Arbeitgebersteuerpflichten
Ab dem 5. Februar 2025 haben Arbeitgeber in der Tschechischen Republik mehrere Steuerpflichten bezüglich ihrer Mitarbeiter.
Einkommensteuer
- Sätze: Das Einkommensteuersystem der Tschechischen Republik hat zwei Sätze: einen Grundsatz von 15% und einen höheren Satz von 23%. Der Satz von 23% gilt für jährliche Einkommen über CZK 1.676.052 oder monatliches Einkommen über CZK 139.671.
- Abzug: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer von den Gehältern und Löhnen der Mitarbeiter ab.
- Zahlungsfrist: Einkommensteuerzahlungen sind bis zum 20. des Folgemonats fällig.
- Jährliche Abrechnung: Obwohl es keine monatlichen Gehaltsabrechnungen gibt, müssen Arbeitgeber eine jährliche Steuererklärung einreichen, in der die insgesamt einbehaltene und gezahlte Einkommensteuer für alle Mitarbeiter aufgeführt ist. Diese ist bis zum 20. März des Folgejahres fällig.
- Steuererklärungen der Mitarbeiter: Mitarbeiter müssen ihre individuellen Steuererklärungen einreichen, die zwischen dem 1. April und dem 1. Mai fällig sind (bei elektronischer Einreichung).
Sozialversicherungsbeiträge
- Sätze & Schwellenwerte: Arbeitgeber zahlen 24,8% des Bruttogehalts des Mitarbeiters für die Sozialversicherung, während die Mitarbeiter 7,1% beitragen. Es gibt eine maximale jährliche Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge, die für 2025 auf CZK 2.234.736 begrenzt ist. Diese Grundlage gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
- Zahlungsfrist: Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel zusammen mit der Einkommensteuer bis zum 20. des Folgemonats gezahlt.
Krankenversicherungsbeiträge
- Sätze: Arbeitgeber zahlen 9% des Bruttogehalts des Mitarbeiters für die Krankenversicherung, und die Mitarbeiter 4,5%. Im Gegensatz zur Sozialversicherung gibt es keine jährliche Obergrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung.
- Zahlungsfrist: Zahlungen für die Krankenversicherung sind in der Regel gleichzeitig mit der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen fällig, bis zum 20. des Folgemonats.
- Mehrere Fonds: Arbeitgeber müssen sich möglicherweise bei mehreren Krankenkassen registrieren, abhängig von den gewählten Anbietern ihrer Mitarbeiter.
Beiträge zur Krankentagegeldversicherung
Ab Januar 2024 gibt es einen neuen Beitrag zur Krankentagegeldversicherung. Mitarbeiter zahlen 0,6% ihres Bruttogehalts. Arbeitgeber zahlen ebenfalls einen Anteil, der genaue Prozentsatz ist in den bereitgestellten Quellen jedoch nicht spezifiziert.
Weitere Arbeitgeberpflichten
- Registrierung: Arbeitgeber müssen sich innerhalb von acht Tagen nach Einstellung ihres ersten Mitarbeiters bei der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik für die Lohnsteuer, die tschechische Sozialversicherungsbehörde und die entsprechenden Krankenkassen registrieren. Die Anmeldung für die Berufsgenossenschaft und die Unfallversicherung ist ebenfalls verpflichtend.
- Meldung neuer Mitarbeiter: Neueinstellungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Beginn bei der Sozialversicherungsbehörde und der entsprechenden Krankenkasse gemeldet werden.
- Mindestlohn: Der Mindestbruttomonatslohn in der Tschechischen Republik beträgt CZK 20.800, was die Mindestbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung beeinflusst.
- Leistungen: Einige Mitarbeitervorteile sind bis zu einem bestimmten Limit steuerfrei. Für 2025 sind gesundheitsbezogene Vorteile bis zu CZK 46.557 pro Jahr steuerfrei, und andere Freizeitvorteile bis zu CZK 23.278,50.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025, und es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuerregelungen ändern können. Es ist stets ratsam, aktuelle Klarstellungen bei den tschechischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater einzuholen, um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Arbeitnehmersteuerabzüge in der Tschechischen Republik werden hauptsächlich durch Lohnabzüge durch Arbeitgeber gehandhabt und umfassen Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer können auch bestimmte Steuererleichterungen für Ausgaben wie Rentenbeiträge, Lebensversicherungsprämien und Weiterbildung geltend machen.
Einkommensteuer
- Steuersätze: Es besteht ein zweistufiges System mit einem Satz von 15 % für Einkommen bis zu CZK 1.676.052 jährlich (CZK 139.671 monatlich) und 23 % für Einkommen, das diesen Schwellenwert übersteigt, ab 2025.
- Steuererleichterungen / Steuervergünstigungen:
- Die Grundsteuererleichterung beträgt CZK 30.840 jährlich, ab 2025.
