In Jordanien stehen Arbeitgeber vor mehreren Steuerverpflichtungen, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuerabzüge und der Körperschaftssteuer.
Sozialversicherung
- Arbeitgeberbeitrag: 14,25 % des Gehalts des Arbeitnehmers bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 3.394 JOD.
- Arbeitnehmerbeitrag: 7,5 % des Gehalts des Arbeitnehmers bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 3.394 JOD.
- Einreichungshäufigkeit: Monatlich.
Lohnsteuer (Einkommensteuerabzug für Einzelpersonen)
- Progressive Sätze: Bereich von 5 % bis 30 %, basierend auf dem jährlichen Einkommen des Arbeitnehmers.
- 5 % auf die ersten 5.000 JOD
- 10 % auf das Einkommen zwischen 5.001 JOD und 10.000 JOD
- 15 % auf das Einkommen zwischen 10.001 JOD und 15.000 JOD
- 20 % auf das Einkommen zwischen 15.001 JOD und 20.000 JOD
- 25 % auf das Einkommen zwischen 20.001 JOD und 1.000.000 JOD
- 30 % auf das Einkommen über 1.000.000 JOD.
- Nationale Beitragsteuer: Eine zusätzliche Steuer von 1 % auf das jährliche Einkommen über 200.000 JOD.
- Einreichungsfrist: 30. April des Folgejahres.
Körperschaftssteuer
- Standardrate: 20 % für die meisten Sektoren.
- Unterschiedliche Sätze für bestimmte Sektoren:
- Banken: 35 %
- Elektrizität, Bergbau, Telekommunikation und bestimmte Finanzinstitute: 24 %
- Nationale Beitragsteuer: Eine zusätzliche Steuer, deren Satz je nach Sektor variiert. Beispiel: 3 % für Banken, 7 % für Bergbauunternehmen.
- Einreichungsfrist: Vier Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (Kalender- oder Geschäftsjahr).
Andere Steuern
- Mehrwertsteuer (MwSt): Eine allgemeine Umsatzsteuer von 16 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, mit ermäßigten Sätzen (0 %, 4 %, 5 % und 10 %) für bestimmte Artikel. Die Rückgabe erfolgt alle zwei Monate.
- Stempelsteuer: 0,3 % oder 0,6 % des Vertragswertes, abhängig von den beteiligten Parteien.
Die Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
In Jordanien werden die Steuerabzüge für Arbeitnehmer auf Grundlage progressiver Steuersätze sowie verschiedener verfügbarer Befreiungen und Abzüge berechnet.
Einkommensteuer (PIT)
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Steuersätze: PIT wird auf einer progressiven Skala berechnet, wie folgt (gültig ab Februar 2025, Änderungen vorbehalten):
- Erste JOD 5.000: 5%
- Zweite JOD 5.000: 10%
- Dritte JOD 5.000: 15%
- Vierte JOD 5.000: 20%
- Über JOD 20.000 bis zu JOD 1.000.000: 25%
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Befreiungen: Mehrere Befreiungen können das zu versteuernde Einkommen reduzieren:
- Persönlicher Freibetrag: JOD 9.000 (für Einwohner, die sich über 183 Tage in Jordanien aufhalten).
- Familienfreibetrag: JOD 9.000 (wenn die Familie sich über 183 Tage in Jordanien aufhält).
- Zusätzliche Befreiungen: JOD 3.000 für medizinische Ausgaben, Universitätsbildung, Zinsen auf Wohnungsbaudarlehen, Miete, technische/ingenieurmäßige/juristische Dienstleistungen (Dokumentation erforderlich).
- Befreiung für Ruhestandsleistungen: JOD 2.500 auf monatliche Ruhestandsleistungen.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeitrag: Informationen zu den Arbeitnehmerbeitragssätzen in der Sozialversicherung für 2025 sind nicht verfügbar. Ab 2024 betrug der kombinierte Beitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 21,75%.
Andere Abzüge
- Wohltätige Spenden: Spenden an anerkannte Organisationen sind bis zu 25% des zu versteuernden Einkommens abziehbar.
Arbeitgeberpflichten
- Einbehaltung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer.
- Überweisung: Arbeitgeber müssen die einbehaltenen Steuern und Beiträge monatlich an die Steuerbehörden überweisen.
