Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Lettland
In Lettland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Kalenderwochen (20 Arbeitstage) bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, unabhängig von seinem Beschäftigungsstatus, sei es in Teilzeit oder Vollzeit. Der Anspruch auf Urlaub entsteht nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim Arbeitgeber. Die Urlaubstage werden im Laufe des Jahres angesammelt, und die Arbeitnehmer können in Absprache mit ihrem Arbeitgeber Urlaub nehmen, bevor der gesamte Betrag angesammelt ist.
Der Zeitpunkt des Urlaubs wird in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt. Arbeitgeber sollten die Präferenzen der Arbeitnehmer bei der Erstellung von Urlaubsplänen berücksichtigen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber können bis zu zwei Wochen ungenutzter Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
In bestimmten Situationen haben Arbeitnehmer in Lettland Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage über die standardmäßigen vier Wochen hinaus. Arbeitnehmer, die in Berufen mit verbundenen Gefahren oder Risiken arbeiten, haben Anspruch auf 3 zusätzliche Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Arbeitnehmer, die drei oder mehr Kinder unter 16 Jahren oder ein behindertes Kind erziehen, haben Anspruch auf 3 zusätzliche Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf einen vollen Monat bezahlten Jahresurlaub.
Während ihres Urlaubs müssen die Arbeitnehmer ihren regulären Lohn erhalten. Sie dürfen keine zusätzliche Vergütung anstelle von Urlaub erhalten, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen ununterbrochenen Urlaub als Teil des Jahresurlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers zu gewähren.
Lettland feiert eine Mischung aus traditionellen christlichen Feiertagen, wichtigen historischen Daten und einzigartigen kulturellen Festen. Hier ist eine Übersicht über die nationalen Feiertage:
Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird normalerweise der folgende Montag als Ersatzfeiertag beobachtet.
Mitarbeiter haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, jede mit ihren eigenen Regeln und Vorschriften.
Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens vier Kalenderwochen bezahlten Jahresurlaub, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Der Urlaub wird im Laufe des Jahres angesammelt, und Mitarbeiter können berechtigt sein, einen Teil ihres Urlaubs nach mindestens sechs aufeinanderfolgenden Monaten Arbeit zu nehmen. Arbeitgeber müssen die Wünsche der Mitarbeiter bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Ein Teil des Jahresurlaubs muss mindestens zwei ununterbrochene Kalenderwochen betragen. Besondere Bestimmungen gelten für Mitarbeiter unter 18 Jahren, solche in gefährlichen Positionen oder solche mit drei oder mehr Kindern (oder einem behinderten Kind), die zusätzlichen Urlaub erhalten können.
Mitarbeiter mit mindestens einem Monat Beschäftigung haben Anspruch auf Krankheitsurlaub. Die Vergütung variiert je nach Dauer der Krankheit. Für die ersten drei Tage zahlt der Arbeitgeber 75 % des Durchschnittsgehalts, für die Tage 4-10 zahlt der Arbeitgeber 80 % des Durchschnittsgehalts. Nach 10 Tagen gewährt die Staatliche Sozialversicherungsanstalt Leistungen für bis zu 52 Wochen.
Der Mutterschaftsurlaub besteht aus 56 Tagen vorgeburtlichem Urlaub und 56 Tagen nachgeburtlichem Urlaub, der im Falle von Mehrlingsgeburten auf 70 Tage nachgeburtlich verlängert werden kann. Väter haben Anspruch auf 10 Kalendertage bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf teilweise bezahlte Elternzeit, bis das Kind das Alter von 18 Monaten erreicht. Der Elternteil erhält während der Elternzeit eine monatliche Leistung. Unbezahlte Elternzeit von bis zu einem weiteren Jahr kann gewährt werden.
Mitarbeiter haben Anspruch auf bis zu drei Tage bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds.
Es gibt auch Bestimmungen für Studienurlaub, Militärurlaub und Wahlurlaub. Mitarbeiter können Anspruch auf Urlaub für Bildungszwecke haben. Mitarbeiter haben auch Anspruch auf Urlaub für den obligatorischen Militärdienst und auf Freistellung zum Wählen.
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