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Arbeitserlaubnisse und Visa in Tschechische Republik

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Tschechische Republik sponsern.

Tschechische Republik work-permits-and-visas overview

Arbeitserlaubnisse und Visa in der Tschechischen Republik: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und umziehende Mitarbeitende

Die zentrale Lage der Tschechischen Republik in Europa und ihre robuste Infrastruktur machen sie zu einem attraktiven Hub für internationale Unternehmen und Talente. Dennoch müssen Arbeitgeber, die Fachkräfte in die Tschechische Republik einstellen oder umziehen, die Anforderungen an Arbeitsvisa und Genehmigungen des Landes navigieren, um rechtskonform zu bleiben. Das Einbringen ausländischer Mitarbeitender ohne die entsprechenden Visa kann zu schweren Strafen führen — Einzelpersonen droht Abschiebung oder Einreiseverbote, und Unternehmen können erhebliche Geldstrafen zahlen oder zukünftige Visaanträge abgelehnt bekommen. Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Arbeitgeber und umziehende Mitarbeitende über Arbeitserlaubnisse in der Tschechischen Republik, Visaarten, Arbeitgeberpflichten und Einstellungs-Compliance wissen müssen, um einen reibungslosen und rechtmäßigen Umzugsprozess zu gewährleisten.

Einwanderungs-Compliance in der Tschechischen Republik: Warum sie für Arbeitgeber wichtig ist

Regierungen sind im Zeitalter der Fernarbeit und globalen Mobilität zunehmend wachsam bei der Durchsetzung von Einwanderungsregeln. In der Tschechischen Republik ist es illegal, dass ausländische Staatsangehörige ohne das passende Visa oder die erforderliche Genehmigung arbeiten, selbst wenn sie als Touristen oder Geschäftsreisende einreisen. Eine Person, die ein Visum überschreitet oder mit dem falschen Visum arbeitet, kann abgeschoben oder der Wiedereinreise verwehrt werden, und der Arbeitgeber kann mit hohen Geldstrafen oder rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Mit anderen Worten: Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze der Tschechischen Republik ist keine Option — sie ist eine grundlegende Verantwortung für Arbeitgeber. Indem Unternehmen sicherstellen, dass jeder internationale Neueinsteiger die richtige Arbeitserlaubnis besitzt, schützen sie sich vor rechtlichen Strafen und ihre Mitarbeitenden vor Einwanderungsverstößen. Viele Unternehmen mindern diese Risiken, indem sie mit einem Employer of Record (EOR) zusammenarbeiten, der Visa- und lokale Compliance-Angelegenheiten in ihrem Auftrag regelt. In den folgenden Abschnitten erklären wir den Ablauf der Arbeitserlaubnis- und Visaverfahren in der Tschechischen Republik und wie man bei jedem Schritt regelkonform bleibt.

Anforderungen an das Arbeitsvisum in der Tschechischen Republik: EU- vs. Nicht-EU-Bürger (Leitfaden für Arbeitgeber)

Benötigen Ihre Mitarbeitenden ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis in der Tschechischen Republik? Die Antwort hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab. EU/EEA- und Schweizer Bürger haben das Recht, in der Tschechischen Republik ohne Arbeitsvisum oder -genehmigung zu arbeiten. Sie können mit nur einem Reisepass oder Personalausweis einreisen und benötigen kein Beschäftigungsvisum, um vor Ort eingestellt zu werden. Wenn ein EU-Bürger länger als 30 Tage in Tschechien wohnen will, muss er seine Adresse innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei den Behörden (Ausländerpolizei oder Innenministerium) registrieren. Arbeitgeber, die EU-Staatsangehörige einstellen, müssen die Tschechische Arbeitsverwaltung auch über den Arbeitsbeginn informieren, obwohl kein Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Andererseits müssen Nicht-EU-Bürger (oft als Drittstaatsangehörige bezeichnet) vor dem legalen Arbeiten in Tschechien eine gültige Arbeitserlaubnis und/oder ein Arbeitsvisum erhalten. Dazu gehört in der Regel die Beschaffung einer Arbeitserlaubnis (oder einer Employee Card, weiter unten besprochen) und eines geeigneten Visums vor der Ankunft des Mitarbeitenden in Tschechien. Der künftige Mitarbeitende benötigt einen gültigen Reisepass, Nachweis einer Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthalts (die Regierung verlangt mindestens EUR 42 pro Tag Aufenthalt als finanzielle Grenze). Zusammenfassend: Wenn Ihr neuer Mitarbeitender kein EU-Bürger ist, müssen Sie als Arbeitgeber das passende Visum oder die Arbeitserlaubnis für ihn vor Arbeitsbeginn in Tschechien sponsern.

