Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Kuba haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren Mitarbeitern.
Arbeitgebersteuern und -beiträge
- Gewinnsteuer: 35% des Gewinns.
- Umsatz- oder Dienstleistungssteuer: 10% des Umsatzes oder der erbrachten Dienstleistungen.
- Lohnsteuer: 5% des Gehalts.
- Lokale Regierungsabgaben: 1% des Umsatzes.
- Sozialversicherungsbeiträge: 14% der Gehälter der Mitarbeiter. Zusätzlich erwähnen andere Quellen einen Bereich zwischen 1% und 5%, abhängig von der Beschäftigungsart. Dies könnte eine weitere Klärung mit den lokalen Behörden erfordern.
- Dividendensteuer (für mipymes-Eigentümer): Bis zu 20% der Dividenden.
Mitarbeitersteuern und -abzüge
- Einkommensteuer: 20% auf Einkünfte über 30.000 kubanische Pesos (etwa $109 USD pro Monat ab Januar 2024). Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den monatlichen Abzug dieser Steuer. Es gibt zusätzliche Hinweise auf Einkommensteuer für ausländische Arbeiter bei einem Satz von 15% des Gehalts und Boni.
- Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitgeber zieht den Anteil des Mitarbeiters an der Sozialversicherung von seinem Gehalt ab.
Weitere relevante Steuerinformationen
- Steuerjahr: Das Fiskaljahr in Kuba läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Arbeitserlaubnisse: Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass ausländische Mitarbeiter die erforderlichen Arbeitserlaubnisse und Dokumente besitzen. Ohne diese können ausländische Staatsangehörige nicht legal in Kuba arbeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Steuervorschriften ändern können, und es wird empfohlen, sich bei den lokalen Steuerbehörden oder einem Steuerberater über die aktuellsten Informationen zu informieren. Diese Übersicht spiegelt die verfügbaren Informationen bis heute, 5. Februar 2025, wider.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Kuba umfassen die steuerlichen Abzüge für Arbeitnehmer die Einkommensteuer, die hauptsächlich private Sektorarbeiter und Personen mit nicht-staatlicher Beschäftigung betrifft.
Einkommensteuer
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Arbeitnehmer im privaten Sektor: Es gilt ein progressiver Einkommensteuersatz für Arbeitnehmer im privaten Sektor, der bei einem niedrigeren Satz beginnt und mit dem Einkommen steigt. Dies betrifft auch Selbständige, Personen in den Bereichen Kunst und Landwirtschaft, Designer, Sozialkommunikatoren, Journalisten, Personal, das Boni erhält, und Partner in MSMEs, die Dividenden beziehen. Ab 2024 wird auf Einkünfte über 30.000 Cuban Pesos (ungefähr 109 USD) pro Monat eine Einkommensteuer von 20 % erhoben. Für Personen im landwirtschaftlichen Sektor gilt jedoch ein fixer Satz von 2 %.
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Nicht-staatliche Beschäftigung: Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb der Regierungstätigkeit ausüben, unterliegen der Einkommensteuer. Es gibt zwei Regime: eines basierend auf verbuchten Gewinnen (für Einkommen über 100.000 CUP, etwa 4.000 USD, und bestimmte Berufe wie Lebensmittelhandel) und ein anderes mit einer festen monatlichen Gebühr, basierend auf dem Beruf (für andere Einzelhändler). Das gewinnbasierte Regime erlaubt Abzüge für Kosten bis zu einer vom Finanzminister festgelegten Grenze sowie Abzüge für andere Steuern.
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Einkommen aus dem Ausland: Einkünfte aus Überweisungen aus dem Ausland sind steuerfrei. Einkünfte aus Verträgen, die im Ausland abgeschlossen wurden, werden jedoch mit 4 % besteuert, ohne Abzüge.
Andere Steuern und Abzüge
Obwohl spezifische Details zu zusätzlichen Abzügen in den bereitgestellten Quellen begrenzt sind, könnten andere Steuern und potenzielle Abzüge im Zusammenhang mit cubanischer Beschäftigung bestehen, wie Sozialversicherungsbeiträge und andere obligatorische Abzüge. Es ist wichtig, offizielle kubanische Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um genaue Details zu diesen Abzügen und aktuellen Informationen für 2025 zu erhalten.
