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UruguaySteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Uruguay

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Uruguay haben Arbeitgeber verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Unternehmensgewinnen und anderen Abgaben.

Arbeitgeberpflichten in Uruguay für 2025

Stand heute, 5. Februar 2025, haben Arbeitgeber in Uruguay die folgenden steuerlichen Verpflichtungen:

Lohnsteuer

  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber zahlen 12,625 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters für die Sozialversicherung. Dieser Beitrag deckt Altersvorsorge (7,5 %), Krankenversicherung (5 %), den Restrukturierungsfonds für Arbeit (0,1 %) und den Garantiefonds für Arbeitsguthaben (0,025 %). Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeitragssätze für die Altersvorsorge gelten bis zu einem monatlichen Betrag von UYU 256.821 bis zum 31. Dezember 2024 (Der übersteigende Betrag ist befreit).
  • Arbeitnehmerabzüge: Arbeitgeber müssen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer abziehen. Die Einkommensteuerabzüge erfolgen im Rahmen eines Pay-As-You-Earn (PAYE) Systems, wobei sich die Sätze je nach Einkommensniveau unterscheiden. Die Sozialversicherungsabzüge liegen je nach familiären Verhältnissen zwischen 18,1 % und 23,1 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Dies umfasst Beiträge zur Altersvorsorge (15 %), Krankenversicherung (3 % bis 8 %), den Restrukturierungsfonds für Arbeit (0,1 %) und den Garantiefonds für Arbeitsguthaben (0,1 %). Die Beiträge zur Krankenversicherung basieren auf einer Basislohneinheit (BWU). Vergütungen, die 2,5 monatliche BWUs nicht überschreiten, unterliegen 3 %, wenn sie unter der Schwelle liegen, oder höheren Sätzen von 4,5 % bis 8 % je nach Unterhaltspflichten.
  • Häufigkeit und Frist der Lohnabrechnung: Die Lohnabrechnung erfolgt in der Regel monatlich, mit Zahlung an die Arbeitnehmer bis zum 5. Tag des Folgemonats.
  • 13. Gehalt (Aguinaldo): Arbeitgeber sind verpflichtet, ein 13. Gehalt, bekannt als Aguinaldo, in zwei Raten zu zahlen, eine im Juni und die andere im Dezember.

Körperschaftssteuer (IRAE)

  • Steuersatz: Der Körperschaftssteuersatz beträgt 25 % des Nettoeinkommens.
  • Zahlungsplan: Vorauszahlungen sind monatlich vor dem 25. Tag eines jeden Monats fällig. Die verbleibende Steuerschuld auf Basis der Finanzergebnisse des ersten Quartals, des ersten Halbjahrs, von neun Monaten und des Steuerjahrs muss innerhalb von fünf Tagen nach den jeweiligen Fristen zur Berichterstattung gezahlt werden.
  • Abgabefrist: Die jährliche Körperschaftssteuererklärung muss bis Ende des vierten Monats nach dem Geschäftsjahresende, das der 31. Dezember ist, eingereicht werden.

Andere Steuern

  • Mehrwertsteuer (IVA): Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 22 %. Ein ermäßigter Satz von 10 % gilt für bestimmte essentielle Güter und Dienstleistungen.
  • Vermögenssteuer (IP): Eine Vermögenssteuer von 1,5 % wird jährlich auf das Nettovermögen von Unternehmen erhoben. Für Banken und andere Finanzinstitute beträgt der Steuersatz 2,8 %. Unternehmen mit Sitz in Niedrigsteuer- oder steuerfreien Gebieten ohne feste Niederlassung in Uruguay unterliegen einem Satz von 3 %.
  • Grundsteuer: Gemeinden erheben Grundsteuern auf Immobilien zu variablen Sätzen.
  • Grundstücksübertragungssteuer: Eine Steuer von 2 % ist sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer bei einer Immobilienübertragung zu zahlen. Andere Steuerpflichtige (außer direkte Erben) zahlen 4 %, oder 3 % im Fall von Erben.
  • ICOSA Steuer: Bei der Gründung müssen Unternehmen eine einmalige Steuer von 1,5 % auf Basis eines fiktiven Betrags zahlen.

Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR)

  • Steuersatz: Einkommen von Nichtansässigen wird in der Regel zu einem Pauschalsatz von 12 % besteuert. Ausnahmen umfassen einen Satz von 30,25 % auf Einkommen aus uruguayischen Immobilien, die von Unternehmen in Niedrigsteuergebieten gehalten werden, einen Satz von 25 % auf andere Einkommen solcher Unternehmen und unterschiedliche Sätze für andere Einkommensarten.

Einkommensteuer für ausländische IT-Fachkräfte

  • Ein spezifisches Steuersystem gilt für ausländische IT-Fachkräfte, die in Uruguay arbeiten. Arbeitgeber müssen 12 % des Nominalgehalts als Einkommensteuer für Nichtansässige einbehalten und diese im Folgemonat an die Steuerbehörden abführen. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und auf Anfrage der Steuerbehörde oder der Sozialversicherungsanstalt nachzuweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen am 5. Februar 2025 aktuell sind und dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Uruguay konzentrieren sich die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich auf Sozialversicherungsbeiträge und einen fiktiven Betrag für unterhaltsberechtigte Kinder.

Einkommenssteuer (IRPF)

  • Progressive Steuersätze: Das Einkommensteuersystem in Uruguay nutzt progressive Steuersätze. Diese reichen von 0 % bis 36 % basierend auf dem jährlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Stand 2023 gab es Vorschläge zur Senkung dieser Sätze; es bleibt jedoch ungewiss, ob und wie diese Änderungen bis Februar 2025 umgesetzt wurden.
  • Abzüge:
    • Sozialversicherungsbeiträge: Verpflichtende Beiträge zum Sozialversicherungssystem sind abziehbar.
    • Unterhaltsberechtigte Kinder: Ein fiktiver Betrag für die Bildung, Ernährung, Gesundheitsversorgung und Unterbringung von unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern ist abziehbar. Es wurde vorgeschlagen, diesen Abzug bis 2023 auf 20 BPC (US $2.900) pro Jahr und Kind zu erhöhen. Bestätigen Sie jedoch den aktuellen Betrag für 2025. Der abziehbare Betrag wird berechnet, indem ein proportionaler Satz auf die zulässigen Abzüge basierend auf dem nominalen Jahreseinkommen des Arbeitnehmers angewendet wird. Wenn dieses Einkommen 180 BPC (US $26.000) oder weniger beträgt, sollte der Satz ab 2023 von 10 % auf 14 % erhöht werden. Bestätigen Sie den aktuellen Satz für 2025. Für höhere Einkommen gilt ein niedrigerer Satz. Nach den Informationen von 2024 konnten diejenigen mit monatlichen Einkünften unter 15 BPC (USD 2.300) 14 % der gesamten Abzüge absetzen, während diejenigen mit höheren Verdiensten nur 8 % absetzen konnten.
    • Mietzahlungen: Für Mietzahlungen für permanenten Wohnraum ist eine Steuerermäßigung verfügbar. Diese sollte bis 2023 auf 8 % erhöht werden. Bestätigen Sie die aktuellen Details für 2025.
    • Hypothekenzinsen: Ein Abzug ist für Hypothekenzinszahlungen für einen permanenten Wohnsitz bis zu einem bestimmten Limit möglich. Dieses Limit sollte ab 2023 erhöht werden. Überprüfen Sie die aktuellen Bestimmungen für 2025.

Sozialversicherungssteuer (IASS)

  • Die Sozialversicherungssteuer (IASS) wird auf bestimmte Einkommensquellen erhoben, darunter Renten und andere Leistungen.
  • Mindeststeuerfreier Betrag: Es gibt einen jährlichen Mindestfreibetrag für die IASS. Überprüfen Sie den aktuellen Betrag für 2025, da ab 2023 Änderungen vorgeschlagen wurden.

Arbeitgeberabzüge

Arbeitgeber in Uruguay sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer einzubehalten und an die Dirección General Impositiva (DGI), die Steuerbehörde Uruguays, abzuführen. Stellen Sie sicher, dass Sie den aktuellen DGI-Vorschriften bezüglich Fristen und Verfahren für Abzüge und Zahlungen entsprechen.