- Steuergesetze und Vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen. Diese Übersicht dient Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Sie ist aktuell ab dem 5. Februar 2025.
- Steuererklärungen müssen jährlich eingereicht werden. Spezifische Fristen können von den jordanischen Steuerbehörden erfragt werden.
- Zusätzliche Steuern, wie beispielsweise Grundsteuer, können ebenfalls zutreffen.
In Jordanien wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen die General Sales Tax (GST), ähnlich der Mehrwertsteuer, erhoben.
GST-Sätze und Befreiungen
- Standardsatz: 16 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigte Sätze: Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen ermäßigten Sätzen, wie 8 % auf bestimmte Lebensmittel, 4 % auf ausgewählte landwirtschaftliche Produkte und 10 % auf Vieh und Käse. Ein spezieller Satz von 24 % gilt für bestimmte Telekommunikationsdienste im Zusammenhang mit digitalen Dienstleistungen.
- Nullsatz: Exporte, Freizonen (z. B. Aqaba Special Economic Zone, Zarqa Free Zone), Entwicklungsgebiete und bestimmte internationale Dienstleistungen.
- Befreiungen: Brot, Wasser (unter 5 Liter), Tee, Zucker, Gold, Geld, Strom, Lufttransport, Bildung, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie bestimmte religiöse und soziale Organisationstätigkeiten. Auch Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge und Batterien für Hybrid-Elektrofahrzeuge sind befreit. Dienstleistungen zur Verwaltung von Krankheitskosten sind ebenfalls vollständig befreit.
Registrierungsgrenze
- Unternehmen müssen sich für die GST registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 30.000 JOD (ca. 39.000 €) übersteigt. Diese Grenze gilt sowohl für ansässige als auch für nicht-ansässige Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an jordanische Verbraucher liefern, einschließlich digitaler Dienstleistungen. Ein spezielles Online-Portal vereinfacht den Registrierungsprozess für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen.
Einreichung und Zahlung
- Erklärungen: Zweimonatliche Online-Einreichung innerhalb von 30 Tagen nach der Zweimonatsperiode. Beispielsweise sind Erklärungen für Januar-Februar bis zum 30. März fällig.
- Zahlungen: GST-Zahlungen sind zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung fällig. Unternehmen mit einem Bruttoeinkommen von über 1 Million JOD im vorherigen Steuerzeitraum müssen außerdem zwei Vorauszahlungen leisten: 40 % der geschätzten Steuer, fällig innerhalb von 30 Tagen nach Ende jeder Hälfte des Steuerzeitraums.
Rechnungsanforderungen
GST-konforme Rechnungen müssen enthalten:
- Unternehmensname und -adresse
- GST-Registrierungsnummer
- Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
- Name, Adresse und GST-Registrierungsnummer des Käufers (falls registriert)
- GST-Betrag und Satz pro Artikel
- Gesamtbetrag einschließlich GST und verwendete Währung
Elektronische Rechnungsstellung (JoFotara)
- Phase 1 (Laufend): Registrierung ist für Unternehmen geöffnet. B2G-Transaktionen werden nun ausschließlich über das JoFotara-Portal abgewickelt.
- Phase 2 (Ab dem 1. April 2025 wirksam): Alle Rechnungen für abzugsfähige Steueraufwendungen müssen elektronisch über das JoFotara-System oder eine kompatible integrierte Plattform ausgestellt werden. Original- und steuerkonforme Rechnungen sind jetzt für alle Waren und Dienstleistungen erforderlich, um als abzugsfähige Steueraufwendungen angesehen zu werden.
Andere für Arbeitgeber relevante Steuern
- Lohnsteuer: Progressiv Raten gelten für Mitarbeitereinkommen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in die Sozialversicherung ein.
- Zölle: Erhoben auf bestimmte importierte Waren basierend auf Art und Herkunft gemäß dem Internationalen Harmonisierte System.
- Verbrauchsteuer: Gilt für bestimmte Waren wie Tabak, Alkohol, Fahrzeuge, Kraftstoff und Schmiermittel.
Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und sind aktuell zum 5. Februar 2025. Es ist wichtig, sich für spezifische Ratschläge an Steuerexperten zu wenden. Vorschriften können sich ändern, daher ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben.
