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Internationale Arbeitsgesetze

12 Minuten Lesezeit

2026 Leitfaden: Arbeitserlaubnisse und Arbeitsvisa in Polen

Veröffentlicht am:

May 28, 2024

Aktualisiert am:

Feb 13, 2026

Rivermate | 2026 Leitfaden: Arbeitserlaubnisse und Arbeitsvisa in Polen

Wichtige Erkenntnisse:

    1. Um nach Polen zu ziehen und dort zu arbeiten, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum erhalten. Es gibt fünf Arten von Arbeitserlaubnissen, und sie sind für ein langfristiges Visum erforderlich.
    1. Staatsbürger von Ländern der Europäischen Union und Ländern, die zur Europäischen Wirtschaftsraum gehören, benötigen keine Genehmigungen und Visa, um in Polen zu bleiben und zu arbeiten. Andere Länder müssen beides vor der Ankunft im Land erhalten.
    1. Die meisten Anträge werden vom Arbeitgeber ausgefüllt. Die Visakosten betragen durchschnittlich €80, und die Bearbeitungszeiten können variieren, benötigen aber im Durchschnitt 30 Tage.

Polen ist eines der Länder, das für Expats immer attraktiver wird. Seine boomende Wirtschaft, kombiniert mit niedrigen Lebenshaltungskosten und großartiger polnischer Gastfreundschaft, bietet ein großartiges Umfeld, um Ihr Geschäft oder Ihr Remote-Team zu starten oder zu erweitern.

Eines der ersten Dinge, die Sie bei der Verlegung Ihrer Mitarbeiter nach Polen berücksichtigen sollten, ist, dass Sie sich über polnische Gesetze und Vorschriften informieren. Der komplexeste Teil ist, insbesondere wenn Sie keine Erfahrung mit internationalem Recruiting haben, die Arbeitserlaubnisse und das entsprechende Visum für Polen zu erhalten, das Ihr Mitarbeiter möglicherweise benötigt.

Lassen Sie uns alle wichtigen Aspekte rund um die Beantragung eines Visums und die entsprechenden Arbeitserlaubnisse für Polen detailliert durchgehen. Es gibt Feinheiten hinsichtlich der Arten von Visa, die Anforderungen können je nach verschiedenen Faktoren variieren, und Sie werden sich mit Bearbeitungszeiten und erforderlichen Dokumenten vertraut machen. Um zu verstehen, wie Visa und Arbeitserlaubnisse in die weiter gefassten Einstellungs- und Compliance-Regeln passen, prüfen viele Arbeitgeber einen Employer of Record Polen Länderleitfaden, der wichtige Informationen zu Verträgen, Gehaltsabrechnung und Arbeitsrecht zusammenfasst. Diese Übersicht erleichtert die Planung einer rechtssicheren Einstellung vor der Umsiedlung oder dem Onboarding von Mitarbeitern in Polen.

Wer benötigt ein Visum für Polen?

Ob Ihre Mitarbeiter ein Visum für Polen benötigen, hängt stark vom Herkunftsland ab. Polen hat unterschiedliche Anforderungen für Personen aus anderen EU-Ländern, aus Ländern des Schengen-Rebandes und für solche, die nicht zur Europäischen Union gehören.

Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln. Zum Beispiel beeinflusst die Art der Arbeit, die der Mitarbeiter ausführt, wesentlich, welches Arbeitserlaubnis oder Visum für Polen erforderlich ist oder ob sogar eines benötigt wird.

Stellen Sie sicher, dass Sie sich über Ausnahmen und detaillierte Verfahren pro Mitarbeiter informieren. Sie können auch relevante Behörden, ein EOR oder PEO konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Dokumente haben, um legal in Polen zu leben und zu arbeiten.

Lassen Sie uns die verfügbaren Arbeitserlaubnisse und Visumarten für Mitarbeiter in Polen durchgehen. Arbeitgeber sollten verstehen, was diese Anforderungen sind und welche Schritte sie unternehmen müssen, um rechtlich in Polen zu rekrutieren.

