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TunesienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Tunesien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Tunesien haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen, Körperschaftssteuern und anderen Abgaben.

Arbeitgeber Lohnsteuern

  • Sozialversicherung: 16,57 % des Bruttogehalts. Ein ermäßigter Satz von 0,5 % gilt für vollständig exportorientierte Industrieunternehmen.
  • Arbeitsunfallversicherung: 0,5 % des Bruttogehalts. Dieser neue Beitrag finanziert ein Programm zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die von wirtschaftlichen Entlassungen betroffen sind.
  • Wohnungsabgabe: 1 % des Bruttogehalts für industrielle Fertigungsunternehmen und 2 % für andere Sektoren.
  • Entwicklungsabgabe: 2,0 % des Bruttogehalts. Diese Abgabe kann je nach spezifischem Tätigkeitssektor variieren.
  • Berufsausbildungssteuer: 1 % des Bruttogehalts im Fertigungssektor und 2 % für andere Sektoren.

Arbeitnehmer Lohnsteuern

  • Sozialversicherung: 9,18 % des Bruttogehalts. Dieser Beitrag wird vom Arbeitgeber einbehalten.
  • Arbeitsunfallversicherung: 0,5 % des Bruttogehalts. Dies ist ein neuer Beitrag, der 2025 eingeführt wurde.

Einkommensteuer (Individuell)

  • Residenten: Besteuert auf Welteinkommen mit progressiven Sätzen:

    • 0 % für Einkommen bis zu 5.000 TND.
    • 26 % für Einkommen zwischen 5.001 und 20.000 TND.
    • 28 % für Einkommen zwischen 20.001 und 30.000 TND.
    • 32 % für Einkommen zwischen 30.001 und 50.000 TND.
    • 35 % für Einkommen über 50.001 TND.
  • Nicht-Residenten: Besteuert auf Einkünfte aus tunesischen Quellen. Ein Pauschalsatz von 20 % gilt für Bruttoeinkünfte bei Aufenthalten bis zu sechs Monaten, insbesondere für ausländische Mitarbeiter von vollständig exportierenden Unternehmen oder solche, die weniger als sechs Monate in einem Steuerjahr in Tunesien arbeiten.

Körperschaftssteuer (CIT)

  • Der Standard-Körperschaftssteuersatz beträgt 15 %. Spezifische Sätze gelten für bestimmte Sektoren. Eine 4-jährige Befreiung von der Körperschaftssteuer steht neu gegründeten Unternehmen zur Verfügung, die 2024 oder 2025 eine Investitionserklärung vorlegen, beginnend ab Beginn der Geschäftstätigkeit bis zum 31. Dezember desselben Jahres.

Sonstige Steuern

  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standardsatz beträgt 19 %.

Steuererklärung und Zahlung

  • Monatliche Steuererklärungen: Fällig bis zum 20. des Folgemonats für elektronische Einreichungen und bis zum 28. für andere Methoden. Diese Erklärung umfasst die MwSt, Quellensteuern und andere Abgaben wie die soziale Wohnungssteuer.
  • Jährliche Körperschaftssteuererklärung: Fällig bis zum 25. März des Folgejahres, verlängert bis zum 25. Juni für Aktiengesellschaften (PLCs) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), die gesetzlichen Prüfungen unterliegen.
  • Jahreserklärung des Arbeitgebers: Fällig bis zum 30. April des Folgejahres und gibt alle während des Jahres gezahlten oder angefallenen Gehälter und Gebühren an.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber behalten sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge ein und zahlen diese vierteljährlich an die Sozialversicherungsbehörden.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Eine Konsultation mit einem Steuerexperten wird für die aktuellsten und spezifischsten Ratschläge empfohlen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Tunesien leisten Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung und Einkommensteuer, was sich auf ihr Nettogehalt auswirkt.

Arbeitnehmerbeiträge

  • Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 9,18 % ihres Bruttogehalts an die Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). Dies deckt Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Renten und andere soziale Leistungen ab.
  • Berufsauslagenabzug: Nach den Sozialversicherungsbeiträgen wird ein Abzug von 10 % auf das Gehalt angewendet, der auf TND 2.000 jährlich begrenzt ist. Dies berücksichtigt arbeitsbezogene Ausgaben.
  • Einkommensteuer: Es gilt ein progressives Einkommensteuersystem. Die Steuersätze hängen von der jährlichen Einkommensklasse ab, reichen von 0 % für Einkommen bis zu TND 5.000 bis zu 35 % für Einkommen über TND 50.000. Zu versteuerndes Einkommen wird nach Abzug der Sozialversicherung und der Berufsausgabenpauschale berechnet.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Einbehaltung: Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer ein.
  • Monatliche Zahlungen: Die Einkommensteuereinbehaltungen sind bis zum 20. des folgenden Monats für elektronische Einreichungen an die Steuerbehörden fällig (28. für andere).
  • Vierteljährliche Zahlungen: Die Sozialversicherungsbeiträge (sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile) sind vierteljährlich an die CNSS zu zahlen.
  • Jährliche Erklärung: Arbeitgeber müssen eine jährliche Erklärung einreichen, die die einbehaltenen Steuern zusammenfasst.
  • Fonds für den wirtschaftlichen Verlust von Beschäftigungsversicherungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 0,5 % der Lohnsumme in diesen von der CNSS verwalteten Fonds ein. Er unterstützt Arbeitnehmer, die aufgrund wirtschaftlicher Faktoren arbeitslos werden.

