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Luxemburg

Überblick über Leistungen und Ansprüche

Erfahren Sie mehr über obligatorische und optionale Mitarbeiterleistungen in Luxemburg

Pflichtleistungen

In Luxemburg wird durch ein robustes Sozialversicherungssystem ein umfassendes Paket an obligatorischen Arbeitnehmerleistungen bereitgestellt. Dieses System gewährleistet finanzielle Sicherheit und Wohlstand für Arbeitnehmer während ihrer Beschäftigung und darüber hinaus.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind in Luxemburg verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Diese Beiträge, die als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet werden, finanzieren einen erheblichen Teil der obligatorischen Leistungen. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt typischerweise zwischen 12,5% und 17,25%, abhängig von den spezifischen abgedeckten Leistungen. Der Arbeitgeberbeitrag entspricht in der Regel dem Arbeitnehmerbeitrag oder übersteigt diesen, wodurch die gesamten Sozialversicherungsbeiträge etwa 30% des Bruttogehalts ausmachen.

Diese Beiträge decken eine breite Palette von Leistungen ab, einschließlich Gesundheitsversorgung, Rente, Arbeitslosenunterstützung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.

Bezahlter Urlaub

Das luxemburgische Gesetz schreibt eine großzügige Menge an bezahltem Urlaub für Arbeitnehmer vor. Dies umfasst mindestens 26 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr, zehn nationale Feiertage, bezahlten Krankheitsurlaub und Elternurlaub mit Arbeitsplatzsicherheit während der Urlaubszeit.

Zusätzliche obligatorische Leistungen

Arbeitgeber in Luxemburg sind verpflichtet, am Jahresende einen Bonus in Höhe eines Monatsgehalts zu zahlen, der als 13. Monatsgehalt bekannt ist.

Optionale Leistungen

In Luxemburg bieten Arbeitgeber oft optionale Leistungen an, um Top-Talente anzuziehen und zu halten, zusätzlich zu dem umfassenden Satz an obligatorischen Arbeitnehmerleistungen.

Finanzielle und Versicherungsleistungen

  • Zusätzliche Krankenversicherung: Arbeitgeber können zusätzliche Krankenversicherungspläne anbieten, die Zahnbehandlung, Augenpflege und andere Ausgaben abdecken, die nicht vollständig vom obligatorischen Sozialversicherungssystem erstattet werden.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber können freiwillige betriebliche Altersvorsorgepläne anbieten, die es den Mitarbeitern ermöglichen, zusätzliche Mittel für den Ruhestand zu sparen, oft mit Arbeitgeberbeiträgen.
  • Lebensversicherung: Einige Arbeitgeber bieten Lebensversicherungen als Leistung an, die der Familie des Mitarbeiters im Todesfall finanzielle Sicherheit bietet.
  • Essensgutscheine: Vorausbezahlte Gutscheine, die Mitarbeiter in Restaurants, Supermärkten und Bäckereien verwenden können, sind eine beliebte Leistung. Diese Gutscheine sind teilweise steuerfrei und stellen somit einen wertvollen Vorteil für die Mitarbeiter dar.

Work-Life-Balance und Wohlfühlleistungen

  • Flexible Arbeitszeiten: Viele Unternehmen in Luxemburg bieten flexible Arbeitszeiten wie Home-Office-Optionen, komprimierte Arbeitswochen oder Gleitzeit an.
  • Firmenwagen: Die Bereitstellung von Firmenwagen zur privaten Nutzung ist eine gängige Leistung, insbesondere für Mitarbeiter, die viel beruflich unterwegs sind.
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Wellness-Programme: Arbeitgeber können subventionierte Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder firmeninterne Fitnessanlagen anbieten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

Zusätzliche Leistungen

  • Mitarbeiterrabatte: Arbeitgeber können Rabatte auf verschiedene Produkte und Dienstleistungen, wie Telefonverträge, Reisen oder Unterhaltung, aushandeln.
  • Berufliche Weiterbildung: Finanzielle Unterstützung oder bezahlte Freistellung für Mitarbeiter, die berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten wie Konferenzen oder Kurse wahrnehmen möchten, kann von Arbeitgebern angeboten werden.

