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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Kuba

Arbeitsgenehmigungen und Visa in Kuba

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Kuba sponsern.

Kuba work-permits-and-visas overview

Die Navigation durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in Kuba arbeiten möchten, beinhaltet das Verständnis eines spezifischen Satzes von Visakategorien und Arbeitsgenehmigungsprozessen. Kuba unterhält Vorschriften, die darauf ausgelegt sind, die Einreise und Beschäftigung von Nicht-Residenzpersonen zu regeln, um die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Ausländische Personen, die beabsichtigen, im Land gegen Bezahlung tätig zu werden, müssen in der Regel sowohl das entsprechende Einreisevisum als auch eine spezielle Arbeitserlaubnis oder -genehmigung sichern, die oft eine Sponsoring durch eine kubanische Einrichtung oder ein autorisiertes ausländisches Unternehmen, das in Kuba tätig ist, erfordert. Der Prozess umfasst die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen, der sponsornenden Einrichtung und den relevanten kubanischen Regierungsministerien.

Der erfolgreiche Erhalt der erforderlichen Dokumente erfordert sorgfältige Beachtung der Details hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, der erforderlichen Unterlagen und der Einhaltung der Antragsverfahren. Diese Prozesse unterliegen den Vorschriften des kubanischen Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung sowie des Innenministeriums, die die Einwanderungs- und Beschäftigungsangelegenheiten für ausländische Arbeiter überwachen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die planen, in Kuba zu arbeiten, benötigen in der Regel eine spezifische Visakategorie, die eine Beschäftigung erlaubt. Die häufigste Visakategorie für Personen, die nach Kuba zum Zwecke der Arbeit einreisen, ist das D-2 Visum, auch bekannt als "Visa de Trabajo" (Arbeitervisum). Dieses Visum ist speziell für Personen vorgesehen, die eine Anstellung bei einer kubanischen Einrichtung oder einem autorisierten ausländischen Unternehmen, das in Kuba tätig ist, gesichert haben.

Andere Visatypen können für Geschäftsaktivitäten oder kurzfristige berufliche Einsätze erlaubt sein, aber das D-2 Visum ist der Standardweg für langfristige, vertraglich geregelte Beschäftigung. Die spezifischen Anforderungen und die Dauer des D-2 Visums sind direkt an den Arbeitsvertrag und die Art der ausgeführten Tätigkeit gebunden.

Visatyp Zweck Typische Dauer Schlüsselanforderung
D-2 Visum Beschäftigung/Arbeit Variabel (vertraglich) Gültiger Arbeitsvertrag & Arbeitgeber-Sponsoring
D-7 Visum Geschäfts-/Handelsaktivitäten (Kurzfristig) Bis zu 90 Tage Einladung durch kubanische Einrichtung
D-8 Visum Technische/scientific Zusammenarbeit Variabel Vereinbarung mit kubanischer Institution

Während D-7 und D-8 Visa bestimmte berufliche Tätigkeiten abdecken können, ist das D-2 das primäre Kategorie für standardmäßige Beschäftigungsverhältnisse.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Kuba ist ein eigenständiger Prozess, der sich vom Erhalt des Einreisevisums unterscheidet, obwohl beide eng miteinander verbunden sind. Die Arbeitserlaubnis, oder die Genehmigung zur Arbeit, wird in der Regel vom sponsornenden Arbeitgeber im Auftrag des ausländischen Staatsangehörigen beantragt. Der Prozess umfasst die Einreichung eines Antrags beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss im Besitz eines gültigen D-2 Visums sein oder sich im Prozess des Erhalts befinden.
  • Es muss einen gültigen Arbeitsvertrag zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen und einer kubanischen Einrichtung oder einem autorisierten ausländischen Unternehmen geben, das in Kuba tätig ist.
  • Die Position muss in der Regel eine sein, die nicht von einem kubanischen Staatsbürger besetzt werden kann, oder es muss sich um eine spezialisierte Rolle handeln, die ausländische Expertise erfordert.
  • Der sponsornende Arbeitgeber muss rechtlich registriert sein und berechtigt, ausländische Arbeiter in Kuba zu beschäftigen.

Erforderliche Unterlagen:

Die spezifischen Dokumente können variieren, umfassen aber üblicherweise:

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen (gültig für mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
  • Kopie des D-2 Visums.
  • Original oder beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags mit Angaben zu Bedingungen, Dauer und Gehalt.
  • Nachweis der rechtlichen Registrierung des Arbeitgebers und der Erlaubnis, ausländische Arbeiter zu beschäftigen.
  • Nachweise der Qualifikationen und Erfahrungen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf).
  • Medizinisches Attest.
  • Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers und aus allen Ländern des Aufenthalts der letzten fünf Jahre.
  • Passfoto.

Alle Dokumente in Fremdsprache müssen in der Regel von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.

