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Montenegro

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Montenegro

Reguläre Arbeitszeiten

Das Arbeitsgesetz in Montenegro schafft einen Rahmen für Arbeitszeiten, der ein Gleichgewicht zwischen dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber sicherstellt. Die Standardarbeitswoche in Montenegro beträgt 40 Stunden, wie im Arbeitsgesetz festgelegt. Dies entspricht typischerweise 8 Stunden pro Tag bei einer Fünftagewoche.

Es gibt eine Begrenzung der Gesamtzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer pro Woche arbeiten kann. Das Gesetz beschränkt die regulären Arbeitsstunden auf maximal 50 Stunden pro Woche. Darüber hinaus dürfen die durchschnittlichen Arbeitsstunden über einen Zeitraum von vier Monaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Überstunden

In Montenegro regelt das Arbeitsgesetz Überstundenarbeit und schafft ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Arbeitgeber und dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer. Hier sind die wichtigsten Regeln und die Vergütung:

Maximale Überstundenstunden

  • Wöchentliche Begrenzung: Überstunden dürfen 10 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Monatliche Obergrenze (durch Tarifverträge): Arbeitgeber und Arbeitnehmergewerkschaften können eine jährliche Höchstgrenze durch Tarifverträge festlegen. Diese Höchstgrenze darf 250 Stunden jährlich nicht überschreiten.
  • Durchschnittliche Wochenarbeitszeitbegrenzung: Berechnet über vier Monate darf die Gesamtarbeitszeit, einschließlich Überstunden, durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Es gibt eine strikte Begrenzung von 50 Stunden in jeder gegebenen Woche.

Überstundenvereinbarung und Ausnahmen

  • Allgemein erforderlich: Arbeitgeber müssen die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers einholen, bevor sie Überstunden anordnen.
  • Ausnahmen: In Notfällen oder unvorhergesehenen Umständen, die die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährden, genügt die Zustimmung des Arbeitgebers.

Überstundenvergütung

  • Mindestlohn: Überstundenarbeit wird mit einem Mindestzuschlag von 140 % des regulären Lohns des Arbeitnehmers vergütet.
  • Tarifverträge: Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmergewerkschaften können die Überstundenvergütung beeinflussen.

Ruhepausen und Pausen

In Montenegro hat das Wohlbefinden der Mitarbeiter Priorität, mit vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen während des Arbeitstages und der Arbeitswoche. Diese Ansprüche entsprechen den montenegrinischen Arbeitsgesetzen:

Tägliche Pausen

  • Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten. Diese Pause gilt als Teil der Arbeitszeit.
  • Für Teilzeitbeschäftigte, die täglich zwischen 4 und 6 Stunden arbeiten, darf die Pausendauer nicht weniger als 15 Minuten betragen.
  • Wenn die täglichen Arbeitsstunden eines Mitarbeiters 10 Stunden überschreiten, hat er Anspruch auf eine 45-minütige Pause.

Tägliche Ruhezeit zwischen Arbeitsschichten

  • Es muss eine Mindestruhezeit von 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten liegen.

Wöchentliche Ruhezeit

  • Mitarbeiter haben gesetzlich Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden pro Woche.
  • Sonntage werden in Montenegro allgemein als wöchentlicher Ruhetag angesehen. Dies kann jedoch durch Tarifverträge verhandelt werden.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Montenegro wird die potenzielle Belastung durch Nacht- und Wochenendarbeit anerkannt und entsprechend geregelt.

Was die Nachtarbeit betrifft, folgt Montenegro dem Rahmenwerk der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Nachtarbeit, das typischerweise Stunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr umfasst. Arbeitgeber benötigen in der Regel die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers, bevor sie Nachtschichten zuweisen. Sie können auch verlangen, dass Nachtarbeiter regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen durchführen lassen, um ihre Eignung für Nachtarbeit sicherzustellen. Nachtarbeit wird mit einem Mindestzuschlag von 140 % des regulären Lohns vergütet. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für die Anzahl aufeinanderfolgender Nachtschichten, die ein Arbeitnehmer leisten kann, aber Tarifverträge könnten solche Grenzen festlegen.

Was die Wochenendarbeit betrifft, so wird sie generell entmutigt und sollte auf außergewöhnliche Umstände beschränkt sein. Ähnlich wie bei Nachtschichten benötigen Arbeitgeber in der Regel die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers für Wochenendarbeit. Wochenendarbeit wird ebenfalls mit einem Mindestzuschlag von 140 % des regulären Lohns vergütet. Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf ihre obligatorische wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden, auch wenn diese auf ein Wochenende mit zugewiesener Arbeit fällt. In solchen Fällen sollte der Arbeitnehmer einen Ausgleichsruhetag während der Woche erhalten.

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