Steuererklärung und Zahlung
Die Steuererklärung und -zahlungsaktion beginnt in der Regel im Januar. Für das Steuerjahr 2024 ist die Frist für Selbständige und andere im progressiven Einkommensteuersystem bis zum 30. April 2025. Andere Steuern, wie die Steuer auf Gewinne für juristische Personen, haben unterschiedliche Fristen. Frühzeitige Zahlungen könnten Anreize bieten. Überprüfen Sie bei ONAT (Oficina Nacional de Administración Tributaria) die aktuellen Fristen und Anreize.
Es ist wichtig zu bedenken, dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen. Diese Informationen basieren auf Daten vom 5. Februar 2025 und spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Aktualisierungen wider. Es ist stets ratsam, direkt mit kubanischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Fachmann Kontakt aufzunehmen, um die neuesten Details zu erhalten.
Mehrwertsteuer
Kuba verfügt nicht über ein Mehrwertsteuersystem (VAT). Stattdessen nutzt es eine Verkaufssteuer (Impuesto sobre la Venta) und eine indirekte Steuer auf Dienstleistungen (Impuesto sobre los Servicios). Ab dem 5. Februar 2025 sind auch Pläne vorhanden, eine 18%ige Mehrwertsteuer bis 2026 einzuführen, die die derzeitige Waren- und Dienstleistungssteuer ersetzen wird.
Verkaufssteuer (Impuesto sobre la Venta)
Diese Steuer gilt für Waren, die für den Gebrauch und Verbrauch innerhalb Kubas bestimmt sind.
- Großhandelssatz: 2%
- Einzelhandelssatz: 10%
- Ausnahmen: Exportierte Waren sind befreit.
Dienstleistungssteuer (Impuesto sobre los Servicios)
Diese Steuer gilt für Einnahmen, die aus innerhalb Kubas erbrachten Dienstleistungen erzielt werden.
- Satz: 10%
- Ausnahmen: Exportierte Dienstleistungen sind befreit. Dienstleistungen, die aus dem Ausland stammen, aber in Kuba erbracht werden, sind steuerpflichtig.
Verbrauchsteuer (Impuesto Especial a Productos y Servicios)
Zusätzliche Verbrauchsteuern gelten für bestimmte Waren, einschließlich Alkohol, Zigarren und Zigaretten. Die Sätze für diese Verbrauchsteuern werden jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt.
Registrierung und Einreichung
- Registrierung: Personen und Unternehmen, die diesen Steuern unterliegen, müssen sich registrieren. Spezifische Regelungen für ausländische Unternehmen bezüglich freiwilliger Registrierung und der Ernennung von Fiskalvertretern sind bis zum 5. Februar 2025 noch nicht verfügbar.
- Erklärungen: Steuerpflichtige müssen monatliche Steuererklärungen einreichen, die entweder in Kubanischem Peso (CUP) oder Kubanischem Convertible Peso (CUC) abgegeben werden.
Weitere Steuern
Kuba erhebt auch andere Steuern, darunter Lohnsteuer, Stempelsteuer, Straßengebühr, landwirtschaftliche Bodensteuer, Grundsteuer, Immobilienübertragungssteuer und eine Steuer auf die Nutzung und Ausbeutung von Forstwirtschaft und Wildfauna. Einzelheiten zu diesen Steuern finden sich in den offiziellen kubanischen Steuervorschriften.
Vorübergehende Zollbefreiung
Ab dem 5. Februar 2025 gilt eine vorübergehende Zollbefreiung bis zum 31. Januar 2025. Diese Befreiung betrifft nicht-kommerzielle Importe von Lebensmitteln, Toilettenartikeln, Medikamenten und medizinischer Versorgung als Begleitgepäck. Es gibt spezifische Grenzen für den Wert und das Gewicht dieser Waren, um die Befreiung zu erhalten. Weitere Details finden sich in Resolution 311 des Finanz- und Preisdienstes.
Steuervorteile
Cuba bietet verschiedene Steueranreize, die hauptsächlich darauf abzielen, ausländische Investitionen anzuziehen und bestimmte Sektoren zu fördern. Diese Anreize reichen von Befreiungen und Abzügen bis hin zu speziellen Steuergesetzen innerhalb ausgewiesener Zonen.
