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Rumänien

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Rumänien

Kündigungsfrist

Der rumänische Arbeitskodex legt die Kündigungsfristen fest, die bei der Beendigung eines Arbeitsvertrags erforderlich sind.

Kündigungsfristen, die vom Arbeitgeber eingeleitet werden

Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt 20 Arbeitstage gemäß Arbeitskodex, Art. 75. Einzel- oder Kollektivverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen, diese dürfen jedoch nicht kürzer als die vorgeschriebene gesetzliche Mindestfrist sein. Kündigungsfristen gelten nicht, wenn ein Arbeitnehmer wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens entlassen wird oder während seiner Probezeit aufgrund beruflicher Unzulänglichkeit.

Kündigungsfristen, die vom Arbeitnehmer eingeleitet werden (Kündigung)

Für Standardpositionen müssen Arbeitnehmer gemäß Arbeitskodex, Art. 81, eine maximale Kündigungsfrist von 20 Arbeitstagen einhalten. Für Führungspositionen müssen Arbeitnehmer gemäß demselben Artikel eine maximale Kündigungsfrist von 45 Arbeitstagen einhalten.

Wichtige Überlegungen

Kündigungsfristen werden in Arbeitstagen berechnet, wobei Wochenenden und Feiertage ausgeschlossen sind. Die Parteien können sich einvernehmlich auf eine kürzere Kündigungsfrist als gesetzlich vorgeschrieben einigen. Unabhängig davon, wer die Kündigung einleitet, muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

Wichtige Hinweise

Besondere Regelungen gelten im Falle von Massenentlassungen. Kündigungsfristen während der Probezeit können je nach Vertrag und Kündigungsgrund kürzer sein, gemäß Arbeitskodex, Art. 31.

Abfindung

In Rumänien gibt es kein allgemeines gesetzliches Recht auf Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsvertrags. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen eine Abfindung gewährt werden kann.

Ausnahmen

Mitarbeiter, die aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen, Reorganisationen oder Standortverlagerungen entlassen werden, können Anspruch auf eine Abfindung haben. Die Höhe und die Bedingungen werden in der Regel durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge festgelegt (Arbeitsgesetzbuch, Art. 65).

Wenn der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters aufgrund einer medizinischen Erkrankung, die ihn an der Fortsetzung seiner Arbeit hindert, beendet wird, kann er Anspruch auf eine Abfindung haben (Arbeitsgesetzbuch, Art. 61).

Ein Mitarbeiter, der bei Erreichen der Rentenberechtigung entlassen wird, kann Anspruch auf eine Abfindung haben (Arbeitsgesetzbuch, Art. 61).

Regelung der Abfindung

Abfindungsregelungen werden häufig in Tarifverträgen (CBAs) festgelegt. Diese Vereinbarungen werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden ausgehandelt.

Individuelle Arbeitsverträge können ebenfalls Abfindungsklauseln und spezifische Bedingungen enthalten.

Zusätzliche Informationen

Auch wenn eine Abfindung gewährt wird, legt das rumänische Gesetz keinen obligatorischen Mindestbetrag fest. Abfindungsansprüche, sofern sie bestehen, werden weitgehend durch Verhandlungen im Rahmen von Tarifverträgen oder individuellen Verträgen bestimmt.

Kündigungsprozess

Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Rumänien kann auf verschiedene Weise erfolgen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können jederzeit einvernehmlich die Beendigung des Vertrags vereinbaren, gemäß dem Arbeitsgesetzbuch, Artikel 55. In diesem Szenario ist keine vorherige Kündigungsfrist erforderlich.

Vom Arbeitgeber initiierte Kündigung

Der Arbeitgeber muss gültige Gründe für die Kündigung angeben. Dazu gehören schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen Arbeitsverpflichtungen, berufliche Inkompetenz und Situationen wie Umstrukturierungen, die zur Streichung der Position des Arbeitnehmers führen. All dies erfordert entweder ein disziplinarisches Untersuchungsverfahren oder eine vorherige Leistungsbewertung.

Der Arbeitgeber muss auch eine schriftliche Kündigungsmitteilung vorlegen, die die Gründe für die Kündigung und Informationen über das Recht auf Anfechtung der Entlassung vor Gericht enthält, gemäß dem Arbeitsgesetzbuch, Artikel 76.

Vom Arbeitnehmer initiierte Kündigung (Kündigung)

Arbeitnehmer müssen in der Regel eine schriftliche Kündigung einreichen, in der ein Beendigungsdatum angegeben ist.

Besondere Überlegungen

Besondere Verfahren gelten für Massenentlassungen. Arbeitnehmer in bestimmten Kategorien haben zusätzlichen Kündigungsschutz, wie z.B. schwangere Frauen, Gewerkschaftsmitglieder und Arbeitnehmervertreter, gemäß dem Arbeitsgesetzbuch, Artikel 60.

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