Tunesien begrüßt ausländische Fachkräfte und Investoren, die zur Wirtschaft des Landes beitragen. Für Personen, die planen, in Tunesien zu arbeiten, beinhaltet die Navigation im Einwanderungssystem das Verständnis der Anforderungen sowohl für Eintrittsvisa als auch für Arbeitserlaubnisse. Der Prozess erfordert in der Regel eine Sponsoring durch einen lokalen Arbeitgeber und die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Rahmenbedingungen für ausländische Beschäftigung.
Die Beschaffung der notwendigen Dokumente ist ein entscheidender Schritt, bevor ein ausländischer Staatsbürger legal im Land wohnen und arbeiten kann. Dies umfasst oft die Koordination zwischen dem zukünftigen Arbeitnehmer und dem sponsorneden Arbeitgeber, um erforderliche Unterlagen zu sammeln und Anträge bei den zuständigen tunesischen Behörden sowohl im Ausland als auch innerhalb Tunesiens einzureichen.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsbürger, die in Tunesien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum, das oft als "Visa Long Séjour" oder "Visa D" bezeichnet wird. Dieses Visum wird typischerweise für Zwecke wie Beschäftigung, Geschäftsreisen oder langfristigen Aufenthalt ausgestellt. Der spezifische Typ des Langzeitvisums hängt vom Aufenthaltszweck des Einzelnen ab.
Während das Langzeitvisum die Einreise und den Aufenthalt erlaubt, gewährt es nicht automatisch das Recht zu arbeiten. Das Arbeitserlaubnisrecht wird durch eine separate Arbeitserlaubnis, die in Verbindung mit oder nach Erhalt des Langzeitvisums beantragt werden muss, verliehen.
| Visartyp | Zweck | Typische Dauer | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Long-Stay Visum (D) | Beschäftigung, Geschäft, Langfristiger Aufenthalt | > 90 Tage | Nachweis des Zwecks (z. B. Arbeitsvertrag) |
| Kurzfristiges Visum (C) | Tourismus, Geschäft (Kurzzeit) | Bis zu 90 Tage | Nicht für langfristige Beschäftigung |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Die Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) in Tunesien zu erhalten, ist ein multi-stufiger Prozess, der hauptsächlich vom sponsorneden Arbeitgeber initiiert wird. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht durch einen qualifizierten tunesischen Staatsbürger besetzt werden kann.
Anspruchsvoraussetzungen
- Der ausländische Staatsbürger muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Der sponsornede Arbeitgeber muss rechtmäßig in Tunesien registriert sein.
- Der Arbeitgeber muss die Genehmigung des zuständigen Ministeriums (oft Ministerium für Berufsbildung und Beschäftigung) einholen.
- Die angebotene Stelle muss mit den Geschäftstätigkeiten des Arbeitgebers übereinstimmen.
- Es können je nach Job spezifische Qualifikationen oder Erfahrungen erforderlich sein.
Erforderliche Dokumentation
Häufig benötigte Dokumente für die Antragstellung der Arbeitserlaubnis umfassen:
- Ausgefülltes Antragsformular durch den Arbeitgeber.
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsbürgers.
- Kopien der rechtlichen Registrierung des Arbeitgebers.
- Entwurf des Arbeitsvertrags, unterzeichnet von beiden Parteien.
- Nachweis der Qualifikationen des ausländischen Staatsbürgers (Diplome, Zertifikate).
- Lebenslauf (CV) des ausländischen Staatsbürgers.
- Begründung des Arbeitgebers zur Notwendigkeit, einen ausländischen Staatsbürger einzustellen.
- Medizinischer Nachweis.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers.
Antragsverfahren
- Arbeitgeberantrag: Der tunisische Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis und die unterstützenden Dokumente beim Ministerium für Berufsbildung und Beschäftigung oder bei dessen regionalen Büros ein.
- Prüfung und Genehmigung: Das Ministerium prüft den Antrag, bewertet die Rechtfertigung des Arbeitgebers und die Qualifikationen des ausländischen Staatsbürgers. Dabei kann auch ein Arbeitsmarkttest erfolgen.
