Das Navigieren durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in Kuba arbeiten möchten, erfordert das Verständnis eines spezifischen Satzes von Visakategorien und Arbeitsgenehmigungsverfahren. Kuba unterhält Vorschriften, die darauf ausgelegt sind, die Einreise und Beschäftigung von Nicht-Residenzen zu regeln, um die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Ausländische Personen, die beabsichtigen, im Land gegen Bezahlung tätig zu werden, müssen in der Regel sowohl das entsprechende Einreisevisum als auch eine spezielle Arbeitserlaubnis oder -genehmigung sichern, die oft eine Sponsoring durch eine kubanische Einrichtung oder ein autorisiertes ausländisches Unternehmen, das in Kuba tätig ist, erfordert. Der Prozess beinhaltet die Koordination zwischen der ausländischen Person, der sponsornenden Einrichtung und den relevanten kubanischen Regierungsministerien.
Der erfolgreiche Erhalt der erforderlichen Dokumente erfordert sorgfältige Beachtung der Details hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, der erforderlichen Unterlagen und der Einhaltung der Antragsverfahren. Diese Prozesse unterliegen den Vorschriften des kubanischen Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung sowie des Innenministeriums, die die Einwanderungs- und Beschäftigungsangelegenheiten für ausländische Arbeiter überwachen.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die in Kuba arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine spezifische Visakategorie, die eine Beschäftigung erlaubt. Die häufigste Visakategorie für Personen, die nach Kuba zu Arbeitszwecken einreisen, ist das D-2 Visum, auch bekannt als "Visa de Trabajo" (Arbeitervisum). Dieses Visum ist speziell für Personen vorgesehen, die eine Anstellung bei einer kubanischen Einrichtung oder einem autorisierten ausländischen Unternehmen, das in Kuba tätig ist, gesichert haben.
Andere Visakategorien können für Geschäftstätigkeiten oder kurzfristige berufliche Einsätze erlaubt sein, aber das D-2 Visum ist der Standardweg für langfristige, vertraglich geregelte Beschäftigung. Die spezifischen Anforderungen und die Dauer des D-2 Visums sind direkt an den Arbeitsvertrag und die Art der ausgeführten Tätigkeit gebunden.
| Visatyp | Zweck | Typische Dauer | Schlüsselanforderung |
|---|---|---|---|
| D-2 Visum | Beschäftigung/Arbeit | Variabel (vertraglich) | Gültiger Arbeitsvertrag & Arbeitgeber-Sponsoring |
| D-7 Visum | Geschäftliche/Handelsaktivitäten (Kurzfristig) | Bis zu 90 Tage | Einladung durch kubanische Einrichtung |
| D-8 Visum | Technische/scientische Zusammenarbeit | Variabel | Vereinbarung mit kubanischer Institution |
Während D-7 und D-8 Visa bestimmte berufliche Tätigkeiten abdecken können, ist das D-2 das primäre Kategorie für standardmäßige Beschäftigungsverhältnisse.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Kuba ist ein eigenständiger Prozess, der sich vom Erhalt des Einreisevisums unterscheidet, obwohl beide eng miteinander verbunden sind. Die Arbeitserlaubnis, oder die Genehmigung zur Arbeit, wird typischerweise vom sponsornenden Arbeitgeber im Namen der ausländischen Person beantragt. Der Prozess umfasst die Einreichung eines Antrags beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Die ausländische Person muss im Besitz eines gültigen D-2 Visums oder in der Beantragung dafür sein.
- Es muss einen gültigen Arbeitsvertrag zwischen der ausländischen Person und einer kubanischen Einrichtung oder einem autorisierten ausländischen Unternehmen geben, das in Kuba tätig ist.
- Die Position muss in der Regel eine sein, die von einem kubanischen Staatsbürger nicht besetzt werden kann, oder es handelt sich um eine spezialisierte Rolle, die ausländische Expertise erfordert.
- Der sponsornende Arbeitgeber muss rechtlich registriert und befugt sein, ausländische Arbeiter in Kuba zu beschäftigen.
Erforderliche Unterlagen:
Die spezifischen Dokumente können variieren, umfassen aber üblicherweise:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Kopie des Reisepasses der ausländischen Person (gültig mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Kopie des D-2 Visums.
- Original oder beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags mit Angaben zu Bedingungen, Dauer und Gehalt.
- Nachweis der rechtlichen Registrierung des Arbeitgebers und der Erlaubnis, ausländische Arbeiter einzustellen.
- Nachweise über die Qualifikationen und Erfahrungen der ausländischen Person (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf).
- Medizinisches Attest.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Aufenthaltsländern der letzten fünf Jahre.
- Passfotos.
Alle Dokumente in Fremdsprache müssen in der Regel von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.
Antragsverfahren:
- Der sponsornende Arbeitgeber initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung in Kuba.
- Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Unterlagen im Namen der ausländischen Person ein.
- Das Ministerium prüft den Antrag und die Unterlagen.
- Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
- Die ausländische Person kann dann entsprechend den Vertrags- und Genehmigungsbedingungen in Kuba arbeiten.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig von der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der zuständigen Ministerien. Sie können von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten reichen. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und damit verbundene Verwaltungskosten trägt in der Regel der sponsornende Arbeitgeber, wie es das kubanische Arbeitsrecht vorsieht. Konkrete Gebührenbeträge können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der sponsornenden Einrichtung erfragt werden.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Der Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Kuba ist ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis gewährt. Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel begrenzt und erfordern oft eine längere legale Aufenthaltsdauer im Land unter bestimmten Umständen, wie z.B.:
- Heirat mit einem kubanischen Staatsbürger.
- Besitz kubanischer Kinder.
- Nachweis bedeutender Beiträge zur kubanischen Wirtschaft oder Gesellschaft (weniger üblich bei standardmäßiger Beschäftigung).
- Spezielle Investitionsprogramme (obwohl diese stark reguliert und limitiert sind).
Der Besitz eines D-2 Arbeitervisums und einer Arbeitserlaubnis gewährt in erster Linie eine temporäre rechtliche Statusdauer für die Dauer der Beschäftigung. Es gibt in der Regel keinen direkten oder automatischen Weg, eine Standard-Arbeitserlaubnis in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, basierend nur auf der Beschäftigungsdauer. Personen, die an einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis interessiert sind, müssen die spezifischen rechtlichen Wege prüfen, die getrennt vom Arbeitserlaubnisprozess sind.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Personen, die in Kuba mit einem D-2 Visum arbeiten, können möglicherweise ihre Angehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Angehörige müssen in der Regel ein spezielles Visum beantragen, das oft als "Visa de Familiar" oder eine ähnliche Kategorie für begleitende Familienmitglieder ausländischer Arbeiter bezeichnet wird.
Anspruchsvoraussetzungen für Angehörige:
- Der primäre ausländische Arbeiter muss im Besitz eines gültigen D-2 Visums und einer Arbeitserlaubnis sein.
- Angehörige müssen den Nachweis ihrer Beziehung zum primären Arbeiter erbringen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Der primäre Arbeiter muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen in Kuba zu unterstützen.
Erforderliche Unterlagen für Angehörige:
- Ausgefüllte Visumanträge für jeden Angehörigen.
- Kopien der Pässe der Angehörigen (gültig mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Nachweis der Beziehung zum primären Arbeiter (legalisierte/apostillierte Heirats- und Geburtsurkunden).
- Kopie des D-2 Visums und der Arbeitserlaubnis des primären Arbeiters.
- Nachweis der finanziellen Unterstützung.
- Medizinische Atteste für jeden Angehörigen.
- Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
- Passfotos.
Antragsverfahren für Angehörige:
Die Visumanträge für Angehörige werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach den Anträgen des primären Arbeiters auf Visum und Arbeitserlaubnis eingereicht. Der Prozess umfasst meist die Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim kubanischen Konsulat oder Botschaft im Heimatland des Angehörigen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren für Angehörige:
Die Bearbeitungszeiten für Angehörigenvisa können variieren. Für jeden Antrag auf Angehörigenvisum fallen Gebühren an, die bei den zuständigen kubanischen Konsulaten oder Botschaften erfragt werden sollten.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der rechtlichen Status in Kuba erfordert eine strikte Befolgung der Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften sowohl durch den ausländischen Arbeitnehmer als auch durch den sponsornenden Arbeitgeber.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass die ausländische Person vor Arbeitsbeginn im Besitz eines gültigen D-2 Visums und einer Arbeitserlaubnis ist.
- Das Arbeitsverhältnis beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung registrieren.
- Alle kubanischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für den ausländischen Arbeitnehmer einhalten.
- Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen der Vertragsbedingungen, informieren.
- Dem Arbeitnehmer bei administrativen Verfahren im Zusammenhang mit seinem rechtlichen Status helfen.
- Sicherstellen, dass die Arbeitserlaubnis des Mitarbeiters rechtzeitig verlängert wird, falls die Beschäftigung über die ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus fortgesetzt wird.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Mit dem richtigen Visum (D-2) nach Kuba einreisen.
- Vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen.
- Die Bedingungen des Arbeitsvertrags einhalten.
- Alle kubanischen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Einwanderungsregeln, befolgen.
- Sicherstellen, dass ihr Visum und ihre Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigungszeit gültig bleiben.
- Identifikationsdokumente (Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis) bei sich führen, wie erforderlich.
- Kuba bei Ablauf oder Beendigung ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, sofern kein rechtlich genehmigter Statuswechsel erfolgt.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den sponsornenden Arbeitgeber. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für beide Parteien entscheidend.
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