Kurzfristige vs. Langfristige Visa in der Tschechischen Republik (für umziehende Mitarbeitende)

Die Arbeitsgenehmigung in Tschechien fällt in zwei große Kategorien: Kurzzeitvisa (bis zu 90 Tage Aufenthalt) und Langzeitvisa oder -genehmigungen (über 90 Tage). Es ist essenziell, den Unterschied zu verstehen, insbesondere beim Umzug von Mitarbeitenden zu unterschiedlich langen Einsätzen in die Tschechische Republik.

Kurzzeitvisa (Schengen Typ C) in der Tschechischen Republik

Die Tschechische Republik ist Teil des Schengen-Raums, daher erlaubt ein Kurzzeit-Schengen-Visum einem Besucher, bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Land (und anderen Schengen-Ländern) zu bleiben. Diese Visa können für Zwecke wie Tourismus, kurze Geschäftsreisen, Konferenzen oder Schulungen ausgestellt werden. Während ein kurzfristiges Business-Visum Aktivitäten wie Meetings oder kurze Trainings abdecken kann, verleiht es nicht das Recht, langfristig in einer regulären Beschäftigung zu arbeiten. Praktisch sind Kurzzeitvisa nicht geeignet für eine laufende Beschäftigung — wenn Sie einen Mitarbeitenden zum Arbeiten für Ihr Unternehmen in Tschechien bringen möchten, ist eine langfristige Genehmigung erforderlich. Kurzzeitvisa sind nützlich z.B., wenn ein ausländischer Mitarbeitender das Prager Büro für ein paar Wochen Schulung oder Meetings besucht, aber jeder Aufenthalt über 90 Tage (oder jeglicher formaler Arbeitsvertrag in Tschechien) benötigt ein Langzeitvisum oder eine -genehmigung.

Langzeitvisa (Typ D) in der Tschechischen Republik

Wer vorhat, länger als 90 Tage in Tschechien zu bleiben, benötigt ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das Typ-D-Langzeitvisum ist das standardmäßige nationale Visum für längere Aufenthalte und kann einer Person erlauben, bis zu einem Jahr ununterbrochen in Tschechien zu wohnen. Langzeitvisa werden häufig für Zwecke wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung gewährt. Das Antragsverfahren für ein Langzeitvisum ist aufwändiger als für ein Kurzzeitvisum — der Antragsteller muss in der Regel persönlich bei einer tschechischen Botschaft im Heimatland vorsprechen, umfangreiche Dokumente vorlegen und eventuell an einem Interview teilnehmen. Für Arbeitgeber ist wichtig: Eine Arbeitserlaubnis oder Arbeitgeber-Sponsoring wird meist für ein Langzeitvisum benötigt. Das tschechische System bewegt sich zudem in Richtung kombinierter Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse (siehe unten). In der Praxis beantragen die meisten Nicht-EU-Mitarbeitenden, die länger als drei Monate in Tschechien arbeiten, eine Employee Card oder EU Blue Card, die sowohl als langfristiges Visum als auch als Arbeitserlaubnis fungieren. Es ist allerdings wichtig zu wissen: Das Typ-D-Visum ist die Kategorie, unter der diese langfristigen Arbeitsgenehmigungen ausgestellt werden.

Kurz gesagt: Kurzzeitvisa sind nur für temporäre Besuche (und meist nicht für formale Beschäftigung), während für längere Einsätze eine Langzeitvisum/-genehmigung notwendig ist.

