Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kuba
Arbeitgeber in Kuba haben verschiedene Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit ihren Arbeitnehmern.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuervorschriften ändern können, und es wird empfohlen, sich bei den örtlichen Steuerbehörden oder einem Steuerexperten nach den aktuellsten Informationen zu erkundigen. Dieser Überblick spiegelt die verfügbare Informationen zum heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, wider.
In Kuba umfassen Steuerabzüge für Arbeitnehmer die Einkommensteuer, die hauptsächlich Privatsektor-Arbeiter und Personen mit Nicht-Staatsbeschäftigung betrifft.
Mitarbeiter des Privatsektors: Für Angestellte im Privatsektor gilt ein progressiver Einkommensteuersatz, der bei einem niedrigeren Satz beginnt und mit steigendem Einkommen zunimmt. Dies gilt auch für Selbstständige, Personen in künstlerischen und landwirtschaftlichen Bereichen, Designer, Sozialkommunikatoren, Journalisten, Personen, die Prämien erhalten, und Partner in KMU, die Dividenden beziehen. Ab 2024 wird ein Einkommensteuersatz von 20 % auf Einkommen über 30.000 kubanische Pesos (etwa 109 USD) pro Monat erhoben. Für den Agrarsektor gilt jedoch ein fester Satz von 2 %.
Nicht-Staatsbeschäftigung: Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb der Regierungsbeschäftigung ausüben, unterliegen der Einkommensteuer. Es existieren zwei Regelungen: Eine, die sich auf erfasste Gewinne stützt (für Einkommen über 100.000 CUP, was ungefähr 4.000 USD entspricht, und spezielle Berufe wie Lebensmittelhandel), und eine andere, die eine feste monatliche Gebühr basierend auf dem Beruf verwendet (für andere Einzelhändler). Die gewinnbasierte Regelung erlaubt Abzüge für Kosten bis zu einem vom Finanzminister festgelegten Limit sowie Abzüge für andere Steuern.
Einkommen aus dem Ausland: Einkommen aus Überweisungen aus dem Ausland wird nicht besteuert. Allerdings wird Einkommen aus im Ausland geschlossenen Verträgen mit einem Satz von 4 % besteuert, ohne Abzugsmöglichkeiten.
Während spezifische Details zu weiteren Abzügen in den bereitgestellten Quellen begrenzt sind, können andere Steuern und potenzielle Abzüge im Zusammenhang mit kubanischen Beschäftigungen existieren, wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge und andere Pflichtabzüge. Es ist wichtig, offizielle kubanische Regierungsressourcen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um genaue Details zu diesen Abzügen und aktualisierte Informationen für 2025 zu erhalten.
Die Kampagne zur Steuererklärung und -zahlung beginnt typischerweise im Januar. Für das Steuerjahr 2024 ist die Frist für Selbstständige und andere, die dem progressiven Einkommensteuersystem unterliegen, der 30. April 2025. Andere Steuern, wie die Gewinnsteuer für juristische Personen, haben andere Fristen. Es könnten Anreize für frühzeitige Zahlungen verfügbar sein. Überprüfen Sie die aktuellen Fristen und Anreize bei ONAT (Oficina Nacional de Administración Tributaria).
Es ist wichtig, daran zu denken, dass Steuergesetze und Vorschriften Änderungen unterliegen. Diese Informationen basieren auf Daten, die am 5. Februar 2025 verfügbar waren, und spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Aktualisierungen wider. Eine direkte Konsultation mit kubanischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Fachmann wird immer empfohlen, um die neuesten Details zu erhalten.
Cuba verfügt nicht über ein Mehrwertsteuersystem (MwSt). Stattdessen nutzt es eine Verkaufssteuer (Impuesto sobre la Venta) und eine indirekte Steuer auf Dienstleistungen (Impuesto sobre los Servicios). Ab dem 5. Februar 2025 gibt es Pläne, bis 2026 eine 18%ige Mehrwertsteuer einzuführen, die die derzeitige Steuer auf Güter und Dienstleistungen ersetzen wird.
Diese Steuer gilt für Waren, die zum Verbrauch und Gebrauch innerhalb Kubas bestimmt sind.
Diese Steuer gilt für Einnahmen aus Dienstleistungen, die innerhalb Kubas erbracht werden.
Zusätzliche Verbrauchsteuern gelten für bestimmte Waren, darunter Alkohol, Zigarren und Zigaretten. Die Sätze für diese Verbrauchsteuern werden jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt.
Kuba erhebt auch andere Steuern, einschließlich Lohnsteuer, Stempelsteuer, Straßensteuer, Agrarlandsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und einer Steuer auf die Nutzung und Ausbeutung von Forstressourcen und wildlebender Fauna. Details zu den Einzelheiten dieser Steuern sind in den offiziellen kubanischen Steuerregelungen zu finden.
Ab dem 5. Februar 2025 ist eine temporäre Zollbefreiung bis zum 31. Januar 2025 in Kraft. Diese Befreiung umfasst nicht-kommerzielle Einfuhren von Lebensmitteln, Toilettenartikeln, Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln als begleitetes Gepäck. Es gibt spezifische Grenzen für den Wert und das Gewicht dieser Waren, um für die Befreiung zu qualifizieren. Mehr Details finden sich in der Resolution 311 des Finanz- und Preisministeriums.
Cuba bietet verschiedene Steueranreize, die hauptsächlich darauf abzielen, ausländische Investitionen anzuziehen und bestimmte Sektoren zu fördern. Diese Anreize reichen von Steuerbefreiungen und -abzügen bis hin zu speziellen Steuerregimen in ausgewiesenen Zonen.
Kuba hat freie Wirtschaftszonen, wie die Sonderentwicklungszone Mariel, etabliert, um ausländische Investitionen anzuziehen. Diese Zonen bieten erhebliche Steuervorteile:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen am heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Die Beratung mit einem Steuerfachmann oder Rechtsberater wird empfohlen, um die aktuellsten Informationen und personalisierte Unterstützung zu Steuerpflichten in Kuba zu erhalten.
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