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IrlandSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Irland

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Irische Arbeitgeber haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen, darunter PAYE, PRSI, USC und andere lohnbezogene Steuern.

PAYE (Pay As You Earn)

  • Einkommensteuersätze: 20% (Standardsatz), 40% (Höherer Satz)
  • Standard Rate Cut-Off Point (SRCOP): €44.000 (erhöht um €2.000 ab 2024)
  • Steuergutschriften: €2.000 (Persönlich, Arbeitnehmer und Erwerbseinkommen; erhöht um €125 ab 2024)
  • Arbeitnehmerbeitragssatz: 4,1%, Anstieg auf 4,2% ab dem 1. Oktober 2025. Arbeitnehmer mit einem Einkommen von €352 oder weniger pro Woche sind befreit.
  • Arbeitgeberbeitragssatz:
    • 8,9% für wöchentliches Einkommen bis zu €527, Anstieg auf 9% ab dem 1. Oktober 2025.
    • 11,15% für wöchentliches Einkommen über €527, Anstieg auf 11,25% ab dem 1. Oktober 2025.
  • PRSI-Gutschrift: Gleitskala bis zu €12 pro Woche für Einkommen zwischen €352 und €424.

USC (Universal Social Charge)

  • Befreiungsschwelle: €13.000
  • Sätze und Bänder:
    • 0,5% bis zu €12.012
    • 2% von €12.012,01 bis €27.382
    • 3% von €27.382,01 bis €70.044 (reduziert von 4% in 2024)
    • 8% über €70.044

Nationaler Mindestlohn

  • €13,50 pro Stunde (erhöht von €12,70 in 2024)

Andere Arbeitgeberpflichten

  • Erweiterte Berichtspflichten (ERR): Melden Sie Leistungen wie die tägliche Pauschale für Fernarbeit (€3,20), Reise- und Verpflegungsaufwendungen sowie die Kleinleistungsbefreiung an das Finanzamt am oder vor dem Zahlungsdatum. Strafen für Nichteinhaltung gelten ab dem 1. Januar 2025.
  • Kleinleistungsbefreiung: Bis zu fünf steuerfreie Sachleistungen pro Arbeitnehmer pro Jahr, mit einem Gesamtwert von nicht mehr als €1.500.
  • Special Assignee Relief Programme (SARP): Jährliche Rückgabe des Arbeitgebers bis zum 23. Februar 2025.
  • PAYE Settlement Agreements (PSA): Werden verwendet, um Steuerverbindlichkeiten auf nicht-lohnsteuerliche Leistungen zu regeln. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember, die Zahlung ist bis zum 23. Januar des folgenden Jahres fällig.

Diese Informationen sind aktuell mit Stand vom 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber über Steuerregelungen informiert bleiben und die Berichts- und Zahlungsfristen einhalten, um Strafen zu vermeiden. Es wird empfohlen, sich für weitergehende Klärungen oder spezifische Umstände an einen Steuerberater zu wenden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Irland ziehen Arbeitgeber Einkommenssteuer, Pay Related Social Insurance (PRSI) und Universal Social Charge (USC) von den Gehältern der Arbeitnehmer im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems ab.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wird auf der Grundlage von Einnahmen berechnet, nachdem abzugsfähige Ausgaben und Steuervergünstigungen abgezogen wurden. Der Standardsteuersatz beträgt 20 %, der höhere Satz 40 %. Der Standard Rate Cut-Off Point (SRCOP) für 2025 beträgt €44.000 für Einzelpersonen und €88.000 für verheiratete Paare/eingetragene Partner mit zwei Einkommen. Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2025 bei Papiereinreichungen ist der 31. Oktober und der 13. November für Online-Einreichungen über den Revenue Online Service (ROS).

  • Arbeitnehmer-Steuergutschrift: Jährlich €2.000 für Arbeitnehmer, unabhängig vom Einkommensniveau. Wenn das Einkommen unter €10.000 liegt, wird die Gutschrift auf 20 % des Einkommens begrenzt.

PRSI

PRSI-Beiträge finanzieren Sozialleistungen. Die Sätze sind je nach Einkommen gestaffelt, mit Variationen für unterschiedliche Beschäftigungskategorien.

  • Klasse A1 (Die meisten Arbeitnehmer): 4,1 % bis zum 30. September, steigend auf 4,2 % ab dem 1. Oktober 2025. Arbeitgeber zahlen 11,15 % bis zum 30. September und 11,25 % ab dem 1. Oktober. Personen mit einem Einkommen von weniger als €352 pro Woche sind befreit.

  • Klasse S1 (Gesellschafter-Geschäftsführer): 4,1 % bis zum 30. September, steigend auf 4,2 % ab dem 1. Oktober, ohne Arbeitgeberbeitrag.

USC

USC ist eine Steuer auf das Bruttoeinkommen, mit jährlich angepassten Sätzen und Bändern.