Hauptoptionen für langfristige Arbeitserlaubnisse in der Tschechischen Republik

Bei der Einstellung eines Nicht-EU-Facharbeitenden in Tschechien wählen Arbeitgeber in der Regel eine der verschiedenen Wege für Arbeitserlaubnisse, abhängig von Qualifikationen und Art der Stelle. Die wichtigsten Langzeit-Arbeitvisa/-genehmigungen sind die Employee Card, EU Blue Card und Intra-Company Transfer Card. Jede hat ihre eigenen Kriterien und Vorteile. In seltenen Fällen gibt es eine spezielle Arbeitserlaubniskategorie. Nachfolgend werden diese Optionen für Arbeitgeber und umziehende Mitarbeitende erläutert:

Employee Card: Kombinierte Arbeits- & Aufenthaltserlaubnis der Tschechischen Republik

Die Employee Card (zaměstnanecká karta) ist die wichtigste Arbeitserlaubnis für die meisten Nicht-EU-Staatsangehörigen, die in Tschechien arbeiten. Es handelt sich um eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für langfristige Beschäftigung (über 90 Tage) und richtet sich an Mitarbeitende, die ein Jobangebot eines tschechischen Arbeitgebers haben. Im Wesentlichen stellt die Employee Card sowohl die Erlaubnis zur Arbeit in einer bestimmten Stelle als auch die Erlaubnis zum Aufenthalt in Tschechien während der Beschäftigung dar.

Um eine Employee Card zu erhalten, muss das einstellende Unternehmen zunächst sicherstellen, dass die Stelle ausgeschrieben wurde — in der Praxis bedeutet dies, einen Arbeitsmarkttest durch eine Anzeige beim Tschechischen Arbeitsamt (Úřad práce) für einen Zeitraum (oft 10–30 Tage), durchzuführen, um zu bestätigen, dass kein geeigneter lokaler Kandidat verfügbar ist. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist und ein ausländischer Kandidat ausgewählt wurde, stellt der Arbeitgeber ein offizielles Jobangebot sowie unterstützende Dokumente bereit. Der Mitarbeitende beantragt dann persönlich bei einer tschechischen Botschaft die Employee Card, reicht die erforderlichen Unterlagen ein.

Typischerweise umfassen die Dokumente für die Employee-Card-Antrag: einen gültigen Reisepass, ein Passfoto, Nachweis der Unterkunft in Tschechien und vor allem einen Arbeitsvertrag oder ein offizielles Angebot des tschechischen Arbeitgebers. Zudem muss der Kandidat Nachweise seiner Qualifikationen erbringen, z.B. Diplome oder Zertifikate, um die Erfüllung der Stellenvoraussetzungen zu belegen. Nachweis einer Reise-Krankenversicherung und die Zahlung der Antragsgebühr sind ebenfalls erforderlich. Für bestimmte Regulierungsberufe können zusätzliche Dokumente verlangt werden, z.B. eine Lizenz oder Nachweis der Qualifikation.

Eine Employee Card wird meist zunächst für maximal zwei Jahre ausgestellt, kann aber verlängert werden. Sie ist an den konkreten Arbeitgeber und die im Antrag genannte Stelle gekoppelt. Arbeitgeber sollten beachten: Wenn sich die Tätigkeit oder der Arbeitsort des Mitarbeiters ändert oder das Arbeitsverhältnis beendet wird, müssen die Behörden informiert werden, um die Employee Card entsprechend zu aktualisieren oder zu stornieren. Die Employee Card ist die Standardlösung für die meisten Einstellungen — sie vereinfacht den Prozess, indem sie Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in einer Karte vereint.

EU Blue Card: Hochqualifizierte Visum für die Tschechische Republik

Die EU Blue Card ist eine spezielle Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Die Tschechische Republik nimmt am EU Blue Card-Programm teil (unterstützt von 25 EU-Ländern), um Top-Talente anzuziehen. Für den Arbeitgeber ist die Blue Card eine Option, wenn ein ausländischer Kandidat für eine Stelle eingestellt werden soll, die ein hohes Bildungs- oder Fachkompetenzniveau erfordert, typischerweise gleichgesetzt mit Bachelor- oder Mastergrad.

