zieht qualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt an. Die Navigation durch das dänische Arbeitsgenehmigungs- und Visasystem kann komplex sein, aber das Verständnis der Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die dänische Visalandschaft, mit Fokus auf Arbeitsgenehmigungen, Antragsverfahren, Optionen für den dauerhaften Aufenthalt, Abhängigenvisa und Compliance.
Das Verständnis der spezifischen Visaoptionen und Antragsprozesse ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang zur Arbeit in Dänemark. Auch Arbeitgeber haben spezifische Verantwortlichkeiten, um die Visa-Compliance für ihre ausländischen Arbeitnehmer sicherzustellen. Die Kenntnis dieser Vorschriften trägt dazu bei, ein legales und produktives Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Dänemark bietet verschiedene Visatypen, die auf unterschiedliche Beschäftigungsszenarien zugeschnitten sind. Hier ist ein Überblick über die häufigsten:
- Das Positivlisten-Schema: Dieses Schema richtet sich an Personen mit Berufen, die derzeit in Dänemark gefragt sind. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und spiegelt die sich ändernden Bedürfnisse des dänischen Arbeitsmarktes wider.
- Das Gehaltsgrenzen-Schema: Dieses Schema gilt für Personen, denen ein Job mit einem Gehalt über einem bestimmten Schwellenwert angeboten wurde, derzeit etwa 46.800 DKK pro Monat (Schätzung für 2025, Änderungen vorbehalten).
- Das Fast-Track-Schema: Dieses Schema ermöglicht es zertifizierten Unternehmen, hochqualifizierte Mitarbeiter mit deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten nach Dänemark zu bringen.
- Das Forscher-Schema: Dieses Schema ist für Forscher und Akademiker gedacht, die nach Dänemark kommen, um an einer Forschungseinrichtung oder Universität zu arbeiten.
- Das Trainee-Schema: Dieses Schema richtet sich an Personen, die an einem strukturierten Ausbildungsprogramm bei einem dänischen Unternehmen teilnehmen.
Visaschema | Zielbewerber | Hauptanforderungen |
---|---|---|
Positivliste | Personen in gefragten Berufen | Beruf muss auf der Positivliste stehen; relevante Qualifikationen und Erfahrung |
Gehaltsgrenze | Hochbezahlte Mitarbeiter | Gehalt über dem Mindestschwellenwert; relevante Qualifikationen und Erfahrung |
Fast-Track | Hochqualifizierte Mitarbeiter zertifizierter Unternehmen | Unternehmen muss zertifiziert sein; Mitarbeiter muss spezifische Qualifikationskriterien erfüllen |
Forscher | Forscher und Akademiker | Beschäftigung an einer anerkannten Forschungseinrichtung; relevante akademische Qualifikationen |
Trainee | Teilnehmer an strukturierten Ausbildungsprogrammen | Formale Ausbildungsvereinbarung mit einem dänischen Unternehmen; relevanter Bildungshintergrund |
Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis
Der Antrag auf eine dänische Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Jobangebot: Sicherung eines Jobangebots von einem dänischen Arbeitgeber.
- Antragseinreichung: Der Antrag kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer eingereicht werden, je nach spezifischem Schema. Es ist oft effizienter, wenn der Arbeitgeber den Antrag bearbeitet, insbesondere beim Fast-Track-Schema.
- Dokumentation: Sammeln aller erforderlichen Dokumente, einschließlich Passkopien, Bildungszertifikate, Arbeitsverträge und Nachweise über Qualifikationen.
- Gebührenzahlung: Zahlung der erforderlichen Antragsgebühr.
- Biometrie: Bereitstellung von Biometrie (Fingerabdrücke und Foto) bei einer dänischen Botschaft oder einem Konsulat.
- Bearbeitung: Warten auf die Bearbeitung des Antrags durch den dänischen Einwanderungsdienst (SIRI).
