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MontenegroSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Montenegro

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Montenegro stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten in Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Körperschaftsteuer und anderen Abgaben.

Arbeitgeberpflichten

  • Körperschaftsteuer (CIT): Ein fester Satz von 9 % wird auf das Welteinkommen ansässiger Unternehmen und auf das in Montenegro erzielte Einkommen nicht ansässiger Unternehmen angewendet. Die CIT-Erklärung muss bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden und ist in einer Gesamtsumme oder in sechs Raten zahlbar.
  • Einkommensteuer (PIT): Arbeitgeber ziehen die PIT von den Gehältern der Mitarbeiter ab. Der Steuersatz ist progressiv: 0 % bis €700, 9 % zwischen €701 und €1.000 und 15 % über €1.000. Jahreserklärungen sind bis zum 30. April für Mitarbeiter mit mehreren Einkommensquellen fällig. Ab dem 1. Januar 2025 unterliegt auch Einkommen aus Online-Aktivitäten und Glücksspielen einem Steuersatz von 15 %.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen 10,3 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters für Renten-, Gesundheits- und Arbeitslosenversicherung.
  • Lohnsteuer: Eine kommunale Zusatzsteuer von bis zu 15 % gilt für Mitarbeitergehälter. Außerhalb von Podgorica und Cetinje können niedrigere Sätze (bis zu 13 %) angewendet werden.
  • Beitrag zum Arbeitsfonds: 0,2 % des Bruttogehalts werden dem Arbeitsfonds beigesteuert.

Steueranreize und Abzüge ab 2025

  • Investitionen in Landwirtschaft und Sport: Steuerbefreiungen sind jetzt für Unternehmen verfügbar, die ihre Gewinne in landwirtschaftliche Projekte oder andere landwirtschaftliche Einheiten reinvestieren. Unternehmen können auch bis zu 5 % ihres Gesamtumsatzes für Beiträge zu nationalen Sportverbänden abziehen.
  • Abzugsfähige Ausgaben: Unternehmen können Ausgaben für gesundheitliche, soziale, erzieherische, wissenschaftliche, religiöse, kulturelle, sportliche, humanitäre Zwecke sowie Umweltschutz bis zu einem Maximum von 3,5 % des Gesamtumsatzes abziehen.

Weitere relevante Informationen

  • Das Steuerjahr in Montenegro ist das Kalenderjahr.
  • Steuererklärungen und Zahlungen können elektronisch eingereicht werden.
  • Bei verspäteten Zahlungen fallen Strafgebühren an.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, in spezifischen Situationen einen Steuerberater zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Montenegro betreffen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden typischerweise vom Arbeitgeber einbehalten.

Einkommensteuer

  • Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuer in Montenegro ist progressiv, was bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Prozentsatz zahlen. Die spezifischen Sätze für 2025 sind 0 % für Einkommen bis zu 700 EUR, und darüber hinaus gilt ein höherer Steuersatz.
  • Steueranreize: Es gibt Steueranreize für bestimmte Sektoren und Situationen. Beispielsweise können bestimmte Mitarbeiter von Startups in unterentwickelten Gebieten für einen bestimmten Zeitraum von der Einkommensteuer befreit sein.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Der aktuelle Beitragssatz für Arbeitnehmer beträgt 10 % ihres Bruttogehalts für Rentenbeiträge. Arbeitgeberbeiträge können Änderungen und Aktualisierungen unterliegen.
  • Beitragsberechnung: Der Beitrag wird auf Basis des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet.

Andere Abzüge

  • Kommunaler Zuschlag: Ein kommunaler Zuschlag, der bis zu 15 % des Gehalts eines Arbeitnehmers betragen kann, kann je nach Gemeinde anwendbar sein.

Verantwortung des Arbeitgebers

  • Einbehaltung und Meldung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten und diese Beträge an die Steuerbehörden abzuführen.
  • Elektronische Einreichung: Alle Steuer- und Beitragsmeldungen müssen elektronisch über das Webportal der Steuerverwaltung eingereicht werden.

Selbstständige Personen

  • Abzüge für Ausgaben: Selbstständige Personen können bis zu 3 % ihres Einkommens für legitime Geschäftsausgaben abziehen.
  • Pauschalbesteuerung: Eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit steht Selbstständigen mit einem Einkommen bis zu einem bestimmten Schwellenwert zur Verfügung, der derzeit 30.000 EUR beträgt.

Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie, dass sich Steuergesetze und -vorschriften regelmäßig ändern können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder die neuesten offiziellen Veröffentlichungen der montenegrinischen Steuerverwaltung zu Rate zu ziehen, um die aktuellsten und detailliertesten Informationen zu erhalten. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

Mehrwertsteuer

In Montenegro wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf die meisten verkauften oder importierten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt.-Sätze

  • Standardsatz: 21% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigte Sätze: Ab dem 1. Januar 2025:
    • 7% gelten für notwendige Waren: Grundnahrungsmittel, Medikamente, medizinische Geräte (chirurgisch implantiert), Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien, Zeitungen, Trinkwasser, Menstruationsprodukte, Babywindeln.
    • 15% gelten für Bücher, einige Publikationen, Hotelunterkünfte, Restaurantdienstleistungen (ohne alkoholische Getränke, zuckerhaltige Getränke und Kaffee).
  • Nullsatz (0%): Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Exporte, internationale Seeverkehrs- und Lufttransportdienste.

MwSt.-Registrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen müssen sich für die MwSt. registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz in einem Zeitraum von 12 Monaten €30.000 übersteigt. Eine freiwillige Registrierung steht Unternehmen unter diesem Schwellenwert offen.
  • Abmeldung: Eine Abmeldung ist nach der Registrierung mindestens drei Jahre lang nicht möglich.
  • Prozess: Unternehmen, die den Schwellenwert überschreiten, müssen sich innerhalb von 20 Tagen im folgenden Monat registrieren. Obwohl die Online-Registrierung nicht verfügbar ist, können Unternehmen Unterstützung von lokalen Agenten in Anspruch nehmen, die sich auf die Registrierung ausländischer Unternehmen spezialisiert haben.

MwSt.-Erklärung und Zahlung

  • Häufigkeit: Monatlich.
  • Frist: Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats fällig.
  • Erstattungen: Wenn die abzugsfähige Vorsteuer die Umsatzsteuer überschreitet, wird die Differenz innerhalb von 60 Tagen erstattet.

Von der MwSt. befreite Waren und Dienstleistungen

  • Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind vollständig von der MwSt. befreit, wie Finanz- und Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und religiöse Dienstleistungen. Beachten Sie, dass der Verkauf von Grundstücken, Gebrauchtwagen und Schiffen (bei denen die Vorsteuer nicht abgezogen werden konnte) nicht als Lieferung von Waren gilt.

Zusätzliche Informationen

  • E-Rechnung: Ist nicht verpflichtend, wird jedoch immer häufiger genutzt.
  • Aufbewahrungspflicht: Bewahren Sie Unterlagen (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) fünf Jahre lang auf.
  • Strafen: Bei verspäteten, falschen oder fehlenden Erklärungen und Zahlungen fallen Bußgelder und Zinsen an.
  • Reverse-Charge-Verfahren: Gilt für B2B-Transaktionen, die nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen betreffen. Diese Unternehmen müssen sich registrieren und die MwSt. abführen (aktueller Standardsatz von 21% gilt).

Steuervergünstigungen

Montenegro bietet verschiedene Steueranreize, die darauf abzielen, Investitionen anzuziehen und bestimmte Sektoren zu stimulieren.