Um die Blue Card in Tschechien zu bekommen, muss der Mitarbeitende einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation haben, und das Jobangebot muss mit einem Gehalt verbunden sein, das mindestens 1,5-mal so hoch ist wie das durchschnittliche Bruttogehalt in Tschechien. Diese Gehaltsgrenze stellt sicher, dass die Blue Card nur für gut bezahlte, hochqualifizierte Stellen (z.B. leitende Ingenieure, IT-Fachkräfte, Forscher) ausgestellt wird. Die Blue Card ist sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch eine Aufenthaltserlaubnis und ermöglicht es dem Inhaber, in einer bestimmten Stelle in Tschechien zu arbeiten und nach einer gewissen Zeit auch innerhalb der EU auf andere Blue-Card-Programme zuzugreifen.

Aus Sicht des Arbeitgebers ähnelt das Verfahren für die Blue Card dem der Employee Card: Die Stelle muss eventuell zuerst regional ausgeschrieben werden (zur Erfüllung der Arbeitsmarkttest-Anforderungen), und der Kandidat beantragt bei der tschechischen Botschaft mit einem Antragsformular und allen Nachweisen. Die Dokumente überschneiden sich weitgehend mit denen für die Employee Card (Reisepass, Fotos, Nachweis der Unterkunft, Arbeitsvertrag, Abschlüsse, Versicherung usw.), müssen aber zusätzlich den Nachweis der hohen Qualifikation und des Gehaltslevels enthalten. Die Blue Card wird in der Regel für eine Anfangsdauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt (oder für die Laufzeit des Arbeitsvertrags, falls kürzer) und kann verlängert werden. Ein Vorteil der EU Blue Card ist, dass der Inhaber nach 18 Monaten unter bestimmten Voraussetzungen in ein Blue-Card-System eines anderen EU-Landes wechseln kann, was Flexibilität sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber in einem europäischen Kontext bietet.

Kurz gesagt: Die EU Blue Card ist ein hervorragendes Instrument für tschechische Arbeitgeber, um hochqualifizierte ausländische Talente anzuziehen und zu binden, da sie einen klaren rechtlichen Weg bietet, im Land zu leben und zu arbeiten. Wenn Ihr Unternehmen einen Experten mit starkem akademischem Hintergrund und einer Stelle, die die Gehaltskriterien erfüllt, einstellt, ist die Blue Card möglicherweise die bevorzugte Option.

Intra-Company Transfer (ICT) Card: Mitarbeitende innerhalb Ihres Unternehmens in Tschechien transferieren

Für multinationale Unternehmen, die einen bestehenden Mitarbeitenden aus einer Auslandniederlassung in eine tschechische Tochtergesellschaft oder Niederlassung versetzen möchten, ist die Intra-Company Transfer Card eine wertvolle Option. Die ICT Card ist für temporäre Transfers wichtiger Mitarbeitender (Manager, Spezialisten oder Trainees) von der Auslandzentrale oder -niederlassungen des Unternehmens in die tschechische Niederlassung gedacht. Dieses Visum erkennt an, dass die Person weiterhin beim ausländischen Unternehmen angestellt bleibt, aber für eine begrenzte Aufgabe nach Tschechien kommt.

Um die ICT-Route zu nutzen, muss der Mitarbeitende in der Regel mindestens für eine bestimmte Zeit beim Unternehmen gearbeitet haben (z.B. 6–12 Monate) und eine qualifizierende Rolle in Tschechien einnehmen (die Definition von Manager, Spezialist oder Trainee basiert auf EU-Richtlinien). Das Antragsverfahren für die ICT Card läuft wieder über die tschechische Botschaft/ das Konsulat im Heimatland des Mitarbeitenden. Zu den Dokumenten gehören Nachweis der Beschäftigung im Ausland, ein Schreiben des Arbeitgebers mit Details zum Transfer sowie Belege, dass die tschechische Tochter- oder Partnergesellschaft und das ausländische Unternehmen Teil derselben Firmengruppe sind.

Laut Richtlinien von Velocity Global gehört die ICT zu den häufigsten Genehmigungsarten nach der Employee Card und Blue Card. Die ICT-Card wird in der Regel für 1 bis 3 Jahre erteilt (je nach Kategorie, z.B. bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten, 1 Jahr für Trainees, gemäß EU-ICT-Richtlinie). Diese Option ist besonders nützlich, wenn Unternehmen Mitarbeitende mit spezifischem Unternehmenswissen oder für Schulungszwecke vorübergehend ohne dauerhafte Anstellung in der tschechischen Niederlassung einsetzen wollen. Sie vereinfacht den Prozess, da der Arbeitsvertrag beim Heimatunternehmen verbleiben kann, während die tschechische Niederlassung den Mitarbeitenden hostet. Arbeitgeber mit ICT-Card müssen dennoch die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen, z.B. ein Gehalt zahlen, das mindestens das gesetzliche Minimum oder branchenüblich ist.