- Zusätzliche Steuererleichterungen sind für Beiträge zu bestimmten Produkten wie Zusatzrentenversicherung, private Lebensversicherung und andere langfristige Anlageprodukte bis zu maximal CZK 48.000 jährlich verfügbar, ab 2025.
Sozialversicherung und Krankenversicherung
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 7,1 % ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung ein, die Renten, Krankheitsversicherung und Arbeitslosengeld abdeckt. Der Arbeitgeber trägt ebenfalls 24,8 %, berechnet auf das Bruttogehalt. Diese Sätze gelten ab 2025. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge beträgt CZK 2.234.736 ab 2025.
- Krankenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 4,5 % ihres Bruttogehalts in die Krankenversicherung ein. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich 9 %, ebenfalls berechnet auf das Bruttogehalt. Diese Sätze gelten ab 2025. Es gibt keine jährliche Obergrenze für Krankenversicherungsbeiträge.
Weitere Abzüge und Leistungen
- Verpflegungszuschuss: Arbeitgeber können bis zu CZK 123,90 pro Tag für Mitarbeitermenüs beitragen, was ab 2025 vollständig als Betriebsausgabe absetzbar ist.
- Nicht-monetäre Leistungen: Gesundheitsbezogene Leistungen bis zu CZK 46.557 jährlich sind ab 2025 steuer- und beitragsfrei, während andere Freizeitleistungen bis zu CZK 23.278 jährlich ab 2025 steuerfrei sind. Beträge, die diese Grenzen überschreiten, unterliegen Besteuerung und Beiträgen.
- Spenden: Steuerliche Abzüge sind für Spenden bis zu einem bestimmten Limit möglich. Beispielsweise haben Spenden im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise eine höhere Abzugsgrenze, die bis 2027 verlängert wurde.
- Steuererklärung: Steuererklärungen werden in der Regel vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer eingereicht, und vom Einzelnen, wenn das Einkommen im Kalenderjahr 15.000 CZK übersteigt. Die allgemeine Frist ist der 31. März oder der 30. Juni, wenn sie von einem Steuerberater eingereicht wird.
Mehrwertsteuer
Im Jahr 2025 hat die Tschechische Republik mehrere Änderungen an ihren Mehrwertsteuerregelungen (USt) umgesetzt, die Schwellenwerte für die Registrierung, Umsatzberechnungen und Fristen betreffen.
USt-Sätze
- Regulärer Satz: 21 % (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen).
- Ermäßigter Satz: 12 % (gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich bestimmter Lebensmittel, Gesundheitsprodukte, sozialen Wohnungsbau, Bücher, Arzneimittel und Säuglingsnahrung).
- Nullsatz: Gilt für bestimmte Fälle wie intra-gemeinschaftliche Passagierreisen mit Flugzeugen und Schiffen, Exporte und bestimmte Publikationen. Steuerbefreite Lieferungen: Bildung; Finanzdienstleistungen; Gesundheit, Krankenhaus- und Sozialfürsorge; öffentlicher Postdienst; Vermietung unbeweglicher Sachen; Wetten und Glücksspiel; Wohlfahrtsdienste; Wohltätigkeits- und politische Organisationen; öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
USt-Registrierung
- Schwellenwert: CZK 2.536.500 (ungefähr EUR 100.000) im Jahresumsatz. Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, werden am Tag nach Überschreiten des Limits USt-pflichtig.
- Jährlicher Umsatzzeitraum: Berechnet vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Unternehmen, die CZK 2.000.000 überschreiten, aber unter CZK 2.536.500 bleiben, werden im folgenden Kalenderjahr USt-pflichtig. *Nicht-ansässige Unternehmen, die in die Tschechische Republik verkaufen, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren. *Optionale Registrierung möglich, keine Mindestumsatzanforderung. *Es gibt ein spezielles Regime für kleine Unternehmen, die in anderen EU-Ländern tätig sind, was ihnen ermöglicht, eine Registrierung in der Tschechischen Republik zu vermeiden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Anmeldung und Zahlung
- Steuerperioden: Monatlich oder quartalsweise (für Unternehmen mit inländischem Umsatz von nicht mehr als CZK 15.000.000).
- Vorsteuerabzug: Der Zeitraum für die Geltendmachung von USt-Vorsteuerabzügen beträgt zwei Jahre.
- Korrekturen: Die Frist für die Korrektur der Steuerbasis und der Vorsteuer beträgt sieben Jahre.
Reverse-Charge-Mechanismus
Erweitert, um bestimmte Reinigungsdienstleistungen einzubeziehen. Mit dem Reverse-Charge-Mechanismus wird die Verpflichtung zur Abführung der USt vom Verkäufer auf den Käufer der Waren oder Dienstleistungen übertragen. Der Käufer muss sowohl die fällige USt als auch die auf die USt angerechnete USt in seiner USt-Voranmeldung angeben.
