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Internationale Arbeitsgesetze

10 Minuten Lesezeit

Genehmigungen und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Ein Leitfaden für 2026

Veröffentlicht am:

Jun 11, 2024

Aktualisiert am:

Jan 15, 2026

Rivermate | Genehmigungen und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Ein Leitfaden für 2026

Wichtige Erkenntnisse:

    1. Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sodass Expats aus der EU kein spezielles Visum benötigen. Für Aufenthalte über 90 Tage müssen sie sich jedoch bei den lokalen Behörden anmelden.
    1. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger müssen ein Visum beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Sie können eines als Angestellter, Selbstständiger oder Saisonarbeiter erhalten. Luxemburg bietet ein kurzfristiges (Typ C) Visum oder ein langfristiges (Typ D) Visum an. Der Prozess zur Erteilung des Visums beginnt beim Arbeitgeber, da dieser nachweisen muss, dass keine lokalen oder EU-Arbeitnehmer an der Stelle interessiert waren.
    1. Diese Visa kosten €80 und sind ein Jahr gültig. Visas für Angestellte und Selbstständige können verlängert werden. Das Visum für Saisonarbeiter ist für fünf Monate gültig.

Luxemburg ist ein kleines Land, das konstant zu den besten Ländern zum Leben zählt. Es bietet hervorragende Jobchancen und Arbeitsplatzsicherheit. Zudem schneidet es bei Faktoren der Lebensqualität sehr hoch ab, verfolgt einen fortschrittlichen Ansatz im Bereich Technologie und ist mehrsprachig.

Finanzen sind die wichtigste Branche in Luxemburg, und etwa 30 % aller Jobs im Land befinden sich im Finanzsektor. Luxemburg beheimatet auch Unternehmen wie Amazon, PayPal und Skype, was es zu einem großartigen Land für jeden macht, der in der Tech-Branche arbeiten möchte.

Rund 70 % der luxemburgischen Erwerbsbevölkerung sind Expats. Zusammen mit einer hohen Lebensqualität machen all diese Möglichkeiten Luxemburg zu einem großartigen Land für Ausländer, die dort leben und arbeiten möchten.

Jedoch benötigen Sie möglicherweise ein luxemburgisches Arbeitserlaubnis-Visum, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Verschiedene Visumtypen stehen Ihnen je nach Aufenthaltsdauer und Staatsbürgerschaft zur Verfügung.

Lassen Sie uns alles über Visa und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg erfahren.

Wer braucht ein Arbeitserlaubnis-Visum für Luxemburg?

Luxemburg gehört zur Europäischen Union, daher unterscheiden sich die Anforderungen für EU-Bürger und Staatsbürger aus Ländern, die keine EU-Mitglieder sind. Bürger aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweizerischen Konföderation haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger.

1. EU-Bürger

EU-Bürger und die Bürger des EWR sowie der Schweizerischen Konföderation haben das Recht, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten, ohne ein Arbeitserlaubnis-Visum für Luxemburg zu benötigen. Dafür müssen sie einen Arbeitsvertrag vorweisen, selbstständig sein oder arbeitslos sein, aber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

EU-Bürger müssen ihre Ankunft innerhalb von 8 Tagen melden, wenn sie planen, sich länger als 90 Tage in Luxemburg aufzuhalten. Sie müssen ihre Ankunft bei der Gemeinde anmelden, in der sie ihren Wohnsitz etablieren möchten.

Um den Wohnsitz zu begründen, benötigen Ausländer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Wenn Familienmitglieder sie begleiten, müssen sie eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde vorlegen.

Auch wenn EU-Bürger kein Visum für Luxemburg benötigen, müssen sie dennoch mehrere Aufgaben erledigen und die erforderlichen Dokumente einreichen. Innerhalb der ersten drei Monate müssen EU-Bürger, die nach Luxemburg kommen, auch eine Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung ausfüllen. Dieser Nachweis beinhaltet den Nachweis von Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichenden Ressourcen, um eine Abhängigkeit vom sozialen Wohlfahrtsystem zu vermeiden. Es ist zudem ein gültiger Reisepass erforderlich.

