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Französisch-Polynesien

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Französisch-Polynesien

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

Französisch-Polynesien, eine überseeische Gebietskörperschaft Frankreichs, folgt einer Kombination aus französischem Metropolrecht und polynesischen Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit. Der französische Arbeitskodex bildet die Grundlage für Gesundheits- und Sicherheitsstandards in ganz Frankreich und seinen Überseegebieten, einschließlich Französisch-Polynesien. Er enthält wichtige Bestimmungen wie die Verantwortung des Arbeitgebers für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit, das Recht der Arbeitnehmer auf Information und Konsultation in Sicherheitsfragen, die Verhütung von Berufsgefahren und -risiken sowie die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung. Der polynesische Arbeitskodex ergänzt den französischen Arbeitskodex und bietet gebietsspezifische Vorschriften, die an die lokalen Bedingungen angepasst sind.

Regulierungsbehörden

Die Arbeitsinspektion ist in Französisch-Polynesien in erster Linie für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Sie führt Inspektionen durch, untersucht Unfälle und kann Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängen. Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, einen Ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheit zu bilden. Dieser Ausschuss bietet eine Plattform für die Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Gesundheits- und Sicherheitsfragen.

Spezifische Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen

Arbeitgeber müssen umfassende Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu mindern. Dies bildet die Grundlage für Präventivmaßnahmen. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern auch angemessene Schulungen und Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen bereitstellen, die spezifisch für ihre Arbeitsrollen und die Arbeitsumgebung sind. Arbeitnehmer in bestimmten Branchen oder mit spezifischen Risiken können obligatorischen medizinischen Überwachungsprogrammen unterliegen. Arbeitgeber müssen schwere Arbeitsunfälle oder gefährliche Vorfälle den zuständigen Behörden melden. Arbeitsplätze müssen über ausreichende Erste-Hilfe-Vorkehrungen und etablierte Notfallpläne verfügen.

Wichtige Überlegungen

Der Großteil der Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung und -vorschriften in Französisch-Polynesien ist auf Französisch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigen möglicherweise Übersetzungsunterstützung, um Verständnis und Einhaltung zu gewährleisten. Bestimmte Sektoren, wie Bauwesen oder maritime Aktivitäten, können zusätzliche branchenspezifische Sicherheitsvorschriften haben.

Arbeitsschutz

Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben in Französisch-Polynesien Priorität, wobei ein starker Fokus auf der Gefahrenidentifikation, dem Risikomanagement und der Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung liegt.

Gefahrenidentifikation und Risikomanagement

Arbeitgeber sind verpflichtet, umfassende Risikobewertungen durchzuführen, die alle Aspekte der Arbeitsumgebung abdecken. Dies umfasst die Identifizierung potenzieller Gefahren wie physische, chemische, biologische, ergonomische und psychosoziale Risiken sowie die Bewertung ihrer potenziellen Auswirkungen. Basierend auf diesen Bewertungen müssen Arbeitgeber präventive Maßnahmen umsetzen, wobei die Beseitigung von Gefahren, der Ersatz durch sicherere Alternativen, technische Kontrollen, administrative Kontrollen und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Priorität haben.

Arbeitsumgebung und Einrichtungen

Die Arbeitsumgebung muss gesundheits- und sicherheitsfördernd sein. Dies umfasst die Bereitstellung einer angemessenen Belüftung zur Kontrolle der Exposition gegenüber luftgetragenen Schadstoffen und zur Aufrechterhaltung angenehmer Temperatur- und Feuchtigkeitsniveaus. Arbeitsbereiche müssen über ausreichende Beleuchtung verfügen, die für die ausgeführten Aufgaben geeignet ist. Lärmbelastung muss durch Maßnahmen wie technische Kontrollen, leisere Maschinen und Gehörschutz minimiert werden, wenn nötig. Saubere und gut gepflegte Toiletten, Waschgelegenheiten und sicheres Trinkwasser müssen bereitgestellt werden. Ergonomische Prinzipien sollten auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen angewendet werden, um das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen zu minimieren.

Chemikaliensicherheit

Arbeitgeber müssen ein Inventar aller gefährlichen Chemikalien führen, die am Arbeitsplatz verwendet oder gelagert werden. Sicherheitsdatenblätter (SDB) müssen für alle gefährlichen Chemikalien leicht zugänglich sein und den Arbeitnehmern Informationen über Gefahren, sichere Handhabung und Notfallverfahren bieten. Chemikalienbehälter müssen deutlich mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet und angemessen gelagert werden, um Verschüttungen oder Lecks zu verhindern.

Maschinensicherheit

Maschinen müssen wirksam geschützt sein, um den Kontakt der Arbeitnehmer mit beweglichen Teilen zu verhindern. Verfahren zur Isolierung und Spannungsfreischaltung von Geräten während Wartungs- oder Reparaturarbeiten müssen vorhanden sein, um ein versehentliches Anlaufen zu verhindern. Not-Aus-Tasten oder -Vorrichtungen müssen im Falle von Maschinenstörungen leicht zugänglich sein.

Brandschutz

Ein umfassender Brandschutzplan muss entwickelt und umgesetzt werden, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden, zur sicheren Evakuierung der Arbeitnehmer und zur Schulung der Mitarbeiter in Brandschutzverfahren. Geeignete Feuerlöscher müssen strategisch platziert und regelmäßig gewartet werden. Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet, ungehindert und leicht zugänglich sein.