- Erteilung der Genehmigung: Bei Genehmigung Erhalt der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Erforderliche Dokumente (typisch):
- Passkopie
- Arbeitsvertrag
- Bildungszertifikate und Diplome
- Nachweis über Qualifikationen und Erfahrung
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Passfoto
- Antragsformular
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (falls vom spezifischen Schema gefordert)
Schritt | Beschreibung | Geschätzter Zeitrahmen |
---|---|---|
Jobangebot | Sicherung eines Jobangebots von einem dänischen Arbeitgeber. | Variiert |
Antragseinreichung | Einreichung des Antrags über das Online-Portal. | 1-2 Wochen |
Dokumentation | Sammeln und Vorbereitung aller notwendigen Dokumente. | 2-4 Wochen |
Gebührenzahlung | Zahlung der Antragsgebühr online. | 1 Tag |
Biometrie | Bereitstellung von Biometrie an einem festgelegten Ort. | 1-2 Wochen (Termin) |
Bearbeitung | SIRI prüft den Antrag. | 1-3 Monate (schemaabhängig) |
Erteilung der Genehmigung | Erhalt der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach Genehmigung. | 1-2 Wochen |
Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
Nach einem bestimmten Zeitraum des Aufenthalts in Dänemark können ausländische Arbeitnehmer möglicherweise eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die wichtigsten Anforderungen umfassen in der Regel:
- Kontinuierlicher Aufenthalt: Typischerweise 5-8 Jahre kontinuierlicher legaler Aufenthalt in Dänemark.
- Beschäftigung: Vollzeitbeschäftigung während des Aufenthaltszeitraums.
- Sprachkenntnisse: Bestehen eines Dänisch-Sprachtests.
- Finanzielle Selbstversorgung: Nachweis der Fähigkeit, sich finanziell ohne öffentliche Mittel zu unterstützen.
- Einwandfreies Führungszeugnis: Keine schweren strafrechtlichen Verurteilungen.
- Integration: Erfüllung von Integrationsanforderungen, wie das Bestehen eines Staatsbürgerschaftstests.
Anforderung | Details |
---|---|
Aufenthalt | 5-8 Jahre kontinuierlicher legaler Aufenthalt |
Beschäftigung | Vollzeitbeschäftigung |
Sprachkenntnisse | Bestehen eines Dänisch-Sprachtests (z.B. Prøve i Dansk 3) |
Finanzielle Selbstversorgung | Fähigkeit, sich ohne öffentliche Mittel zu unterstützen |
Führungszeugnis | Keine schweren strafrechtlichen Verurteilungen |
Integration | Bestehen eines Staatsbürgerschaftstests und Nachweis der Integration in die dänische Gesellschaft |
Optionen für Abhängigenvisa
Familienmitglieder von ausländischen Arbeitnehmern mit einer gültigen dänischen Arbeitserlaubnis können ein Abhängigenvisum beantragen. Berechtigte Familienmitglieder umfassen in der Regel:
- Ehepartner oder eingetragene Partner
- Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
Das Abhängigenvisum erlaubt es Familienmitgliedern, in Dänemark zu leben und in einigen Fällen zu arbeiten. Die Anforderungen umfassen typischerweise:
- Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- Nachweis der finanziellen Unterstützung
- Nachweis der Unterkunft
- Gültige Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers
Dokument | Zweck |
---|---|
Heiratsurkunde | Nachweis der ehelichen Beziehung |
Geburtsurkunde | Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung |
Passkopien | Identifikation der Familienmitglieder |
Nachweis der Unterkunft | Nachweis einer geeigneten Unterkunft in Dänemark |
Nachweis der finanziellen Unterstützung | Nachweis der Fähigkeit, die Familie ohne öffentliche Mittel zu unterstützen |
Verpflichtungen zur Visa-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Verantwortung, die Visa-Compliance sicherzustellen. Arbeitgeber müssen:
- Sicherstellen, dass ausländische Arbeitnehmer die notwendigen Arbeitsgenehmigungen und Visa haben.
- Alle relevanten Arbeitsgesetze und Vorschriften einhalten.
- Änderungen im Beschäftigungsstatus den Behörden melden.
- Genaue Aufzeichnungen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer führen.
Arbeitnehmer müssen:
- Die Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis einhalten.
- Die Behörden über Änderungen ihrer persönlichen Umstände informieren.
- Alle dänischen Gesetze und Vorschriften einhalten.
- Sicherstellen, dass ihr Visum während der gesamten Beschäftigung gültig bleibt.
Verpflichtung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
---|---|---|
Visaanforderungen | Sicherstellen, dass Arbeitnehmer gültige Genehmigungen haben | Einhaltung der Genehmigungsbedingungen |
Arbeitsgesetze | Einhaltung aller Arbeitsgesetze | Einhaltung der dänischen Gesetze |
Änderungen melden | Änderungen im Beschäftigungsstatus melden | Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren |
Aufzeichnungen führen | Genaue Beschäftigungsaufzeichnungen führen | Sicherstellen der Visumgültigkeit |
Zusammenarbeit | Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden | Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden |