Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in São Tomé und Príncipe
In São Tomé und Príncipe ist das Allgemeine Arbeitsgesetz das maßgebliche Regelwerk für die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jedes volle Dienstjahr. Dieser Urlaubsanspruch wird anteilig über das Beschäftigungsjahr hinweg erworben.
Der Zeitpunkt des Urlaubs sollte in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt werden, wobei die betrieblichen Erfordernisse der Organisation berücksichtigt werden müssen.
São Tomé und Príncipe, eine kleine Inselnation, begeht im Laufe des Jahres eine Vielzahl von nationalen, gedenk- und religiösen Feiertagen.
Dieser wird am 1. Januar gefeiert und markiert den Beginn des neuen Jahres.
Am 3. Februar wird dieser Tag begangen, um an das Batepá-Massaker von 1953 zu erinnern.
Dies ist ein Tag zu Ehren der Arbeiter und wird am 1. Mai gefeiert.
Dieser Tag, der am 6. September gefeiert wird, ehrt die Streitkräfte des Landes.
Dieser Tag, der am 30. September begangen wird, markiert die Agrarreformen des Landes.
Gefiert am 12. Juli, markiert dieser Tag die Unabhängigkeit des Landes.
Dieser Tag, der am 21. Dezember gefeiert wird, erinnert an die Entdeckung der Insel im Jahr 1471.
Dieser religiöse Feiertag wird am 25. Dezember gefeiert und markiert die Geburt Jesu Christi.
Bitte beachten Sie, dass einige religiöse Feiertage jedes Jahr unterschiedliche Daten haben können.
In São Tomé und Príncipe regelt das Allgemeine Arbeitsgesetz die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer. Es gibt verschiedene Arten von Urlaub, die jeweils eigenen Regeln und Vorschriften unterliegen.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 26 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Dienstjahr. Dies ist im Allgemeinen Arbeitsgesetz, Artikel 90, festgelegt.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die genauen Dauer und die Vergütung können in Tarifverträgen oder individuellen Verträgen weiter definiert sein. Für längere Abwesenheiten ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bezahlte Mutterschaftszeit. Die genauen Dauer und die Vergütung werden wahrscheinlich durch eine Kombination aus Gesetz und Tarifverträgen bestimmt.
Vaterschaftsurlaub kann verfügbar sein, aber die Einzelheiten sind wahrscheinlich in Tarifverträgen oder individuellen Verträgen festgelegt.
Es gibt andere Arten von Urlaub, wie z.B. Trauerurlaub, der bei Tod eines nahen Familienangehörigen gewährt werden kann. Sonderurlaub kann auch für bürgerliche Pflichten (z.B. Geschworenendienst), persönliche Notfälle usw. verfügbar sein. Die Einzelheiten können variieren und in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgelegt sein.
Je nach Art des Urlaubs und der Dienstzeit können spezifische Anspruchsvoraussetzungen gelten. Einige Arbeitsplätze können durch Tarifverträge großzügigere oder spezifischere Urlaubsregelungen anbieten.
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