Jordanien bietet verschiedene Steueranreize, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und Investitionen anzuziehen. Diese Anreize konzentrieren sich hauptsächlich auf bestimmte Sektoren und Zonen und umfassen Befreiungen, Reduzierungen und Gutschriften.
Unternehmenssteueranreize
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Entwicklungs- und Freizonen: Unternehmen, die in ausgewiesenen Entwicklungs- oder Freizonen tätig sind, können von erheblichen Steuerreduzierungen profitieren. Diese Reduzierungen variieren je nach spezifischer Zone und Art der Geschäftstätigkeit.
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Aqaba Special Economic Zone (ASEZA): Bietet einen reduzierten Einkommenssteuersatz von 5% für die meisten Sektoren, ausgenommen Banken, Versicherungen und Landverkehrsdienste. Darüber hinaus sind Importe (ausgenommen Fahrzeuge) von Zollabgaben befreit, und es gibt Befreiungen von der Sozialabgabe, der Gebäude- und Grundsteuer sowie der Steuer auf Aktien- und Quotenverteilung. Eine 7% Umsatzsteuer wird auf bestimmte Waren (einschließlich Alkohol und Tabak) sowie auf Catering, Hotel- und Touristenwagendienste erhoben, während Exporte einem Nullsatz unterliegen.
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Andere Entwicklungs- und Freizonen: Bieten je nach spezifischer Zone und Branche unterschiedliche Niveaus von Steuerreduzierungen und Befreiungen.
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Branchenspezifische Anreize: Bestimmte Sektoren, wie z.B. die Pharmaindustrie, Bekleidungsherstellung und andere Industriefirmen, können von reduzierten Körperschaftsteuersätzen profitieren. Für den Industriesektor werden Steuerentlastungen über fünf Jahre eingeführt. Details stehen noch aus und werden von der Regierung festgelegt.
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Strategische Projekte: Großprojekte, die bestimmte Kriterien erfüllen (über 5 Millionen JOD Investition oder Beschäftigung von mehr als 250 Jordaniern), können von einer siebenjährigen Stabilitätsklausel profitieren, die sie vor nachteiligen Auswirkungen zukünftiger gesetzlicher Änderungen schützt.
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Weniger entwickelte Gebiete: Weitere Anreize werden bereitgestellt, um Investitionen in weniger entwickelten Regionen Jordaniens zu fördern.
Individuelle Steueranreize
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Persönliche und Familienfreibeträge: Persönliche und Familienfreibeträge sind verfügbar, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Zusätzliche Freibeträge werden für medizinische Ausgaben, Bildung, Zinszahlungen für Wohnungsbaukredite und Miete gewährt, sofern die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
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Sonderfreibetrag für Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Ein zusätzlicher Freibetrag wird für Personen mit besonderen Bedürfnissen gewährt.
Grüne Initiativen
- Befreiungen für grüne Technologien: Jordanien bietet Befreiungen von Zollabgaben und allgemeiner Umsatzsteuer für bestimmte erneuerbare Energie- und Energieeffizienztechnologien, um grünes Wachstum zu fördern.
Antragsverfahren
Die Antragsverfahren für spezifische Anreize können variieren. Investoren sollten sich bei den zuständigen Behörden, wie dem Investitionsministerium oder der Aqaba Special Economic Zone Authority, über die Kriterien zur Berechtigung und die Antragsanforderungen informieren.
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Körperschaftssteuer: Der Standardkörperschaftssteuersatz liegt zwischen 20% und 21%, wobei spezifische Sätze für bestimmte Sektoren wie Banken, Telekommunikation und Versicherungen gelten. Eine nationale Zusatzsteuer, die von 1% bis 7% reicht, wird zur Körperschaftssteuer hinzugerechnet.
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Einkommensteuer für Einzelpersonen: Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen sind progressiv und reichen von 5% bis 30%. Eine nationale Zusatzsteuer von 1% gilt für zu versteuernde Einkommen, die 200.000 JOD übersteigen.
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Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-MwSt-Satz beträgt 16%. Einige Waren und Dienstleistungen können befreit sein oder einem reduzierten Satz unterliegen.
Hinweis:* Steuerregeln und Anreize können sich ändern. Es ist wichtig, sich bei Steuerfachleuten oder den zuständigen Behörden über die aktuellsten Informationen zu informieren. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025.