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Arbeitserlaubnisse und Visa in Tschechische Republik

Arbeitsgenehmigungen und Visaboraussetzungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Tschechische Republik sponsern.

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Arbeitserlaubnisse und Visa in der Tschechischen Republik: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und umziehende Mitarbeiter

Die zentrale Lage der Tschechischen Republik in Europa und eine robuste Infrastruktur machen sie zu einem attraktiven Drehkreuz für internationale Unternehmen und Talente. Arbeitgeber, die Fachkräfte in die Tschechische Republik einstellen oder umziehen lassen, müssen jedoch die Anforderungen an Arbeitsvisa und -genehmigungen des Landes kennen, um rechtskonform zu bleiben. Das Einbringen ausländischer Mitarbeiter ohne die entsprechenden Visa kann zu schweren Strafen führen—Einzelpersonen drohen Abschiebung oder Einreiseverbote, und Unternehmen können erhebliche Geldstrafen zahlen oder zukünftige Visaanträge abgelehnt bekommen. Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Arbeitgeber und umziehende Mitarbeiter über Arbeitserlaubnisse in der Tschechischen Republik, Visaarten, Arbeitgeberpflichten und Einstellungs-Compliance wissen müssen, um einen reibungslosen und rechtssicheren Umzugsprozess zu gewährleisten.

Einwanderungs-Compliance in der Tschechischen Republik: Warum sie für Arbeitgeber wichtig ist

Regierungen sind im Zeitalter der Fernarbeit und globalen Mobilität zunehmend wachsam bei der Durchsetzung von Einwanderungsregeln. In der Tschechischen Republik ist es illegal für ausländische Staatsbürger, ohne das passende Visum oder die entsprechende Genehmigung zu arbeiten, selbst wenn sie als Touristen oder Geschäftsreisende einreisen. Eine Person, die ein Visum überschreitet oder mit dem falschen Visum arbeitet, kann abgeschoben oder an der Wiedereinreise gehindert werden, und der Arbeitgeber kann mit hohen Geldstrafen oder rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Mit anderen Worten: Die Einhaltung der tschechischen Einwanderungsgesetze ist keine Option—sie ist eine grundlegende Verantwortung der Arbeitgeber. Indem Unternehmen sicherstellen, dass jeder internationale Mitarbeiter die korrekte Arbeitserlaubnis besitzt, schützen sie sich vor rechtlichen Strafen und ihre Mitarbeiter vor Einwanderungsverstößen. Viele Unternehmen mindern diese Risiken, indem sie mit einem Employer of Record (EOR) zusammenarbeiten, der Visa- und lokale Compliance im Auftrag übernimmt. In den folgenden Abschnitten erklären wir den Prozess der Arbeitserlaubnis und Visa in der Tschechischen Republik und wie man bei jedem Schritt rechtskonform bleibt.

Anforderungen für tschechische Arbeitsvisa: EU- vs. Nicht-EU-Bürger (Leitfaden für Arbeitgeber)

Benötigen Ihre Mitarbeiter ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis in der Tschechischen Republik? Die Antwort hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab. EU/EEA- und Schweizer Staatsbürger haben das Recht, in der Tschechischen Republik ohne Arbeitsvisum oder -genehmigung zu arbeiten. Sie können mit nur einem Reisepass oder Personalausweis einreisen und benötigen kein Beschäftigungsvisum, um lokal eingestellt zu werden. Wenn ein EU-Bürger jedoch länger als 30 Tage in Tschechien wohnen wird, muss er seine Adresse innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei den Behörden (Ausländerpolizei oder Innenministerium) registrieren. Arbeitgeber, die EU-Staatsbürger einstellen, sind außerdem verpflichtet, die Tschechische Arbeitsbehörde über den Beginn des Arbeitsverhältnisses zu informieren, auch wenn kein Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Andererseits müssen Nicht-EU-Bürger (oft als Drittstaatsangehörige bezeichnet) vor ihrer legalen Beschäftigung in der Tschechischen Republik eine gültige Arbeitserlaubnis und/oder ein Arbeitsvisum erhalten. Dies umfasst in der Regel die Sicherung einer Arbeitserlaubnis (oder einer Employee Card, später besprochen) und eines entsprechenden Visums vor der Ankunft des Mitarbeiters in Tschechien. Der potenzielle Mitarbeiter benötigt einen gültigen Reisepass, Nachweis einer Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts (die Regierung verlangt mindestens EUR 42 pro Tag Aufenthalt als finanzielle Grenze). Zusammengefasst: Wenn Ihr neuer Mitarbeiter kein EU-Bürger ist, müssen Sie als Arbeitgeber das passende Visum oder die Genehmigung für ihn vor Arbeitsbeginn in Tschechien sponsern.

