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Rumänien

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Rumänien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Rumänien haben Arbeitgeber mehrere Steuerpflichten. Eine davon ist der pauschale Einkommensteuersatz von 10% für alle Erwerbseinkommen. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Steuer vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter einbehalten und direkt an die rumänischen Steuerbehörden (ANAF) zahlen. Diese Steuer muss monatlich bis zum 25. des Folgemonats gezahlt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber sind auch für die Berechnung, Einbehaltung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Diese umfassen:

  • Rentenbeiträge (CAS): 25% des Bruttogehalts des Mitarbeiters werden vom Arbeitgeber einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 2,25% im Namen des Mitarbeiters.
  • Krankenversicherungsbeiträge (CASS): 10% des Bruttogehalts des Mitarbeiters werden einbehalten.
  • Arbeitslosenbeiträge (CAM): 0,5% des Bruttogehalts des Mitarbeiters werden einbehalten.
  • Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung (CAIMM): Die Sätze variieren zwischen 0,85% und 8%, abhängig von der Geschäftstätigkeit und Risikoklassifizierung des Unternehmens. Der Arbeitgeber ist allein für diesen Beitrag verantwortlich.

Diese Beiträge müssen ebenfalls monatlich bis zum 25. des Folgemonats gezahlt werden.

Lohnabrechnungsberichte

Arbeitgeber haben auch bestimmte Berichtspflichten. Formular D112 ist das Standardformular zur Erklärung und Zahlung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Dieses Formular muss zusammen mit der Zahlung bis zum 25. des Folgemonats eingereicht werden. Arbeitgeber könnten auch zusätzliche Berichtspflichten haben, wie z.B. die Bereitstellung von jährlichen Gehaltsbescheinigungen für Mitarbeiter und die Abgabe von jährlichen Erklärungen an die Steuerbehörden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Rumänische Steueransässige erhalten einen monatlichen persönlichen Abzug basierend auf ihrem Einkommensniveau und der Anzahl der Angehörigen. Die genauen Beträge werden periodisch aktualisiert.

Persönlicher Abzug

Dies ist ein Standardabzug, der automatisch von den Arbeitgebern während der Gehaltsberechnung und der Einkommensteuerabführung angewendet wird.

Zusätzliche Abzüge

Es gibt auch zusätzliche Abzüge, von denen Arbeitnehmer profitieren können:

  • Freiwillige Rentenbeiträge (Säule III): Beiträge zu privaten Rentenfonds der Säule III sind bis zu einem jährlichen Limit von 400 € absetzbar.
  • Private Krankenversicherung: Prämien für private Krankenversicherungen können bis zu einem jährlichen Limit von 400 € absetzbar sein.

Diese Abzüge werden ebenfalls automatisch von den Arbeitgebern während der Gehaltsberechnung und der Einkommensteuerabführung angewendet. Allerdings müssen Arbeitnehmer möglicherweise ihren Arbeitgebern Nachweisdokumente vorlegen, um diese Abzüge geltend zu machen.

Wichtige Hinweise

Die Abzugsbeträge und die Anspruchskriterien können sich periodisch ändern. Während Arbeitgeber Steuern basierend auf den Abzügen einbehalten, müssen Arbeitnehmer möglicherweise dennoch eine jährliche Steuererklärung abgeben, wenn sie zusätzliche Einkommensquellen haben oder Anpassungen vornehmen möchten.

Mehrwertsteuer

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Rumänien beträgt 19 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, es sei denn, sie fallen unter einen ermäßigten Satz oder sind von der Mehrwertsteuer befreit. Rumänien wendet zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze an: einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9 % für bestimmte Kategorien wie Hotelunterkünfte, Restaurantdienstleistungen, Medizin, Bücher und kulturelle Aktivitäten sowie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % für den Verkauf von Sozialwohnungen.

