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Montenegro

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Montenegro

Kündigungsfrist

In Montenegro sieht das Arbeitsgesetz vor, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mindestens 30 Tage schriftliche Kündigungsfrist einhalten müssen, bevor ein Arbeitsvertrag gekündigt wird. Diese Regel gilt sowohl für den Fall, dass der Arbeitnehmer kündigt, als auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne triftigen Grund einleitet.

Ausnahmen von der Standardkündigungsfrist

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser standardmäßigen 30-tägigen Kündigungsfrist:

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zustimmen, den Arbeitsvertrag zu beenden, können sie sich auf eine kürzere Kündigungsfrist oder sogar auf ein sofortiges Kündigungsdatum einigen.

  • Kündigung aus wichtigem Grund: In Fällen, in denen ein Arbeitnehmer wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens oder Vertragsverletzungen entlassen wird, ist der Arbeitgeber möglicherweise nicht verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Er muss jedoch dennoch die korrekten Kündigungsverfahren gemäß dem Arbeitsgesetz einhalten.

Bitte beachten Sie, dass spezifische Bestimmungen zur Kündigungsfrist möglicherweise nicht online verfügbar sind. Es wird daher empfohlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die aktuellsten Details zu erfahren.

Abfindung

In Montenegro haben Arbeitnehmer, die entlassen werden, möglicherweise Anspruch auf Abfindung. Dieser Anspruch gilt in der Regel unter bestimmten Umständen, wie z.B. unfreiwillige Kündigung durch den Arbeitgeber (ausgenommen Gründe wie grobes Fehlverhalten), Ruhestand oder einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrags. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Mindestanspruch auf Abfindung möglicherweise nicht gilt, wenn die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers weniger als 18 Monate beträgt.

Anspruch auf Abfindung

Arbeitnehmer in Montenegro haben Anspruch auf Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis unter folgenden Bedingungen beendet wird:

  • Unfreiwillige Kündigung durch den Arbeitgeber (außer aus Gründen wie grobem Fehlverhalten).
  • Ruhestand.
  • Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrags.

Berechnung der Abfindung

Das Arbeitsgesetz von Montenegro legt die Berechnung der Abfindung fest:

  • Mindestanspruch: Die Mindestabfindung entspricht einem Drittel (1/3) des durchschnittlichen Gehalts des Arbeitnehmers in den letzten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses für jedes Dienstjahr.
  • Alternative Berechnung: Die Abfindung darf nicht weniger als das Dreifache des Gehalts des Arbeitnehmers oder das durchschnittliche Gehalt in Montenegro betragen (je nachdem, welcher Betrag höher ist).

Zusätzliche Überlegungen

  • Die Abfindung für Arbeitnehmer, die Arbeitsunfälle erlitten haben, ist oft höher als die Standardberechnungen.
  • Tarifverträge können großzügigere Abfindungsansprüche bieten als die gesetzlich vorgesehenen Mindestbeträge.

Kündigungsprozess

Der Kündigungsprozess von Mitarbeitern in Montenegro wird durch das Arbeitsgesetz geregelt, das spezifische Verfahren festlegt, an die sich Arbeitgeber halten müssen.

Kündigungsmitteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter eine schriftliche Kündigungsmitteilung zu übergeben, in der die Gründe für die Kündigung und das Wirksamkeitsdatum klar angegeben sind. Der Mitarbeiter hat seinerseits das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine schriftliche Antwort auf die Kündigungsmitteilung einzureichen.

Disziplinarische Entlassung

Das Arbeitsgesetz erlaubt es Arbeitgebern, den Vertrag eines Mitarbeiters aus bestimmten definierten Gründen, wie schwerwiegendem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit, sofort zu kündigen. Dies erfordert jedoch ein striktes Disziplinarverfahren. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen die Disziplin muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter in der Regel zunächst Verwarnungen aussprechen. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber eine Disziplinarverhandlung durchführen, bei der sich der Mitarbeiter verteidigen und Beweise vorlegen kann. Wird die Kündigung beschlossen, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Entscheidung mit Begründung ausstellen.

Entlassungen

Im Falle von Massenentlassungen, wie z.B. Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich mit den Arbeitnehmervertretern zu beraten und die zuständigen Behörden zu benachrichtigen. Objektive Kriterien, wie Qualifikationen und Dienstalter, müssen verwendet werden, um die Mitarbeiter für die Entlassung auszuwählen.

Einspruchsrechte

Mitarbeiter, die glauben, dass sie ungerecht entlassen wurden, haben das Recht, die Entscheidung durch interne Unternehmensverfahren oder durch das montenegrinische Gerichtssystem anzufechten.

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