Eritrea betreibt ein Steuersystem, das Einkommensteuer auf Einzelpersonen und Unternehmen sowie Sozialversicherungsbeiträge umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeitenden einbehalten und Beiträge zum Sozialversicherungssystem im Namen ihrer Belegschaft leisten. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für einen regelkonformen Betrieb im Land unerlässlich.
Die Verwaltung von Gehaltsabrechnungen und die Steuerkonformität in Eritrea erfordern die Einhaltung spezifischer Vorschriften, die von den zuständigen Behörden festgelegt sind. Arbeitgeber sind verantwortlich für die genaue Berechnung, rechtzeitige Einbehaltung und Überweisung der Steuern und Beiträge sowie für eine ordnungsgemäße Berichterstattung. Mitarbeitende unterliegen wiederum der Einkommensteuer auf ihre Einkünfte, wobei bestimmte mögliche Abzüge oder Freibeträge ihre endgültige Steuerlast beeinflussen. Diese Anleitung skizziert die wichtigsten Aspekte der Steuerpflichten des Arbeitgebers und der Steuerabzüge der Mitarbeitenden in Eritrea für das Steuerjahr 2026.
Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Eritrea sind verpflichtet, zur nationalen Sozialversicherung beizutragen. Dieser Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeitenden berechnet. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeitende haben einen Anteil an diesem Beitrag, wobei der Arbeitgeber für die Überweisung des Gesamtbetrags (sowohl Arbeitgeber- als auch Mitarbeitendenanteile) an die Sozialversicherungsbehörde verantwortlich ist.
Für das Steuerjahr 2026 werden voraussichtlich die folgenden Standardraten für Sozialversicherungsbeiträge gelten:
- Arbeitgeberbeitrag: 6% des Bruttogehalts des Mitarbeitenden.
- Mitarbeitendenbeitrag: 6% des Bruttogehalts des Mitarbeitenden.
Der vom Arbeitgeber überwiesene Gesamtbeitrag beträgt somit 12% des Bruttogehalts des Mitarbeitenden. In der Regel werden keine weiteren spezifischen Lohnsteuern zusätzlich zur Sozialversicherungsbeitrag und der Verpflichtung zur Einbehaltung und Überweisung der Einkommensteuer erhoben.
Anforderungen an die Einkommensteuerabzug
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Pay As You Earn (PAYE) Einkommensteuer aus den Gehältern und Löhnen ihrer Mitarbeitenden vorzubehalten. Diese Steuer wird auf Grundlage eines progressiven Steuertarifs berechnet, der auf das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeitenden angewandt wird. Das steuerpflichtige Einkommen ist in der Regel das Bruttogehalt abzüglich aller zulässigen Abzüge oder Freibeträge.
Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen in Eritrea für 2026 werden voraussichtlich eine progressive Struktur aufweisen. Die spezifischen Steuergrenzen und -sätze werden normalerweise vom Finanzministerium veröffentlicht. Basierend auf den aktuellen Strukturen werden die Sätze voraussichtlich wie folgt aussehen:
| Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (ERN) | Steuersatz (%) |
|---|---|
| 0 - 2.000 | 0 |
| 2.001 - 5.000 | 2 |
| 5.001 - 15.000 | 7 |
| 15.001 - 30.000 | 12 |
| 30.001 - 50.000 | 17 |
| 50.001 - 80.000 | 22 |
| 80.001 - 120.000 | 27 |
| Über 120.000 | 32 |
Die Arbeitgeber müssen die fällige Steuer für jeden Mitarbeitenden genau berechnen, basierend auf ihrem monatlichen steuerpflichtigen Einkommen und dem jeweiligen Steuerband, und diesen Betrag vor der Zahlung des Nettogehalts einbehalten.
Steuerabzüge und Freibeträge für Mitarbeitende
Das Steuersystem Eritreas sieht bestimmte Abzüge und Freibeträge vor, die das zu versteuernde Einkommen eines Mitarbeitenden senken und somit die Einkommensteuerlast verringern können. Der gebräuchlichste Freibetrag ist ein persönlicher Freibetrag, der allen Mitarbeitenden gewährt wird.
Für 2026 wird der standardmäßige monatliche persönliche Freibetrag voraussichtlich bei ERN 2.000 liegen. Dieser Betrag wird vom Bruttogehalt des Mitarbeitenden abgezogen, bevor die Einkommensteuersätze angewandt werden.
Weitere mögliche Abzüge könnten Beiträge zu anerkannten Pensionskassen oder bestimmte Ausgabenarten umfassen, allerdings ist die Spielraum für solche Abzüge im Vergleich zu einigen anderen Steuerrechtssystemen in der Regel begrenzt. Der obligatorische Sozialversicherungsbeitrag des Mitarbeitenden (6% des Bruttogehalts) ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
Steuerkonformität und Meldefristen
Arbeitgeber in Eritrea sind verpflichtet, bestimmte Fristen für die Meldung und Überweisung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einzuhalten.
- Monatliche Meldung und Zahlung: Arbeitgeber müssen die Gesamtsteuer der PAYE sowie die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Mitarbeitendenanteile) für einen Monat berechnen und diese Beträge an die zuständigen Behörden überweisen. Die Frist für die monatliche Überweisung und Meldung ist in der Regel der 15. Tag des Folgemonats.
- Jährliche Meldung: Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, jährliche Erklärungen einzureichen, die die Gesamtvergütung, die jedem Mitarbeitenden gezahlt wurde, sowie die insgesamt einbehaltenen und abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge während des Steuerjahres (das dem Kalenderjahr entspricht) zusammenfassen. Die Frist für die Einreichung der jährlichen Erklärung ist in der Regel der 31. März des folgenden Jahres.
Die Führung genauer Lohnunterlagen, einschließlich Details zum Bruttogehalt, Freibeträgen, Abzügen, einbehaltener Steuer und Sozialversicherungsbeiträge, ist für die Einhaltung der Vorschriften und die Berichterstattung entscheidend.
Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitende und Unternehmen
Ausländische Arbeitende, die in Eritrea tätig sind, unterliegen in der Regel denselben Regeln für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge wie eritreische Staatsbürger, sofern sie für steuerliche Zwecke als ansässig gelten. Steuerliche Ansässigkeit wird meist anhand der Aufenthaltsdauer im Land bestimmt (z.B. mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums). Nicht ansässige ausländische Arbeitende werden in der Regel nur auf Einkommen aus Eritrea besteuert.
Ausländische Unternehmen, die in Eritrea tätig sind, können der Körperschaftsteuer und anderen Geschäftssteuern unterliegen. Wenn ein ausländisches Unternehmen eine ständige Niederlassung in Eritrea gründet und dort Personal beschäftigt, gilt es als Arbeitgeber und muss alle oben genannten Verpflichtungen hinsichtlich PAYE und Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeitenden in Eritrea erfüllen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Falls anwendbar, könnten spezifische Doppelbesteuerungsabkommen die steuerliche Behandlung bestimmter Einkommensströme oder einzelner Personen beeinflussen, aber im Allgemeinen wird das lokale Beschäftigungseinkommen in Eritrea besteuert.
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