Arbeitserlaubnisse in Polen

Bevor Sie mit der Beantragung von Polen-Arbeitsvisa beginnen, müssen die Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis haben. In der Regel ist es der Arbeitgeber, der die Arbeitserlaubnisse für seine Mitarbeiter erhält. Der Arbeitgeber muss die relevanten Unterlagen beim Voivode, der lokalen Regierungsbehörde, die Arbeitserlaubnisse ausstellt, einreichen.

Lassen Sie uns besprechen, welche Arbeitserlaubnisse verfügbar sind und welche Sie Ihren Mitarbeitern bei der Beschaffung helfen sollten.

1. Arbeitserlaubnis Typ A

Arbeitgeber, die in Polen tätig sind und ihre Mitarbeiter umsetzen möchten, können eine Arbeitserlaubnis Typ A beantragen. Diese Erlaubnis ist die, die der Arbeitgeber beantragen sollte, da sie für Ausländer gilt, die bei einem polnischen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind. Diese Erlaubnis ist Voraussetzung, bevor Sie ein Poland-Visum für Ihre Mitarbeiter beantragen.

Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Antragsunterlagen einreichen. Dieser Antrag sollte auch eine Kopie des gültigen Reisedokuments des Mitarbeiters enthalten, inklusive aller ausgefüllten Seiten. In manchen Fällen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkt-Test durchführen und einen Nachweis erbringen, dass der Arbeitnehmer die Anforderungen für die Stelle erfüllt.

Je nach Umständen muss der Arbeitgeber möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen. Außerdem sind die notwendigen Gebühren zu bezahlen.

2. Arbeitserlaubnis Typ B

Typ B Arbeitserlaubnis wird an ausländische Personen ausgestellt, die Verantwortung als Vorstandsmitglied einer polnischen Firma oder als Kapitalgesellschaft in der Organisation übernehmen. Diese Erlaubnis ist Voraussetzung für das nationale D-Visum Polens und gilt für Personen, die eine Kommanditgesellschaft als Generalpartner führen.

Um diese Art der Erlaubnis zu beantragen, sollten Unternehmer oder ihre Arbeitgeber einen Antrag bei der Woiwodschaftsbehörde stellen. Dem Antrag sind weitere Dokumente beizufügen. Im Allgemeinen erfordert diese Art der Erlaubnis Unternehmensdokumente (KRS-Eintrag, Jahresabschlüsse und Gesellschaftsverträge, sofern zutreffend). Der Arbeitgeber muss auch eine Kopie Ihres Reisepasses, Nachweise Ihrer Qualifikationen (falls erforderlich), eine Begründung für Ihre Beschäftigung und Details zu Ihrem Vertrag vorlegen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass Ihre Gehaltszahlung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Zahlung der Gebühren erfolgen.

Weitere Dokumente können erforderlich sein, um die Arbeitserlaubnis für das Polen-Arbeitsvisum zu erhalten. Es ist daher ratsam, vor der Einreichung des Antrags mit den zuständigen Behörden Rücksprache zu halten.

3. Arbeitserlaubnis Typ C

Typ C Arbeitserlaubnis wird ausgestellt, wenn jemand für einen nicht-polnischen Arbeitgeber arbeitet, aber an eine Zweigstelle oder Filiale Polens delegiert ist. Für diese Arbeitserlaubnis ist erforderlich, dass der Mitarbeiter mindestens 30 Tage zu einer polnischen Zweigstelle delegiert ist.

Einige Dokumente, die für die Typ C Arbeitserlaubnis erforderlich sind, basieren auf der Bestätigung der aktuellen Beschäftigung des Mitarbeiters und des Zwecks seines Einsatzes in der polnischen Firma oder dem Geschäft. Es werden Dokumente benötigt, die belegen, dass die Arbeit für den ausländischen Arbeitgeber ausgeführt wird und die Delegation nach Polen erfolgt. Diese Erlaubnis wird anschließend als Basis für das Poland-Arbeitsvisum genutzt.

Erforderlich ist außerdem ein Delegationsschreiben vom aktuellen Arbeitgeber, ein gültiger Reisepass und alle zusätzlichen Dokumente, die den Anspruch des Mitarbeiters auf Arbeit im Land nachweisen.