Einkommensteuersätze (2025)

Die Einkommensteuersätze für Einwohner sind wie folgt:

  • 0 % für Einkommen bis zu TND 5.000
  • 26 % für Einkommen zwischen TND 5.000,01 und TND 20.000
  • 28 % für Einkommen zwischen TND 20.000,01 und TND 30.000
  • 30 % für Einkommen zwischen TND 30.000,01 und TND 50.000
  • 35 % für Einkommen über TND 50.000

Steuerwohnsitz

Eine Person wird als Steuerresident in Tunesien betrachtet, wenn:

  • Sie einen festen Wohnsitz in Tunesien haben.
  • Ihr Aufenthalt in Tunesien in einem Kalenderjahr 183 Tage überschreitet.

Nicht-Residenten (Aufenthalt weniger als sechs Monate in einem Kalenderjahr) werden nur auf tunesische Einkünfte besteuert.

Wichtige Überlegungen

  • Sachleistungen: Leistungen wie Unterkunft, Firmenwagen und Mahlzeiten gelten als Teil des Bruttogehalts und unterliegen sowohl den Sozialversicherungsbeiträgen als auch der Einkommensteuer. Diese Leistungen werden zu ihren tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber bewertet.
  • Steuererklärungsfrist: Für Arbeitnehmer ist die jährliche Steuererklärung bis zum 5. Dezember des Folgejahres fällig.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Tunesien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern. Diese Abkommen können eine Doppelbesteuerung von Einkünften verhindern, die von Bewohnern beider Länder erzielt werden.

Haftungsausschluss: Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und dienen nur zu Informationszwecken. Konsultieren Sie einen Steuerberater für persönliche Beratung.

Mehrwertsteuer

In Tunesien ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt-Sätze

  • Standardrate: 19% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen).
  • Ermäßigte Sätze: 13% (bestimmte Dienstleistungen wie Rückversicherung und Gütertransport) und 7% (medizinische Dienstleistungen, Papier für Zeitungen/Zeitschriften, Tourismus und inländischer Stromverbrauch unter 300 kWh).
  • Nullsatz: 0% (Exporte und damit verbundene Dienstleistungen, bestimmte Grundnahrungsmittel, einige Finanzdienstleistungen, landwirtschaftliche Lieferungen, Pharmazeutika, Darlehenszinsen und internationaler Transport).
  • Befreit: Bestimmte Finanzdienstleistungen, Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche Lieferungen, Verlagswesen (physisch und elektronisch), Pharmazeutika, Darlehenszinsen und internationaler Transport.

MwSt-Registrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen müssen sich vor ihrem ersten steuerpflichtigen Verkauf registrieren. Einzelhändler haben einen jährlichen Umsatzschwellenwert von 100.000 TND.
  • Nicht-ansässige Händler: Sie können sich als ausländische Steuerpflichtige registrieren oder das Vorsteuerabzugsmechanismus nutzen, bei dem der Kunde die fällige Mehrwertsteuer einbehält.

MwSt-Einreichung und Zahlungen

  • Häufigkeit: Monatlich (bis zum 28. des Folgemonats für eingetragene Unternehmen und bis zum 15. für Einzelpersonen) oder vierteljährlich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1 Million TND.
  • Methode: Hauptsächlich online, mit der Möglichkeit der Papierform für Unternehmen unterhalb der 1 Millionen TND Schwelle.
  • MwSt-Gutschrifterstattungen: Unternehmen können überschüssige Vorsteuer durch Antrag beim Finanzministerium zurückfordern.
  • Rechnungsanforderungen: Rechnungen müssen Lieferant-/Kundendaten, Steuernummern, Datum, Rechnungsnummer, Beschreibung der Waren/Dienstleistungen, MwSt-Satz und -Betrag sowie Bruttosumme enthalten. Gutschriften werden nicht ausgestellt; Rechnungen werden storniert und neu ausgestellt. Elektronische Rechnungsstellung ist für große Unternehmen obligatorisch und für andere optional.

MwSt-Änderungen 2025

  • Elektrizität: Die MwSt auf Niederspannungsstrom für den Haushalt wird von 13% auf 7% für Verbrauch unter 300 kWh reduziert.
  • Andere von Steuererleichterungen betroffene Sektoren:
    • Gemeinschaftsunternehmen
    • Pharmazeutische Industrien
    • Kaffee und Tee
    • Industrieunternehmen (7% MwSt auf Busse für den Mitarbeitershuttle)

Steuerfreie Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, darunter einige Grundnahrungsmittel, Bildungsmaterialien, Gesundheitsversorgung und Finanzdienstleistungen. Spezifische Details können bei den tunesischen Steuerbehörden eingeholt werden.