Kurz gesagt: Wenn Sie Mitarbeitende intern über Ländergrenzen hinweg rotieren lassen möchten, bietet die ICT Card eine rechtliche Möglichkeit, in Tschechien zu arbeiten, ohne den Standard-Arbeitnehmermarkttest für lokale Einstellungen durchlaufen zu müssen, da es sich um eine interne Versetzung handelt. Eine zielgerichtete Lösung für intra-Unternehmen-Mobilität.

Sonderarbeitsvisum: Begrenzte Fälle für die Tschechische Republik

Das tschechische Einwanderungssystem kennt auch eine Kategorie namens „Sonderarbeitsvisum“, das im Wesentlichen eine Art Langzeitvisum (über 90 Tage) in außergewöhnlichen Fällen darstellt. Dies ist kein üblicher Weg und wird nur gewährt, wenn die tschechische Regierung es für notwendig hält, dieses Visum für einen bestimmten Fall auszustellen. Beispielsweise könnte die Regierung Sondervisa-Programme für bestimmte Länder oder spezielle kurzfristige Arbeitsbedarfe schaffen; diese fallen unter diese Kategorie.

Ein Sonderarbeitsvisum, wenn es ausgestellt wird, erlaubt einem Ausländer, bis zu einem Jahr in Tschechien zu bleiben und zu arbeiten (kann das maximale Jahr eines Langzeitvisums nicht überschreiten). Die Kriterien und das Verfahren sind nicht standardisiert wie bei Employee Cards oder Blue Cards — sie könnten für Pilotprogramme oder internationale Abkommen genutzt werden (z.B. zur Erleichterung der Arbeit von Personen aus einem bestimmten Land für eine begrenzte Zeit). Aufgrund ihrer besonderen Natur werden Arbeitgeber in der Regel nur auf ein Sonderarbeitsvisum stoßen, wenn sie an einem staatlich geförderten Programm teilnehmen oder von tschechischen Behörden auf diesen Weg hingewiesen werden.

Für die meisten Arbeitgeber, die typische ausländische Talente einstellen, sind Employee Card oder Blue Card die relevanten Wege. Das Sonderarbeitsvisum ist hier nur zur Vollständigkeit erwähnt — wenn es je Anwendung findet, geben die Behörden Anweisungen zu den erforderlichen Dokumenten. In der Regel bleibt es bei einer Antragstellung auf einer tschechischen Konsulatseite mit ähnlichen Anforderungen (Reisepass, Fotos, Nachweis des Aufenthaltszwecks etc.), allerdings erst, wenn die Regierung die Ausstellung eines solchen Visums genehmigt hat.

Kernaussage: Es sei denn, Sie wurden über ein spezielles Programm informiert — planen Sie, die gängigen Arbeitserlaubnistypen für Ihre internationalen Mitarbeitenden zu nutzen. Nachdem wir die Visa- und Genehmigungstypen behandelt haben, gehen wir nun auf die Anforderungen und das Antragsverfahren ein.

Anforderungen an das Arbeitsvisum in Tschechien (für Arbeitgeber & Mitarbeitende)

Das Beantragen eines tschechischen Arbeitsvisums ist eine gemeinschaftliche Aufgabe zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem. Beide Parteien müssen bestimmte Dokumente vorlegen, um die Rechtmäßigkeit des Antrags zu gewährleisten. Nachfolgend skizzieren wir die allgemeinen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung:

Für den Visumantrag (Verantwortung des Mitarbeitenden) in Tschechien

Der ausländische Mitarbeitende muss bei Antragstellung für ein Arbeitsvisum (egal ob Langzeitvisum, Employee Card oder Blue Card) eine Reihe von Nachweisen einreichen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Visum, generell aber sind folgende Kernunterlagen erforderlich:

  • **Ausgefülltes An

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