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KubaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kuba

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Kuba haben verschiedene Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit ihren Arbeitnehmern.

Arbeitgebersteuern und -beiträge

  • Gewinnsteuer: 35% des Gewinns.
  • Verkaufs- oder Dienstleistungssteuer: 10% auf Verkäufe oder erbrachte Dienstleistungen.
  • Lohnsteuer: 5% der Lohnsumme.
  • Einnahmensteuer der lokalen Regierung: 1% der Einnahmen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: 14% der Gehälter der Arbeitnehmer. Zusätzlich wird in anderen Quellen eine Spanne zwischen 1% und 5% erwähnt, abhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Dies könnte eine weitere Klärung mit den lokalen Behörden erforderlich machen.
  • Dividendensteuer (für mipymes-Eigentümer): Bis zu 20% der Dividenden.

Arbeitnehmersteuern und Abzüge

  • Einkommensteuer: 20% auf Einkünfte über 30.000 kubanische Pesos (ca. 109 USD pro Monat ab Januar 2024). Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, diese Steuer monatlich einzubehalten. Es gibt zusätzliche Erwähnungen der Einkommensteuer für ausländische Arbeitnehmer mit einem Satz von 15% auf Gehalt und Boni.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung vom Gehalt ab.

Weitere relevante Steuerinformationen

  • Steuerjahr: Das Geschäftsjahr in Kuba läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Arbeitserlaubnisse: Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass ausländische Arbeitnehmer die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Dokumentationen haben. Ohne diese dürfen ausländische Staatsangehörige in Kuba nicht legal arbeiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuervorschriften ändern können, und es wird empfohlen, sich bei den örtlichen Steuerbehörden oder einem Steuerexperten nach den aktuellsten Informationen zu erkundigen. Dieser Überblick spiegelt die verfügbare Informationen zum heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, wider.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Kuba umfassen Steuerabzüge für Arbeitnehmer die Einkommensteuer, die hauptsächlich Privatsektor-Arbeiter und Personen mit Nicht-Staatsbeschäftigung betrifft.

Einkommensteuer

  • Mitarbeiter des Privatsektors: Für Angestellte im Privatsektor gilt ein progressiver Einkommensteuersatz, der bei einem niedrigeren Satz beginnt und mit steigendem Einkommen zunimmt. Dies gilt auch für Selbstständige, Personen in künstlerischen und landwirtschaftlichen Bereichen, Designer, Sozialkommunikatoren, Journalisten, Personen, die Prämien erhalten, und Partner in KMU, die Dividenden beziehen. Ab 2024 wird ein Einkommensteuersatz von 20 % auf Einkommen über 30.000 kubanische Pesos (etwa 109 USD) pro Monat erhoben. Für den Agrarsektor gilt jedoch ein fester Satz von 2 %.

  • Nicht-Staatsbeschäftigung: Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb der Regierungsbeschäftigung ausüben, unterliegen der Einkommensteuer. Es existieren zwei Regelungen: Eine, die sich auf erfasste Gewinne stützt (für Einkommen über 100.000 CUP, was ungefähr 4.000 USD entspricht, und spezielle Berufe wie Lebensmittelhandel), und eine andere, die eine feste monatliche Gebühr basierend auf dem Beruf verwendet (für andere Einzelhändler). Die gewinnbasierte Regelung erlaubt Abzüge für Kosten bis zu einem vom Finanzminister festgelegten Limit sowie Abzüge für andere Steuern.

  • Einkommen aus dem Ausland: Einkommen aus Überweisungen aus dem Ausland wird nicht besteuert. Allerdings wird Einkommen aus im Ausland geschlossenen Verträgen mit einem Satz von 4 % besteuert, ohne Abzugsmöglichkeiten.

Andere Steuern und Abzüge

Während spezifische Details zu weiteren Abzügen in den bereitgestellten Quellen begrenzt sind, können andere Steuern und potenzielle Abzüge im Zusammenhang mit kubanischen Beschäftigungen existieren, wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge und andere Pflichtabzüge. Es ist wichtig, offizielle kubanische Regierungsressourcen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um genaue Details zu diesen Abzügen und aktualisierte Informationen für 2025 zu erhalten.