  • Sätze 2025: 0,5 % bis €12.012, 2 % von €12.012,01 bis €27.382, 3 % von €27.382,01 bis €70.044 und 8 % über €70.044.

Andere Abzüge und Leistungen

Arbeitgeber können auf Wunsch des Arbeitnehmers auch Posten wie Gewerkschaftsbeiträge oder Pensionsbeiträge abziehen. "Sachbezüge" (z.B. Firmenwagen, Unterkunft) sind in der Regel steuerpflichtig.

  • Kleine Leistungsbefreiung: Arbeitgeber können bis zu fünf Sachleistungen steuerfrei gewähren, bis zu einem Gesamtwert von €1.500 jährlich.

Erweiterte Berichtspflichten (ERR)

Arbeitgeber müssen bestimmte Leistungen an Revenue melden, einschließlich täglicher Pauschalen für Heimarbeit (€3,20), Reise- und Verpflegungskosten sowie Leistungen unter der Kleinen Leistungsbefreiung, am oder vor dem Zahlungstag.

PAYE-Abrechnungsvereinbarungen (PSA)

Arbeitgeber können PSAs nutzen, um Einkommenssteuer und USC auf bestimmte Leistungen zu zahlen, die nicht über die reguläre Gehaltsabrechnung abgewickelt werden, mit einer Frist bis zum 23. Januar 2025 für die Vereinbarung 2024.

Sonderprogramm für Relief der zugewiesenen Mitarbeiter (SARP)

Arbeitgeber mit Mitarbeitern, die am SARP teilnehmen, müssen bis zum 23. Februar 2025 eine jährliche Rückmeldung für das Steuerjahr 2024 einreichen.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (VAT) ist eine Verbrauchssteuer, die in Irland auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardrate: 23% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen).
  • Ermäßigter Satz 1: 13,5% (gilt für bestimmte Brennstoffe, einige Bauleistungen, bestimmte Druckerzeugnisse, Restaurant- und Cateringdienste sowie warme Speisen und Getränke zum Mitnehmen).
  • Ermäßigter Satz 2: 9% (gilt für Gas, Strom, Wärmepumpeninstallationen, Zeitungen, Zeitschriften, elektronisch bereitgestellte Publikationen, Sporteinrichtungen und den Eintritt zu Kinos, Theatern, Museen, Kunstgalerien und einigen musikalischen Darbietungen).
  • Ermäßigter Satz für Landwirtschaft: 4,8% und 5,1% gilt speziell für bestimmte landwirtschaftliche Lieferungen wie Vieh und als Pauschalzusatz für nicht registrierte Landwirte.
  • Nullsatz: 0% (gilt für bestimmte wesentliche Güter und Dienstleistungen wie Grundnahrungsmittel, Bücher, Kinderbekleidung und -schuhe, einige medizinische Produkte und Ausrüstungen, Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen an andere EU-Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen. Er gilt auch für die Installation von Solarmodulen in Schulen und Privatwohnungen sowie für die Lieferung und Installation einiger Periodenprodukte).

Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung

Ab dem 1. Januar 2025:

  • Nur Dienstleistungen: €42.500
  • Nur Waren: €85.000
  • Gemischte Waren und Dienstleistungen (90% oder mehr aus Waren): €85.000
  • Fernverkäufe (Versandhandel/online von außerhalb Irlands nach Irland): €10.000
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe (Waren aus einem anderen EU-Land nach Irland): €41.000

Eine freiwillige Registrierung ist möglich, selbst wenn der Umsatz unter diesen Schwellenwerten liegt. Nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen an steuerpflichtige Kunden in Irland liefern, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.

Mehrwertsteuererklärung und -zahlung

  • Häufigkeit: Zweimonatlich ist Standard, mit Perioden, die am 1. Januar, 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September und 1. November beginnen. Andere Häufigkeiten (alle vier Monate, alle sechs Monate, monatlich und jährlich) stehen Unternehmen zur Verfügung, die bestimmte Kriterien bezüglich ihrer jährlichen Mehrwertsteuerverpflichtungen oder Zahlungsmethoden erfüllen.
  • Fristen: Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 19. des Monats nach der Steuerperiode fällig. Unternehmen, die über den Revenue Online Service (ROS) einreichen und zahlen, haben eine verlängerte Frist bis zum 23.
  • Meldung der Handelsdetails (RTD): Ein jährliches RTD-Formular, das die gesamten Einkäufe und Verkäufe nach Mehrwertsteuersatz aufschlüsselt, muss von allen Händlern eingereicht werden.