Erste Hilfe und medizinische Vorsorge

Gut ausgestattete Erste-Hilfe-Kästen müssen leicht zugänglich sein, und Mitarbeiter müssen in grundlegender Erster Hilfe geschult sein. Abhängig von den Arbeitsplatzrisiken können Arbeitgeber verpflichtet sein, Zugang zu arbeitsmedizinischen Diensten für präventive Gesundheitsbewertungen und medizinische Überwachung bereitzustellen.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen in Französisch-Polynesien werden hauptsächlich von der Arbeitsinspektion (Inspection du Travail) durchgeführt. Diese Inspektoren haben die Befugnis, Arbeitsplätze zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Mitarbeiter zu befragen. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, was die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsgesetze und -vorschriften, die Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit Arbeitsinspektoren während der Inspektionen umfasst. Arbeitnehmervertreter spielen ebenfalls eine Schlüsselrolle bei der Identifizierung potenzieller Gefahren und können an Arbeitsplatzinspektionen teilnehmen.

Inspektionsverfahren

Arbeitsplatzinspektionen folgen typischerweise einem festgelegten Verfahren. Dies beginnt mit der Planung, bei der Arbeitsinspektoren sowohl routinemäßige als auch gezielte Inspektionen auf der Grundlage von Risikobewertungen, Beschwerden oder spezifischen Vorfällen durchführen können. Arbeitgeber werden in der Regel im Voraus über eine Inspektion informiert, es sei denn, es gibt einen spezifischen Grund für eine unangekündigte Inspektion. Die Inspektion beginnt mit einem Eröffnungsgespräch, in dem der Arbeitsinspektor seine Berechtigungsnachweise vorlegt, den Umfang der Inspektion umreißt und relevante Anliegen mit dem Arbeitgeber bespricht.

Der Inspektor führt dann einen gründlichen Rundgang durch den Arbeitsplatz durch, beobachtet Arbeitsprozesse, Ausrüstungen und Einrichtungen. Er kann Mitarbeiter befragen, Dokumente prüfen und Fotos oder Messungen machen. Die Inspektion endet mit einem Abschlussgespräch, in dem der Inspektor seine Ergebnisse zusammenfasst und mögliche Verstöße oder Empfehlungen mit dem Arbeitgeber bespricht. Der Arbeitsinspektor erstellt dann einen detaillierten Bericht, der seine Ergebnisse, einschließlich festgestellter Verstöße oder Gefahren, und Empfehlungen für Korrekturmaßnahmen enthält. Wenn Verstöße festgestellt werden, kann der Arbeitsinspektor Verwarnungen, Anordnungen zur Einhaltung oder Geldstrafen aussprechen. In schweren Fällen kann er die Angelegenheit zur Strafverfolgung weiterleiten.

Inspektionskriterien

Arbeitsplatzinspektionen in Französisch-Polynesien konzentrieren sich typischerweise auf die Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften (OSH), Arbeitsbedingungen, Kinderarbeitsgesetze und spezifische Branchengefahren. Die Häufigkeit dieser Inspektionen variiert je nach dem mit dem Arbeitsplatz verbundenen Risikoniveau, wobei Arbeitsplätze mit hohem Risiko häufiger inspiziert werden als solche mit geringem Risiko.

Nachfolgende Maßnahmen

Nach einer Inspektion sind Arbeitgeber verpflichtet, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, um festgestellte Verstöße oder Gefahren zu beheben. Der Arbeitsinspektor kann eine Nachinspektion durchführen, um zu überprüfen, ob Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Mitarbeiter werden ermutigt, anhaltende Sicherheitsbedenken dem Arbeitsinspektor oder ihren Arbeitnehmervertretern zu melden.

Der primäre Rechtsrahmen für die Regelung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Französisch-Polynesien ist das französische Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail). Zusätzliche Vorschriften können spezifische Gefahren oder Branchen betreffen.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind ernste Vorfälle, die eine sofortige Benachrichtigung der Arbeitsinspektion und des Sozialversicherungsfonds erfordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach dem Vorfall eine formelle Erklärung des Unfalls beim Sozialversicherungsfonds einzureichen. Diese Erklärung sollte umfassende Details über den Unfall, den verletzten Arbeiter und die Umstände des Vorfalls enthalten.

Untersuchungsprozesse

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine erste Untersuchung der Ursachen des Arbeitsunfalls durchzuführen. Dies beinhaltet das Sammeln von Beweisen, das Befragen von Zeugen und das Identifizieren potenzieller Korrekturmaßnahmen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Bei schweren Unfällen oder Todesfällen kann die Arbeitsinspektion eine gründlichere Untersuchung durchführen. Dies könnte eine weitere Untersuchung des Unfallorts, Interviews mit relevanten Parteien und eine Überprüfung der Arbeitsplatzrichtlinien und -verfahren umfassen. Der Unfallversicherer des Arbeitnehmers kann ebenfalls eine eigene Untersuchung durchführen, um die Anspruchsberechtigung für Leistungen und die potenzielle Haftung zu beurteilen.

Entschädigungsansprüche

Verletzte Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, dass ihre medizinischen Kosten vom Unfallversicherungssystem übernommen werden. Dies umfasst Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Medikamente. Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Verletzungen vorübergehend arbeitsunfähig sind, können vorübergehende Invaliditätsleistungen erhalten, die typischerweise einen Teil des verlorenen Arbeitslohns ersetzen. Bei dauerhafter Invalidität können Arbeitnehmer Anspruch auf dauerhafte Invaliditätsleistungen haben. Die Höhe dieser Leistungen hängt vom Schweregrad der Invalidität und ihrer Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers ab. Im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalls können die Angehörigen des Arbeitnehmers Anspruch auf Todesfallleistungen haben.

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