4. Arbeitserlaubnis Typ D

Typ D Arbeitserlaubnis wird oft an Mitarbeiter erteilt, die für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, der keine Niederlassung oder andere organisierte Tätigkeit in Polen hat. Die Dienstleistungen der Mitarbeiter im Rahmen dieser Arbeitserlaubnis sind in der Regel temporär und gelegentlich.

Um eine Typ D Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen Sie eine ähnliche Dokumentenbasis wie für die Typ C Arbeitserlaubnis. Sie brauchen ein Dokument, das Ihre Geschäftstätigkeit bestätigt, um diese Arbeitserlaubnis für das polnische Visumverfahren zu qualifizieren. Darüber hinaus benötigen Sie einen Nachweis der Delegation und eine Kopie einer Vereinbarung, auf der die Dienstleistung basiert. Die Mitarbeiter benötigen in der Regel einen gültigen Reisepass.

5. Arbeitserlaubnis Typ E

Typ E Arbeitserlaubnis wird für einen ausländischen Mitarbeiter ausgestellt, der für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet. Diese Erlaubnis umfasst das Recht des Mitarbeiters, in Polen zu arbeiten, und fällt nicht unter die Kategorien B, C oder D.

Um für eine Typ E Arbeitserlaubnis in Frage zu kommen, benötigen die polnischen Behörden eine Bestätigung der zuständigen Behörde über den rechtlichen Status und die Art der Arbeit des Mitarbeiters, ein Delegationsschreiben und weitere Dokumente.

Arten von Visa in Polen

Nachdem Sie die notwendigen Visa für Ihre Mitarbeiter erhalten haben, können Sie mit der Beschaffung der Visa beginnen.

Polen bietet eine Vielzahl von Visa an, doch welches am besten zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passt, hängt von der Nationalität Ihres Mitarbeiters, der Dauer seines Aufenthalts und anderen Faktoren ab.

1. Visafreier Aufenthalt und Arbeit in Polen

Je nach Herkunftsland Ihrer Mitarbeiter benötigen sie möglicherweise kein Visum, wenn Sie Ihr Team in Polen bis zu 90 Tage haben möchten.

Dies gilt für Staatsbürger der Europäischen Union und einige Länder im Schengen-Abkommen. Dazu gehören Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz, die keine Arbeitserlaubnis in Polen benötigen.

Es gibt auch Länder außerhalb Westeuropas, deren Bürger die Möglichkeit haben, in Polen ohne Visum zu arbeiten. Dazu zählen Moldawien, die Ukraine, Armenien, Georgien, Russland und Weißrussland.

Für saisonale Arbeitserlaubnisse besteht ebenfalls die Möglichkeit, die es Ausländern erlaubt, sich für die vorgeschlagene Dauer im Land aufzuhalten und zu arbeiten. Diese Dauer kann bis zu 9 Monate im Kalenderjahr betragen.

2. Geschäftsvisum in Polen

Personen, die sich bis zu 90 Tage in Polen aufhalten oder besuchen möchten, können auf ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte zurückgreifen. Alternativ können Sie ein Typ C Visum für Geschäftstreffen und Kurzaufenthalte beantragen. Beide ermöglichen den Besuch des Landes und die Teilnahme an geschäftlichen Treffen. Für eine Beschäftigung ist jedoch ein polnisches Arbeitsvisum erforderlich.

Sie können geschäftlich nach Polen reisen, ohne ein Visum zu benötigen, wenn Sie aus einem anderen EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen.

3. Freelancer-Visum

Leider bietet Polen keine Freelancer- oder Digitalnomad-Visen an. Es ist zudem illegal, mit einem Touristenvisum nach Polen einzureisen und dort zu arbeiten. Sie benötigen einen polnischen Arbeitgeber, um ein Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum zu erhalten, wenn Sie außerhalb der EU und des EWR leben und in Polen arbeiten möchten.

Sie können jedoch eine Typ D Arbeitserlaubnis in Polen beantragen, die Ihnen einen Aufenthalt von zwei Jahren ermöglicht. Für dieses Visum müssen Sie sich als Einzelunternehmer im Land registrieren und polnische Steuern zahlen.