Zusätzliche Informationen

  • Lieferzeitpunkt: Bei Waren ist es das Lieferdatum; bei Dienstleistungen der frühere Zeitpunkt von Leistungserbringung oder Rechnungszahlung. Bei Importen wird die MwSt vor der Zollabfertigung gezahlt.
  • Sozialwohnungssteuer: Eine Steuer von 1% auf Bruttogehälter, einschließlich Sachleistungen, ist von Arbeitgebern in Tunesien zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird immer empfohlen, einen Steuerfachmann für aktuelle Vorschriften zu konsultieren.

Steuervergünstigungen

Tunesien bietet verschiedene Steueranreize an, die in erster Linie darauf abzielen, Investitionen, Exporte und die regionale Entwicklung zu fördern. Ab dem 5. Februar 2025 gelten die folgenden Anreize:

Allgemeine Anreize

  • Neugegründete Unternehmen: Neu gegründete Unternehmen, ausgenommen solche in spezifischen Sektoren (Finanzen, Energie außer erneuerbare Energien und Immobilienentwicklung), die im Jahr 2024 oder 2025 eine Investitionserklärung abgeben, sind für vier Jahre von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit, vorausgesetzt, sie nehmen innerhalb von zwei Jahren nach der Erklärung den Betrieb auf und halten sich an die tunesischen Rechnungslegungsstandards. Diese vierjährige Befreiung erfolgt vor allen anderen Anreizprogrammen wie Abzügen für Unternehmen in Gebieten der Regionalentwicklung.
  • Investitionsanreizgesetz: Dieses Gesetz bietet verschiedene Anreize wie Steuererleichterungen auf reinvestierte Gewinne (bis zu 15 %), Zollbefreiungen für Investitionsgüter ohne lokale Entsprechung, Aussetzung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren (nicht lokal produziert) für Investitionsprojekte und die Option einer degressiven Abschreibungsmethode für Produktionseinrichtungen mit einer Nutzungsdauer von über sieben Jahren. Dies gilt für alle Unternehmen außer denen in den Bereichen Bergbau, Energie, lokaler Handel und Finanzen. Einige Anträge erfordern eine Selbstdeklaration, während andere eine vorherige Genehmigung benötigen.

Sektorspezifische Anreize

  • Exportierende Unternehmen: Unternehmen, die alle ihre Waren exportieren, profitieren von einem Steuersatz von 15 % auf Exportgewinne, vollständige Befreiung auf reinvestierte Gewinne und Einkommen sowie vollständige Befreiung von Abgaben und Steuern auf Waren (einschließlich Rohstoffe, Transportmittel und Dienstleistungen), die für ihren Betrieb notwendig sind. Internationale Handels- und Dienstleistungsunternehmen sind jedoch seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr berechtigt, die Mehrwertsteuerbefreiung auf Importe und lokale Anschaffungen in Anspruch zu nehmen.
  • Regionale Entwicklungszonen: Anreize wie Abzüge und Befreiungen stehen für Investitionen in ausgewiesenen Zonen zur Verfügung, um das Wirtschaftswachstum in weniger entwickelten Regionen zu fördern.
  • Landwirtschaft: Steuerliche Vorteile fördern Investitionen in die landwirtschaftliche Entwicklung zur Unterstützung von Produktivität und Nachhaltigkeit.

Sonstige Anreize

  • Reduzierte Mehrwertsteuer: Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % (herabgesetzt von 13 %) gilt für Niederspannungsstrom für den Hausgebrauch für Personen, die weniger als 300 kWh monatlich verbrauchen. Der Standard-Mehrwertsteuersatz wurde auf 7 % für Busse gesenkt, die von Industriebetrieben für den Transport von Mitarbeitern erworben werden (Fahrzeuge unter Zolltarifnummer 87-02 und nicht älter als zehn Jahre). Spezifische Steuerermäßigungen gelten auch für Kaffee, Tee und bestimmte landwirtschaftliche Produkte. Das Finanzgesetz für 2025 hat das Mehrwertsteuerregime für Gemeinschaftsunternehmen und die pharmazeutische Industrie ausgesetzt. Die Mehrwertsteuer ist auf Kreditzinsen für crowdfinanzierte Projekte befreit.

Körperschaftssteuersätze

  • Der allgemeine Körperschaftssteuersatz beträgt 20 % (erhöht von 15 % im Jahr 2024).
  • Der Körperschaftssteuersatz für den Finanzsektor beträgt 40 % (erhöht von 35 % im Jahr 2024).

Es ist wichtig, sich mit Steuerfachleuten über die neuesten Vorschriften und spezifischen Berechtigungskriterien ab dem 5. Februar 2025 zu beraten. Steuerrecht und -vorschriften sind komplex und können sich ändern. Diese Übersicht dient nur zu Informationszwecken.

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