Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Brunei Darussalam
In Brunei Darussalam regelt die Arbeitsverordnung von 2009 die Regeln und Vorschriften bezüglich des Urlaubs, auch bekannt als Jahresurlaub.
Für die ersten 12 Monate ununterbrochener Dienstzeit beim selben Arbeitgeber haben Arbeitnehmer Anspruch auf 7 Tage bezahlten Jahresurlaub. Für jede weiteren 12 Monate ununterbrochener Dienstzeit wird ein zusätzlicher Tag Jahresurlaub hinzugefügt. Diese Erhöhung setzt sich fort, bis sie ein Maximum von 14 Tagen pro Jahr erreicht.
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sollten sich einvernehmlich über die Planung des Urlaubs einigen. Gemäß der Arbeitsverordnung 2009 müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des qualifizierenden Dienstjahres nehmen. Jeder Urlaub, der innerhalb dieses Zeitraums nicht genommen wird, verfällt.
Arbeitnehmer mit kürzeren Dienstzeiten haben Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub, der proportional zu ihren abgeleisteten Dienstmonaten berechnet wird. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zahlung für jeden angesammelten, aber nicht genommenen Jahresurlaub.
In Brunei Darussalam gibt es mehrere nationale Feiertage, die das ganze Jahr über gefeiert werden. Dazu gehören:
Die Daten mehrerer Feiertage in Brunei Darussalam folgen dem islamischen Kalender und variieren daher von Jahr zu Jahr. Zusätzlich können einige Feiertage über mehrere Tage hinweg gefeiert werden.
Im Arbeitsumfeld gibt es verschiedene Arten von Urlaub, die Mitarbeiter in Anspruch nehmen können. Dazu gehören Jahresurlaub, Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Ruhetage. Jede Art von Urlaub hat ihre eigenen Regeln und Ansprüche.
Mitarbeiter haben im ersten Dienstjahr Anspruch auf 7 Tage Jahresurlaub. Dieser erhöht sich um einen Tag pro Jahr bis zu einem Maximum von 14 Tagen. Die Planung dieses Urlaubs erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mitarbeiter haben Anspruch auf 14 Tage bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr. Falls erforderlich, können zusätzlich 60 Tage bezahlter Krankenhausurlaub in Anspruch genommen werden. Um ihre Abwesenheit zu rechtfertigen, müssen Mitarbeiter ein ärztliches Attest vorlegen.
Weibliche Mitarbeiter, die mindestens 180 Tage gearbeitet haben, haben Anspruch auf 15 aufeinanderfolgende Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die ersten 8 Wochen werden vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Die Regierung kann die folgenden 5 Wochen subventionieren, wobei die Arbeitgeber einen Vorschuss leisten und dann eine Erstattung beantragen können. Die letzten 2 Wochen sind unbezahlt.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Einige Arbeitgeber bieten diesen jedoch als Zusatzleistung an.
Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Ruhetag pro Woche, typischerweise am Sonntag.
Einige Unternehmen bieten im Todesfall eines Familienmitglieds einen Trauerurlaub an.
Mitarbeiter können je nach Unternehmensrichtlinie Urlaub für wichtige religiöse Feiertage nehmen.
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