Steuererklärung und Zahlung

Die Kampagne zur Steuererklärung und -zahlung beginnt typischerweise im Januar. Für das Steuerjahr 2024 ist die Frist für Selbstständige und andere, die dem progressiven Einkommensteuersystem unterliegen, der 30. April 2025. Andere Steuern, wie die Gewinnsteuer für juristische Personen, haben andere Fristen. Es könnten Anreize für frühzeitige Zahlungen verfügbar sein. Überprüfen Sie die aktuellen Fristen und Anreize bei ONAT (Oficina Nacional de Administración Tributaria).

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Steuergesetze und Vorschriften Änderungen unterliegen. Diese Informationen basieren auf Daten, die am 5. Februar 2025 verfügbar waren, und spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Aktualisierungen wider. Eine direkte Konsultation mit kubanischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Fachmann wird immer empfohlen, um die neuesten Details zu erhalten.

Mehrwertsteuer

Cuba verfügt nicht über ein Mehrwertsteuersystem (MwSt). Stattdessen nutzt es eine Verkaufssteuer (Impuesto sobre la Venta) und eine indirekte Steuer auf Dienstleistungen (Impuesto sobre los Servicios). Ab dem 5. Februar 2025 gibt es Pläne, bis 2026 eine 18%ige Mehrwertsteuer einzuführen, die die derzeitige Steuer auf Güter und Dienstleistungen ersetzen wird.

Verkaufssteuer (Impuesto sobre la Venta)

Diese Steuer gilt für Waren, die zum Verbrauch und Gebrauch innerhalb Kubas bestimmt sind.

  • Großhandelssatz: 2%
  • Einzelhandelssatz: 10%
  • Ausnahmen: Exportierte Waren sind ausgenommen.

Dienstleistungssteuer (Impuesto sobre los Servicios)

Diese Steuer gilt für Einnahmen aus Dienstleistungen, die innerhalb Kubas erbracht werden.

  • Satz: 10%
  • Ausnahmen: Exportierte Dienstleistungen sind ausgenommen. Dienstleistungen, die aus dem Ausland stammen, aber in Kuba erbracht werden, sind steuerpflichtig.

Verbrauchsteuer (Impuesto Especial a Productos y Servicios)

Zusätzliche Verbrauchsteuern gelten für bestimmte Waren, darunter Alkohol, Zigarren und Zigaretten. Die Sätze für diese Verbrauchsteuern werden jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt.

Registrierung und Einreichung

  • Registrierung: Personen und Unternehmen, die diesen Steuern unterliegen, müssen sich registrieren. Spezifische Regelungen für ausländische Unternehmen bezüglich freiwilliger Registrierung und der Ernennung von Steuervertretern sind bis zum 5. Februar 2025 noch nicht verfügbar.
  • Erklärungen: Steuerpflichtige müssen monatliche Steuererklärungen einreichen, die entweder in kubanischen Pesos (CUP) oder kubanischen konvertiblen Pesos (CUC) abgegeben werden.

Andere Steuern

Kuba erhebt auch andere Steuern, einschließlich Lohnsteuer, Stempelsteuer, Straßensteuer, Agrarlandsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und einer Steuer auf die Nutzung und Ausbeutung von Forstressourcen und wildlebender Fauna. Details zu den Einzelheiten dieser Steuern sind in den offiziellen kubanischen Steuerregelungen zu finden.

Temporäre Zollbefreiung

Ab dem 5. Februar 2025 ist eine temporäre Zollbefreiung bis zum 31. Januar 2025 in Kraft. Diese Befreiung umfasst nicht-kommerzielle Einfuhren von Lebensmitteln, Toilettenartikeln, Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln als begleitetes Gepäck. Es gibt spezifische Grenzen für den Wert und das Gewicht dieser Waren, um für die Befreiung zu qualifizieren. Mehr Details finden sich in der Resolution 311 des Finanz- und Preisministeriums.

Steuervergünstigungen

Cuba bietet verschiedene Steueranreize, die hauptsächlich darauf abzielen, ausländische Investitionen anzuziehen und bestimmte Sektoren zu fördern. Diese Anreize reichen von Steuerbefreiungen und -abzügen bis hin zu speziellen Steuerregimen in ausgewiesenen Zonen.

