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Work permits and visas in Latvia

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Latvia

Updated on April 19, 2025

Lettland, ein Mitglied der Europäischen Union, bietet verschiedene Möglichkeiten für ausländische Staatsangehörige, die eine Beschäftigung suchen. Das Verständnis der Einwanderungsgesetze und -verfahren des Landes ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die gesetzliche Einhaltung und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Das Arbeitsgenehmigungs- und Visasystem Lettlands ist darauf ausgelegt, die Einreise und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu regulieren und gleichzeitig den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Arbeitsgenehmigungs- und Visalandschaft in Lettland ab 2025, mit Fokus auf gängige Visatypen, Antragsverfahren, Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, Optionen für Abhängigkeitsvisa und Compliance-Verpflichtungen.

Die Navigation im lettischen Einwanderungssystem erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details, einschließlich genauer Dokumentation und Einhaltung von Fristen. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung ihrer ausländischen Mitarbeiter im Visumantragsprozess und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Ebenso müssen Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten verstehen, um ihren rechtlichen Status aufrechtzuerhalten und effektiv zur lettischen Wirtschaft beizutragen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Lettland bietet mehrere Visatypen, die auf unterschiedliche Beschäftigungsszenarien zugeschnitten sind. Hier ist eine Zusammenfassung der gebräuchlichsten:

Visatyp Beschreibung Typische Gültigkeit Häufige Anwendungsfälle
Langzeitvisum (Typ D) Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Häufig genutzt für Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung. Bis zu 1 Jahr Arbeitnehmer mit Arbeitsverträgen länger als 90 Tage, Studenten, die an lettischen Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind, Familienmitglieder, die zu lettischen Einwohnern ziehen.
Arbeitserlaubnis mit Visum Erforderlich für Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürger, um in Lettland zu arbeiten. In der Regel an einen bestimmten Arbeitgeber und Job gebunden. Bis zu 2 Jahre Facharbeiter, Fachkräfte und Spezialisten, die von lettischen Unternehmen rekrutiert werden.
EU Blue Card Für hochqualifizierte Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürger mit einem Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation und einem Jobangebot mit hohem Gehalt. Bis zu 3 Jahre IT-Fachleute, Ingenieure, Wissenschaftler und andere hochqualifizierte Personen.
Intra-Corporate Transferee (ICT) Permit Für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen, die in eine lettische Niederlassung oder Tochtergesellschaft versetzt werden. Bis zu 3 Jahre Manager, Spezialisten und Trainees, die innerhalb eines Unternehmens nach Lettland versetzt werden.
Kurzzeitvisum (Typ C) Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Geeignet für Geschäftsreisen, Konferenzen und kurzfristige Einsätze. Bis zu 90 Tage Geschäftsreisende, Berater und Mitarbeiter bei kurzfristigen Projekten.

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Lettland umfasst mehrere Schritte und erfordert spezifische Dokumentation. Hier ist eine Aufschlüsselung:

Zulassungskriterien

  • Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürger.
  • Gültiger Reisepass.
  • Jobangebot von einem lettischen Arbeitgeber.
  • Fähigkeiten und Qualifikationen, die für den Job relevant sind.
  • Keine Vorstrafen.
  • Krankenversicherungsschutz.

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass und Kopien relevanter Seiten.
  • Jobangebotsschreiben vom lettischen Arbeitgeber.
  • Bildungszeugnisse und Diplome.
  • Lebenslauf (CV).
  • Nachweis der Krankenversicherung.
  • Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers.
  • Antragsformular.
  • Dokumente des Arbeitgebers (Firmenregistrierung, Finanzberichte usw.).