Wenn Sie seit fünf Jahren in Luxemburg leben, können Sie einen Antrag auf dauerhaftes Aufenthaltsrecht stellen. Dies erfolgt durch Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

2. Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger, die hier leben und arbeiten möchten, müssen je nach Herkunftsland ein Arbeitserlaubnis-Visum in Luxemburg beantragen. Das gilt auch für Einwanderer aus dem Vereinigten Königreich, da sich der Status britischer Staatsbürger nach Brexit geändert hat. Bürger aus den USA benötigen ebenfalls ein Visum für Luxemburg und könnten die European Travel Information and Authorization System (ETIAS) Anforderungen erfüllen müssen, die für 2026 geplant sind.

Arten von Luxemburg-Visa für Nicht-EU-Bürger

Einige der häufigsten Visa, die Angehörige von Drittländern beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten, sind EU Blue Card, Typ C und Typ D Visa.

EU Blue Card

Die EU Blue Card ist eine der am häufigsten erteilten Visaarten für ausländische Staatsbürger, um in einem beliebigen EU-Land zu leben und zu arbeiten. Luxemburg ist eines der 25 Länder, die Drittstaatsangehörigen mit einer EU Blue Card die Einreise erlauben.

Um dieses Visum für Luxemburg zu erhalten, müssen Sie den luxemburgischen Behörden nachweisen, dass Sie eine hochqualifizierte Fachkraft sind.

Bei der Beantragung einer EU Blue Card für Luxemburg müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Hochschulqualifikation besitzen. Sie können auch versuchen, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Bereich nachzuweisen.

Die EU Blue Card erfordert außerdem einen Arbeitsvertrag, der Ihren Qualifikationen entspricht. Zudem gibt es eine Gehaltsanforderung, die Ihr Vertrag erfüllen muss. Sie müssen jährlich €58.968 verdienen, um sich für eine EU Blue Card für Luxemburg bewerben zu können. Außerdem benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Visum für kurzfristigen Aufenthalt - Typ C

Typ-C-Visa sind für Geschäftsleute gedacht, die sich kurzfristig in Luxemburg aufhalten möchten. Dieses Visum wird für bis zu 90 Tage ausgestellt. Geschäftsleute, die nach Luxemburg für Meetings oder Kurzzeitgeschäfte reisen, nutzen typischerweise Typ-C-Visa.

Typ D Visum für langfristige Aufenthalte

Wer länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben möchte, beantragt in der Regel ein Typ-D-Visum. Dieses Visum ist das häufigste für Selbstständige, hochqualifizierte Arbeitnehmer, die kein EU Blue Card erhalten haben, und Angestellte.

Um eine Typ C- oder Typ D-Lizenz zu erhalten, müssen Arbeitnehmer zuerst eine Arbeitserlaubnis für Luxemburg beantragen.

Wie beantrage ich als Arbeitgeber ein Arbeitserlaubnis-Visum in Luxemburg?

Der Arbeitgeber initiiert den Antrag für Mitarbeiter, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten. Dafür muss der Arbeitgeber die nationale Arbeitsagentur (ADEM) kontaktieren und die freie Stelle melden.

Ähnlich wie beim Prozess der Erteilung eines Arbeitserlaubnis-Visa für Deutschland muss der Arbeitgeber nachweisen, dass kein lokaler Bürger oder Bürger eines anderen EU-Landes an der Stelle interessiert ist. Die ADEM prüft dann, ob luxemburgische oder EU-Bürger die Stelle besetzen könnten, bevor sie den Arbeitgeber autorisiert, ein Visum für Luxemburg für den Mitarbeiter zu sponsern.

Wenn die ADEM die Stelle innerhalb von 3 Wochen nicht besetzen kann, kann der Arbeitgeber einen Drittstaatsangehörigen für die Position einstellen. Der erste Schritt des Arbeitgebers ist die Einreichung eines Antrags und die Anforderung eines Zertifikats bei der ADEM. Dieses Zertifikat berechtigt den Arbeitgeber, jeden gewünschten Arbeitnehmer einzustellen, inklusive Drittstaatsangehöriger.

Nach Erhalt des Zertifikats kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Vertrag vorlegen. Der Vertrag muss datiert sein. Da die Arbeitserlaubnis jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kann im Vertrag stehen, dass der Arbeitsbeginn vom Erhalt der Arbeitserlaubnis abhängt.

