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CuraçaoSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Curaçao

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Curaçao tragen Arbeitgeber mehrere Steuerpflichten, die Lohnsteuern und Körperschaftsteuern umfassen.

Lohnsteuern

  • Altersversicherung (AOV): 9,0% des Gehalts des Mitarbeiters bis zu ANG 100.000.
  • Versicherung für Hinterbliebene (AWW): 0,5% des Gehalts des Mitarbeiters bis zu ANG 100.000.
  • Basiskrankenversicherung (BVZ): 9,3% des Gehalts des Mitarbeiters bis zu ANG 150.000.
  • Unfallversicherung (OV): 0,5% bis 5% des Gehalts des Mitarbeiters, abhängig vom Risikograd der Branche.
  • Versicherung für Einkommensverlust durch Krankheit (ZV): 1,9% des Gehalts des Mitarbeiters bis zu ANG 81.229,20.
  • Allgemeine Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten (AVBZ): 0,5% des Gehalts des Mitarbeiters bis zu ANG 574.189,07.

Körperschaftsteuer

  • Standardrate: 22%
  • Reduzierter Satz (spezifische Sektoren): 3% für Einkommen aus Flugzeugbau und -verbesserung, Verwaltungs- und Back-Office-Dienste, Lager- und Logistikdienstleistungen sowie Fondsverwaltungsdienste (unter bestimmten Bedingungen).
  • Reduzierter Satz (E-Zone Unternehmen): 15% für steuerpflichtiges Einkommen bis zu ANG 500.000, wobei das darüber hinausgehende Einkommen mit dem Standardsteuersatz von 22% besteuert wird.

Steuererklärung und Fristen

  • Steuerjahr: Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Einreichung und Zahlung: Steuererklärungen und Zahlungen für Lohnsteuern, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer sind in der Regel innerhalb festgelegter Fristen fällig und können, abhängig von der Mitarbeiter-/Direktorenanzahl, über ein Online-Portal eingereicht werden.
  • Einkommensteuererklärung: Die Frist für die Einreichung beträgt in der Regel zwei Monate nach Erhalt des Steuerformulars oder nach Erhalt der Aufforderung zur Abgabe.

Weitere Überlegungen

  • Steuertabellen 2025: Aktualisierte Einkommen- und Lohnsteuertabellen für 2025 werden Anpassungen basierend auf dem neuesten Verbraucherpreisindex beinhalten.
  • Einführung von Säule Zwei (2025): Ein Mindest-Aufstockungssteuersystem im Rahmen des OECD-Säule-Zwei-Rahmens wird ab 2025 eingeführt.

Es ist wichtig, sich mit einem Steuerberater zu beraten, um persönliche Anleitungen zu erhalten und über die neuesten Vorschriften informiert zu bleiben, da sich Steuergesetze und Fristen ändern können.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Curaçao umfassen die Abzüge der Arbeitnehmersteuer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere spezifische Abzüge.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer in Curaçao ist progressiv, was bedeutet, dass Besserverdienende einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Ab 2025 gelten die folgenden Steuersätze und -klassen:

  • Bis zu ANG 38.225: 9,75%
  • ANG 38.226 bis ANG 50.968: 15%
  • Einkommen über ANG 50.968: 23%, 28% und 34% (genaue Schwellenwerte müssen für 2025 noch bestätigt werden, sie liegen jedoch in diesem Einkommensbereich.)

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem. Die genauen Prozentsätze und Schwellenwerte für 2025 müssen noch von offiziellen Quellen bestätigt werden. Informieren Sie sich beim Finanzministerium von Curaçao über aktuelle Informationen.

Andere Abzüge

Je nach individueller Situation können mehrere andere Abzüge gelten:

  • Rentenzahlungen: Beiträge zu anerkannten Rentensystemen sind in der Regel steuerlich absetzbar.
  • Unterhaltszahlungen: Unterhaltsleistungen oder Ehegattenunterhalt können möglicherweise abgezogen werden.
  • Zinsen auf Studienkredite: Zinsen auf Studienkredite können bis zu einem bestimmten Limit abzugsfähig sein. Überprüfen Sie die neuesten Bestimmungen bei den offiziellen Steuerbehörden.

Status als Expatriate

Mitarbeiter, die seit mindestens fünf Jahren nicht in Curaçao gearbeitet haben und jährlich mindestens ANG 150.000 verdienen, können sich für den Status "Expat" qualifizieren. Zu den Vorteilen gehören steuerfreie Zulagen für Sachleistungen (bis zu ANG 15.000 jährlich), Schulgebühren und Hausmieten.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber in Curaçao haben mehrere Steuerpflichten, einschließlich der Einbehaltung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen von den Gehältern der Mitarbeiter und deren Abführung an die Steuerbehörden. Fristen und Verfahren variieren je nach Steuerart und Unternehmensgröße. Zu den wichtigsten Fristen der Vorjahre gehören die jährliche Umsatzsteuererklärung bis zum 15. Januar des Folgejahres und die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung (für diejenigen, die anspruchsberechtigt sind) bis zum 15. des Monats nach Quartalsende. Überprüfen Sie stets die aktuellsten Fristen, die vom Finanzministerium von Curaçao bereitgestellt werden. Zusätzlich müssen Arbeitgeber in der Regel bis zum 1. November des vorangegangenen Jahres Lohnsummenmeldungen einreichen, selbst wenn sie keine Mitarbeiter mehr haben oder inaktiv sind. Die Nichteinhaltung der Steuerpflichten kann zu Strafen führen.