- Ausstellung der Arbeitserlaubnis: Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
- Visa-Antrag: Der ausländische Staatsbürger beantragt ein Langzeitvisum bei der tunesischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland und legt die genehmigte Arbeitserlaubnis oder den Nachweis ihrer Genehmigung sowie weitere erforderliche Visadokumente vor.
- Einreise und Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise nach Tunesien mit dem Langzeitvisum muss der ausländische Staatsbürger innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (in der Regel einen Monat) eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei der örtlichen Polizei oder im Sicherheitsbezirk beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis gekoppelt.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, typischerweise zwischen 4 und 12 Wochen oder länger, abhängig von der Arbeitsbelastung des Ministeriums und der Komplexität des Antrags. Die Visa-Bearbeitungszeiten bei Botschaften/Konsulaten variieren ebenfalls.
Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel unterliegen Änderungen. Anfang 2025 liegen die Gebühren für die TND 150-300 für die Arbeitserlaubnis und rund TND 100-200 für die Aufenthaltserlaubnis, zuzüglich möglicher Verwaltungsgebühren. Diese Zahlen sind Schätzungen und sollten bei den relevanten Behörden bestätigt werden.
Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Tunesien wird nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum des vorübergehenden Wohnens oder Arbeitens gewährt. Es handelt sich meist um einen Ermessensprozess, basierend auf langfristigen Bindungen an das Land, erheblichen Investitionen oder anderen außergewöhnlichen Umständen.
Obwohl kein klar definiertes Punktesystem oder automatischer Weg allein nach Jahren der Beschäftigung besteht, könnten Personen, die legal in Tunesien wohnen und arbeiten und zwar über einen längeren Zeitraum (oft 5-10 Jahre oder mehr), berechtigt sein, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder sogar die Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen zu beantragen. Dabei ist in der Regel Nachweis über stabile Beschäftigung, Integration in die tunesische Gesellschaft und ein sauberes rechtliches Führungszeugnis erforderlich. Investitionen in die tunesische Wirtschaft können ebenfalls für die langfristige Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden.
Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer, die gültige Arbeit- und Aufenthaltstitel in Tunesien besitzen, können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder zur Teilnahme einladen. Zur unmittelbaren Familie zählen üblicherweise Ehepartner und minderjährige Kinder.
Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren
- Der Hauptarbeitnehmer muss ein gültiges Langzeitvisum, eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Angehörige müssen ein Visa D für den Langzeitaufenthalt bei der tunesischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.
- Der Antrag muss Nachweise über die Familienbeziehung enthalten (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Der Hauptarbeitnehmer muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um die Angehörigen zu unterstützen.
- Nach der Einreise nach Tunesien müssen Angehörige ebenfalls eine eigene Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) basierend auf ihrer Beziehung zum Hauptarbeitnehmer beantragen.
Der Prozess für Angehörige entspricht dem des Hauptantrags bezüglich Visum- und Aufenthaltserlaubnisanträgen und erfordert ähnliche Nachweise ihrer Identität, Beziehung und finanziellen Unterstützung.
Verpflichtungen zur Visum-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Aufrechterhaltung desLegalstatus in Tunesien erfordert laufende Compliance sowohl vom Arbeitgeber als auch vom ausländischen Mitarbeiter.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis hat, bevor er mit der Beschäftigung beginnt.
- Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis erhält.
- Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und des tunesischen Arbeitsrechts.
- Melden aller Änderungen des Status des Mitarbeiters (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses) bei den zuständigen Behörden.
- Unterstützung des Mitarbeiters bei der Erneuerung seiner Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse.
- Führen genauer Aufzeichnungen der ausländischen Arbeitnehmer.
Verpflichtungen des Mitarbeiters
- Erhalten des erforderlichen Langzeitvisums vor der Reise nach Tunesien.
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens nach der Ankunft.
- Sicherstellen, dass ihre Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleiben.
- Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis, nur für den sponsorneden Arbeitgeber in der genehmigten Position zu arbeiten.
- Einhaltung der tunesischen Gesetze und Vorschriften.
- Behörden über Änderungen in den persönlichen Umständen (z. B. Adressänderung) informieren.
- Tunesien bei Ablauf der Erlaubnisse verlassen, falls diese nicht verlängert werden.
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