Andere Überlegungen

  • Sachleistungen: Die meisten den Arbeitnehmern gewährten Vorteile, ob in bar oder als Sachleistung, unterliegen der Einkommensteuer.
  • Aktualisierte Informationen: Steuerrechte und -vorschriften können sich häufig ändern. Überprüfen Sie stets die neuesten Informationen bei offiziellen Quellen oder einem Steuerberater, um die aktuellsten Details zu den Steuerabzügen für Arbeitnehmer in Uruguay für 2025 zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In Uruguay ist die Mehrwertsteuer (VAT), lokal bekannt als Impuesto al Valor Agregado (IVA), eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Mehrwertsteuersätze

  • Regulärer Satz: 22% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 10% gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, darunter Grundnahrungsmittel, Seife, Medizin, einige Tourismus- und Gesundheitsdienstleistungen. Der ermäßigte 9% Mehrwertsteuersatz für Tourismusdientleistungen, die elektronisch bezahlt werden, lief am 30. April 2025 aus und fällt wieder auf den regulären Satz von 22% zurück.
  • Nullsatz: 0% gilt für Exporte, Milch, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Lehrmaterialien.
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, darunter Transaktionen mit Fremdwährungen, Wertpapieren, Anleihen, Aktien, Immobilienvermietungen und einige Bankdienstleistungen.

Mehrwertsteuer Registrierung

  • Verpflichtend: Alle Unternehmen, die in Uruguay gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeiten ausüben, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, unabhängig vom Umsatz. Es gibt keine Umsatzgrenze für die Registrierung.
  • Nicht ansässige Anbieter von digitalen Dienstleistungen: Nicht ansässige Anbieter, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen (B2C) anbieten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Anbieter, die nur Geschäfte (B2B) bedienen, sind in der Regel nicht verpflichtet, sich zu registrieren; stattdessen behält der uruguayische Geschäftskunde die Mehrwertsteuer ein und führt sie ab.
  • Prozess: Unternehmen erhalten bei der Registrierung eine Steueridentifikationsnummer (RUT), die für alle steuerlichen Zwecke einschließlich der Mehrwertsteuer verwendet wird.

Mehrwertsteuer Einreichung und Zahlung

  • Häufigkeit: Monatlich für die meisten Unternehmen. Einige kleine Steuerzahler können sich für eine jährliche Einreichung qualifizieren.
  • Frist: Im Allgemeinen in der zweiten Monatshälfte nach dem Berichtszeitraum. Das genaue Datum variiert je nach RUT und Zahlungsmethode des Steuerzahlers.
  • Elektronische Rechnungsstellung: Uruguay verlangt die elektronische Rechnungsstellung für fast alle Mehrwertsteuerpflichtigen. Der 31. Dezember 2024 ist die endgültige Frist für die Mehrheit der verbleibenden Steuerzahler, um die elektronische Rechnungsstellung im XML-Format sowohl für B2B- als auch B2C-Transaktionen umzusetzen.
  • Erklärungen: Monatlich mit Formular 2176 eingereicht (oder jährlich mit Formular 2178 für qualifizierte Kleinsteuerzahler).

IMESI (Verbrauchssteuer)

  • Bestimmte Waren: Gilt für den ersten inländischen Verkauf durch Hersteller oder Importeure bestimmter Waren wie alkoholische Getränke, Tabak, Benzin, Kraftstoff, Schmiermittel und andere Erdölprodukte.
  • Variable Sätze: Die Sätze sind produktspezifisch und können beträchtlich sein (z.B. bis zu 80% für alkoholische Getränke, 70% für Tabak und über 133% für einige Erdölprodukte). Andere Waren wie Erfrischungsgetränke, Kosmetika und Kraftfahrzeuge haben Sätze, die von 10% bis 30% reichen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

  • Verspätete Mehrwertsteuerzahlung: Die Bußgelder reichen von 5% bis 20% der fälligen Mehrwertsteuer, abhängig von der Verzögerung, zuzüglich Zinsen.

Dieser Überblick ist aktuell zum Stand vom 5. Februar 2025 und kann Änderungen der Vorschriften unterliegen. Für die genauesten und aktuellsten Informationen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder offizielle Regierungsressourcen.