Immobilien
Das fünfjährige Befreiungslimit für Immobilien wurde aufgehoben, und die Schwelle für wesentliche Änderungen wurde von 50 % auf 30 % des Immobilienwerts reduziert.
Weitere wichtige Änderungen
*Eine vereinfachte grenzüberschreitende USt-Regelung wurde für kleine Unternehmen innerhalb der EU eingeführt. *Nicht-EU-Entitäten müssen einen Vertreter in der Tschechischen Republik für die Kommunikation mit den Steuerbehörden ernennen. *Spezifische USt-Befreiungen werden eingeführt oder geändert, insbesondere für Finanzaktivitäten, Bildungsdienstleistungen und Bücher.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten und spezifischen Informationen zu Ihren USt-Verpflichtungen in der Tschechischen Republik zu erhalten.
Steuervorteile
Employer of Record (EOR) und Steuerpflichten in Tschechien
Die Navigation durch die tschechische Steuerlandschaft für Arbeitgeber umfasst das Verständnis verschiedener Verpflichtungen im Zusammenhang mit Einkommensteuer, Sozialversicherung und anderen Beiträgen.
Arbeitgebersteuerpflichten
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Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter. Das Steuersystem arbeitet mit einem progressiven Tarif. Für 2025 beträgt der Steuersatz 15 % für Jahreseinkommen bis CZK 1.582.812 (ungefähr EUR 65.200) und 23 % für Einkommen, das diese Grenze übersteigt. Steueransässige sind sowohl für Steuern auf inländische als auch auf ausländische Einkünfte verantwortlich, können aber Doppelbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden.
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Sozialversicherung und Krankenversicherung: Arbeitgeber leisten Beiträge sowohl zur Sozialversicherung als auch zur Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter. Das tschechische Sozialsystem umfasst eine Vielzahl von Leistungen, einschließlich Gesundheitsversorgung, Renten, Invaliden- und Krankheitsversicherung sowie Arbeitslosengeld. Die spezifischen Beitragssätze unterliegen jährlichen Anpassungen.
Arbeitnehmersteuerpflichten und -leistungen
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Einkommensteuererklärung: Arbeitnehmer müssen in der Regel keine jährliche Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen ausschließlich aus Beschäftigung stammt, bei der die Steuer einbehalten wird. Das Einreichen einer Erklärung ist jedoch erforderlich, um berechtigte Abzüge und Freibeträge geltend zu machen.
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Steuerliche Freibeträge und Abzüge: Verschiedene Steuerabzüge und Freibeträge stehen Einzelpersonen zur Verfügung, wie der allgemeine persönliche Steuerfreibetrag (CZK 30.840 im Jahr 2025), ein Freibetrag für den abhängigen Ehepartner (CZK 24.840 unter bestimmten Bedingungen) und Kinderfreibeträge (CZK 15.204 für das erste Kind, CZK 22.320 für das zweite und CZK 27.840 für das dritte und weitere Kinder). Weitere Abzüge wie Spenden oder bestimmte Ausgaben sind ebenfalls möglich.
Investitionsanreize in Tschechien
Tschechien bietet mehrere Investitionsanreize zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
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Körperschaftsteuerbefreiung: Investitionsanreize bestehen hauptsächlich in Form von Körperschaftsteuerbefreiungen, die bis zu 100 % für Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) gewähren können. Weitere Formen sind Barzuschüsse, Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Schulungsförderung.
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Förderfähigkeit: Tschechische Unternehmen und ausländische Firmen, die ein neues Unternehmen in Tschechien gründen, sind förderfähig, insbesondere in den Bereichen Fertigung, Technologiezentren und strategische Dienstleistungen. Diese Anreize werden auf Grundlage des Gesetzes Nr. 72/2000 über Investitionsanreize gewährt. Das Antragsverfahren erfolgt über CzechInvest, das Ministerium für Industrie und Handel sowie das Finanzministerium.
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Weitere Vorteile: Neben Steuererleichterungen können Anreize auch Barzuschüsse für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Mitarbeiterschulungen, Steuerbefreiungen für Immobilien sowie vergünstigte Landpreise umfassen.
Zusätzliche Steuerliche Überlegungen
- Mehrwertsteuer: Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CZK 2.000.000 innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums müssen sich für die Mehrwertsteuer (MwSt) registrieren. Ab 2025 führt das Überschreiten von CZK 2.536.500 sofort zur MwSt-Pflicht. Der Standardsteuersatz beträgt 21 %, mit einem ermäßigten Satz von 12 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Ein Nullsatz gilt für Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte andere Lieferungen.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für spezifische Umstände zu konsultieren.