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Eritrea

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Eritrea

Kündigung

In Eritrea wird die Beendigung von Arbeitsverträgen durch die Arbeitsproklamation von 2001 (Proklamation Nr. 118/2001) geregelt.

Gesetzliche Gründe für die Kündigung

Die Arbeitsproklamation beschreibt spezifische Fälle, in denen ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag rechtmäßig kündigen kann:

  • Mit Zustimmung des Arbeitnehmers: Einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Vertrags.
  • Vertragsende: Wenn ein befristeter Vertrag endet.
  • Unzufriedenstellende Leistung: Konsistent schlechte Leistung des Arbeitnehmers nach Verwarnungen.
  • Disziplinarische Gründe: Schwerwiegendes Fehlverhalten, Verstöße gegen Vertragsbedingungen oder Verletzung von Unternehmensvorschriften.
  • Redundanz: Stellenabbau aus wirtschaftlichen, strukturellen oder technologischen Gründen.
  • Krankheit oder Behinderung: Lang andauernde Krankheit oder Behinderung, die den Arbeitnehmer daran hindert, seine Aufgaben zu erfüllen.

Kündigungsfristen

Sofern im spezifischen Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist, sieht die Arbeitsproklamation folgende Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor:

  • Weniger als ein Jahr Betriebszugehörigkeit: 7 Tage Kündigungsfrist.
  • Ein bis zwei Jahre Betriebszugehörigkeit: 14 Tage Kündigungsfrist.
  • Zwei bis fünf Jahre Betriebszugehörigkeit: 21 Tage Kündigungsfrist.
  • Mehr als fünf Jahre Betriebszugehörigkeit: 30 Tage Kündigungsfrist.

Abfindung

Arbeitnehmer, die entlassen werden (ausgenommen Entlassungen wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens), haben Anspruch auf eine Abfindung. Die Berechnung basiert auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

  • Ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit: Zwei Wochenlöhne für jedes der ersten fünf Dienstjahre.
  • Nach dem fünften bis zum zehnten Jahr: Drei Wochenlöhne für jedes Dienstjahr.
  • Nach dem zehnten Jahr: Vier Wochenlöhne für jedes Dienstjahr.

Wichtige Überlegungen:

  • Arbeitnehmer, die wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens entlassen werden, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag andere Bedingungen bezüglich Kündigung und Abfindung aushandeln, sofern diese Bedingungen nicht unter den Mindeststandards der Arbeitsproklamation liegen.

Diskriminierung

Eritreas Verfassung und nachfolgende Rechtsvorschriften bieten Schutz vor Diskriminierung aufgrund mehrerer Merkmale. Dazu gehören Rasse und ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Behinderung und andere Faktoren. Diskriminierung gegen die neun anerkannten ethnischen Gruppen innerhalb Eritreas ist verboten. Die eritreische Verfassung erklärt ausdrücklich, dass alle Personen gleiche Rechte genießen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Religionsfreiheit ist in der Verfassung garantiert, die auch Schutz vor religiöser Diskriminierung bietet. Eritrea hat Gesetze zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und verbietet Diskriminierung. Die Verfassung enthält eine allgemeine Bestimmung gegen Diskriminierung aufgrund „anderer unzulässiger Faktoren“. Dies könnte potenziell so interpretiert werden, dass sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter und andere Merkmale eingeschlossen sind, obwohl dies in der Rechtsprechung noch nicht fest verankert ist.

Wiedergutmachungsmechanismen

Eritrea fehlt ein robustes und klar definiertes System, in dem Einzelpersonen formelle Beschwerden einreichen und Wiedergutmachung für Diskriminierung suchen können. Es gibt jedoch einige potenzielle Wege. In Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz könnten sich Mitarbeiter zunächst an die Personalabteilung ihres Arbeitgebers oder an benannte Vorgesetzte wenden, um eine interne Lösung zu suchen. Einzelpersonen können rechtliche Fälle im Zusammenhang mit Diskriminierung vor eritreischen Gerichten einreichen. Allerdings sind die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des Justizsystems besorgniserregend. Die National Union of Eritrean Workers (NUEW) könnte Arbeitnehmern, die Diskriminierung ausgesetzt sind, Unterstützung und Interessenvertretung bieten, obwohl ihr Einfluss und ihre Reichweite eingeschränkt sind. In einigen Fällen könnten internationale Menschenrechtsorganisationen eine Zuflucht für Opfer von Diskriminierung sein, wenn die eritreischen Systeme keine Gerechtigkeit bieten.

