Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Rumänien
In Rumänien haben Arbeitgeber mehrere Steuerpflichten. Eine davon ist der pauschale Einkommensteuersatz von 10% für alle Erwerbseinkommen. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Steuer vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter einbehalten und direkt an die rumänischen Steuerbehörden (ANAF) zahlen. Diese Steuer muss monatlich bis zum 25. des Folgemonats gezahlt werden.
Arbeitgeber sind auch für die Berechnung, Einbehaltung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Diese umfassen:
Diese Beiträge müssen ebenfalls monatlich bis zum 25. des Folgemonats gezahlt werden.
Arbeitgeber haben auch bestimmte Berichtspflichten. Formular D112 ist das Standardformular zur Erklärung und Zahlung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Dieses Formular muss zusammen mit der Zahlung bis zum 25. des Folgemonats eingereicht werden. Arbeitgeber könnten auch zusätzliche Berichtspflichten haben, wie z.B. die Bereitstellung von jährlichen Gehaltsbescheinigungen für Mitarbeiter und die Abgabe von jährlichen Erklärungen an die Steuerbehörden.
Rumänische Steueransässige erhalten einen monatlichen persönlichen Abzug basierend auf ihrem Einkommensniveau und der Anzahl der Angehörigen. Die genauen Beträge werden periodisch aktualisiert.
Dies ist ein Standardabzug, der automatisch von den Arbeitgebern während der Gehaltsberechnung und der Einkommensteuerabführung angewendet wird.
Es gibt auch zusätzliche Abzüge, von denen Arbeitnehmer profitieren können:
Diese Abzüge werden ebenfalls automatisch von den Arbeitgebern während der Gehaltsberechnung und der Einkommensteuerabführung angewendet. Allerdings müssen Arbeitnehmer möglicherweise ihren Arbeitgebern Nachweisdokumente vorlegen, um diese Abzüge geltend zu machen.
Die Abzugsbeträge und die Anspruchskriterien können sich periodisch ändern. Während Arbeitgeber Steuern basierend auf den Abzügen einbehalten, müssen Arbeitnehmer möglicherweise dennoch eine jährliche Steuererklärung abgeben, wenn sie zusätzliche Einkommensquellen haben oder Anpassungen vornehmen möchten.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Rumänien beträgt 19 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, es sei denn, sie fallen unter einen ermäßigten Satz oder sind von der Mehrwertsteuer befreit. Rumänien wendet zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze an: einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9 % für bestimmte Kategorien wie Hotelunterkünfte, Restaurantdienstleistungen, Medizin, Bücher und kulturelle Aktivitäten sowie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % für den Verkauf von Sozialwohnungen.
Bestimmte Dienstleistungen in Rumänien sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören Gesundheitsdienstleistungen, die im öffentlichen Gesundheitssystem erbracht werden, sowie andere verwandte Dienstleistungen, Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen, die von anerkannten Institutionen angeboten werden, spezifische Finanzdienstleistungen wie Versicherungs- und Bankgeschäfte und andere Dienstleistungen gemäß dem rumänischen Steuerrecht, wie der Personentransport mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Bestattungsdienste.
Unternehmen, die eine bestimmte jährliche Umsatzschwelle überschreiten, müssen sich in Rumänien für die Mehrwertsteuer registrieren. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen periodische Mehrwertsteuererklärungen abgeben, in der Regel monatlich oder vierteljährlich, abhängig vom Umsatz. Dieses Formular muss online eingereicht werden. Mehrwertsteuerzahlungen sind in der Regel bis zum gleichen Termin wie die Mehrwertsteuererklärung fällig, normalerweise am 25. des folgenden Monats.
Mehrwertsteuerbefreiungen und -vorschriften können komplex sein.
Steueranreize sind ein wesentlicher Bestandteil der Fiskalpolitik in vielen Ländern, einschließlich Rumänien. Sie sollen das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung fördern, indem sie die Steuerlast für Unternehmen verringern.
Unternehmen können einen Gewinnsteuersatz von 0 % auf reinvestierte Gewinne in neue technologische Ausrüstungen, die für Geschäftszwecke verwendet werden, genießen.
Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) durchführen, können von zwei Arten von Anreizen profitieren:
Es gibt verschiedene Steuererleichterungen für Unternehmen, die neue Geschäfte in ausgewiesenen unterentwickelten Gebieten gründen. Diese Anreize können umfassen:
Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen, könnten von folgenden Vorteilen profitieren:
Die Berechtigung für jedes Steueranreizprogramm variiert. Hier sind einige allgemeine Anforderungen:
Der Antragsprozess umfasst typischerweise folgende Schritte:
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