Rivermate logo
Flag of Kuba

Arbeitserlaubnisse und Visa in Kuba

Arbeitsgenehmigungen und Visaboraussetzungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Kuba sponsern.

Kuba work-permits-and-visas overview

Navigation der Anforderungen für ausländische Staatsbürger, die in Kuba arbeiten möchten, beinhaltet das Verständnis eines spezifischen Satzes von Visakategorien und Arbeitsgenehmigungsverfahren. Kuba hält Vorschriften bereit, die darauf ausgelegt sind, die Ein- und Beschäftigung von Nichtansässigen zu verwalten, um die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Personen aus dem Ausland, die beabsichtigen, im Land gegen Bezahlung tätig zu sein, müssen typischerweise sowohl das geeignete Einreisevisum als auch eine spezielle Arbeitserlaubnis oder -genehmigung sichern, die oft eine Sponsoring durch eine kubanische Einrichtung oder ein autorisiertes ausländisches Unternehmen erfordert, das in Kuba tätig ist. Das Verfahren umfasst die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsbürger, der sponsortenden Einrichtung und den relevanten kubanischen Regierungsbehörden.

Der erfolgreiche Erhalt der notwendigen Dokumente erfordert eine sorgfältige Beachtung der Details hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, der erforderlichen Unterlagen und der Einhaltung der Antragsverfahren. Diese Prozesse unterliegen den Vorschriften des kubanischen Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung sowie des Innenministeriums, welche die Einwanderungs- und Beschäftigungsangelegenheiten für ausländische Arbeitnehmer überwachen.

Häufige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsbürger, die in Kuba arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine spezifische Visakategorie, die eine Beschäftigung erlaubt. Die häufigste Visakategorie für Personen, die nach Kuba zu Arbeitszwecken einreisen, ist die D-2 Visum, auch bekannt als "Visa de Trabajo" (Arbeitervisum). Dieses Visum ist speziell für Personen vorgesehen, die eine Beschäftigung bei einer kubanischen Einrichtung oder einem autorisierten ausländischen Unternehmen, das in Kuba tätig ist, gesichert haben.

Andere Visakategorien können geschäftliche Aktivitäten oder kurzfristige professionelle Einsätze abdecken, aber das D-2 Visum ist der Standardweg für langfristige, vertraglich geregelte Beschäftigung. Die spezifischen Anforderungen und die Dauer des D-2 Visums sind direkt an den Arbeitsvertrag und die Art der ausgeführten Tätigkeit gebunden.

Visakategorie Zweck Typische Dauer Wesentliche Voraussetzung
D-2 Visum Beschäftigung/Arbeit Variabel (verknüpft mit Vertrag) Gültiger Arbeitsvertrag & Arbeitgeber-Sponsoring
D-7 Visum Geschäftliche/Handelsaktivitäten (Kurzfristig) Bis zu 90 Tage Einladung durch eine kubanische Einrichtung
D-8 Visum Technische/scientische Zusammenarbeit Variabel Vereinbarung mit einer kubanischen Institution

Während D-7 und D-8 Visa bestimmte berufliche Tätigkeiten abdecken können, ist das D-2 die primäre Kategorie für standardmäßige Arbeitsverhältnisse.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Kuba ist ein eigenständiger Prozess, der sich vom Erwerb des Einreisevisums unterscheidet, obwohl beide eng miteinander verbunden sind. Die Arbeitserlaubnis beziehungsweise die Genehmigung zur Arbeit wird typischerweise vom sponsorenden Arbeitgeber im Namen des ausländischen Staatsbürgers beantragt. Das Verfahren umfasst die Einreichung eines Antrags beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung.

Anspruchskriterien:

  • Der ausländische Staatsbürger muss im Besitz eines gültigen D-2 Visums sein oder im Verfahren zur Erlangung dieses Visums sein.
  • Es muss einen gültigen Arbeitsvertrag zwischen dem ausländischen Staatsbürger und einer kubanischen Einrichtung oder einem autorisierten ausländischen Unternehmen geben, das in Kuba tätig ist.
  • Die Position muss typischerweise eine sein, die von einem kubanischen Staatsbürger nicht besetzt werden kann, oder es handelt sich um eine spezialisierte Rolle, die ausländische Expertise erfordert.
  • Der sponsortende Arbeitgeber muss legal registriert sein und berechtigt sein, ausländische Arbeitnehmer in Kuba zu beschäftigen.

Erforderliche Unterlagen:

Die genauen Dokumente können variieren, umfassen aber üblicherweise:

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Kopie des Passes des ausländischen Staatsbürgers (mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig).
  • Kopie des D-2 Visums.
  • Original oder beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags mit Angaben zu Bedingungen, Dauer und Gehalt.
  • Nachweis der rechtlichen Registrierung des Arbeitgebers und der Erlaubnis, ausländische Arbeiter zu beschäftigen.
  • Nachweise über Qualifikationen und Erfahrungen des ausländischen Staatsbürgers (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf).
  • Medizinisches Attest.
  • Führungszeugnis vom Heimatland und allen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
  • Passfotos in Passgröße.

Alle Dokumente in Fremdsprache müssen in der Regel von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übertragen und legalisiert oder apostilliert werden.