Arbeitgeberverantwortlichkeiten

Eritreische Arbeitgeber haben eine rechtliche und ethische Verantwortung, die Prinzipien der Antidiskriminierung zu wahren. Zu den wichtigsten Verantwortlichkeiten gehört die Entwicklung und Implementierung klarer Richtlinien, die Diskriminierung und Belästigung aufgrund geschützter Merkmale verbieten. Sie sollten diese Richtlinien allen Mitarbeitern kommunizieren und Schulungen durchführen, um ein Verständnis der Antidiskriminierungsprinzipien zu fördern. Sie sollten sicherstellen, dass Einstellungs-, Beförderungs-, Vergütungs- und Disziplinarverfahren fair und ohne Diskriminierung durchgeführt werden. Sie sollten ein System zur schnellen und effektiven Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden einrichten, einschließlich klarer Verfahren zur Untersuchung und Lösung.

Die Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen in Eritrea ist ein großes Anliegen. Es gibt Herausforderungen hinsichtlich der Unabhängigkeit des Rechtssystems und gesellschaftlichen Drucks, der Einzelpersonen daran hindern kann, Gerechtigkeit zu suchen. Es ist wichtig, sich dieser Einschränkungen bewusst zu sein, wenn man den rechtlichen Rahmen zur Antidiskriminierung in Eritrea betrachtet.

Arbeitsbedingungen

Eritreas Arbeitsbedingungen sind aufgrund der inkonsistenten Durchsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen komplex.

Arbeitszeiten und Ruhepausen

Die Standardarbeitswoche in Eritrea beträgt 48 Stunden, mit einem täglichen Maximum von 8 Stunden. Das eritreische Arbeitsrecht schreibt wöchentliche Ruhezeiten und Pausen während des Arbeitstages vor, aber spezifische Details sind spärlich. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Überschreitung dieser Grenzen, insbesondere in informellen Sektoren.

Ergonomische Anforderungen

Öffentlich zugängliche Informationen zu spezifischen ergonomischen Anforderungen an eritreischen Arbeitsplätzen sind begrenzt. Berichte deuten auf einen Mangel an angemessener Schutzausrüstung und Maschinenwartung in einigen Sektoren hin, was ergonomische Bedenken aufwirft.

Es ist wichtig zu beachten, dass die eritreische Regierung ein nationales Dienstprogramm vorschreibt. Dieses Programm wurde jedoch wegen Elementen kritisiert, die möglicherweise nicht den internationalen Arbeitsstandards entsprechen.

Für weitere Informationen und Aktualisierungen zu Arbeitsgesetzen und -vorschriften in Eritrea ist es ratsam, das eritreische Ministerium für Arbeit und Sozialwesen (falls Informationen auf Englisch verfügbar sind) und die Berichte der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Eritrea zu konsultieren.

Gesundheit und Sicherheit

Eritrea hat einen rechtlichen Rahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (OSH) geschaffen, aber die Durchsetzung dieser Vorschriften bleibt eine Herausforderung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Unter der eritreischen Arbeitsproklamation (Proklamation Nr. 118/2001) haben Arbeitgeber spezifische Verpflichtungen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Verpflichtungen umfassen:

  • Ergreifen aller notwendigen Maßnahmen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung, ordnungsgemäße Schulungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  • Einhaltung der von der eritreischen Regierung festgelegten OSH-Standards und -Richtlinien.

Rechte der Arbeitnehmer

Eritreische Arbeiter haben das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Dies umfasst das Recht:

  • Über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informiert zu werden.
  • Unsichere Arbeit abzulehnen, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
  • An OSH-Konsultationen mit Arbeitgebern teilzunehmen. Dies schließt das Recht ein, Vertreter von außerhalb des Arbeitsplatzes zu haben, die OSH-Bedenken ansprechen.

Durchsetzungsbehörden

Das eritreische Ministerium für Arbeit und Sozialwesen ist für die Durchsetzung der OSH-Vorschriften verantwortlich. Die Kapazität für eine effektive Durchsetzung bleibt jedoch begrenzt. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) bietet Eritrea technische Unterstützung zur Verbesserung seines OSH-Rahmens an.

Herausforderungen

Trotz des rechtlichen Rahmens gibt es Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der OSH-Vorschriften aufgrund von:

  • Begrenzten Ressourcen für die Durchsetzung durch das Arbeitsministerium.
  • Mangelndem Bewusstsein bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf OSH.
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