Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Salomonen
Arbeitgeber haben mehrere Steuerpflichten, einschließlich der Einbehaltung von Einkommensteuer von den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter durch das Pay As You Earn (PAYE)-System. Die Sätze für PAYE sind progressiv und reichen von 0% bis zu maximal 35%. PAYE-Abzüge müssen der Inland Revenue Division (IRD) am oder vor dem 15. des Monats nach einer Gehalts-/Lohnzahlung eingereicht werden.
Der Nationale Vorsorgefonds (NPF) ist ein obligatorisches Sozialversicherungssystem. Arbeitgeber sind verpflichtet, im Namen ihrer Mitarbeiter Beiträge zum NPF zu leisten. Der Beitragssatz für Arbeitgeber beträgt 7,5% des Bruttogehalts des Mitarbeiters. NPF-Beiträge sind bis zum 14. Tag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Löhne verdient wurden.
Die Umsatzsteuer (BTT) ist eine Steuer, die auf den Bruttoumsatz eines Unternehmens erhoben wird. Sie wird nur unter bestimmten Umständen angewendet, typischerweise wenn ein Unternehmen nicht für die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) registriert ist. Je nach Art der Geschäftstätigkeit gelten variable Sätze. BTT ist monatlich zahlbar, bis zum 21. des Monats nach dem steuerpflichtigen Zeitraum.
Abhängig von der Art Ihres Unternehmens können Sie auch für andere Steuern wie die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) und die Steuer auf Sachleistungen (FBT) haftbar sein. Für spezifische Informationen zu diesen Steuern konsultieren Sie bitte die Steuergesetzgebung der Salomonen.
Pay As You Earn (PAYE) Einkommensteuer ist eine Einkommensteuer, die direkt vom Gehalt und Lohn der Arbeitnehmer einbehalten wird. Alle Arbeitnehmer mit zu versteuerndem Einkommen auf den Salomonen unterliegen PAYE. Die Steuer wird anhand eines progressiven Steuersatzplans berechnet. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt die persönliche Steuerfreigrenze SBD $30.080 jährlich. Das bedeutet, dass auf Einkommen bis zu diesem Betrag keine PAYE zu zahlen ist.
Beiträge zum Nationalen Vorsorgefonds (NPF) sind eine obligatorische Sozialversicherungsbeitrag, der vom Gehalt eines Arbeitnehmers abgezogen wird. Alle Arbeitnehmer auf den Salomonen sind verpflichtet, zum NPF beizutragen. Arbeitnehmer zahlen 5% ihres Bruttogehalts direkt an den NPF.
Es gibt weitere mögliche Abzüge, die auf das Gehalt eines Arbeitnehmers angewendet werden können. Gewerkschaftsbeiträge können abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer registrierten Gewerkschaft ist. Wohltätigkeitsspenden können abgezogen werden, wenn sie an genehmigte Organisationen geleistet werden. Die Genehmigungsanforderungen sollten direkt bei der Steuerabteilung (IRD) bestätigt werden.
Die Mehrwertsteuer-Gesetzesvorlage der Salomonen schlägt einen Standardsatz von 15% für die meisten Waren und Dienstleistungen vor. Die Gesetzesvorlage enthält auch spezifische Ausnahmen und Nullsteuersätze, die möglicherweise Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Exporte und bestimmte Grundnahrungsmittel umfassen.
Sollte die Mehrwertsteuer-Gesetzesvorlage verabschiedet werden, werden Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in den Salomonen erbringen, voraussichtlich die folgenden allgemeinen Verfahren befolgen:
Die Regierung der Salomonen bietet einige Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und die Geschäftstätigkeit zu stimulieren. Obwohl diese Anreize nicht so umfangreich sind wie in einigen anderen Ländern, können sie für qualifizierte Unternehmen von Vorteil sein.
Dieses System ermöglicht es Unternehmen, einen Abzug von ihrer Körperschaftssteuerverpflichtung für einen Teil ihrer qualifizierenden Kapitalausgaben zu beanspruchen. Der Anreiz richtet sich hauptsächlich an Investitionen in Fertigungsaktivitäten, den Ausbau der Tourismusinfrastruktur, die Landwirtschaft und Ressourcenerweiterung sowie die Gründung neuer Unternehmen in ausgewiesenen Prioritätssektoren. Mindestinvestitionsschwellen können gelten. Unternehmen sollten das Ministerium für Handel, Industrie, Arbeit und Einwanderung (MCILI) für detaillierte Informationen und Antragsverfahren kontaktieren. Anträge werden in der Regel von Fall zu Fall geprüft.
Unternehmen können für bestimmte Waren von Zollbefreiungen oder reduzierten Sätzen profitieren. Befreiungen werden typischerweise für Anlagen und Maschinen gewährt, die direkt im Produktionsprozess verwendet werden, Rohstoffe für die Herstellung und Ausrüstungen für genehmigte Tourismusprojekte. Spezifische Kriterien und Zulassungsvoraussetzungen sind im Zoll- und Verbrauchsteuergesetz und den entsprechenden Anhängen festgelegt. Unternehmen sollten die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Salomonen für detaillierte Informationen zu den geltenden Befreiungen und Antragsverfahren konsultieren.
In seltenen Fällen kann der Finanzminister einem neuen Unternehmen, das als von erheblichem wirtschaftlichem Nutzen für die Salomonen angesehen wird, eine Steuerbefreiung gewähren. Die Qualifikationskriterien sind hochgradig ermessensabhängig und spezifisch. Unternehmen müssen einen überzeugenden Fall vorlegen, der erhebliche Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und positive wirtschaftliche Auswirkungen nachweist. Es gibt kein formelles Antragsverfahren. Interessierte Unternehmen sollten das Finanzministerium direkt kontaktieren, um die Möglichkeit einer Steuerbefreiung zu besprechen.
Gemeinden können zusätzliche Steuervergünstigungen oder Anreize bieten, um Unternehmen in ihre spezifischen Gebiete zu locken. Es wird empfohlen, die betreffende Gemeinde zu kontaktieren, um diese Möglichkeiten zu erkunden. Die Salomonen haben Freihandelsabkommen mit mehreren Ländern, die reduzierte Zölle für Importe und Exporte bieten können.
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.