Andernfalls können EU- oder EWR-Bürger in Polen als Digital Nomaden ohne Einschränkungen arbeiten. Es ist ratsam, Ihre Ansässigkeit bei der zuständigen Behörde zu registrieren, wenn Sie länger als drei Monate dort bleiben und arbeiten möchten.

4. D-Typ Visum für Polen

Das Typ D Visum wird an Nicht-EU- oder EWR-Bürger ausgestellt, die länger als 90 Tage in Polen bleiben und arbeiten möchten. Das Typ D Visum wird in der Regel für bis zu einem Jahr erteilt.

Das Typ D Visum wird manchmal auch als „Nationales D-Visum“ oder „Polen-Arbeitsvisum“ bezeichnet. Sobald ein Arbeitgeber Arbeitserlaubnisse erhält, beantragt der Mitarbeiter in der Regel ein Typ D Visum. Ein Typ D Visum wird auch an Studierende und an Personen ausgegeben, die ihre Familie in Polen besuchen.

Europäische Union Blaue Karte

Viele EU-Länder bieten spezielle Visa für hochqualifizierte Mitarbeiter an, und Polen bildet da keine Ausnahme. Es erteilt die Europäische Union Blaue Karte, die an Ausländer außerhalb der EU ausgegeben wird. Diese Karte erlaubt es ihnen, in Polen zu arbeiten und zu leben. Allerdings kann der Bedarf an den in ihrer Fachrichtung geforderten Fähigkeiten in den Ländern unterschiedlich sein.

Mit diesem Arbeitsvisum für Polen können Mitarbeiter die in der Bewerbung angegebene Tätigkeit ausüben. Diese Karte kann eine Laufzeit von drei Monaten bis zu drei Jahren haben.

Um für eine EU Blaue Karte in Polen zu qualifizieren, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Eine Hochschulausbildung und ein Diplom in dem gewünschten Tätigkeitsbereich besitzen.

  2. Einen gültigen Arbeitsvertrag für hochqualifizierte Beschäftigung, der mindestens ein Jahr dauert.

  3. Die Mindestgehaltsanforderungen erfüllen, die in Polen bei 12.272,58 PLN für 2026 liegen, was ungefähr €3.000 brutto pro Monat entspricht.

  4. Gültige Reisedokumente besitzen.

Wie sieht der Ablauf bei der Visabewerbung für Polen aus?

Ihr Antragsprozess hängt von der Art der Arbeitserlaubnis und des entsprechenden polnischen Arbeitsvisums ab, das Sie für Ihre Mitarbeiter einreichen möchten. Wie Sie gesehen haben, liegt ein Großteil der Arbeit bei der Beschaffung der Arbeitserlaubnisse und Visa beim Arbeitgeber.

Es ist wichtig, den Zweck der Arbeitszeit der Mitarbeiter in Polen festzulegen und die erforderlichen Dokumente vor der Bewerbung vorzubereiten. Je nach Art der Tätigkeit können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein.

Wenn Sie unsicher sind, welche Arten von Arbeitserlaubnissen Sie benötigen oder welche Dokumente erforderlich sind, ist es ratsam, sich mit Experten abzusprechen. Sie können auch Ihr EOR oder Visa-Agenturen sowie die relevanten Behörden kontaktieren, um sich über die Details Ihres Falls zu informieren.

Welche Dokumente müssen Sie für die Polen-Visumbeantragung einreichen?

Die Dokumente, die Sie einreichen müssen, hängen stark von der Art des Visums oder der Arbeitserlaubnis ab. In der Regel müssen Ihre Mitarbeiter gültige Reisepässe, Krankenversicherungen und Nachweise ihrer Ausbildung vorlegen.

Der Rest der erforderlichen Unterlagen für Visumanträge liegt beim Arbeitgeber oder einem Partner-EOR. Der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsschreiben sowie relevante Dokumente zum Unternehmen bereitstellen. Diese können die Gründungsurkunde, den aktuellen Lagebericht der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens und eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitgebers umfassen.