Verfahren:

  1. Der sponsorierende Arbeitgeber initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerio del Trabajo y Seguridad Social in Kuba.
  2. Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Unterlagen im Namen des ausländischen Staatsbürgers ein.
  3. Das Ministerium prüft den Antrag und die Unterlagen.
  4. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis dem Arbeitgeber ausgestellt.
  5. Der ausländische Staatsbürger kann dann gemäß den Vertrags- und Erlaubnisbedingungen in Kuba zu arbeiten beginnen.

Verarbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung der zuständigen Ministerien erheblich variieren. Sie können von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten reichen. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und die anfallenden Verwaltungsgebühren liegen typischerweise beim sponsorenden Arbeitgeber, wie es das kubanische Arbeitsrecht vorsieht. Die genauen Gebührenbeträge können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der sponsorenden Einrichtung bestätigt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Kuba ist ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis gewährt. Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung sind in der Regel begrenzt und erfordern oft eine erheblich längere rechtliche Aufenthaltsdauer im Land unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B.:

  • Heirat mit einem kubanischen Staatsbürger.
  • Besitz kubanischer Kinder.
  • Nachweis bedeutender Beiträge zur kubanischen Wirtschaft oder Gesellschaft (weniger üblich bei standardmäßiger Beschäftigung).
  • Spezielle Investitionsprogramme (die hoch reguliert und limitiert sind).

Der Besitz eines D-2 Arbeitervisums und einer Arbeitserlaubnis gewährt vor allem eine temporäre rechtliche Statusdauer, die an die Dauer der Beschäftigung gebunden ist. Es gibt in der Regel keinen direkten oder automatischen Wechselweg von einer Standard-Arbeitserlaubnis zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung allein aufgrund der Beschäftigungsdauer. Personen, die an einer Daueraufenthaltsgenehmigung interessiert sind, müssen die spezifischen legalen Wege prüfen, die separat vom Arbeitserlaubnisverfahren sind.

Optionen für Angehörigenvisa

Ausländische Staatsbürger, die in Kuba mit einem D-2 Visum beschäftigt sind, können ihre Angehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) möglicherweise mitbringen, damit diese bei ihnen wohnen. Angehörige müssen in der Regel ein spezielles Visum beantragen, häufig bezeichnet als "Visa de Familiar" oder eine ähnliche Kategorie für Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer.

Anspruchsvoraussetzungen für Angehörige:

  • Der primäre ausländische Arbeitnehmer muss im Besitz eines gültigen D-2 Visums und einer Arbeitserlaubnis sein.
  • Angehörige müssen Nachweise ihrer Beziehung zum primären Arbeitnehmer vorlegen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Der primäre Arbeitnehmer muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um die Angehörigen in Kuba zu unterstützen.

Benötigte Unterlagen für Angehörige:

  • Ausgefüllte Visumanträge für jeden Angehörigen.
  • Kopien der Pässe der Angehörigen (mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig).
  • Nachweise der Beziehung zum primären Arbeitnehmer (legalisierte/apostillierte Heirats- und Geburtsurkunden).
  • Kopie des D-2 Visums und der Arbeitserlaubnis des primären Arbeitnehmers.
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung.
  • Medizinische Atteste für jeden Angehörigen.
  • Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
  • Passfotos in Passgröße.

Verfahren für die Antragstellung der Angehörigen:

Anträge auf Angehörigenvisa werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach den Anträgen auf das Visum und die Arbeitserlaubnis des primären Arbeitnehmers eingereicht. Der Prozess beinhaltet meist die Einreichung der Dokumente bei dem kubanischen Konsulat oder der Botschaft im Heimatland der Angehörigen.

Verarbeitungszeiten und Gebühren für Angehörige:

Die Bearbeitungszeiten für Angehörigenvisa können variieren. Für jeden Angehörigen gelten Gebühren, die bei den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften in Kuba zu bestätigen sind.

Visumspflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Kuba setzt eine strikte Übereinstimmung mit den Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften für sowohl den ausländischen Arbeitnehmer als auch den sponsorenden Arbeitgeber voraus.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsbürger vor Beginn der Beschäftigung im Besitz eines gültigen D-2 Visums und einer Arbeitserlaubnis ist.
  • Das Arbeitsverhältnis beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung registrieren.
  • Alle kubanischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für den ausländischen Arbeitnehmer einhalten.
  • Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters, z.B. Kündigung oder Vertragsänderungen, informieren.
  • Dem Arbeitnehmer bei administrativen Verfahren bezüglich seines rechtlichen Status helfen.
  • Die rechtzeitige Erneuerung der Arbeitserlaubnis sicherstellen, falls die Beschäftigung über die ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus andauert.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Mit dem korrekten Visum (D-2) nach Kuba einreisen.
  • Über eine gültige Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn verfügen.
  • Die Bedingungen des Arbeitsvertrags einhalten.
  • Alle kubanischen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Einwanderungsbestimmungen, befolgen.
  • Sicherstellen, dass ihr Visum und die Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts und der Beschäftigungsdauer gültig bleiben.
  • Identifikationsdokumente (Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis) bei sich führen.
  • Kuba bei Ablauf oder Beendigung ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, sofern keine rechtliche Statusänderung erfolgt.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtliche Konsequenzen für den sponsorenden Arbeitgeber. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für beide Parteien unerlässlich.

Stellen Sie in Kuba Top-Talente über unsere Employer of Record-Dienstleistung ein.

Vereinbaren Sie einen Anruf mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Kuba helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie ein Telefonat mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Kuba helfen können.

Von mehr als 1000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Vereinbaren Sie eine Demo