Navigieren durch die Anforderungen für ausländische Staatsbürger, die in Kuba arbeiten möchten, beinhaltet das Verständnis eines spezifischen Satzes von Visakategorien und Arbeitsgenehmigungsverfahren. Kuba führt Vorschriften, die darauf ausgelegt sind, die Einreise und Beschäftigung von Nicht-Residenzpersonen zu regeln, um die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Fremde Personen, die beabsichtigen, im Land gegen Bezahlung Tätigkeiten auszuführen, müssen in der Regel sowohl das entsprechende Einreisevisum als auch eine spezielle Arbeitserlaubnis oder -genehmigung sichern, was häufig die Sponsoring durch eine kubanische Einrichtung oder ein autorisiertes ausländisches Unternehmen, das in Kuba tätig ist, erfordert. Der Prozess umfasst die Koordination zwischen der ausländischen Person, der sponsorneden Entität und den relevanten kubanischen Regierungsministerien.
Der Erfolg bei der Beschaffung der notwendigen Dokumentation erfordert eine sorgfältige Beachtung der Kriterien für die Eignung, der erforderlichen Unterlagen und der Einhaltung der Antragsverfahren. Diese Prozesse unterliegen den Vorschriften des kubanischen Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung sowie des Innenministeriums, die Einwanderung und Beschäftigung für ausländische Arbeitnehmer überwachen.
Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsbürger, die in Kuba arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine spezifische Visakategorie, die die Beschäftigung erlaubt. Die häufigste Visakategorie für Personen, die nach Kuba zu Arbeitszwecken einreisen, ist das D-2 Visum, auch bekannt als "Visa de Trabajo" (Arbeitsvisum). Dieses Visum ist ausdrücklich für Personen bestimmt, die eine Anstellung bei einer kubanischen Einrichtung oder einem in Kuba tätigen ausländischen Unternehmen mit Genehmigung haben.
Andere Visakategorien können für geschäftliche Tätigkeiten oder kurzfristige berufliche Einsätze gelten, aber das D-2 Visum ist der Standardweg für eine langfristige, vertraglich geregelte Beschäftigung. Die spezifischen Anforderungen und die Dauer des D-2 Visums sind direkt an den Arbeitsvertrag und die Art der ausgeführten Tätigkeit gebunden.
| Visart | Zweck | Typische Dauer | Schlüsselanforderung |
|---|---|---|---|
| D-2 Visum | Beschäftigung/Arbeit | Variabel (verträgsabhängig) | Gültiger Arbeitsvertrag & Arbeitgeber-Sponsoring |
| D-7 Visum | Geschäftliche / kommerzielle Tätigkeiten (kurzfristig) | Bis zu 90 Tage | Einladung durch kubanische Einrichtung |
| D-8 Visum | Technische/ wissenschaftliche Zusammenarbeit | Variabel | Vereinbarung mit kubanischer Institution |
Während D-7 und D-8 Visa bestimmte berufliche Aktivitäten abdecken können, ist das D-2 das primäre Kategorie für standardmäßige Arbeitsverhältnisse.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Kuba ist ein eigenständiger Vorgang, der sich vom Erhalt des Einreisevisums unterscheidet, obwohl beide eng miteinander verknüpft sind. Die Arbeitserlaubnis oder die Genehmigung zur Arbeit wird in der Regel vom sponsorneden Arbeitgeber im Namen der ausländischen Person beantragt. Der Vorgang umfasst die Einreichung eines Antrags beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung.
Eignungskriterien:
- Die ausländische Person muss ein gültiges D-2 Visum besitzen oder dabei sein, eines zu erhalten.
- Es muss einen gültigen Arbeitsvertrag zwischen der ausländischen Person und einer kubanischen Einrichtung oder einem autorisierten ausländischen Unternehmen in Kuba geben.
- Die Position muss in der Regel eine sein, die von einem kubanischen Staatsbürger nicht ausgefüllt werden kann, oder es handelt sich um eine spezielle Rolle, die ausländische Fachkenntnisse erfordert.
- Das sponsornede Unternehmen muss rechtlich registriert und berechtigt sein, ausländische Arbeitnehmer in Kuba zu beschäftigen.
Erforderliche Unterlagen:
Die spezifischen benötigten Dokumente können variieren, umfassen aber üblicherweise:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Kopie des Reisepasses der ausländischen Person (gültig mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Kopie des D-2 Visums.
- Original oder beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags mit Angaben zu Bedingungen, Dauer und Gehalt.
- Nachweis der rechtlichen Registrierung des Arbeitgebers und der Genehmigung, ausländische Arbeitnehmer zu beschäftigen.
- Nachweis der Qualifikationen und Erfahrungen der ausländischen Person (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf).
- Medizinisches Attest.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des Aufenthalts der letzten fünf Jahre.
- Passbild.
Alle Dokumente in Fremdsprache müssen in der Regel von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.
Antragsverfahren:
- Der sponsornede Arbeitgeber initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerio de Trabajo y Seguridad Social in Kuba.
- Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Dokumente im Namen der ausländischen Person ein.
- Das Ministerium überprüft den Antrag und die Unterlagen.
- Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
- Die ausländische Person kann dann entsprechend ihrer vertraglichen Vereinbarung und der erteilten Erlaubnis in Kuba arbeiten.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können je nach Komplexität des Falles und Arbeitsaufkommen der zuständigen Ministerien erheblich variieren. Sie können von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten reichen. Die Gebühren für die Arbeitserlaubnis und damit verbundene Verwaltungsaufwände trägt in der Regel der sponsornede Arbeitgeber, wie es das kubanische Arbeitsrecht vorsieht. Spezifische Gebührenbeträge können sich ändern und sollten bei den relevanten Behörden oder der sponsorneden Organisation erfragt werden.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
Die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Kuba ist ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch nur durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis gewährt. Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel limitiert und erfordern oft eine bedeutende Zeit des rechtlichen Aufenthalts im Land unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B.:
- Heirat mit einem kubanischen Staatsbürger.
- Besitz kubanischer Kinder.
- Nachweis bedeutender Beiträge zur kubanischen Wirtschaft oder Gesellschaft (weniger üblich bei Standardbeschäftigung).
- Bestimmte Investitionsprogramme (obwohl diese stark reguliert und limitiert sind).
Der Besitz eines D-2 Arbeitserlaubnis und -visums gewährt in erster Linie eine temporäre rechtliche Statusdauer während der Beschäftigung. Es gibt in der Regel keinen direkten oder automatischen Übergangsweg vom Standard-Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis allein auf Basis der Beschäftigungsdauer. Personen, die an einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis interessiert sind, müssen die spezifischen rechtlichen Wege erkunden, die von der Arbeitserlaubnis unabhängig sind.
Möglichkeiten für abhängige Visa
Ausländische Arbeitnehmer in Kuba mit einem D-2 Visum können in der Regel ihre Angehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Angehörige müssen in der Regel ein spezielles Visum beantragen, oft als "Visa de Familiar" oder eine ähnliche Kategorie für Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer.
Eignungskriterien für Angehörige:
- Der Hauptarbeitnehmer muss im Besitz eines gültigen D-2 Visums und einer Arbeitserlaubnis sein.
- Angehörige müssen den Nachweis ihrer Beziehung zum Hauptarbeitnehmer erbringen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Der Hauptarbeitnehmer muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen in Kuba zu unterstützen.
Erforderliche Unterlagen für Angehörige:
- Ausgefüllte Visumanträge für jeden Angehörigen.
- Kopien der Pässe der Angehörigen (gültig mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Nachweis der Beziehung zum Hauptarbeitnehmer (legalisierte/apostillierte Heirats- und Geburtsurkunden).
- Kopie des D-2 Visums und der Arbeitserlaubnis des Hauptarbeitnehmers.
- Nachweis der finanziellen Unterstützung.
- Medizinische Atteste für jeden Angehörigen.
- Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
- Passbilder.
Antragsverfahren für Angehörige:
Die Anträge auf das Angehörigenvisa werden üblicherweise gleichzeitig mit oder nach den Anträgen des Hauptarbeitnehmers auf D-2 Visum und Arbeitserlaubnis eingereicht. Der Vorgang umfasst in der Regel die Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der kubanischen konsularischen Vertretung im Heimatland der Angehörigen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren für Angehörige:
Die Bearbeitungszeiten für Angehörigenvisa können variieren. Für jeden Antrag auf Angehörigenvisa fallen Gebühren an, die bei den jeweiligen kubanischen Konsulaten oder Botschaften erfragt werden sollten.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Kuba erfordert eine strikte Übereinstimmung mit Einwanderungs- und Arbeitsregeln für sowohl den ausländischen Arbeitnehmer als auch den sponsorneden Arbeitgeber.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass die ausländische Person vor Arbeitsbeginn ein gültiges D-2 Visum und eine Arbeitserlaubnis besitzt.
- Den Arbeitsvertrag beim Ministerio de Trabajo y Seguridad Social registrieren.
- Alle kubanischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für den ausländischen Arbeitnehmer einhalten.
- Die relevanten Behörden über Änderungen des Status des Arbeitnehmers, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen der Vertragsbedingungen, informieren.
- Dem Arbeitnehmer bei den erforderlichen administrativen Verfahren im Zusammenhang mit seinem rechtlichen Status helfen.
- Sicherstellen, dass die Arbeitserlaubnis rechtzeitig verlängert wird, falls die Beschäftigung über die ursprüngliche Gültigkeitsdauer hinaus besteht.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Kuba mit dem korrekten Visum (D-2) betreten.
- Über eine gültige Arbeitserlaubnis vor Arbeitsaufnahme verfügen.
- Die Bedingungen des Arbeitsvertrags einhalten.
- Alle kubanischen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Einwanderungsregeln, befolgen.
- Sicherstellen, dass ihr Visum und ihre Arbeitserlaubnis während des Aufenthalts und der Beschäftigungszeit gültig bleiben.
- Ausweisdokumente mitführen (Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis), wie erforderlich.
- Kuba bei Ablauf oder Beendigung ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, sofern kein rechtlich zulässiger Statuswechsel erfolgt.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldbußen, Abschiebung des Arbeitnehmers und rechtlichen Konsequenzen für den sponsorneden Arbeitgeber. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für beide Parteien äußerst wichtig.
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