Verfahren:

  1. Der sponsornende Arbeitgeber initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung in Kuba.
  2. Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Unterlagen im Namen des ausländischen Staatsangehörigen ein.
  3. Das Ministerium prüft den Antrag und die Unterlagen.
  4. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
  5. Der ausländische Staatsangehörige kann dann entsprechend den Vertrags- und Genehmigungsbedingungen in Kuba arbeiten.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig von der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der zuständigen Ministerien. Sie können von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten reichen. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und damit verbundene Verwaltungskosten trägt in der Regel der sponsornende Arbeitgeber, wie es das kubanische Arbeitsrecht vorsieht. Konkrete Gebührenbeträge können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der sponsornenden Einrichtung bestätigt werden.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Der Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Kuba ist ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis gewährt. Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel begrenzt und erfordern oft eine längere legale Aufenthaltsdauer im Land unter bestimmten Umständen, wie z.B.:

  • Heirat mit einem kubanischen Staatsbürger.
  • Besitz kubanischer Kinder.
  • Nachweis bedeutender Beiträge zur kubanischen Wirtschaft oder Gesellschaft (weniger üblich bei standardmäßiger Beschäftigung).
  • Spezielle Investitionsprogramme (obwohl diese stark reguliert und limitiert sind).

Der Besitz eines D-2 Arbeitervisums und einer Arbeitserlaubnis gewährt in erster Linie eine temporäre rechtliche Status, der für die Dauer der Beschäftigung gilt. Es gibt in der Regel keinen direkten oder automatischen Weg, von einer Standard-Arbeitserlaubnis zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis zu wechseln, basierend nur auf der Beschäftigungsdauer. Personen, die an einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis interessiert sind, müssen die spezifischen rechtlichen Wege prüfen, die unabhängig vom Arbeitserlaubnisprozess sind.

Optionen für Angehörigenvisa

Ausländische Staatsangehörige, die in Kuba mit einem D-2 Visum arbeiten, können möglicherweise ihre Angehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Angehörige müssen in der Regel ein spezielles Visum beantragen, das oft als "Visa de Familiar" oder eine ähnliche Kategorie für begleitende Familienmitglieder ausländischer Arbeiter bezeichnet wird.

Anspruchsvoraussetzungen für Angehörige:

  • Der primäre ausländische Arbeiter muss im Besitz eines gültigen D-2 Visums und einer Arbeitserlaubnis sein.
  • Angehörige müssen den Nachweis ihrer Beziehung zum primären Arbeiter erbringen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Der primäre Arbeiter muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen in Kuba zu unterstützen.

Erforderliche Unterlagen für Angehörige:

  • Ausgefüllte Visumanträge für jeden Angehörigen.
  • Kopien der Pässe der Angehörigen (gültig für mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
  • Nachweis der Beziehung zum primären Arbeiter (legalisierte/apostillierte Heirats- und Geburtsurkunden).
  • Kopie des D-2 Visums und der Arbeitserlaubnis des primären Arbeiters.
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung.
  • Medizinische Atteste für jeden Angehörigen.
  • Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
  • Passfotos.

Antragsverfahren für Angehörige:

Die Anträge auf Angehörigenvisa werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach den Anträgen des primären Arbeiters auf Visum und Arbeitserlaubnis eingereicht. Der Prozess umfasst meist die Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der kubanischen Konsulat oder Botschaft im Heimatland des Angehörigen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren für Angehörige:

Die Bearbeitungszeiten für Angehörigenvisa können variieren. Für jeden Antrag auf Angehörigenvisum fallen Gebühren an, die bei den zuständigen kubanischen Konsulaten oder Botschaften bestätigt werden sollten.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Kuba erfordert eine strikte Befolgung der Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften sowohl durch den ausländischen Arbeitnehmer als auch durch den sponsornenden Arbeitgeber.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn im Besitz eines gültigen D-2 Visums und einer Arbeitserlaubnis ist.
  • Das Arbeitsverhältnis beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung registrieren.
  • Alle kubanischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für den ausländischen Arbeitnehmer einhalten.
  • Die relevanten Behörden über Änderungen im Status des Arbeitnehmers, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen der Vertragsbedingungen, informieren.
  • Dem Arbeitnehmer bei administrativen Verfahren im Zusammenhang mit seinem rechtlichen Status helfen.
  • Sicherstellen, dass die Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers rechtzeitig verlängert wird, falls die Beschäftigung über die ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus fortgesetzt wird.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Kuba mit dem richtigen Visum (D-2) betreten.
  • Vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen.
  • Die Bedingungen des Arbeitsvertrags einhalten.
  • Alle kubanischen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Einwanderungsregeln, befolgen.
  • Sicherstellen, dass ihr Visum und ihre Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigungszeit gültig bleiben.
  • Identifikationsdokumente (Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis) bei sich führen.
  • Kuba bei Ablauf oder Beendigung ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, sofern kein rechtlich genehmigter Statuswechsel erfolgt.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Arbeitnehmers und rechtlichen Konsequenzen für den sponsornenden Arbeitgeber. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für beide Parteien entscheidend.

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