Kurzfristige vs. langfristige Visa in der Tschechischen Republik (für umziehende Mitarbeiter)

Die Arbeitserlaubnis in der Tschechischen Republik fällt in zwei Hauptkategorien: kurzfristige Visa (bis zu 90 Tage Aufenthalt) und langfristige Visa oder Genehmigungen (über 90 Tage). Es ist entscheidend für Arbeitgeber, den Unterschied zu verstehen, insbesondere bei der Umplanung von Mitarbeitern für unterschiedliche Einsatzzeiten.

Kurzfristige Visa (Schengen Typ C) in der Tschechischen Republik

Die Tschechische Republik ist Teil des Schengen-Raums, daher erlaubt ein kurzfristiges Schengen-Visum einem Besucher, bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Land (und anderen Schengen-Ländern) zu bleiben. Diese Visa können für Zwecke wie Tourismus, kurze Geschäftsreisen, Konferenzen oder Schulungen ausgestellt werden. Während ein kurzfristiges Business-Visum Aktivitäten wie Teilnahme an Meetings oder kurze Schulungen abdecken kann, verleiht es kein Recht, langfristig in einer regulären Beschäftigung zu arbeiten. Praktisch sind kurzfristige Visa nicht geeignet für eine dauerhafte Beschäftigung—wenn Sie einen Mitarbeiter tatsächlich für Ihre Firma in Tschechien arbeiten lassen wollen, benötigen Sie eine langfristige Genehmigung. Kurzfristige Visa sind nützlich, z.B. wenn ein ausländischer Mitarbeiter das Prager Büro für einige Wochen Schulung oder Meetings besucht, aber jeder Aufenthalt über 90 Tage (oder ein formeller Arbeitsvertrag in Tschechien) erfordert ein langfristiges Visum oder eine Genehmigung.

Langfristige Visa (Typ D) in der Tschechischen Republik

Wer plant, länger als 90 Tage in Tschechien zu bleiben, benötigt ein langfristiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Ein Typ D-Visum ist das nationale Standardvisum für längere Aufenthalte und kann es einer Person erlauben, bis zu einem Jahr ununterbrochen in Tschechien zu wohnen. Langfristige Visa werden häufig für bestimmte Zwecke wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung erteilt. Das Antragsverfahren für ein langfristiges Visum ist aufwändiger als für ein kurzfristiges: Der Antragsteller muss in der Regel persönlich bei einer tschechischen Botschaft im Heimatland vorsprechen, umfangreiche Dokumente vorlegen und möglicherweise an einem Interview teilnehmen. Für Arbeitgeber ist wichtig: Ein langfristiges Visum für Arbeit muss in der Regel durch eine Arbeitserlaubnis oder Arbeitgeber-Sponsoring unterstützt werden. Tschechien ist in Richtung kombinierter Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse (siehe unten) für langfristige Arbeitsmigration gegangen. In der Praxis beantragen die meisten Nicht-EU-Mitarbeiter, die länger als 3 Monate in Tschechien arbeiten, eine Employee Card oder EU Blue Card, die sowohl als langfristiges Visum als auch als Arbeitserlaubnis dient. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass ein Typ D-Visum die Kategorie ist, unter der diese langfristigen Arbeitserlaubnisse ausgestellt werden.

Kurz gesagt: Kurzfristige Visa sind nur für temporäre Besuche (und in der Regel nicht für formelle Beschäftigung), während für längere Arbeitsaufenthalte eine langfristige Visa/Genehmigung erforderlich ist. Im nächsten Abschnitt betrachten wir die spezifischen Arten der langfristigen Arbeitserlaubnisse für ausländische Mitarbeiter in Tschechien.

