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Lettland

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Lettland

Reguläre Arbeitszeiten

Das lettische Arbeitsrecht schafft einen Rahmen für die regulären Arbeitszeiten und sorgt für ein Gleichgewicht zwischen der Produktivität der Arbeitnehmer und ihrem Wohlbefinden. Die wichtigsten Regelungen sind wie folgt:

  • Reguläre Arbeitszeit: Das lettische Arbeitsgesetz definiert die regulären Arbeitszeiten als den Standardzeitraum für die Arbeit der Arbeitnehmer. Es legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf und die wöchentliche Gesamtarbeitszeit 40 Stunden nicht übersteigen darf.

  • Ausnahmen: Abweichungen vom Standardzeitplan sind unter bestimmten Umständen zulässig. Beispielsweise können Arbeitsplätze mit hohen Risikofaktoren eine verkürzte reguläre Arbeitszeit haben. Das Ministerkabinett hat die Befugnis, diese Ausnahmen für verschiedene Arbeitnehmerkategorien festzulegen.

  • Sechstagewoche: Wenn ein Unternehmen an sechs Tagen in der Woche arbeitet, sind die täglichen Arbeitsstunden in der Regel auf sieben Stunden begrenzt, um eine vergleichbare Gesamtarbeitswoche innerhalb des 40-Stunden-Limits zu gewährleisten.

  • Flexible Arbeitstage: Ein Arbeitstag mit weniger als acht Stunden in einer Fünftagewoche kann durch einen längeren Tag, der neun Stunden nicht überschreiten darf, innerhalb derselben Woche ausgeglichen werden.

Überstunden

In Lettland ist Überstundenarbeit erlaubt, unterliegt jedoch bestimmten Vorschriften. Arbeitnehmer unter 18 Jahren, schwangere Frauen, Frauen, die kürzlich (innerhalb des letzten Jahres) entbunden haben, und stillende Mütter dürfen nicht zu Überstunden verpflichtet werden. Überstundenarbeit erfordert in der Regel die schriftliche Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Diese Vereinbarung sollte die Anzahl der Überstunden und deren Vergütung festlegen.

Überstunden dürfen 8 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Gesamtzahl der erlaubten Überstunden pro Monat ist auf 48 Stunden begrenzt. Überstundenarbeit, die 6 aufeinanderfolgende Tage überschreitet, erfordert die Genehmigung der Staatlichen Arbeitsinspektion. Innerhalb eines Viermonatszeitraums beträgt das maximale Überstundenlimit 144 Stunden.

Das lettische Gesetz schreibt einen Mindestzuschlag von 100 % des regulären Stunden-, Tages- oder Stücklohns des Arbeitnehmers für Überstunden vor. Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können einen höheren Überstundenzuschlag festlegen.

Ruhepausen und Pausen

In Lettland stellt das Arbeitsgesetz sicher, dass Arbeitnehmer Mindestpausen und Ruhezeiten erhalten.

Wöchentliche Ruhezeit

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 42 aufeinanderfolgenden Stunden innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums. Dies entspricht in der Regel zwei Ruhetagen pro Woche, obwohl die spezifischen Tage je nach Arbeitszeitplan variieren können. Sonntage gelten allgemein als universeller Ruhetag.

Tägliche Ruhezeit

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Stunden erhalten.

Pausen während des Arbeitstages

Arbeitnehmer, die an einem Tag sechs Stunden oder mehr arbeiten, haben Anspruch auf eine Pause. Diese Pause muss mindestens 30 Minuten betragen und darf nicht später als vier Stunden nach Beginn des Arbeitstages genommen werden. Arbeitgeber können in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern die genaue Länge der Pause festlegen, vorausgesetzt, sie erfüllt die Mindestanforderung von 30 Minuten. Wenn eine 30-minütige Pause nicht möglich ist, kann die Pause in zwei 15-minütige Intervalle aufgeteilt werden.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

Das Arbeitsgesetz von Lettland (2002) enthält spezifische Vorschriften für Nacht- und Wochenendarbeit, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer und faire Arbeitspraktiken zu gewährleisten.

Nachtarbeit wird als jede Arbeit definiert, die mehr als zwei Stunden während der festgelegten Nachtzeit ausgeführt wird. Es gibt zwei Varianten, abhängig von der Altersgruppe:

  • Für Erwachsene: Nachtzeit ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  • Für Kinder (unter 18 Jahren): Nachtzeit ist von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

Nachtarbeitnehmer (die mindestens 50 Nächte pro Jahr arbeiten oder einem festgelegten Nachtschichtplan folgen) haben Anspruch auf einen kürzeren Arbeitstag im Vergleich zu Tagarbeitnehmern. Ihre regulären täglichen Arbeitsstunden müssen um eine Stunde reduziert werden. Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern sind vor verpflichtender Nachtarbeit geschützt:

  • Arbeitnehmer unter 18 Jahren
  • Schwangere Frauen
  • Frauen, die kürzlich entbunden haben (bis zu einem Jahr nach der Geburt)
  • Stillende Mütter
  • Arbeitnehmer mit Kindern unter 3 Jahren (erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers für Nachtarbeit)

Die Anforderung reduzierter Arbeitsstunden für Nachtschichten kann in bestimmten Situationen nicht gelten, wenn:

  • Der Arbeitnehmer bereits eine verkürzte Arbeitszeit hat
  • Die Art des Unternehmens einen vollen Acht-Stunden-Arbeitstag für Nachtschichtarbeiter erfordert

Arbeit an Wochenenden (Samstag und Sonntag) stellt im Allgemeinen Überstundenarbeit dar und erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers. Arbeitgeber können Wochenendarbeit unter bestimmten Umständen anordnen:

  • Dringender öffentlicher Bedarf
  • Außergewöhnliche Umstände
  • Abschluss unerwarteter Arbeiten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Arbeitsstunden der Arbeitnehmer zu führen, einschließlich Überstunden, Nachtstunden und Wochenendstunden.

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