Steuererklärung

Einzelne Steuerpflichtige müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist ist in der Regel zwei Monate nach Erhalt des Steuerformulars oder einer Online-Einladung zur Einreichung. Unternehmen müssen in der Regel Steuererklärungen elektronisch einreichen. Ab dem 5. Februar 2025 wurde die genaue Einreichungshäufigkeit für die Umsatzsteuer wie folgt klargestellt: jährliche Einreichung für Umsätze unter ANG 30.000, vierteljährlich für Umsätze zwischen ANG 30.000 und ANG 75.000 und monatlich für Umsätze über ANG 75.000.

Globale Mindeststeuer (Pillar Two)

Curaçao plant ab dem 31. Dezember 2024 die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15% für große multinationale Unternehmen (MNEs) mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Dies folgt dem OECD-Rahmenwerk Pillar Two.

Es ist entscheidend, einen Steuerberater oder die Steuerbehörden von Curaçao zu konsultieren, um die aktuellsten und detaillierten Informationen für Ihre spezifische Situation zu erhalten. Steuerrecht und Vorschriften können sich ändern, und diese Übersicht ist aktuell bis zum 5. Februar 2025.

Mehrwertsteuer

In Curaçao erheben Unternehmen eine Umsatzsteuer, keine Mehrwertsteuer, auf Waren und Dienstleistungen.

Umsatzsteuer auf Curaçao

Auf die meisten Waren und Dienstleistungen in Curaçao wird eine Umsatzsteuer erhoben. Es gibt mehrere Steuersätze und Ausnahmen.

Umsatzsteuersätze

  • Standardsatz: 6 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Höhere Sätze: 7 % für Versicherungen und kurzfristige Unterkünfte für Touristen und 9 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen (Luxusartikel, Kraftfahrzeuge, Alkohol, Tabak, Kinos, Glücksspiel, Fast Food, mobile Essensverkäufer und Gastgewerbedienstleistungen).

Registrierung

  • Unternehmen, die in Curaçao tätig sind und Einnahmen aus Waren oder Dienstleistungen erzielen, müssen sich im Allgemeinen für die Umsatzsteuer registrieren.
  • Unternehmen können eine Befreiung beantragen, wenn ihr Jahresumsatz unter ANG 30.000 (Niederländische-Antillen-Gulden) liegt, ausgenommen bestimmte Immobilienaktivitäten.

Einreichung und Zahlung

  • Umsatzsteuererklärungen werden typischerweise monatlich eingereicht, fällig am 15. des Folgemonats.
  • Eine vierteljährliche Einreichung ist möglich, wenn die Umsatzsteuereinnahme über drei Monate nicht mehr als ANG 10.000 beträgt.
  • Eine jährliche Einreichung könnte unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, wenn der Umsatz unter ANG 30.000 liegt.

Ausnahmen

  • Grundnahrungsmittel (z. B. Brot, Eier)
  • Immobilien
  • Strom und Wasser
  • Medizinische Dienstleistungen

Andere Steuern auf Curaçao

Neben der Umsatzsteuer gelten auf Curaçao noch andere indirekte Steuern:

  • Grunderwerbsteuer (4 %)
  • Grundsteuer (Grundbesitzsteuer)
  • Verbrauchssteuern
  • Stempelsteuer
  • Registrierungsgebühr

Strafen

Curaçao verhängt Strafen bei Nichteinhaltung der Umsatzsteuervorschriften, wie z. B. verspätete Einreichung oder Nichtzahlung. Strafen können bis zu ANG 10.000 erreichen.

E-Zone-Steuerregelung

Unternehmen, die innerhalb der Curaçao E-Zone tätig sind, profitieren von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 2 % (bis Ende 2025) sowie von Befreiungen von Umsatzsteuer, Einfuhrzöllen, Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern. Die Verwaltung muss in Curaçao durchgeführt werden, was die Ernennung eines lokalen Buchhalters zur Erstellung von Finanzberichten und zur Steuererklärung erfordert.

Stand heute, 5. Februar 2025, sind diese Informationen aktuell, aber die Vorschriften können sich ändern.

