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Luxemburg

Wesentliche Bestandteile von Arbeitsverträgen

Verstehen Sie die Schlüsselelemente von Arbeitsverträgen in Luxemburg

Arten von Arbeitsverträgen

In Luxemburg betont das Arbeitsgesetzbuch hauptsächlich unbefristete Arbeitsverträge. Es gibt jedoch mehrere Arten von Arbeitsverträgen, auf die Sie in diesem Land stoßen könnten.

Unbefristete Arbeitsverträge (CDI - Contrat à durée indéterminée)

CDIs sind die häufigste Form von Arbeitsverträgen in Luxemburg. Sie bieten dem Arbeitnehmer ein höheres Maß an Arbeitsplatzsicherheit, da es kein festgelegtes Enddatum gibt. Dies steht im Einklang mit dem luxemburgischen Rechtsrahmen, der den übermäßigen Einsatz von befristeten Verträgen entmutigt.

Befristete Arbeitsverträge (CDDs - Contrats à durée déterminée)

Befristete Verträge (CDDs) sind nur unter bestimmten Bedingungen gültig, wie sie im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind. Einige akzeptable Gründe für CDDs sind:

  • Vorübergehende Vertretungen: Dies könnte zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit oder Krankheitsurlaub sein.
  • Saisonarbeit: Jobs, die von Natur aus saisonal sind, wie z.B. im Tourismus oder in der Landwirtschaft.
  • Spezifische Projekte: Kurzfristige Projekte, die ein definiertes Enddatum haben.
  • Erste Beschäftigung für junge Menschen: Dies erleichtert den Einstieg junger Menschen in die Arbeitswelt.

Die maximale Dauer eines CDD beträgt 24 Monate, einschließlich Verlängerungen.

Teilzeitarbeitsverträge

Teilzeitarbeitsverträge sind in Luxemburg üblich und bieten den Arbeitnehmern Flexibilität bei ihren Arbeitszeiten. Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Rechte und Schutzmaßnahmen wie Vollzeitbeschäftigte, wobei die Leistungen anteilig auf ihre Arbeitszeit berechnet werden.

Saisonarbeitsverträge

Diese Verträge sind für Jobs mit inhärenter Saisonalität konzipiert, ähnlich wie befristete Verträge für Saisonarbeit. Sie folgen den für CDDs festgelegten Vorschriften, können jedoch spezifische Bestimmungen in Bezug auf die saisonale Natur der Arbeit enthalten.

Zeitarbeitsverträge

Zeitarbeitsagenturen bieten Unternehmen temporäre Personallösungen. Während der Arbeitnehmer von der Agentur angestellt ist, wird er für einen bestimmten Auftrag bei einem Kundenunternehmen eingesetzt. Spezifische Vorschriften regeln die Zeitarbeit, um eine faire Behandlung und Nichtdiskriminierung von Zeitarbeitern sicherzustellen.

Wesentliche Klauseln

Luxemburgisches Recht verlangt spezifische Klauseln in allen Arbeitsverträgen, um Klarheit und Schutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Identifikation der Parteien

Der Vertrag muss sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer eindeutig identifizieren, einschließlich ihrer vollständigen Namen und Adressen.

Beginn und Arbeitsort

Die Vereinbarung sollte das offizielle Eintrittsdatum und den primären Arbeitsort angeben. Wenn die Rolle das Arbeiten an mehreren Standorten oder im Ausland umfasst, sollte dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.

Stellenbeschreibung und Aufgaben

Eine klare Darstellung des Jobtitels, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers ist unerlässlich. Dies bietet einen Maßstab für Leistungserwartungen und vermeidet Unklarheiten.

Arbeitszeiten und Zeitplan

Die Vereinbarung muss die regelmäßigen Arbeitsstunden pro Woche und den typischen Arbeitszeitplan des Arbeitnehmers festlegen, einschließlich der freien Tage.

Vergütung und Leistungen

Eine wesentliche Klausel, die das Grundgehalt des Arbeitnehmers, etwaige zusätzliche Zulagen oder Boni und die Zahlungsfrequenz beschreibt, ist obligatorisch. Es sollte auch auf etwaige Sozialversicherungsbeiträge und Leistungspakete Bezug genommen werden.

Bezahlter Urlaub

Das luxemburgische Recht garantiert eine Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr. Der Vertrag sollte die Details des jährlichen Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers und etwaige zusätzliche bezahlte Urlaubsregelungen angeben.

Kündigungsklauseln

Die Vereinbarung sollte die Kündigungsfrist für die Beendigung durch beide Parteien gemäß den gesetzlichen Richtlinien festlegen.

Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

Je nach Rolle kann der Vertrag Klauseln zur Vertraulichkeit sensibler Informationen und zum Eigentum an geistigem Eigentum, das während der Beschäftigung geschaffen wurde, enthalten.

Streitbeilegung

Die Vereinbarung kann bevorzugte Methoden zur Beilegung von etwaigen Arbeitsplatzkonflikten festlegen.

Diese wesentlichen Klauseln schaffen einen klaren und rechtskonformen Rahmen für das Arbeitsverhältnis in Luxemburg.

