Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Brunei Darussalam
In Brunei Darussalam legt das Arbeitsgesetz (Kapitel 93) die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest.
Die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist hat Vorrang. Diese Frist muss sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleich sein, um Fairness zu gewährleisten.
Wenn der Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist angibt, gilt eine gesetzliche Mindestfrist, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richtet. Die Mindestkündigungsfrist lautet wie folgt:
Die maximale Kündigungsfrist darf unabhängig vom Arbeitsvertrag oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit einen Monat nicht überschreiten.
Das Gesetz sieht eine Ausnahme für Hausangestellte vor, bei denen die Mindestkündigungsfrist 14 Tage beträgt, anstatt den Richtlinien zur Dauer der Betriebszugehörigkeit zu folgen.
In Brunei Darussalam ist Abfindung kein allgemeines gesetzliches Recht. Allerdings legt das Arbeitsgesetz (Kapitel 93) bestimmte Umstände fest, die die Anspruchsberechtigung für Abfindungen oder ähnliche Zahlungen bestimmen.
Ein Arbeitnehmer, der aufgrund von Redundanz entlassen wird, hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn er mindestens ein Jahr ununterbrochen im Dienst war. Die Berechnung dieser Zahlung basiert auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers:
Arbeitnehmer können je nach den Bedingungen ihres Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags Anspruch auf Rentenleistungen haben. Das Arbeitsgesetz erwähnt, dass Arbeitgeber Pensions- oder Vorsorgefonds für ihre Arbeitnehmer einrichten können. Falls zutreffend, würden diese Fonds die Rentenleistungen bereitstellen.
Gratifikationszahlungen sind manchmal in Arbeitsverträgen als Einmalzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten, oft nach einer bestimmten Dienstzeit. Der Anspruch hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Es gibt keine allgemeine Anforderung für Abfindungen bei Kündigungen aus anderen Gründen als Redundanz. Abfindungsansprüche in Brunei hängen hauptsächlich von den Bestimmungen im individuellen Vertrag des Arbeitnehmers oder von anwendbaren Tarifverträgen ab.
Der Kündigungsprozess für Arbeitnehmer in Brunei Darussalam wird durch die Employment Order 2009 und das Labour Act (Kapitel 93) geregelt. Das allgemeine Verfahren umfasst verschiedene Arten der Kündigung und spezifische Kündigungsverfahren.
Arbeitnehmer könnten Anspruch auf ungerechtfertigte Entlassung erheben, wenn die Kündigung unvernünftig, ungerecht oder ohne gültige Gründe erfolgte. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer eine Beschwerde bei der Arbeitsbehörde einreichen.
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.