Unternehmenssteueranreize
- Allgemeiner Körperschaftssteuersatz: Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Kuba beträgt 35 % des steuerpflichtigen Nettogewinns. Dieser Satz kann auf 50 % steigen für Unternehmen, die an der Ausbeutung natürlicher Ressourcen beteiligt sind.
- Ausländische Unternehmen ohne rechtlichen Sitz: Ausländische Unternehmen ohne rechtlichen Sitz in Kuba unterliegen einem Steuersatz von 4 % auf ihr Bruttoeinkommen aus Kuba.
- Investitionsanreize: Anreize wie Steuerreduzierungen oder -befreiungen werden angeboten, um Investitionen zu fördern, insbesondere in Sektoren wie Landwirtschaft, Industrie, Tourismus, Energie, Bergbau und Bauwesen.
- Joint Ventures (JVs) und Internationale Wirtschaftsvereinbarungsverträge (IEACs): Für Joint Ventures gilt ein spezieller Körperschaftssteuersatz von 15 %. Außerdem sind während der ersten acht Betriebsjahre alle ausländischen JVs und IEACs in der Regel von Gewinnsteuern befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Hotelmanagement-, Produktions- und Dienstleistungsverträge, die den normalen Steuersätzen unterliegen.
- Gewinnreinvestition: Unternehmen können Nettogewinne reinvestieren und sind von der Steuer auf diese reinvestierten Beträge befreit.
Freie Wirtschaftszonen
Kuba hat Freie Wirtschaftszonen eingerichtet, wie die Mariel Sonderentwicklungszone, um ausländische Investitionen anzuziehen. Diese Zonen bieten erhebliche Steuervergünstigungen:
- Mariel Sonderentwicklungszone: In dieser Zone profitieren Unternehmen für einen Zeitraum von zehn Jahren von Steuerbefreiungen. Während dieser Zeit betragen die Einkommensteuersätze 1 % (beginnend im zweiten Betriebsjahr) und es wird keine Arbeitssteuer erhoben. Nach Ablauf der ersten zehn Jahre sind die Körperschaftssteuersätze in dieser Zone in der Regel 12 %.
Einzelne Steuern
- Progressive Einkommensteuer: Kuba verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem für Einzelpersonen, mit Sätzen von 15 % bis 50 %, abhängig vom Einkommensniveau.
- Expatriate-Steuer: Expatriates, die in Kuba Einkommen erzielen, unterliegen einer Steuer von 15 % auf ihr deklariertes Jahreseinkommen. Für im Ausland erzieltes Einkommen gilt eine Steuer von 4 %, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit ihrem Wohnsitzland besteht.
Steuerbefreiungen und -abzüge
- Abzugsfähige Ausgaben: Unternehmen können im Allgemeinen 100 % der in ihren Geschäftstätigkeiten angefallenen Ausgaben abziehen, vorausgesetzt, mindestens 80 % dieser Ausgaben sind nachweisbar. Für bestimmte Aktivitäten und Sektoren können spezifische Grenzen gelten.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Kuba hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, um zu verhindern, dass Expatriates doppelt auf dasselbe Einkommen besteuert werden.
Allgemeine Informationen
- Steuerverwaltung: Die Oficina Nacional de Administración Tributaria (ONAT) ist die kubanische Steuerbehörde, die für die Verwaltung und Durchsetzung der Steuergesetze verantwortlich ist. Das Steuerjahr in Kuba läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Steuererklärung: Steuererklärungen müssen jährlich eingereicht werden, und die Fristen variieren je nach Steuerart. Die Steuererklärungs- und Zahlkampagne beginnt in der Regel im Januar.
- Steueranreize für erneuerbare Energien: Kuba prüft Möglichkeiten im Bereich erneuerbarer Energien und könnte Anreize wie Steuervergünstigungen oder Subventionen anbieten, um Investitionen in diesem Sektor zu fördern.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind, Stand Februar 5, 2025, und Änderungen vorbehalten sein können. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder Rechtsberater zu konsultieren, um die neuesten Informationen und eine individuelle Beratung zu Steuerpflichten in Kuba zu erhalten.