Steuervergünstigungen

Curaçao bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Allgemeine Steueranreize

  • Territoriales Steuersystem: Curaçao besteuert hauptsächlich Gewinne, die durch "inländische Unternehmen" erzielt werden, wobei der Fokus auf Aktivitäten liegt, die im Land mit Vermögenswerten durchgeführt werden, die mit Curaçao verbunden sind. Ausländische Einkünfte sind im Allgemeinen befreit, vorausgesetzt, das Unternehmen hält eine wesentliche Präsenz in Curaçao aufrecht, einschließlich qualifizierter Mitarbeiter und angemessener Betriebskosten.
  • Investitionszulage: Eine Investitionszulage von 10% steht für Investitionen in materielle Anlagegüter zur Verfügung. Diese gilt jedoch nicht für Investitionen in Land. Wenn die Vermögenswerte später verkauft werden, wird ein Desinvestitionszuschlag im steuerpflichtigen Einkommen des Verkaufsjahres berücksichtigt.
  • Beteiligungsfreistellung: Eine 100% Freistellung gilt für Dividenden und Kapitalgewinne, die ein Curaçaoer Holdingunternehmen aus einer wesentlichen Beteiligung (mindestens 5% Eigentum oder Anschaffungskosten von mindestens ANG 890.000/USD 500.000) erzielt. Für Dividendeneinkünfte muss die Tochtergesellschaft einer Steuer von mindestens 10% unterliegen oder ein aktives Wirtschaftsunternehmen sein.
  • Steueraufschub-/Befreiungen: Beiträge zu Renten sind steuerlich abzugsfähig. Gewinne und Verluste aus ausländischen Betriebsstätten, Einkünfte aus ausländischen Immobilien und bestimmte Unternehmensfusionen oder Aktienfusionen können ebenfalls steuerbefreit sein.

Spezifische Steueranreize und -regime

  • Steuerbefreiung: Neu gegründete Unternehmen, die zur lokalen Wirtschaft beitragen, können eine Steuerbefreiung von 5 bis 11 Jahren in Anspruch nehmen. Dies kann Befreiungen von Einfuhrzöllen, Einkommenssteuer auf Dividenden und Grundsteuer sowie reduzierte Körperschaftsteuersätze (möglicherweise so niedrig wie 2%) umfassen. Mindestinvestitionsanforderungen gelten (ANG 250.000/USD 140.000 im Allgemeinen, ANG 1.000.000/USD 555.000 für Hotels und ähnliche Unternehmen).
  • Internationales Schifffahrtsregime: Unternehmen, die ausschließlich Schiffe betreiben, können die Tonnagesteuer wählen und den Gewinn basierend auf der Schiffsgröße anstatt auf dem tatsächlichen Gewinn berechnen. Eine Eintragung im Tonnagesteuerregister ist erforderlich.
  • Exportregime: Anreize stehen für Unternehmen zur Verfügung, deren Aktivitäten hauptsächlich exportorientiert sind.
  • E-Zone: Unternehmen, die in ausgewiesenen E-Zonen tätig sind und primär Dienstleistungen exportieren, können von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 2% und Befreiungen von verschiedenen anderen Steuern (z.B. Umsatzsteuer, Einfuhr-/Ausfuhrzölle) profitieren. Sie müssen den Betrieb und die Verwaltung in Curaçao aufrechterhalten und einen lokalen Buchhalter ernennen. Die Verfügbarkeit dieses Regimes gilt bis Ende 2025. Ab dem 5. Februar 2025 ist unklar, ob dies weiter verlängert wird.
  • Expatriate Regime: Fachkräfte, die aus dem Ausland eingestellt oder vorübergehend nach Curaçao entsandt werden und über spezifische, lokal nicht leicht verfügbare Expertise verfügen, können sich für dieses Regime qualifizieren. Zu den Vorteilen gehören Befreiungen für bestimmte Gehaltskomponenten und Zusatzleistungen sowie eine Befreiung von Bruttierungsverpflichtungen auf Nettogehälter. Dieses Regime gilt maximal 5 Jahre, verlängerbar auf 10 Jahre. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung und ein jährliches Mindestbruttogehalt von ANG 150.000/USD 83.500.

Weitere relevante Steuerinformationen

  • Implementierung von Pfeiler Zwei: Curaçao implementiert das Säule Zwei Rahmenwerk der OECD, das eine globale Mindeststeuer von 15% für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 750 Millionen (USD 778 Millionen) einführt, gültig für bestimmte Geschäftsjahre ab dem 31. Dezember 2024. Dies beinhaltet eine inländische Mindestaufschlagssteuer (domestic minimum top-up tax, DMTT) und eine Einkommenszuschlagssteuer.
  • Steuerbefreiung für Immobilienentwicklung: Entspannte Bedingungen für diese Befreiung, einschließlich eines vorübergehend reduzierten ausländischen Investitionserfordernisses (derzeit 50% bei Anträgen bis zum 31. Dezember 2025), wurden verlängert. Weitere Verlängerungen über diesen Termin hinaus sind ab dem 5. Februar 2025 unbekannt.

Es ist wichtig, sich mit einem Steuerfachmann für eine individuelle Beratung zu Ihrer spezifischen Situation in Verbindung zu setzen und über die neuesten Regelungen informiert zu bleiben, da sich Steuergesetze und -anreize ändern können. Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

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