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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Montenegro

Montenegro leave overview

Das Management von Mitarbeiterurlaub und Freistellungszeiten ist ein entscheidender Aspekt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, wenn man in Montenegro tätig ist. Das Verständnis der lokalen Vorschriften, die verschiedene Arten von Freistellungen regeln – von Jahresurlaub bis hin zu Krankheitszeiten und Elternzeit – ist für Arbeitgeber unerlässlich, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und faire Arbeitspraktiken zu gewährleisten. Montenegros Arbeitsgesetze geben klare Richtlinien zu den Mindestansprüchen der Mitarbeitenden, um ihnen ausreichende Freizeit für Erholung, Genesung und bedeutende Lebensereignisse zu sichern.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle Arbeitgeber in Montenegro verpflichtend. Die Besonderheiten bei Anspruchsberechtigung, Dauer und Vergütung für jede Art von Freistellung erfordern sorgfältige Aufmerksamkeit für Details. Diese Übersicht bietet wichtige Informationen zu den primären Freistellungsarten, auf die Mitarbeitende in Montenegro Anspruch haben, und hilft Arbeitgebern, ihre Verantwortlichkeiten zu verstehen.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Montenegro haben Anspruch auf einen Mindestbetrag an bezahltem Jahresurlaub. Die genaue Dauer hängt von Faktoren wie Dienstzeit, Arbeitsbedingungen und dem Gesundheitszustand des Mitarbeitenden ab.

  • Die Mindestdauer des Jahresurlaubs beträgt 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
  • Arbeitstage schließen Wochenenden und gesetzliche Feiertage aus.
  • Mitarbeitende haben grundsätzlich Anspruch auf Nutzung ihres Jahresurlaubs nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber.
  • Der Jahresurlaub kann in der Regel auf mehrere Teile aufgeteilt werden, wobei ein Teil mindestens 10 Arbeitstage umfassen muss.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeitenden während des Urlaubs sein reguläres Gehalt zu zahlen.
  • Nicht genutzter Jahresurlaub des Vorjahres kann in der Regel übertragen und bis zum 30. Juni des laufenden Jahres genutzt werden, wobei spezifische Bedingungen gelten können.

Gesetzliche Feiertage

Montenegro beobachtet mehrere gesetzliche Feiertage im Jahresverlauf. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freizeit an diesen Tagen. Wenn ein Mitarbeitender an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, erhält er in der Regel eine erhöhte Vergütung.

Hier die gesetzlichen Feiertage in Montenegro im Jahr 2026:

Datum Feiertag
1.-2. Januar Neujahr
6.-7. Januar Orthodoxes Weihnachten (Heiligabend und Weihnachten)
10. April Orthodoxes Karfreitag
12.-13. April Orthodoxisches Oster- Sonntag und -Montag
1.-2. Mai Tag der Arbeit
21.-22. Mai Unabhängigkeitstag
13.-14. Juli Staatsfeiertag

Hinweis: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, wird in der Regel der folgende Montag als arbeitsfrei anerkannt.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Montenegro haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Krankheits- oder Verletzungsfall, der sie an der Arbeit hindert. Der Ablauf erfordert den Nachweis durch ein ärztliches Attest.

  • Mitarbeitende haben Anspruch auf Krankheitsurlaub ab dem ersten Tag der Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Verletzung.
  • Für kurzfristige Abwesenheiten (typischerweise bis zu 60 Tage) ist der Arbeitgeber für die Zahlung der Krankheitsvergütung verantwortlich.
  • Bei längeren Abwesenheiten (über 60 Tage) verschiebt sich die Verantwortung für die Entschädigung in der Regel auf den montenegrinischen Gesundheitsfonds.
  • Der Betrag der Krankheitsvergütung ist in der Regel ein Prozentsatz des durchschnittlichen Gehalts des Mitarbeitenden der letzten 12 Monate.
  • Der genaue Prozentsatz kann variieren, abhängig von Ursache (z. B. arbeitsbedingt vs. nicht-arbeitsbedingt), meist liegt er bei etwa 70 % bei nicht-arbeitsbedingten Fällen und höher bei arbeitsbedingten Fällen.
  • Mitarbeitende müssen ihre Abwesenheit ihrem Arbeitgeber melden und innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein ärztliches Attest vorlegen.

Elternzeit

Montenegro bietet umfassende Regelungen zur Elternzeit, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, um Familien zu unterstützen.

Mutterschaftszeit

  • Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftszeit bei Geburt und Kinderbetreuung.
  • Die Gesamtdauer der Mutterschaftszeit beträgt in der Regel 365 aufeinanderfolgende Tage.
  • Der Mutterschaftsurlaub kann bis zu 45 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen, jedoch nicht später als 28 Tage vor diesem Datum.
  • Nach der Geburt gilt eine verpflichtende Ruhezeit, die in der Regel mindestens 28 Tage beträgt.
  • Die Mutterschaftsvergütung wird in der Regel vom Staat (Gesundheitsfonds) gezahlt und basiert auf dem durchschnittlichen Gehalt des Mitarbeitenden.

Vaterschaftszeit

  • Väter haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes.
  • Die Dauer des Vaterschaftsurlaubs beträgt in der Regel bis zu 10 Arbeitstage.
  • Der Vaterschaftsurlaub muss in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Geburt des Kindes genommen werden.
  • Die Vergütung für den Vaterschaftsurlaub wird typischerweise vom Arbeitgeber übernommen.

Adoptionsurlaub

  • Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub.
  • Die Dauer des Adoptionsurlaubs ist in der Regel ähnlich wie die Mutterschaftszeit, bis zu 365 Tage, abhängig vom Alter des Kindes.
  • Spezifische Bedingungen und Dauer können variieren, basierend auf dem Alter des adoptierten Kindes.
  • Die Entschädigung für den Adoptionsurlaub wird üblicherweise vom Staat übernommen.

Weitere Arten von Freistellungen

Das Arbeitsrecht Montenegros erkennt auch andere spezielle Umstände an, unter denen Mitarbeitende Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung haben können.

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einige Tage bezahlte Freizeit im Todesfall eines nahen Familienmitglieds (z. B. Ehepartner, Elternteil, Kind, Geschwister). Die genaue Dauer richtet sich meist nach kollektivvertraglichen Regelungen oder internen Firmenrichtlinien, häufig um 3-5 Arbeitstage.
  • Urlaub bei Heirat: Mitarbeitende haben normalerweise Anspruch auf einige Tage bezahlte Freizeit bei eigener Heirat, oft um 5 Arbeitstage.
  • Umzug: Mitarbeitende können Anspruch auf bezahlten Urlaub beim Umzug ihres Haushalts haben, in der Regel 1-2 Arbeitstage.
  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung verfolgen, können Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Prüfungen oder andere studienbezogene Aktivitäten haben, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder entsprechend der kollektivvertraglichen Regelungen.
  • Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers. Bedingungen und Dauer werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem abgestimmt.
  • Blutspenderurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub zum Blutspenden, meist ein Arbeitstag.

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