Unternehmenssteueranreize

  • Steuerbefreiung für neu gegründete Unternehmen in unterentwickelten Gemeinden: Neu gegründete Produktionsunternehmen in ausgewiesenen unterentwickelten Gemeinden können eine achtjährige Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Die Gesamtbefreiung ist auf 200.000 € über den achtjährigen Zeitraum begrenzt.
  • Steuerbefreiung für NGOs: Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die Geschäftstätigkeiten ausüben, können bis zu 4.000 € von ihrer Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage abziehen, vorausgesetzt, der resultierende Gewinn wird zur Förderung der Hauptmission der NGO verwendet.
  • Reinvestition in Landwirtschaft und Sport: Unternehmen, die Gewinne in landwirtschaftliche Projekte oder andere landwirtschaftliche Einrichtungen reinvestieren, sowie solche, die nationale Sportverbände (bis zu 5% des Gesamtumsatzes) unterstützen, können von Steuerbefreiungen profitieren.
  • Ausländische Steueranrechnung: Ansässige Steuerzahler können eine Steueranrechnung für im Ausland gezahlte Körperschaftssteuer auf Einkommen beanspruchen, die in diesem Land erzielt wurden. Die Anrechnung ist auf die Höhe der auf das ausländische Einkommen entfallenden montenegrinischen Steuer begrenzt.

Steueranreize für Einkommen natürlicher Personen

  • Steuererleichterung für gelegentliche Einkünfte: Es wurden klarere Richtlinien zur Besteuerung von gelegentlichen Einkünften eingeführt.
  • Abzüge für Selbstständige: Selbstständige können bis zu 3% ihres Einkommens für legitime Geschäftsausgaben abziehen.

Mehrwertsteuer (MwSt) Anreize

  • Reduzierter MwSt-Satz: Ein reduzierter MwSt-Satz von 7% gilt für wesentliche Waren und Dienstleistungen, einschließlich Grundnahrungsmittel, bestimmte Medikamente, Unterkünfte, Personen- und Gepäcktransport, öffentliche Hygienedienste, Bestattungsdienste und Pflanzmaterialien, die in der Landwirtschaft verwendet werden.
  • Null MwSt-Satz: Ein MwSt-Satz von 0% gilt für Exportgeschäfte, Freihandelsabkommen, Bank- und Versicherungsprodukte, Bau und Ausstattung von Einrichtungen mit einer Bewertung von fünf Sternen oder höher sowie Energieanlagen mit einer installierten Kapazität von über 10 MW und Einrichtungen zur Lebensmittelherstellung (klassifiziert unter Sektor C Gruppe 10 des Gesetzes über die Klassifikation von Aktivitäten), bei denen die Investition 500.000 € übersteigt.

Grundsteueranreize

  • Reduzierte Immobiliensteuer für Hotels: Hotels mit einer Bewertung von drei Sternen und darüber profitieren von reduzierten Immobiliensteuersätzen. Drei-Sterne-Hotels erhalten eine Reduzierung von bis zu 15%, Vier-Sterne-Hotels bis zu 30%, und Hotels mit über vier Sternen bis zu 70%.

Weitere Steueranreize und Entlastungsmaßnahmen

  • Erlass von Zinsen auf überfällige Steuerschulden: Steuerzahler können die Zinsen auf überfällige Steuerschulden erlassen bekommen, wenn sie alle fälligen Steuererklärungen bis zum 31. Dezember 2024 einreichen und die Hauptsteuerschuld bis zum 2. März 2025 begleichen.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Körperschaftssteuer: Montenegro hat einen standardmäßigen Körperschaftssteuersatz von 9%.
  • Einkommensteuer für natürliche Personen: Die Einkommensteuer für natürliche Personen ist progressiv, mit einem Satz von 9% auf Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze und 15% auf höhere Einkommen (über 1.001 €/Monat).
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-MwSt-Satz in Montenegro beträgt 21%.
  • Keine Erbschaftssteuer: Montenegro erhebt keine Erbschaftssteuer auf Eigentum.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Montenegro hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 40 Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Diese Informationen sind bis zum 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen. Es ist entscheidend, einen Steuerberater für die neuesten Vorschriften und personalisierte Beratung zu konsultieren.

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