Für einige Arbeitserlaubnisse muss der Arbeitgeber außerdem Dokumente vorlegen, die belegen, dass der Mitarbeiter nach Polen delegiert wurde, um ein Arbeitserlaubnis für Polen zu erhalten. In anderen Fällen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkt-Test durchführen, um zu prüfen, ob er möglicherweise lokale Talente einstellen kann.

Wie viel kostet ein Arbeitserlaubnis für Polen?

Die Gebühren für Visa für Polen variieren je nach Visumstyp, Arbeitserlaubnis, Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren. Im Durchschnitt können Sie mit etwa €80 für die Visumanmeldung rechnen. Dieser Preis gilt für Kurzzeit- und Langzeitvisa für Nicht-EU/EWR- oder Schweizer Bürger, Familienvisa und Arbeitserlaubnisse für Polen.

Eine weitere Gebühr ist die für eine Aufenthaltserlaubnis, die €140 für eine Daueraufenthaltsgenehmigung und €74 für eine temporäre Erlaubnis kostet. Hinzu kommt die Gebühr für die medizinische Versicherung, die bei €106 liegt.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visums für Polen?

Ähnlich wie die Kosten variieren auch die Bearbeitungszeiten. Die Wartezeit hängt vom beantragten Arbeitserlaubnistyp und der ausstellenden lokalen Behörde ab. Zum Beispiel dauert die Prüfung und Entscheidung in Kraków in der Regel 55 Tage, während sie in Wrocław 98 Tage in Anspruch nimmt.

Im Allgemeinen wird die Entscheidung der Voivodschaft über die Arbeitserlaubnis innerhalb von 30 Tagen bekannt gegeben. Danach kann der Visa-Antrag zwischen einem Monat und drei Monaten dauern.

Es ist ratsam, mindestens drei Monate im Voraus einen Antrag auf Arbeitserlaubnis und Polen-Arbeitsvisum zu stellen. Im Durchschnitt dauert die Beschaffung beider Dokumente 10-12 Wochen.

FAQ:

Wie viele Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es in Polen?

Es gibt derzeit fünf Arbeitserlaubnisse in Polen, nämlich Typ A, B, C, D und E. Diese werden an Arbeitnehmer vergeben, die bei einem polnischen Unternehmen beschäftigt sind oder von einem ausländischen Arbeitgeber an ein polnisches Unternehmen delegiert wurden.

Können US-Bürger in Polen arbeiten?

Ja, US-Bürger können in Polen arbeiten, benötigen dafür jedoch sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Arbeitsvisum für Polen. Abhängig von der Art der Arbeit und der Dauer des Aufenthalts haben Sie mehrere Optionen bezüglich Visa und Erlaubnissen. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Ihrem EOR über Ihre Optionen zu informieren.

Ist es möglich, ein Touristenvisum in ein Arbeitserlaubnis in Polen umzuwandeln?

Nein, Polen erlaubt keine Umwandlung eines Touristenvisums in eine Arbeitserlaubnis. Das ist bei fast allen EU-Ländern ähnlich. Touristenvisa und Arbeitserlaubnisse erfordern völlig unterschiedliche Verfahren und Unterlagen. Wenn Sie in Polen arbeiten möchten, müssen Sie stattdessen eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum beantragen.

Wie hoch ist der minimale Bankkontostand für ein Polen-Arbeitsvisum?

Wenn Sie mit dem EU Blue Card Visum nach Polen gehen und dort arbeiten wollen, benötigen Sie monatlich mindestens €2.200. Sonst verlangt Polen, dass Sie PLN 75 für jeden Tag mit einer Aufenthaltsdauer von über 4 Tagen haben oder andere Nachweise, dass Sie sich selbst unterstützen können.

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Lucas Botzen ist der Gründer von Rivermate, einer globalen HR-Plattform, die auf internationale Gehaltsabrechnung, Compliance und Benefits-Management für Remote-Unternehmen spezialisiert ist. Zuvor war er Mitgründer von Boloo, das er erfolgreich aufbaute und später verkaufte, nachdem es einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erreicht hatte. Lucas begeistert sich für Technologie, Automatisierung und Remote-Arbeit und setzt sich für innovative digitale Lösungen ein, die die globale Beschäftigung vereinfachen.

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