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Finnland

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Finnland

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze in Finnland werden hauptsächlich durch zwei wichtige Gesetzgebungen geregelt: das Arbeitsschutzgesetz (738/2002) und das Gesetz über den Arbeitsgesundheitsdienst (1383/2001). Diese Gesetze legen die Verantwortlichkeiten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bei der Schaffung und Aufrechterhaltung sicherer Arbeitsumgebungen fest.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren zu identifizieren, Risiken zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beseitigen oder zu minimieren. Dies umfasst die Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung, Schulungen und klaren Anweisungen. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor körperlichen Schäden, ergonomischen Risiken, psychischen Belastungen und Gewalt am Arbeitsplatz zu ergreifen. In einigen Fällen können Arbeitgeber verpflichtet sein, regelmäßige Gesundheitschecks für Arbeitnehmer durchzuführen, die bestimmten Gefahren ausgesetzt sind. Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu untersuchen und den zuständigen Behörden zu melden. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber betriebliche Gesundheitsdienste organisieren, einschließlich Untersuchungen, Gesundheitsförderung und Unterstützung im Krankheits- oder Invaliditätsfall.

Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben ebenfalls Verantwortlichkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie sind verpflichtet, die vom Arbeitgeber bereitgestellten Sicherheitsvorschriften und Anweisungen zu befolgen, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung korrekt zu tragen, den Arbeitgeber über beobachtete Gefahren oder unsichere Praktiken zu informieren und aktiv an Risikobewertungen, Schulungen und anderen Sicherheitsinitiativen teilzunehmen.

Die Rolle der Arbeitsschutzbehörde

Die finnische Arbeitsschutzverwaltung, eine Regierungsbehörde unter dem Ministerium für Soziales und Gesundheit, spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung dieser Gesetze. Sie führen Arbeitsplatzinspektionen durch, überprüfen Aufzeichnungen und können Verbesserungshinweise oder Sanktionen bei Nichteinhaltung aussprechen. Die Behörde bietet auch Informationen und Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verschiedenen Gesundheits- und Sicherheitsthemen und finanziert Forschung zu neuen Ansätzen der Arbeitssicherheit.

Arbeitsschutzkomitees

Arbeitsplätze mit 20 oder mehr Arbeitnehmern sind verpflichtet, ein Arbeitsschutzkomitee einzurichten. Diese Komitees, die sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter umfassen, überwachen die Arbeitssicherheit, schlagen Verbesserungen vor und bearbeiten Anliegen der Arbeitnehmer.

Andere relevante Gesetzgebung

Je nach Sektor und Arbeitsaktivitäten können mehrere andere Gesetze gelten. Dazu gehören das Arbeitszeitgesetz (605/1996), das Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Überstunden regelt; das Jugendarbeitsschutzgesetz (998/1993), das besonderen Schutz für junge Arbeitnehmer bietet; das Chemikaliengesetz (599/2013), das den Umgang, die Lagerung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien regelt; sowie Gesetze zum Schutz vor Strahlung und zur nuklearen Sicherheit.

Arbeitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) ist ein entscheidender Aspekt jedes Arbeitsplatzes und umfasst einen ganzheitlichen Ansatz, der Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden bei der Arbeit berücksichtigt, einschließlich psychosozialer Faktoren und Arbeitsbedingungen. Die Hauptverantwortung für die Gewährleistung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung liegt beim Arbeitgeber. Dies umfasst kontinuierliche Risikobewertung, präventive Maßnahmen und die Bereitstellung notwendiger Schulungen und Ressourcen. Die Mitarbeiter hingegen müssen aktiv auf ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kollegen achten und sich an der Förderung des AGS am Arbeitsplatz beteiligen.

Risikobewertung und Prävention

Arbeitgeber müssen systematisch Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifizieren, bewerten und kontrollieren, um Unfälle und Krankheiten zu verhindern. Der Schwerpunkt liegt darauf, Gefahren an der Quelle zu beseitigen oder technische/organisatorische Maßnahmen umzusetzen, bevor auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen wird. Der finnische AGS folgt einer Hierarchie der Kontrollen, die auf Beseitigung, Substitution, technische Kontrollen, administrative Kontrollen und schließlich persönliche Schutzausrüstung setzt.

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit umfasst strenge Sicherheitsstandards für Maschinen, Werkzeuge und Ausrüstungen, einschließlich regelmäßiger Wartung und Inspektionen. Es gibt strenge Vorschriften zur elektrischen Sicherheit, um elektrische Unfälle zu verhindern, Maßnahmen zur Brandverhütung, Notfallpläne und regelmäßige Feuerübungen. Verfahren für den sicheren Umgang, die Lagerung und Entsorgung gefährlicher Chemikalien sowie Sicherheitsdatenblätter (MSDS) sind ebenfalls vorhanden. Ergonomie ist ein Schwerpunktbereich, um Muskel-Skelett-Erkrankungen durch eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitstechniken und Pausen zu verhindern.