Mehrwertsteuerbefreiungen für Dienstleistungen

Bestimmte Dienstleistungen in Rumänien sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören Gesundheitsdienstleistungen, die im öffentlichen Gesundheitssystem erbracht werden, sowie andere verwandte Dienstleistungen, Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen, die von anerkannten Institutionen angeboten werden, spezifische Finanzdienstleistungen wie Versicherungs- und Bankgeschäfte und andere Dienstleistungen gemäß dem rumänischen Steuerrecht, wie der Personentransport mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Bestattungsdienste.

Mehrwertsteuer-Anmeldeverfahren

Unternehmen, die eine bestimmte jährliche Umsatzschwelle überschreiten, müssen sich in Rumänien für die Mehrwertsteuer registrieren. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen periodische Mehrwertsteuererklärungen abgeben, in der Regel monatlich oder vierteljährlich, abhängig vom Umsatz. Dieses Formular muss online eingereicht werden. Mehrwertsteuerzahlungen sind in der Regel bis zum gleichen Termin wie die Mehrwertsteuererklärung fällig, normalerweise am 25. des folgenden Monats.

Wichtige Hinweise

Mehrwertsteuerbefreiungen und -vorschriften können komplex sein.

Steuervergünstigungen

Steueranreize sind ein wesentlicher Bestandteil der Fiskalpolitik in vielen Ländern, einschließlich Rumänien. Sie sollen das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung fördern, indem sie die Steuerlast für Unternehmen verringern.

Anreiz zur Reinvestition von Gewinnen

Unternehmen können einen Gewinnsteuersatz von 0 % auf reinvestierte Gewinne in neue technologische Ausrüstungen, die für Geschäftszwecke verwendet werden, genießen.

F&E-Steueranreize

Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) durchführen, können von zwei Arten von Anreizen profitieren:

  • Superabschreibung: Zusätzlich 50 % der förderfähigen F&E-Ausgaben können von ihrer Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.
  • Körperschaftsteuerbefreiung: Unternehmen, die sich ausschließlich auf F&E-Aktivitäten konzentrieren, können in den ersten 10 Jahren ihrer Tätigkeit eine vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer erhalten.

Anreize für Greenfield-Investitionen

Es gibt verschiedene Steuererleichterungen für Unternehmen, die neue Geschäfte in ausgewiesenen unterentwickelten Gebieten gründen. Diese Anreize können umfassen:

  • Gewinnsteuerbefreiung: Teilweise oder vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer für einen festgelegten Zeitraum.
  • Staatliche Beihilfen: Finanzielle Zuschüsse oder reduzierte Steuersätze für Unternehmen, die in strategischen Sektoren tätig sind.

Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen

Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen, könnten von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Lohnsteuererleichterung: Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für einen bestimmten Zeitraum.
  • Abzüge für Ausbildungskosten: Steuerabzüge für Aus- und Weiterbildungskosten der Mitarbeiter.

Qualifikationskriterien

Die Berechtigung für jedes Steueranreizprogramm variiert. Hier sind einige allgemeine Anforderungen:

  • Geschäftstätigkeit: Anreize richten sich oft an spezifische Sektoren wie F&E, Fertigung oder Investitionen in unterentwickelte Gebiete.
  • Mindestinvestition: Bestimmte Anreize können eine Mindestinvestitionsschwelle in die rumänische Geschäftstätigkeit erfordern.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen: Programme zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen könnten Mindestquoten für neue Beschäftigungen vorschreiben.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Dokumentation sammeln: Bereiten Sie Dokumente wie Geschäftspläne, Finanzprognosen und unterstützende Nachweise für das gewählte Anreizprogramm vor.
  2. Antrag einreichen: Anträge werden in der Regel elektronisch über die offiziellen rumänischen Behörden oder regionale Entwicklungsagenturen je nach spezifischem Anreiz eingereicht.

Wichtige Hinweise

  • Offizielle Quellen: Für die aktuellsten Informationen und spezifische Antragsverfahren konsultieren Sie offizielle rumänische Regierungswebsites oder einen Steuerfachmann in Rumänien.
  • Programmaktualisierungen: Steueranreizprogramme können Änderungen oder Erneuerungen unterliegen. Es ist wichtig, über die neuesten Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.
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