Steuervergünstigungen

Uruguay bietet eine Reihe von Steueranreizen, die darauf abzielen, Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Steueranreize für Unternehmen

  • Investitionsförderungsregime (Gesetz Nr. 16.906): Dieses Regime bietet Anreize wie Befreiungen, Gutschriften und Abzüge bei der Körperschaftsteuer (IRAE) für Investitionen in bestimmte Sektoren oder Regionen. Die genauen Vorteile hängen von den spezifischen Projektbedingungen ab und bieten IRAE-Befreiungen von 30% bis 100%. Kürzliche Änderungen durch Dekret 268/020 verbessern die verfügbaren Vorteile weiter.
  • Freihandelszonen: Unternehmen, die in diesen Zonen tätig sind, genießen ein äußerst günstiges Steuerumfeld, einschließlich voller Befreiungen von IRAE, Vermögenssteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.), IMESI, ICOSA und anderen lokalen Steuern sowie Befreiung von Einfuhrzöllen.
  • Industrieparks: Unternehmen, die sich in Industrieparks ansiedeln oder dort tätig sind, profitieren von IRAE-Befreiung auf Industrieanlagen sowie Befreiung von Verbrauchssteuer und MwSt. auf den Erwerb solcher Güter. Dekret 170/019 und Dekret 143/018 (Mai 2018) regeln diese Anreize.
  • Softwareentwicklung: Eine 100% IRAE-Befreiung steht für Softwareentwicklungsaktivitäten zur Verfügung, vorausgesetzt, dass mindestens 50% der damit verbundenen Kosten in Uruguay anfallen. Dividenden aus diesen Aktivitäten sind ebenfalls steuerfrei.
  • Anreize für Telekommunikation (Dekret 281/024): Telekommunikationsunternehmen, die an elektronischer Überwachung für strafrechtliche Ermittlungen beteiligt sind, profitieren von IRAE-Befreiungen (bis zu etwa 1,84 Millionen US-Dollar) auf Investitionen in elektronische Datenverarbeitungsgeräte und Software, die vor dem 30. Juni 2025 getätigt werden.

Steueranreize für Einzelpersonen

  • Anreize für IT-Profis: Qualifizierte IT-Fachkräfte, die nach Uruguay ziehen, können sich für die Nicht-Residenten-Einkommensteuer (IRNR) zu einem einheitlichen Satz von 12% statt der progressiven Einkommenssteuersätze (IRPF) von 0% bis 36% entscheiden. Dies gilt für diejenigen, die unter bestimmten Bedingungen (z.B. physische Anwesenheit, Verzicht auf Sozialversicherung) für Unternehmen in Uruguay arbeiten, insbesondere für diejenigen innerhalb des Software-Regimes. Verträge müssen bis zum 28. Februar 2025 abgeschlossen sein.
  • Steuerliche Vorteile für Steuerresidenten: Neue Steuerresidenten genießen einen 11-jährigen Steuererlass auf Einkünfte aus dem Ausland. Alternativ können sie einen permanenten Satz von 7% auf ausländische Dividenden und Zinsen wählen und auf den Steuererlass verzichten. Auf andere ausländische Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalgewinne) wird keine Steuer erhoben. Es gibt keine Steuer auf ausländisches Vermögen für Residenten.

Mehrwertsteuer (MwSt.) Anreize

  • Reduzierung der MwSt. im Tourismus: Ein reduzierter MwSt.-Satz von 9% gilt für bestimmte Tourismusdienstleistungen (Mietwagen, Unterkunftsmieten) bis zum 30. April 2025. Elektronische Zahlungsmethoden sind erforderlich, um sich zu qualifizieren. Der Standard-MwSt.-Satz beträgt 22%.
  • Steuerguthaben für E-Rechnungen (Dekret 206/019): Steuerzahler mit geringer Wirtschaftskraft profitieren von einem Steuerguthaben von bis zu UI 80 (etwa $493,58 für 2025) pro Monat für die Einführung von E-Rechnungen. Dies wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Weitere Anreize

  • Freihafen- und Flughafenregime: Bietet spezifische Steuervorteile für Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind.
  • Handelsaktivitäten-Regime: Bietet Vorteile für Unternehmen, die mit Waren oder Dienstleistungen handeln.
  • Forstwirtschaftsregime: Bietet Anreize für forstwirtschaftliche Investitionen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuergesetze und Vorschriften ändern können. Die Konsultation eines Steuerfachmanns wird empfohlen, um aktuelle Informationen zu erhalten und die Berechtigung für spezifische Anreize zu bestimmen.

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