Anforderungen an die Krankenversicherung

In Luxemburg ist eine Krankenversicherung für alle Einwohner und Arbeitnehmer, einschließlich der Angestellten, Pflicht. Dieses System stellt sicher, dass jeder Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung hat.

Pflichtkrankenversicherung

Alle Arbeitnehmer in Luxemburg müssen beim Sozialversicherungssystem (CCSS) registriert sein. Diese Registrierung meldet sie automatisch im nationalen Krankenversicherungssystem an. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, den Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der CCSS anzumelden. Die Krankenversicherung deckt eine breite Palette medizinischer Dienstleistungen ab, einschließlich Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Verschreibungen und den meisten Labortests.

Deckung für Angehörige

Der Ehepartner oder Partner eines Arbeitnehmers sowie unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren (oder 26 Jahren, wenn sie in Vollzeitausbildung sind) sind automatisch im Krankenversicherungsplan des Arbeitnehmers mitversichert. Die CCSS kann Dokumente wie Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden zur Überprüfung der Angehörigen verlangen.

Kostenbeteiligung und Erstattungen

Gesundheitsdienstleister rechnen direkt mit dem nationalen Krankenversicherungsfonds ab, und der Arbeitnehmer ist in der Regel für eine kleine Zuzahlung für bestimmte Dienstleistungen verantwortlich. Krankenhausaufenthalte können tägliche Zuzahlungen erfordern, es sei denn, es wird ein privates Zimmer gewählt, das vollständig in der Verantwortung des Patienten liegt. Verschreibungspflichtige Medikamente werden zu einem Prozentsatz der Kosten erstattet, wobei einige Medikamente vollständig abgedeckt sind.

Rentenpläne

Das Rentensystem in Luxemburg ist eine mehrsäulige Struktur, die es Einzelpersonen ermöglicht, nach der Pensionierung ein Einkommen durch eine Kombination aus obligatorischen und freiwilligen Beiträgen zu sichern. Dieses System ermöglicht es den Einzelpersonen, ein finanzielles Polster basierend auf ihren Bedürfnissen und ihrer Risikotoleranz aufzubauen.

Obligatorische staatliche Sozialversicherungspension

Die Grundlage des Renteneinkommens in Luxemburg ist die obligatorische staatliche Sozialversicherungspension. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen einen Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers zum staatlichen Sozialversicherungsfonds bei. Die Höhe der Rentenleistung hängt von den Beitragsjahren und dem Gehaltsniveau ab. Die Mindestbeitragszeit, um sich für eine volle Rente zu qualifizieren, beträgt 40 Jahre, wobei die Leistungen proportional für kürzere Beitragszeiten reduziert werden. Höhere lebenslange Einkommen führen zu einer höheren Rentenleistung.

Kapitalgedeckte Rentenversicherung

Die kapitalgedeckte Rentenversicherung ermöglicht es Einzelpersonen, ihre staatliche Rente durch freiwillige Beiträge zu privaten Rentenfonds zu ergänzen. Die Teilnahme ist optional, bietet jedoch das Potenzial für ein deutlich höheres Renteneinkommen. Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt mindestens 3 % des Bruttogehalts, mit der Option, mehr beizutragen. Der Staat trägt 1,5 % des nationalen Durchschnittslohns bei. Arbeitnehmerbeiträge profitieren von Steuerabzügen auf ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Einzelpersonen können einen Rentenfondsmanager und eine Anlagestrategie basierend auf ihrer Risikotoleranz und ihren Rentenzielen wählen.

Freiwillige betriebliche Altersvorsorgepläne

Freiwillige betriebliche Altersvorsorgepläne ermöglichen es Arbeitgebern, zusätzliche freiwillige Rentenpläne als Arbeitnehmerleistung anzubieten. Arbeitgeber können zusätzlich 3 % bis 8 % des Gehalts des Arbeitnehmers in den gewählten Rentenfonds einzahlen. Diese Arbeitgeberbeiträge sind oft steuerlich absetzbar für das Unternehmen, was es zu einer attraktiven Leistung für die Arbeitnehmer macht.

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