Rivermate | Luxemburg flag

Luxemburg

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Luxemburg

Urlaubszeit

In Luxemburg sieht das Arbeitsgesetzbuch ein großzügiges Urlaubssystem für Arbeitnehmer vor. Vollzeitbeschäftigte haben gesetzlich Anspruch auf mindestens 26 Arbeitstage Jahresurlaub pro Jahr. Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte wird proportional auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Der Urlaubsanspruch beträgt ungefähr 2,17 Tage pro Beschäftigungsmonat.

Zusätzlicher Urlaub

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern erhalten über die standardmäßigen 26 Tage hinaus erhöhte Urlaubsansprüche. Behinderte Arbeitnehmer erhalten beispielsweise zusätzliche Tage basierend auf dem Grad ihrer Behinderung. Bergbau- und Untertagearbeiter erhalten aufgrund der gefährlichen Natur ihrer Arbeit ebenfalls zusätzlichen Urlaub. Arbeitnehmer, die sich in medizinischer Behandlung befinden, können je nach Art der Behandlung zusätzliche Tage erhalten. Bestimmte Beschäftigungssektoren oder Tarifverträge können ebenfalls zusätzliche Urlaubstage gewähren.

Planung und wichtige Überlegungen

Die Urlaubsplanung wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern bestimmt, wobei die betrieblichen Bedürfnisse und die Präferenzen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Gesetzliche Feiertage, die in den Urlaubszeitraum eines Arbeitnehmers fallen, verringern nicht dessen Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch beginnt ab dem Eintrittsdatum des Arbeitnehmers zu laufen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen, aber unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber eine Übertragung auf das folgende Jahr bis zum 31. März erlauben. Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch ist der primäre rechtliche Rahmen für Urlaubsansprüche.

Feiertage

Luxemburg feiert im Laufe des Jahres eine Vielzahl von religiösen, nationalen und traditionellen Feiertagen.

Nationale Feiertage

  • Neujahrstag (1. Januar): Dieser Tag markiert den Beginn des Kalenderjahres.
  • Luxemburgischer Nationalfeiertag (Offizieller Geburtstag des Großherzogs) (23. Juni): Dieser Tag feiert den offiziellen Geburtstag des regierenden Souveräns.
  • Mariä Himmelfahrt (15. August): Dies ist ein katholischer Feiertag, der den Aufstieg der Jungfrau Maria in den Himmel gedenkt.
  • Allerheiligen (1. November): Dies ist ein katholischer Gedenktag, der allen Heiligen und Verstorbenen gewidmet ist.
  • Weihnachtstag (25. Dezember): Dieser Tag feiert die Geburt Jesu Christi.
  • Zweiter Weihnachtstag - Stephanstag (26. Dezember): Dieser Tag setzt die Weihnachtsfeierlichkeiten fort.

Traditionelle und religiöse Feiertage

  • Tag der Arbeit/Maifeiertag (1. Mai): Dieser Tag ehrt die Beiträge der Arbeiter und Arbeiterbewegungen.
  • Ostermontag (Variables Datum): Dies ist ein religiöser Feiertag nach dem Ostersonntag, der die Auferstehung Jesu Christi feiert.
  • Christi Himmelfahrt (Variables Datum): Gefeiert 40 Tage nach Ostern, markiert dieser Tag die Himmelfahrt Jesu (christlicher Feiertag).
  • Pfingstmontag (Variables Datum): Auch bekannt als Pfingstmontag, findet 50 Tage nach Ostern statt (christlicher Feiertag).
  • Europatag (9. Mai): Dieser Tag feiert Frieden und Einheit in ganz Europa.

Weitere bemerkenswerte Tage

  • Faschingsmontag (Variables Datum): Dies ist eine traditionelle Feier vor Beginn der Fastenzeit.
  • Bretzelsonndeg (Brezelsonntag) (Variables Datum): Dies ist eine einzigartige luxemburgische Tradition, die am vierten Sonntag der Fastenzeit stattfindet.

Urlaubsarten

In Luxemburg haben Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf mindestens 26 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr, der mit einer Rate von 2,167 Tagen für jeden vollen Monat der Beschäftigung angesammelt wird. Zusätzlicher Urlaub kann durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gewährt werden. Besondere Kategorien von Arbeitnehmern wie behinderte Personen, Kriegsveteranen und Bergleute können gemäß den geltenden Gesetzen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl von bezahlten Krankheitstagen, sofern sie ein legitimes ärztliches Attest vorlegen. Sie sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber am ersten Tag der Abwesenheit über ihre Krankheit zu informieren und am dritten Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Zahlung des vollen Gehalts des Arbeitnehmers für die ersten 77 Tage einer kontinuierlichen Krankheitsperiode. Nach den ersten 77 Tagen übernimmt die Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé oder CNS) die Gehaltszahlungen des Arbeitnehmers.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt). Im Falle von Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten können zusätzliche Wochen gewährt werden. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem vollen Gehalt. Väter haben Anspruch auf 10 aufeinanderfolgende Tage Vaterschaftsurlaub, die innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption des Kindes (bei Adoptionen von Kindern unter 16 Jahren) genommen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber vollständig bezahlt.

Sonderurlaub aus persönlichen Gründen (Congé Extraordinaire)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für bestimmte persönliche Ereignisse. Die Dauer des Urlaubs variiert je nach Situation, wie im Arbeitsgesetzbuch definiert. Dies umfasst Urlaub für Heirat, eingetragene Partnerschaft, Umzug, Geburt eines Kindes, Adoption, Tod eines Ehepartners oder Verwandten und andere Situationen, die durch Tarifverträge, interne Vorschriften oder individuelle Arbeitsverträge abgedeckt sein können.

Andere Arten von Urlaub

Andere Arten von Urlaub umfassen Urlaub aus zwingenden familiären Gründen, Pflegeurlaub, Trauerurlaub, Geschworenenurlaub, Militärurlaub und Wahltagurlaub. Urlaub aus zwingenden familiären Gründen und Pflegeurlaub werden für dringende familiäre Gründe im Zusammenhang mit Krankheit oder Unfall eines Familienmitglieds oder zur Pflege eines Familienmitglieds oder einer im selben Haushalt lebenden Person gewährt, die aufgrund eines schwerwiegenden medizinischen Grundes erhebliche Hilfe benötigt. Zusätzlicher Trauerurlaub kann durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gewährt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für den Geschworenendienst. Arbeitnehmer können Anspruch auf Urlaub im Zusammenhang mit dem Militärdienst haben. In Luxemburg ist das Wählen obligatorisch, und es muss Zeit für Arbeitnehmer bereitgestellt werden, um diese Bürgerpflicht zu erfüllen.

Wichtige Hinweise

Arbeitnehmer müssen in der Regel die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen, um von diesen Urlaubsarten zu profitieren. Tarifverträge, Unternehmensvorschriften oder Arbeitsverträge können günstigere Bedingungen bieten als die oben genannten gesetzlichen Mindestanforderungen.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.