Unternehmenssteueranreize

  • Allgemeiner Unternehmenssteuersatz: Der standardmäßige Unternehmenssteuersatz in Kuba beträgt 35% des steuerpflichtigen Nettogewinns. Dieser Satz kann auf 50% steigen für Unternehmen, die in die Ausbeutung natürlicher Ressourcen involviert sind.
  • Ausländische Unternehmen ohne rechtlichen Wohnsitz: Ausländische Unternehmen ohne rechtlichen Wohnsitz in Kuba unterliegen einem Steuersatz von 4% auf ihr aus Kuba stammendes Bruttoeinkommen.
  • Investitionsanreize: Anreize wie Steuerreduktionen oder -befreiungen werden angeboten, um Investitionen zu fördern, insbesondere in Sektoren wie Landwirtschaft, Industrie, Tourismus, Energie, Bergbau und Bauwesen.
  • Joint Ventures (JVs) und Internationale Wirtschaftsvereinigungsverträge (IEACs): Ein spezieller Unternehmenssteuersatz von 15% gilt für Joint Ventures. Darüber hinaus sind alle ausländischen JVs und IEACs in den ersten acht Jahren ihres Betriebs generell von der Gewinnsteuer befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Hotelmanagement, Produktions- und Dienstleistungsmanagementverträge, die den normalen Steuersätzen unterliegen.
  • Gewinnreinvestition: Unternehmen können Nettoerlöse reinvestieren und sind von der Besteuerung dieser reinvestierten Beträge befreit.

Freie Wirtschaftszonen

Kuba hat freie Wirtschaftszonen, wie die Sonderentwicklungszone Mariel, etabliert, um ausländische Investitionen anzuziehen. Diese Zonen bieten erhebliche Steuervorteile:

  • Sonderentwicklungszone Mariel: In dieser Zone profitieren Unternehmen von Unternehmenssteuerbefreiungen für einen Zeitraum von zehn Jahren. Während dieser Zeit betragen die Einkommenssteuersätze 1% (ab dem zweiten Betriebsjahr) und es wird keine Lohnsteuer erhoben. Nach der anfänglichen zehnjährigen Befreiung betragen die Unternehmenssteuersätze in dieser Zone generell 12%.

Individuelle Steuern

  • Progressiver Einkommenssteuersatz: Kuba hat ein progressives Einkommenssteuersystem für Einzelpersonen, mit Sätzen von 15% bis 50% je nach Einkommenshöhe.
  • Expatriates Steuer: Expatriates, die in Kuba Einkommen erzielen, unterliegen einer Steuer von 15% auf ihr deklariertes Jahreseinkommen. Für im Ausland erzielte Einkünfte unterliegen kubanische Expatriates einer 4% Steuer, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit ihrem Wohnsitzland besteht.

Steuerbefreiungen und -abzüge

  • Abzugsfähige Ausgaben: Unternehmen können in der Regel 100% der in ihren Geschäftstätigkeiten entstandenen Ausgaben abziehen, sofern mindestens 80% dieser Ausgaben gerechtfertigt sind. Für bestimmte Tätigkeiten und Sektoren können spezifische Grenzen gelten.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Kuba hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, um zu verhindern, dass Expatriates für dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden.

Allgemeine Informationen

  • Steuerverwaltung: Die Oficina Nacional de Administración Tributaria (ONAT) ist die kubanische Steuerbehörde, die für die Verwaltung und Durchsetzung der Steuergesetze verantwortlich ist. Das Steuerjahr in Kuba läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Steuererklärung: Steuererklärungen müssen jährlich eingereicht werden, und die Fristen variieren je nach Steuerart. Die Steuererklärungs- und Zahlungskampagne beginnt typischerweise im Januar.
  • Steueranreize für erneuerbare Energien: Kuba erkundet Möglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien und kann Anreize wie Steuervergünstigungen oder Subventionen bieten, um Investitionen in diesem Sektor anzuziehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen am heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Die Beratung mit einem Steuerfachmann oder Rechtsberater wird empfohlen, um die aktuellsten Informationen und personalisierte Unterstützung zu Steuerpflichten in Kuba zu erhalten.

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