Arbeitsgesundheit

Arbeitgeber müssen arbeitsmedizinische Dienste bereitstellen, die Gesundheitsüberwachung, Gesundheitsförderungsprogramme und die Behandlung kleinerer arbeitsbedingter Verletzungen oder Krankheiten umfassen. Es wird Wert darauf gelegt, arbeitsbedingten Stress, Burnout und Belästigung zu verhindern und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern. Proaktive Maßnahmen zur Unterstützung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter während ihrer gesamten Karriere sind ebenfalls vorhanden.

Schulung und Information

Arbeitgeber müssen sicherheitsspezifische Schulungen anbieten, die auf die arbeitsplatzspezifischen Gefahren und Risiken zugeschnitten sind. Mitarbeiter haben Anspruch auf klare Anweisungen, Sicherheitsinformationen und Warnungen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit.

Überwachung und Durchsetzung

Das Ministerium für Soziales und Gesundheit sowie die regionalen staatlichen Verwaltungsbehörden überwachen die Durchsetzung der AGS-Gesetzgebung. AGS-Behörden führen Inspektionen durch, um die Einhaltung sicherzustellen, und können bei Bedarf Verbesserungsmitteilungen oder Sanktionen aussprechen.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen spielen eine entscheidende Rolle in finnischen Arbeitsstätten, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Einhaltung der nationalen Gesetzgebung zu gewährleisten. Die Hauptziele dieser Inspektionen sind Prävention, Compliance und Entwicklung. Sie zielen darauf ab, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu mindern, die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards zu fördern.

Regulatorischer Rahmen

Arbeitsplatzinspektionen in Finnland werden durch das Arbeitsschutzgesetz und das Gesetz über die Durchsetzung und Zusammenarbeit im Bereich des Arbeitsschutzes an Arbeitsplätzen geregelt. Diese Gesetze legen die Verpflichtungen der Arbeitsstätten zur Aufrechterhaltung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung fest und definieren die Befugnisse der Arbeitsschutzinspektoren.

Inspektionskriterien

Arbeitsplatzinspektionen konzentrieren sich auf Risikobewertung und -management, die physische Arbeitsumgebung, chemische und biologische Gefahren, die psychosoziale Arbeitsumgebung und Arbeitsbeziehungen. Sie bewerten den Ansatz des Arbeitgebers zur Identifizierung, Bewertung und Minderung von Sicherheitsrisiken, überprüfen Faktoren wie Maschinen, Ausrüstung, Lärm, Beleuchtung, Belüftung und Ergonomie und verifizieren die Einhaltung der Arbeitsgesetze.

Inspektionsverfahren

Der Inspektionsprozess umfasst Vorbereitung, ein Eröffnungsgespräch, eine Begehungsinspektion, die Überprüfung von Dokumenten, ein Abschlussgespräch und einen Inspektionsbericht. Inspektoren sammeln vorläufige Informationen über den Arbeitsplatz, führen eine gründliche Bewertung des Arbeitsplatzes durch, prüfen relevante Dokumentationen, fassen die Ergebnisse zusammen und erstellen einen formellen Bericht, der die Ergebnisse detailliert darlegt.

Inspektionshäufigkeit

Die Häufigkeit der Inspektionen hängt vom Risikoniveau des Arbeitsplatzes, den Ergebnissen früherer Inspektionen und gezielten Kampagnen ab. Arbeitsstätten mit höheren inhärenten Risiken, einer schlechten Sicherheitsbilanz oder solchen, die von Aufsichtsbehörden ins Visier genommen wurden, können häufiger inspiziert werden.

Nachfolgende Maßnahmen

Abhängig von der Schwere der festgestellten Mängel kann der Arbeitsschutzinspektor Beratung und Anleitung geben, eine Verbesserungsanzeige oder ein Verbot aussprechen oder eine Geldstrafe verhängen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Nichtkonformitäten zu beheben, gefährliche Arbeitsaktivitäten einzustellen oder erhebliche Verstöße zu bestrafen.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind eine ernste Angelegenheit und erfordern sofortige Aufmerksamkeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, der zu schweren Verletzungen oder zum Tod führt, den zuständigen Behörden und der Versicherungsgesellschaft zu melden. Auch weniger schwere Unfälle müssen unverzüglich gemeldet werden. Arbeitnehmer sollten hingegen ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzten so schnell wie möglich nach einem Unfall benachrichtigen.

Untersuchung von Arbeitsunfällen

Der Hauptzweck einer Untersuchung von Arbeitsunfällen besteht darin, die Ursachen zu ermitteln und ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Der Arbeitgeber ist in erster Linie für die Untersuchung verantwortlich, muss jedoch die Arbeitnehmer oder deren Vertreter in den Prozess einbeziehen. Der Untersuchungsprozess umfasst das Sammeln von Informationen, die Analyse der Ursachen und die Erstellung eines formellen Unfalluntersuchungsberichts, der die Ergebnisse und vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen detailliert beschreibt.

Entschädigung für Arbeitsunfälle

Alle Arbeitnehmer in Finnland sind durch eine obligatorische gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Die Arten der Entschädigung umfassen die Deckung von medizinischen Kosten, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und Todesfallleistungen. Um einen Anspruch geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Unfall informieren, der diesen dann der Versicherungsgesellschaft meldet. Die Versicherungsgesellschaft wird den Anspruch prüfen und die Anspruchsberechtigung feststellen.

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