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Svalbard und Jan Mayen

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Svalbard und Jan Mayen

Reguläre Arbeitszeiten

In Svalbard und Jan Mayen gibt es keine einzige, übergeordnete Regelung, die die Standardarbeitszeiten vorschreibt. Allerdings bieten mehrere rechtliche Quellen einen Rahmen zur Bestimmung dieser Zeiten:

Der Svalbard-Vertrag, ein grundlegendes Dokument zur Regelung des Archipels, behandelt Arbeitszeiten nicht explizit. Er etabliert jedoch die norwegische Souveränität über Svalbard, was impliziert, dass norwegische Arbeitsgesetze in der Region Gewicht haben.

Das norwegische Arbeitsumweltgesetz dient als primäre rechtliche Referenz für Arbeitszeiten in Svalbard. Es legt eine Standardarbeitswoche von 40 Stunden fest, die über einen Zeitraum von vier Monaten im Durchschnitt berechnet wird. Dieses Gesetz erlaubt Flexibilität bei der Planung, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Variationen der Arbeitszeiten innerhalb des 40-Stunden-Limits aushandeln können.

Artikel 10-2 des Arbeitsumweltgesetzes (1977) legt den Standard der 40-Stunden-Arbeitswoche fest. Kapitel 10 des Gesetzes enthält Bestimmungen für flexible Arbeitszeitregelungen.

Kollektivverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt werden, können spezifische Arbeitszeiten für bestimmte Berufe oder Branchen in Svalbard festlegen. Diese Vereinbarungen können von dem im Arbeitsumweltgesetz festgelegten 40-Stunden-Standard abweichen.

Überstunden

Der norwegische Arbeitsumweltgesetz (1977) legt den Rahmen für Überstundenarbeit in Svalbard und Jan Mayen fest.

Überstunden können nur in Situationen genehmigt werden, in denen dringende Aufgaben das Überschreiten der regulären Arbeitszeiten erfordern, um Leben, Gesundheit, Eigentum oder die Umwelt zu schützen, betriebliche Bedürfnisse das Überschreiten der regulären Arbeitszeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände erfordern oder das Arbeitsvolumen das Überschreiten der regulären Arbeitszeiten zur Einhaltung von Fristen notwendig macht.

Das Gesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die Arbeit so zu planen und zu organisieren, dass der Bedarf an Überstunden minimiert wird, und die Arbeitnehmer oder ihre Vertreter zu konsultieren, bevor Überstunden eingeführt werden.

Das Gesetz legt keine strikte Begrenzung der Überstundenstunden fest. Es fördert jedoch ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben. Das Arbeitsumweltgesetz empfiehlt maximal 10 Überstunden pro Woche und 40 Stunden über einen Zeitraum von vier Monaten. Arbeitnehmer können nicht gezwungen werden, Überstunden zu leisten.

Es gibt Ausnahmen von den empfohlenen Grenzen unter bestimmten Umständen. Bestimmte Branchen können unterschiedliche Regelungen bezüglich der Überstundenlimits haben. Diese sind typischerweise in Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen festgelegt. Notfallsituationen können das Überschreiten der empfohlenen Grenzen erfordern, um Sicherheit zu gewährleisten oder erhebliche Störungen zu verhindern.

Das Arbeitsumweltgesetz schreibt eine Vergütung für Überstunden vor. Arbeitnehmer erhalten Überstundenvergütung in Höhe von mindestens 40 % über ihrem regulären Stundenlohn. Alternativ können Arbeitnehmer eine Freistellung anstelle der Überstundenvergütung aushandeln. Der Freizeitausgleich muss im Verhältnis 1:1 gewährt werden (eine Stunde frei für jede geleistete Überstunde). Die spezifische Wahl zwischen Überstundenvergütung und Freizeitausgleich hängt von individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab, gemäß den im Gesetz festgelegten Richtlinien.

Ruhepausen und Pausen

Die norwegische Arbeitsumweltgesetzgebung (1977) bildet die Grundlage für Ansprüche auf Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer in Svalbard und Jan Mayen.

Das Gesetz schreibt eine tägliche Mindestruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden zwischen Arbeitstagen vor. Dies gewährleistet ausreichend Zeit zur Erholung und verhindert Ermüdung der Arbeitnehmer.

