Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Französisch-Polynesien
In Französisch-Polynesien sieht das Arbeitsgesetzbuch vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Arbeitsmonat hat. Dies entspricht 30 Arbeitstagen oder 5 Wochen pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte.
Der Urlaubsanspruch wird im Laufe des Jahres angesammelt, und es ist Arbeitgebern nicht gestattet, Arbeitnehmer zu zwingen, den Urlaub vor dessen Ansammlung zu nehmen. Die Planung des Urlaubs erfolgt in der Regel durch eine gegenseitige Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Um sicherzustellen, dass beide Parteien ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben, legt das Arbeitsgesetzbuch bestimmte Regeln für die Ankündigungsfristen fest.
Während des Urlaubs haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihr reguläres Gehalt.
Im Allgemeinen sollte nicht genommener Urlaub im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Unter bestimmten Umständen kann jedoch angesammelter Urlaub gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches übertragen oder ausgezahlt werden.
Französisch-Polynesien, eine Sammlung von Inseln im Südpazifik, feiert eine Mischung aus französischen Nationalfeiertagen und lokal bedeutenden Daten. Die offiziellen Feiertage, die in dieser Region gefeiert werden, sind wie folgt:
Dieser Feiertag wird am 1. Januar gefeiert und markiert den Beginn des neuen Jahres.
Der Evangeliumstag ist ein lokaler Feiertag, der am 5. März gefeiert wird.
Das Datum für den Karfreitag variiert jedes Jahr und fällt entweder in den März oder April.
Wie der Karfreitag hat auch der Ostermontag ein variables Datum im März oder April.
Der Tag der Arbeit wird am 1. Mai gefeiert.
Der Tag des Sieges wird am 8. Mai gefeiert.
Christi Himmelfahrt ist ein weiterer Feiertag mit variablem Datum, der typischerweise im Mai liegt.
Der Pfingstmontag, auch bekannt als Pfingstmontag, hat ein variables Datum im Mai oder Juni.
Der Autonomietag ist ein lokaler Feiertag, der am 29. Juni gefeiert wird.
Der Bastille-Tag, auch bekannt als Nationalfeiertag, wird am 14. Juli gefeiert.
Mariä Himmelfahrt wird am 15. August gefeiert.
Allerheiligen wird am 1. November gefeiert.
Der Waffenstillstandstag wird am 11. November gefeiert.
Der Weihnachtstag wird am 25. Dezember gefeiert.
Mitarbeiter sammeln 2,5 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden Arbeitsmonat an, was zu 30 Arbeitstagen (5 Wochen) pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte führt. Dieser Urlaub ist für Erholung, Entspannung und persönliche Zwecke gedacht. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sollten sich einvernehmlich über den Zeitpunkt einigen, unter Berücksichtigung der im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Kündigungsfristen.
Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Dauer und die Vergütung hängen von der Betriebszugehörigkeit und den einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs von Französisch-Polynesien ab.
Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Mutterschaftszeit, die in der Regel in vorgeburtliche und nachgeburtliche Perioden unterteilt ist. Die Dauer ist im Arbeitsgesetzbuch von Französisch-Polynesien und den Sozialversicherungsvorschriften festgelegt.
Väter haben Anspruch auf eine kurze Vaterschaftszeit rund um die Geburt eines Kindes. Die genaue Dauer ist im Arbeitsgesetzbuch von Französisch-Polynesien festgelegt.
Berechtigte Eltern können unbezahlte Elternzeit zur Betreuung eines kleinen Kindes beantragen. Spezifische Bedingungen und Dauer sind im Arbeitsgesetzbuch von Französisch-Polynesien geregelt.
Mitarbeiter haben möglicherweise Anspruch auf eine kurze bezahlte Freistellung nach dem Tod eines nahen Familienmitglieds.
Unbezahlte Sabbaticals können nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich sein.
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