Wichtige Optionen für langfristige Arbeitserlaubnisse in der Tschechischen Republik

Bei der Einstellung eines Nicht-EU-Ausländers in Tschechien wählen Arbeitgeber in der Regel eine der verschiedenen Arbeitserlaubniswege, abhängig von den Qualifikationen des Mitarbeiters und der Art der Stelle. Die wichtigsten Visa/Arbeitserlaubnistypen für langfristige Beschäftigung in Tschechien sind die Employee Card, EU Blue Card und Intra-Company Transfer Card. Jeder hat eigene Voraussetzungen und Vorteile. In seltenen Fällen gibt es auch eine spezielle Arbeitserlaubniskategorie. Nachfolgend werden diese Optionen für Arbeitgeber und umziehende Mitarbeiter aufgeschlüsselt:

Employee Card: Tschechiens kombinierte Arbeits- & Aufenthaltserlaubnis

Die Employee Card (zaměstnanecká karta) ist die primäre Arbeitserlaubnis für die meisten Nicht-EU-Staatsbürger, die in Tschechien arbeiten. Es handelt sich um eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für langfristige Beschäftigung (über 90 Tage) und ist für Mitarbeiter gedacht, die ein Jobangebot eines tschechischen Arbeitgebers haben. Im Wesentlichen stellt die Employee Card sowohl die Erlaubnis zum Arbeiten in einer bestimmten Stelle als auch die Erlaubnis zum Aufenthalt in Tschechien während der Beschäftigung dar.

Um eine Employee Card zu erhalten, muss das einstellende Unternehmen zunächst sicherstellen, dass die Stelle tschechischen/EU-Kandidaten angeboten wurde—praktisch bedeutet das, einen Arbeitsmarkttest durchzuführen, indem die Stelle für einen Zeitraum (oft 10 bis 30 Tage) über die Tschechische Arbeitsbehörde ausgeschrieben wird, um sicherzustellen, dass kein geeigneter lokaler Kandidat verfügbar ist. Sobald diese Anforderung erfüllt ist und ein ausländischer Kandidat ausgewählt wurde, stellt der Arbeitgeber ein formelles Jobangebot und die unterstützenden Dokumente dem Kandidaten vor. Der Mitarbeiter beantragt dann persönlich bei einer tschechischen Botschaft die Employee Card, wobei er die erforderlichen Unterlagen einreicht.

Erforderliche Dokumente für eine Employee-Card-Bewerbung sind typischerweise: ein gültiger Reisepass, ein Passfoto, Nachweis einer Unterkunft in Tschechien und vor allem ein Arbeitsvertrag oder ein offizielles Angebotsschreiben des tschechischen Arbeitgebers. Der Mitarbeiter muss außerdem Nachweise seiner Qualifikationen erbringen, z.B. Diplome oder Berufszertifikate, um zu zeigen, dass er die Anforderungen des Jobs erfüllt. Ein Nachweis über eine Reise-Krankenversicherung ist ebenfalls notwendig, und die Antragsgebühr ist zu entrichten. Die tschechischen Behörden können für bestimmte reglementierte Berufe zusätzliche Dokumente verlangen, z.B. eine Lizenz oder Nachweis der Qualifikation.

Eine Employee Card wird in der Regel zunächst für maximal zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden. Sie ist an den spezifischen Arbeitgeber und die im Antrag angegebene Stelle gebunden. Arbeitgeber sollten beachten: Wenn sich die Jobrolle oder der Arbeitsplatz des ausländischen Mitarbeiters ändert oder das Arbeitsverhältnis beendet wird, müssen die Behörden informiert werden, um die Employee Card entsprechend zu aktualisieren oder zu stornieren. Die Employee Card ist die bevorzugte Option für die meisten Standard-Einstellungen—sie vereinfacht den Prozess, indem sie Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in einer Karte vereint.

EU Blue Card: Hochqualifizierten-Visum für die Tschechische Republik

Die EU Blue Card ist eine spezielle Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Die Tschechische Republik nimmt am EU Blue Card-Programm teil (unterstützt von 25 EU-Ländern), um Top-Talente anzuziehen. Für einen Arbeitgeber ist die Blue Card eine Option, wenn ein ausländischer Kandidat für eine Stelle eingestellt wird, die ein hohes Bildungs- oder Fachkenntnisniveau erfordert, typischerweise gleichwertig zu Bachelor- oder Master-Abschluss.