Hinsichtlich der wöchentlichen Ruhezeiten garantiert das Gesetz eine Mindestdauer von 35 aufeinanderfolgenden Stunden, die in der Regel Sonntage oder einen anderen festgelegten freien Tag einschließt. Diese verlängerte Pause ermöglicht eine angemessene Erholung und Regeneration.

Das Gesetz schreibt keine spezifische Dauer für Pausen während der Arbeitszeit vor. Es betont jedoch die Verantwortung des Arbeitgebers, Pausen während des Arbeitstages zu ermöglichen, um Ermüdung zu verhindern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern. Die Art der Arbeit sollte bei der Festlegung der Häufigkeit und Dauer der Pausen berücksichtigt werden. Körperlich anstrengende oder geistig belastende Tätigkeiten können häufigere Pausen erfordern.

Obwohl das Gesetz keine Pausendauer vorschreibt, sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass die Pausen bezahlt und ausreichend lang sind, damit die Mitarbeiter sich ausruhen, essen und die Toilette benutzen können.

Unter bestimmten Umständen kann es Ausnahmen von diesen Ansprüchen geben. Bestimmte Branchen können unterschiedliche Pausenregelungen haben, die durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern festgelegt sind. Anpassungen der Pausenpläne können für Schichtarbeit oder kontinuierliche Betriebe erforderlich sein, aber diese Anpassungen sollten dennoch ausreichende Ruhezeiten für die Mitarbeiter gewährleisten.

Kapitel 10 des Arbeitsumweltgesetzes (1977) behandelt die Vorschriften zu Ruhezeiten und Pausen.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

Die norwegische Arbeitsumweltgesetzgebung (1977) legt den Rahmen für die Regelungen zu Nacht- und Wochenendarbeit in Svalbard und Jan Mayen fest.

Nachtarbeit wird als Arbeitszeit zwischen Mitternacht und 6:00 Uhr definiert. Obwohl sie Nachtarbeit nicht vollständig verbietet, betont sie, dass reguläre Tagesarbeitszeiten wann immer möglich Vorrang haben sollten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Nachtarbeiter regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen durchlaufen, um gesundheitliche Bedenken aufgrund von Störungen des zirkadianen Rhythmus zu überwachen. Nachtarbeit sollte so gestaltet sein, dass Arbeitsbelastung und Ermüdung minimiert werden. Das Gesetz empfiehlt, Nachtarbeitern häufigere und längere Pausen zu gewähren als bei regulären Tagesschichten. Das Gesetz schreibt keine feste Pausendauer vor, betont jedoch die Verantwortung des Arbeitgebers, angemessene Pausenpläne basierend auf der Art und Intensität der Nachtarbeit sowie den potenziellen Ermüdungsrisiken festzulegen.

Wochenendarbeit bezieht sich im Allgemeinen auf Arbeit, die an Samstagen und Sonntagen verrichtet wird. Das Arbeitsumweltgesetz ermutigt Arbeitgeber, den Arbeitnehmern wann immer möglich freie Zeit an Wochenenden zu gewähren. Wochenendarbeit qualifiziert sich in der Regel für Überstundenvergütung, wie im Gesetz festgelegt. Bestimmte Branchen können durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen Ausnahmen für Wochenendarbeit haben. Das Gesetz erlaubt Ausnahmen sowohl von den Nacht- als auch von den Wochenendarbeitsregelungen in Notfällen, um Sicherheit zu gewährleisten oder erhebliche Störungen zu verhindern.

Das Arbeitsumweltgesetz legt eine erhebliche Verantwortung auf die Arbeitgeber in Bezug auf Nacht- und Wochenendarbeit. Arbeitgeber müssen Arbeitspläne sorgfältig planen, um die Notwendigkeit von Nacht- und Wochenendarbeit zu minimieren. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Strategien zur Minderung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Nacht- und Wochenendarbeit umzusetzen. Dies kann die Bereitstellung von ausreichender Beleuchtung, Ruhezonen und rotierenden Nachtschichten zur Minimierung von Ermüdung umfassen. Kapitel 10 des Arbeitsumweltgesetzes (1977) behandelt die Regelungen zur Nacht- und Wochenendarbeit.

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