Probezeit

In Luxemburgs Arbeitsgesetzbuch ist eine Probezeit typischerweise in die meisten Arbeitsverträge integriert. Diese anfängliche Probezeit ermöglicht es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, die Eignung zu beurteilen, bevor sie sich auf ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis einlassen.

Wichtige Punkte zur Probezeit

  • Dauer: Die gesetzliche Mindestdauer für eine Probezeit beträgt zwei Wochen, und die Höchstdauer beträgt in der Regel sechs Monate.
  • Ausnahmen: Es gibt zwei Ausnahmen von der maximalen Dauer von sechs Monaten:
    • Geringqualifizierte Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer, deren Qualifikationen unter dem Technischen und Beruflichen Befähigungszeugnis für Technische Bildung (CATP) liegen, darf die Probezeit drei Monate nicht überschreiten.
    • Hochbezahlte Positionen: Wenn das Bruttomonatsgehalt im Vertrag höher ist als ein bestimmter Schwellenwert (derzeit €4.700,77 brutto bei Index 877,01), kann die Probezeit auf maximal zwölf Monate verlängert werden.
  • Kündigungsfrist während der Probezeit: Die Kündigungsfrist für eine Kündigung während der Probezeit ist kürzer als nach deren Abschluss. Es gibt jedoch einen besonderen Schutz während der ersten zwei Wochen:
    • Arbeitgeber können den Vertrag in den ersten zwei Wochen nicht ohne Grund kündigen, es sei denn, es liegt ein grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor.
    • Nach den ersten zwei Wochen kann jede Partei den Vertrag ohne Kündigungsfrist bis zum Ende der Probezeit kündigen.

Zweck der Probezeit

Die Probezeit dient mehreren Zwecken:

  • Arbeitgeberperspektive: Sie ermöglicht es Arbeitgebern, die Fähigkeiten, die Arbeitsmoral und die Eignung eines Arbeitnehmers für die Rolle zu beurteilen, bevor sie eine dauerhafte Verpflichtung eingehen.
  • Arbeitnehmerperspektive: Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, das Arbeitsumfeld, die Unternehmenskultur und die Arbeitsanforderungen kennenzulernen, um festzustellen, ob diese ihren Erwartungen entsprechen.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann die Kündigung relativ einfach erfolgen, mit minimalen Formalitäten. Arbeitgeber sollten jedoch weiterhin in gutem Glauben handeln und diskriminierende Gründe für eine Kündigung vermeiden.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Im Beschäftigungsumfeld von Luxemburg ist der Schutz der Interessen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers von entscheidender Bedeutung. Dies umfasst die Achtung vertraulicher Informationen und die Verwaltung potenzieller Konkurrenz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind Schlüsselelemente in luxemburgischen Arbeitsverträgen.

Vertraulichkeitsklauseln

Vertraulichkeitsklauseln sind in luxemburgischen Arbeitsverträgen üblich. Sie zielen darauf ab, die sensiblen Geschäftsinformationen des Arbeitgebers, Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten oder andere proprietäre Daten zu schützen.

Der Luxemburger Arbeitskodex regelt Vertraulichkeitsklauseln nicht ausdrücklich, aber allgemeine Prinzipien des Zivilrechts gelten. Damit eine Vertraulichkeitsklausel durchsetzbar ist, sollte sie:

  • Klar definiert: Die Art der geschützten vertraulichen Informationen sollte klar identifiziert werden, um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden.
  • Angemessen im Umfang: Die Klausel sollte die Fähigkeit des Arbeitnehmers, allgemeines Wissen und Fähigkeiten, die während der Beschäftigung erworben wurden, zu nutzen, nicht einschränken.
  • Zeitlich begrenzt: Die Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtungen nach Beendigung sollte angemessen und nicht unbefristet sein.

Wettbewerbsverbotsklauseln

Wettbewerbsverbotsklauseln, die die Fähigkeit eines Arbeitnehmers einschränken, nach Verlassen des Unternehmens für einen Wettbewerber zu arbeiten, unterliegen in Luxemburg strengeren Vorschriften.

Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel gültig ist, muss sie die folgenden Kriterien erfüllen, wie sie im luxemburgischen Recht festgelegt sind:

  • Gehaltsgrenze des Arbeitnehmers: Die Klausel ist nur durchsetzbar, wenn das Bruttojahresgehalt des Arbeitnehmers eine bestimmte Schwelle überschreitet (derzeit 64.382,45 € bei Index 944,43).
  • Geografische Einschränkungen: Die Klausel kann den Arbeitnehmer nicht daran hindern, irgendwo auf der Welt zu arbeiten. Sie kann auf ein bestimmtes geografisches Gebiet beschränkt werden, das für das Geschäft des Arbeitgebers relevant ist und in dem der Arbeitnehmer tatsächlich konkurrieren könnte.
  • Zeitliche Einschränkungen: Die Wettbewerbsverbotsperiode darf 12 Monate nach Beendigung des Arbeitsvertrags nicht überschreiten.

Wenn eine Wettbewerbsverbotsklausel diese Anforderungen nicht erfüllt, kann sie von einem Gericht als nicht durchsetzbar angesehen werden.

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