Um in Tschechien für eine Blue Card zu qualifizieren, muss der ausländische Mitarbeiter einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen, und das Jobangebot muss mit einem Gehalt verbunden sein, das mindestens 1,5-mal so hoch ist wie das durchschnittliche Bruttogehalt in Tschechien. Diese Gehaltsgrenze stellt sicher, dass die Blue Card nur für gut bezahlte, hochqualifizierte Jobs ausgestellt wird, z.B. leitende Ingenieure, IT-Spezialisten, Forscher. Die Blue Card ist sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch eine Aufenthaltserlaubnis und erlaubt dem Inhaber, in einer bestimmten Stelle in Tschechien zu arbeiten, sowie nach einer gewissen Zeit bestimmte Mobilitätsrechte innerhalb der EU zu nutzen.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist der Prozess der Blue Card ähnlich wie bei der Employee Card: Die Stelle muss möglicherweise zuerst an lokale Arbeitskräfte ausgeschrieben werden (zur Erfüllung der Arbeitsmarkttest-Anforderungen), und der Kandidat beantragt bei der tschechischen Botschaft mit einem Antragsformular und den unterstützenden Dokumenten. Die Dokumentation für die Blue Card überschneidet sich weitgehend mit der der Employee Card (Reisepass, Fotos, Nachweis der Unterkunft, Arbeitsvertrag, Diplome, Versicherung etc.), allerdings muss der hohe Qualifikations- und Gehaltsnachweis erbracht werden. Die Blue Card wird in der Regel für eine Anfangsdauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt (oder für die Dauer des Arbeitsvertrags, wenn kürzer) und kann verlängert werden. Ein Vorteil der EU Blue Card ist, dass nach 18 Monaten der Inhaber unter bestimmten Bedingungen auf das Blue Card-System eines anderen EU-Landes wechseln kann, was Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im europäischen Kontext bietet.

Kurz gesagt: Die EU Blue Card ist ein hervorragendes Instrument für tschechische Arbeitgeber, um hochqualifizierte ausländische Talente anzuziehen und zu halten, und bietet einen klaren rechtlichen Weg, im Land zu leben und zu arbeiten. Wenn Ihr Unternehmen einen Experten mit starkem akademischem Hintergrund einstellt und die Stelle die Gehaltskriterien erfüllt, kann die Blue Card eine bevorzugte Option sein.

Intra-Company Transfer (ICT) Card: Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens in Tschechien transferieren

Für multinationale Unternehmen, die einen bestehenden Mitarbeiter aus einer ausländischen Niederlassung nach Tschechien versetzen müssen, ist die Intra-Company Transfer Card eine wertvolle Option. Die ICT Card ist für temporäre Transfers von Schlüsselpersonal (Manager, Spezialisten oder Trainees) von der ausländischen Zentrale oder Niederlassung eines Unternehmens zu seiner tschechischen Tochtergesellschaft oder Niederlassung konzipiert. Dieses Visum erkennt an, dass die Person weiterhin Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens bleibt, aber für eine begrenzte Aufgabe nach Tschechien kommt.

Um die ICT-Route zu nutzen, muss der betreffende Mitarbeiter in der Regel mindestens eine bestimmte Mindestzeit beim Unternehmen gearbeitet haben (z.B. 6–12 Monate) und eine qualifizierende Rolle in Tschechien ausfüllen (die Definition von Manager, Spezialist oder Trainee basiert auf EU-Richtlinien). Das Antragsverfahren für die ICT erfolgt wieder über die tschechische Botschaft/Konsulat im Heimatland des Mitarbeiters. Die Unterlagen umfassen Nachweise der Beschäftigung im Ausland, ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Versetzung beschreibt, sowie Nachweise, dass die tschechische und die ausländische Einheit Teil desselben Unternehmens oder Konzerns sind.