Antragsverfahren

  1. Arbeitgeberantrag: Der Arbeitgeber beantragt im Namen des Arbeitnehmers eine Arbeitserlaubnis beim lettischen Einwanderungsamt (Amt für Staatsbürgerschaft und Migration - OCMA).
  2. Dokumenteneinreichung: Alle erforderlichen Dokumente beim OCMA einreichen.
  3. Überprüfung und Bearbeitung: Das OCMA überprüft den Antrag und verifiziert die Dokumente. Dies kann die Überprüfung der Arbeitsmarktbedingungen umfassen, um sicherzustellen, dass kein geeigneter lettischer oder EU/EEA-Bürger für den Job verfügbar ist.
  4. Entscheidung: Bei Genehmigung stellt das OCMA eine Arbeitserlaubnis aus.
  5. Visumantrag (falls zutreffend): Wenn der Arbeitnehmer ein Visum benötigt, muss er ein Langzeitvisum (Typ D) bei der lettischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland beantragen und die Arbeitserlaubnis vorlegen.
  6. Ankunft und Registrierung: Nach der Ankunft in Lettland muss der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz innerhalb von 30 Tagen beim OCMA registrieren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Artikel Details
Bearbeitungszeit Arbeitserlaubnis Typischerweise 1-2 Monate
Bearbeitungszeit Visum Typischerweise 10-15 Werktage nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis
Gebühr für Arbeitserlaubnis Ungefähr €100-€200 (vom Arbeitgeber bezahlt)
Visumgebühr Ungefähr €60-€80 (kann je nach Nationalität und Botschaft variieren)

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal und kontinuierlich in Lettland gelebt und gearbeitet haben, können möglicherweise eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Kontinuierlicher legaler Aufenthalt in Lettland für 5 Jahre.
  • Ausreichende Kenntnisse der lettischen Sprache.
  • Stabiles Einkommen und finanzielle Ressourcen.
  • Krankenversicherung.
  • Kenntnisse der Grundprinzipien der lettischen Verfassung.

Antragsverfahren

  1. Dokumente sammeln: Alle erforderlichen Dokumente sammeln, einschließlich Nachweis des Wohnsitzes, Einkommens, der lettischen Sprachkenntnisse und der Krankenversicherung.
  2. Antrag einreichen: Den Antrag beim OCMA einreichen.
  3. Interview und Prüfung: An einem Interview teilnehmen und die lettische Sprachprüfung sowie den Test zu den Grundprinzipien der lettischen Verfassung bestehen.
  4. Entscheidung: Bei Genehmigung eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Optionen für Abhängigkeitsvisa

Familienangehörige von ausländischen Arbeitnehmern, die eine gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung in Lettland besitzen, können ein Abhängigkeitsvisum beantragen.

Berechtigte Familienangehörige

  • Ehepartner.
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
  • Abhängige erwachsene Kinder.

Anforderungen

  • Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
  • Kopie der Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung des Hauptantragstellers.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie.
  • Krankenversicherung für jedes Familienmitglied.
  • Unterkunft in Lettland.

Antragsverfahren

  1. Dokumente sammeln: Alle erforderlichen Dokumente sammeln.
  2. Antrag einreichen: Den Antrag bei der lettischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers oder beim OCMA einreichen, wenn sich das Familienmitglied bereits legal in Lettland befindet.
  3. Entscheidung: Bei Genehmigung ein Abhängigkeitsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Visakompatibilitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen, um die Einhaltung der lettischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Sicherstellen, dass ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitserlaubnisse und Visa besitzen.
  • Bereitstellung genauer Informationen und Dokumentationen an das OCMA.
  • Überwachung der Ablaufdaten von Arbeitserlaubnissen und Visa.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze und Vorschriften.
  • Information des OCMA über Änderungen im Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers

  • Einhaltung der Bedingungen der Arbeitserlaubnis und des Visums.
  • Registrierung des Wohnsitzes beim OCMA innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft.
  • Aufrechterhaltung einer gültigen Krankenversicherung.
  • Information des OCMA über Änderungen in den persönlichen Daten (z.B. Adresse, Familienstand).
  • Keine Teilnahme an Aktivitäten, die gegen lettische Gesetze verstoßen.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist entscheidend, um den legalen Status aufrechtzuerhalten und Strafen wie Geldbußen oder Abschiebung zu vermeiden. Arbeitgeber sollten klare Verfahren für die Verwaltung der Einwanderungsangelegenheiten ausländischer Arbeitnehmer etablieren, und Arbeitnehmer sollten proaktiv ihre Verantwortlichkeiten verstehen und erfüllen.

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