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Personalkostenrechner in Tschechische Republik

Arbeitskostenrechner für Tschechische Republik

Einstellung in Tschechische Republik? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Tschechische Republik

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Tschechische Republik-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Tschechische Republik

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherung 24,8% Bruttogehalt des Mitarbeiters (begrenzt)
Krankenversicherung 9% Bruttogehalt des Mitarbeiters (ohne Begrenzung)
Personal Income Tax (PIT) 15% / 23% Bruttogehalt des Mitarbeiters plus Arbeitgeber-Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge

Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften

  • Arbeitgeber müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Einstellung ihres ersten Mitarbeiters für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung anmelden.
  • Monatliche Zahlungen für einbehaltene Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung sind bis zum 20. des folgenden Monats fällig.
  • Arbeitgeber müssen bis zum 20. März des Folgejahres eine jährliche Steuerabrechnung einreichen.

Mitarbeitersteuerabzüge in der Tschechischen Republik werden hauptsächlich durch Lohnabzüge durch Arbeitgeber geregelt und umfassen Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherungsbeiträge. Mitarbeitende können zudem bestimmte Steuervergünstigungen für Ausgaben wie Rentenbeiträge, Lebensversicherungsprämien und Weiterbildung geltend machen.

Einkommensteuer

  • Steuersätze: Es besteht ein zweistufiges System mit einem Satz von 15 % für Einkommen bis zu CZK 1.762.812 jährlich (CZK 146.901 monatlich) und 23 % für Einkommen, das diesen Schwellenwert übersteigt, ab 2026.
  • Steuerermäßigungen / Steuervergünstigungen:
    • Die Grundsteuervergünstigung beträgt CZK 30.840 jährlich, ab 2026.
    • Weitere Steuervergünstigungen sind für Beiträge zu bestimmten Produkten wie Zusatzrentenversicherung, Privatlebenversicherung und andere langfristige Anlageprodukte bis zu einem Höchstausmaß von CZK 48.000 jährlich, ab 2026, verfügbar.

Sozialversicherung und Krankenversicherung

  • Sozialversicherung: Mitarbeitende leisten einen Beitrag von 7,1 % ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung, die Rentenversicherung, Krankengeldversicherung und Arbeitslosengeld umfasst. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen Beitrag von 24,8 %, berechnet auf das Bruttogehalt. Diese Sätze gelten ab 2026. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge beträgt CZK 2.350.416 ab 2026.
  • Krankenversicherung: Mitarbeitende zahlen 4,5 % ihres Bruttogehalts für die Krankenversicherung. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich 9 %, ebenfalls berechnet auf das Bruttogehalt. Diese Sätze gelten ab 2026. Es gibt keine jährliche Obergrenze für Krankenversicherungsbeiträge.

Weitere Abzüge und Leistungen

  • Verpflegungszuschuss: Arbeitgeber können bis zu CZK 123,90 pro Tag als Zuschuss für Mitarbeitende an die Mahlzeiten gewähren, die ab 2026 vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind.
  • Nicht-monetäre Leistungen: Gesundheitsbezogene Leistungen bis zu CZK 48.967 jährlich sind ab 2026 steuer- und beitragsfrei, während andere Freizeit-Leistungen bis zu CZK 24.483,50 jährlich ab 2026 steuerfrei sind. Beträge, die diese Grenzen übersteigen, unterliegen der Besteuerung und Beitragszahlung.
  • Spenden: Steuerliche Abzüge sind für Spenden bis zu einem bestimmten Limit möglich. Für Spenden im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise wurde das Abzugslimit erhöht, das bis 2027 verlängert wurde.
  • Steuererklärung: Steuererklärungen werden üblicherweise vom Arbeitgeber für Mitarbeitende eingereicht, und von der Person selbst, wenn das Einkommen im Kalenderjahr 15.000 CZK übersteigt. Der allgemeine Termin ist der 31. März, oder der 30. Juni, wenn sie durch einen Steuerberater eingereicht wird.
Martijn
Daan
Harvey

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