Steuerfreie Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, oftmals einschließlich grundlegender Dienstleistungen wie:

  • Bildung und Ausbildung.
  • Medizinische, gesundheitliche und zahnärztliche Versorgung.
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
  • Postdienste.
  • Einige soziale Wohlfahrtsdienste.
  • Einige sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Einfuhren von außerhalb der EU

  • Die Mehrwertsteuerbefreiung für Waren mit einem Wert von bis zu €22 aus Ländern außerhalb der EU gilt nicht mehr. Alle solchen Waren unterliegen der Mehrwertsteuer.
  • Waren im Wert von über €150 unterliegen ebenfalls den Zollgebühren.
  • Verbrauchssteuern gelten separat für Alkohol- und Tabakprodukte.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, die Website der irischen Steuerbehörde zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Steuervergünstigungen

Irland bietet im Jahr 2025 eine Vielzahl von Steueranreizen für Unternehmen und Einzelpersonen. Diese Anreize zielen darauf ab, die wirtschaftliche Aktivität zu fördern, Investitionen zu ermutigen und spezifische Verhaltensweisen zu belohnen. Hier ist eine Zusammenfassung einiger wichtiger Anreize:

Persönliche Steuervergünstigungen

  • Persönlicher Steuerfreibetrag: €2,000 für Einzelpersonen, €4,000 für verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften. Dieser Freibetrag reduziert direkt Ihre Einkommenssteuerschuld.
  • Arbeitnehmerfreibetrag: €2,000 für beschäftigte Personen. Dieser Freibetrag ist spezifisch für Arbeitnehmer im PAYE-System und reduziert deren Einkommenssteuer.
  • Freibetrag für Erwerbseinkommen: €2,000 für Selbstständige. Dieser Freibetrag spiegelt den Arbeitnehmerfreibetrag wider, gilt jedoch für Selbstständige.
  • Freibetrag für Hauspflege: €1,950 für verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften, bei denen ein Partner den Haushalt betreut.
  • Freibetrag für Alleinerziehende: €3,900 für alleinerziehende Eltern oder Lehrer mit abhängigen Kindern.
  • Freibetrag für das betreuende Kind: €3,800 für diejenigen, die ein Kind mit Behinderung betreuen.
  • Altersfreibetrag: €245 für Einzelpersonen und €490 für verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften über einem bestimmten Alter.
  • Freibetrag für Blinde: €1,950 für Einzelpersonen oder falls ein Ehepartner blind ist, €3,900, wenn beide Ehepartner blind sind.

Steuererleichterungen und Abzüge

  • Krankenversicherungsentlastung: 20% Steuererleichterung auf Krankenversicherungsprämien.
  • Zahnversicherungsentlastung: 20% Steuererleichterung auf Zahnversicherungsprämien.
  • Freibetrag für Hochschulgebühren: 20% Steuererleichterung auf bestimmte Hochschulgebühren, begrenzt auf €7,000.
  • Erleichterung bei qualifizierten Gesundheitsausgaben: 20% Steuererleichterung auf qualifizierte Gesundheitsausgaben ohne Selbstbehalt.
  • Mietsteuerfreibetrag: €1,000 für Einzelpersonen und €2,000 für verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften. Dies ist ein rückzahlbarer Steuerfreibetrag für Mieter in Irland.
  • Hypothekenzinsentlastung: Entlastung verfügbar für bestimmte Hypothekenzinszahlungen. Details dieser Entlastung wurden aufgrund der gestiegenen Zinssätze in den letzten Jahren erweitert.

Steueranreize für Unternehmen

  • Körperschaftsteuer: 12,5% auf Betriebseinkommen, was Irland zu einem attraktiven Standort für Unternehmen macht.
  • Forschungs- und Entwicklungssteuerkredit (F&E): 30% Kredit auf qualifizierte F&E-Ausgaben, effektiv ein 42,5%iger Abzug.
  • Knowledge Development Box (KDB): Ein reduzierter Körperschaftssteuersatz auf Einnahmen aus qualifizierenden geistigen Eigentumsrechten.
  • Investitionsanreize für Beschäftigung (EII): Steuererleichterung für Personen, die in qualifizierende Startups investieren.
  • Startförderung für Unternehmer (SURE): Steuerentlastung für langzeitarbeitslose Personen, die ein neues Geschäft gründen.
  • Startkapital-Anreiz (SCI): Befreiung von der Kapitalertragsteuer für Investitionen in bestimmte Startups.

Spezielles Aufgaben-Entlastungsprogramm (SARP)

  • Dieses Entlastungsprogramm ermöglicht es qualifizierten Personen, 30% ihrer Erwerbseinkünfte über €100,000 von der irischen Einkommenssteuer auszunehmen, bis zu einem maximalen Einkommensgrenze von €1 Million. Dies gilt für Personen, die von 2012 bis 2025 für mindestens 12 Monate in Irland arbeiten. Die Entlastung ist für maximal fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre verfügbar.

Entlastung für grenzüberschreitend Beschäftigte

  • Bietet Entlastung für in Irland ansässige Personen, die in einem anderen Land arbeiten, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat, indem die ausländischen Einkünfte von der irischen Steuer befreit werden, sofern sie in dem anderen Land besteuert werden.

Diese Informationen sind gültig ab heute, dem 5. Februar 2025, und können sich in der Zukunft ändern. Für die aktuellsten Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite der irischen Steuerbehörden.

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