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Tschechische Republik

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Tschechische Republik

Urlaubszeit

In der Tschechischen Republik schützt das Arbeitsgesetzbuch die Rechte der Arbeitnehmer auf bezahlten Urlaub. Vollzeitbeschäftigte haben in der Regel Anspruch auf mindestens vier Wochen (20 Arbeitstage) bezahlten Urlaub pro Jahr. Bestimmte Berufe wie Lehrer und akademisches Personal können jedoch Anspruch auf verlängerten Urlaub von bis zu acht Wochen haben.

Anspruch und Erwerb

Arbeitnehmer müssen in der Regel mindestens 60 Tage innerhalb eines Kalenderjahres beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben, um den vollen Urlaubsanspruch zu erhalten. Der Urlaubsanspruch wird anteilig erworben, wobei Arbeitnehmer für jeden vollständig gearbeiteten Kalendermonat 1/12 ihres jährlichen Urlaubsanspruchs erwerben.

Berechnung und Vergütung

Die Berechnung des Urlaubs in der Tschechischen Republik basiert auf Arbeitstagen. Während ihres Urlaubs haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihr volles, reguläres Gehalt.

Nicht genutzter Urlaub

Idealerweise sollte der Urlaub im Kalenderjahr, in dem er erworben wird, genutzt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch einvernehmlich vereinbaren, nicht genutzten Urlaub zu übertragen, der in der Regel bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres genutzt werden muss. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genutzte erworbene Urlaubszeit.

Feiertage

Die Tschechische Republik feiert im Laufe des Jahres eine Mischung aus nationalen, religiösen und historischen Feiertagen. Hier ist eine Übersicht der offiziell beobachteten Feiertage:

Feiertage mit festem Datum

  • Neujahrstag (1. Januar): Markiert den Beginn des Kalenderjahres.
  • Ostermontag (März/April): Ein christlicher Feiertag, der auf den Ostersonntag folgt. Das genaue Datum variiert jährlich.
  • Tag der Arbeit (1. Mai): Feiert die Beiträge der Arbeiter international.
  • Tag der Befreiung vom Faschismus (8. Mai): Gedenkt dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa.
  • Tag der Heiligen Kyrill und Method (5. Juli): Ehrt die beiden byzantinischen Missionare, die das Christentum zu den slawischen Völkern brachten.
  • Jan-Hus-Tag (6. Juli): Gedenkt dem Martyrium von Jan Hus, einem bedeutenden christlichen Reformator.
  • Tag der tschechischen Staatlichkeit (28. September): Feiert den Tod von Sankt Wenzel, dem Schutzpatron der Tschechischen Republik.
  • Tag der Entstehung des unabhängigen tschechoslowakischen Staates (28. Oktober): Feiert die Gründung der Tschechoslowakei im Jahr 1918.
  • Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie (17. November): Gedenkt sowohl der Studentendemonstration gegen die Nazi-Besatzung 1939 als auch der Samtenen Revolution von 1989.
  • Heiligabend (24. Dezember): Der Tag vor dem Weihnachtstag.
  • Weihnachtstag (25. Dezember): Ein christlicher Feiertag, der die Geburt Jesu Christi feiert.
  • Stephanstag (26. Dezember): Der Tag nach dem Weihnachtstag.

Urlaubsarten

In der Tschechischen Republik stellt das Arbeitsrecht sicher, dass Arbeitnehmer Zugang zu verschiedenen Arten von Urlaub haben, um persönliche Bedürfnisse und Situationen zu bewältigen.

Bezahlter Urlaub

  • Urlaubsanspruch: Das Arbeitsgesetzbuch schreibt für Vollzeitbeschäftigte einen Mindestanspruch von vier Wochen (20 Arbeitstage) bezahlten Urlaub pro Jahr vor. Bestimmte Berufe, wie Lehrer, können Anspruch auf mehr Urlaub haben.
  • Krankenurlaub: Arbeitnehmer, die erkranken, haben Anspruch auf Krankenurlaub mit Entgeltfortzahlung. Die Dauer des bezahlten Krankenurlaubs hängt von der Schwere der Krankheit und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Unbezahlter Urlaub

  • Mutterschaftsurlaub: Mütter haben nach der Geburt Anspruch auf 28 Wochen Mutterschaftsurlaub, bei Mehrlingsgeburten werden zusätzliche sechs Wochen gewährt.
  • Vaterschaftsurlaub: Väter können nach der Geburt eines Kindes bis zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen.
  • Elternzeit: Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternzeit, um sich um ein Kind zu kümmern, bis es 3 Jahre alt ist. Dieser Urlaub ist unbezahlter, aber die Eltern können staatliche Leistungen erhalten.
  • Sonstiger unbezahlter Urlaub: Das Arbeitsgesetzbuch erlaubt unbezahlten Urlaub für bestimmte Umstände wie Hochzeiten, Beerdigungen oder Umzüge, obwohl die Dauer begrenzt sein kann.

Zusätzliche Urlaubsoptionen

  • Arbeitgeberspezifischer Urlaub: Einige Arbeitgeber bieten zusätzliche Urlaubsregelungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus an, wie z.B. persönliche Urlaubstage.
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