Laut Velocity Global ist die ICT nach der Employee Card und Blue Card eine der häufigsten Erlaubnistypen. Die ICT-Card wird in der Regel für 1 bis 3 Jahre erteilt, abhängig von der Kategorie (bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten, 1 Jahr für Trainees, gemäß EU ICT-Richtlinie). Diese Option ist besonders nützlich für Unternehmen, die einen ausländischen Mitarbeiter mit firmenspezifischem Wissen oder für Schulungszwecke einbringen möchten, ohne ihn dauerhaft beim tschechischen Unternehmen anzustellen. Sie vereinfacht den Prozess, da der Arbeitsvertrag beim Heimatland-unternehmen verbleibt, während der tschechische Standort den Mitarbeiter beherbergt. Arbeitgeber, die die ICT nutzen, müssen dennoch die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, z.B. dass das Gehalt mindestens dem gesetzlichen Minimum oder dem üblichen Niveau für die Stelle entspricht.

Kurz gesagt: Wenn Sie Personal international innerhalb Ihres Unternehmens rotieren lassen möchten, bietet die ICT-Card einen rechtlichen Weg, dies in Tschechien zu tun, ohne den üblichen Arbeitsmarkttest für eine lokale Einstellung durchlaufen zu müssen, da es sich um eine interne Versetzung handelt. Es ist eine gezielte Lösung für intra-Unternehmen-Mobilität.

Sonderarbeitsvisum: Begrenzte Fälle für die Tschechische Republik

Das tschechische Einwanderungssystem bietet auch eine Kategorie namens „Sonderarbeitsvisum“, das im Wesentlichen eine Art langfristiges Visum (über 90 Tage) ist, das in außergewöhnlichen Fällen ausgestellt wird. Dies ist kein üblicher Weg und wird nur gewährt, wenn die tschechische Regierung es für notwendig hält, dieses Visum für einen bestimmten Fall auszustellen. Beispielsweise kann die Regierung spezielle Visaprogramme für bestimmte Länder oder für spezielle kurzfristige Arbeitsbedürfnisse schaffen; diese fallen unter diese Kategorie.

Ein Sonderarbeitsvisum, wenn es ausgestellt wird, kann einem Ausländer erlauben, bis zu einem Jahr in Tschechien zu bleiben und zu arbeiten (es darf die maximale Dauer eines langfristigen Visums von einem Jahr nicht überschreiten). Die Kriterien und das Verfahren sind nicht standardisiert wie bei Employee Cards oder Blue Cards—sie könnten für Pilotprogramme oder internationale Abkommen genutzt werden (z.B. um Arbeiter aus einem bestimmten Land für eine begrenzte Zeit zu erleichtern). Aufgrund ihrer besonderen Natur werden Arbeitgeber dieses Visum nur dann antreffen, wenn sie an einem staatlich geförderten Programm teilnehmen oder wenn die tschechischen Behörden sie als geeigneten Weg empfehlen.

Für die meisten Arbeitgeber, die typisches ausländisches Talent einstellen, sind die Employee Card oder Blue Card die relevanten Wege. Das Sonderarbeitsvisum wird hier nur zur Vollständigkeit erwähnt—falls es jemals Anwendung findet, geben die Behörden Hinweise auf die erforderlichen Dokumente. Im Allgemeinen umfasst dies einen Antrag bei einem tschechischen Konsulat mit ähnlichen Anforderungen (Reisepass, Fotos, Nachweis des Aufenthaltszwecks etc.), allerdings erst nach Genehmigung durch die Regierung.

Wichtig: Es wird empfohlen, die üblichen Arbeitserlaubnistypen zu verwenden, sofern kein spezielles Programm bekannt ist. Nachdem wir die Visa- und Erlaubnistypen behandelt haben, gehen wir nun auf die Anforderungen und das Antragsverfahren ein.

Anforderungen für die Beantragung eines Arbeitserlaubnis in der Tschechischen Republik (für Arbeitgeber & Arbeitnehmer)

Die Beantragung eines tschechischen Arbeitserlaubnisses ist eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Parteien müssen bestimmte Dokumente vorlegen, um sicherzustellen, dass der Antrag alle rechtlichen Kriterien erfüllt. Nachfolgend skizzieren wir die allgemeinen Anforderungen und benötigten Unterlagen:

Für den Visumantrag (Verantwortung des Arbeitnehmers) in der Tschechischen Republik

Der ausländische Mitarbeiter muss bei der Beantragung eines Arbeitvisums (egal ob langfristiges Visum,

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