Der Mitarbeiter nutzt das ADEM-Zertifikat und den Vertrag, um die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Mit der Arbeitserlaubnis kann der Mitarbeiter dann ein Visum für Luxemburg beantragen.

Sobald der Arbeitnehmer die Erlaubnis erhält, muss er sie dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber muss eine Kopie aufbewahren und das Ministry of Home Affairs innerhalb von drei Arbeitstagen über den Arbeitsbeginn informieren.

Wie bekomme ich als Arbeitnehmer eine luxemburgische Arbeitserlaubnis?

Nachdem der Arbeitgeber das benötigte Zertifikat erhalten hat und dem Mitarbeiter den Vertrag anbietet, muss der Arbeitnehmer ein zweistufiges Verfahren durchlaufen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Der erste Schritt beginnt vor der Einreise nach Luxemburg. Der Arbeitnehmer muss eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das kann beim Ministry of Home Affairs erfolgen.

Für die Beantragung der temporären Aufenthaltserlaubnis ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts muss der Arbeitnehmer vorlegen:

  1. Eine Kopie des Reisepasses

  2. Einen Lebenslauf

  3. Einen Auszug aus dem Führungszeugnis

  4. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses oder anderer Qualifikationen

  5. Den Arbeitsvertrag, datiert und von beiden Parteien unterschrieben

  6. Das ursprüngliche ADEM-Zertifikat, das die Beantragung eines Visums für Luxemburg ermöglicht hat

  7. Nachweis über Krankenversicherungsschutz während des Aufenthalts

  8. Nachweis der finanziellen Mittel

  9. Zwei aktuelle Fotos

  10. Einladungsschreiben für die Geschäftsreise (falls zutreffend)

Das Ministry of Home Affairs informiert Sie innerhalb von vier Monaten über Ihre Entscheidung. Sie können davon ausgehen, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde, wenn Sie innerhalb von vier Monaten keine Rückmeldung erhalten.

Die temporäre Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage gültig. Innerhalb dieser 90 Tage muss die Drittstaatsperson entweder ein Typ-C oder Typ-D Visum für Luxemburg beantragen.

Für Aufenthaltserlaubnisse über 90 Tage müssen Sie bei Erhalt der temporären Aufenthaltserlaubnis ein Typ-D-Visum beantragen.

Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg ist eine Ankunftsmeldung erforderlich, ähnlich wie die, die EU-Bürger vorlegen müssen. Außerdem müssen Sie eine medizinische Untersuchung bestehen.

Nach Abschluss dieses Schrittes müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Was ist mit Selbstständigen?

Es ist relativ einfach, für Luxemburg eine Arbeitserlaubnis mit Arbeitgeber zu bekommen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch Selbstständige aus Drittstaaten nach Luxemburg ziehen und dort ihre Arbeit fortsetzen können. Dafür benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis und eine Gewerbeanmeldung.

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen:

Nachweis der Qualifikationen

Das kann Ihr Diplom, Nachweise über Berufserfahrung und relevante Lizenzen umfassen.

Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften bezüglich des Gewerbes (falls zutreffend)

Sie müssen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere bei Handwerkern, Händlern und anderen Berufszweigen.

Nachweis der Ressourcen

Nachweis, dass der Service dem Land zugutekommt

Der wahrscheinlich komplexeste Teil, eine Arbeitserlaubnis für Luxemburg als Selbstständiger zu bekommen, ist der Nachweis, dass Ihre Arbeit dem Land nützt. Sie sollte gesellschaftlich, kulturell oder wirtschaftlich von Interesse sein.

Zum Beispiel könnte Ihr Kleinunternehmen einen wirtschaftlichen Bedarf decken. Es könnte Arbeitsplätze schaffen oder die lokale oder nationale Wirtschaft stärken. Es könnte auch Investitionen anziehen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.

Das Wichtigste ist Nachweis, dass Ihre Tätigkeit Ihre Präsenz in Luxemburg erfordert.

Möglicherweise müssen Sie auch eine Gewerbeerlaubnis vom Ministerium für Wirtschaft einholen. Einige Geschäftstypen benötigen weitere Genehmigungen, Zulassungen oder Registrierungen. Vor Beantragung eines Visums für Luxemburg müssen Sie diese einholen und zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Bietet Luxemburg ein Digitale Nomaden-Visum an?

Nein, derzeit bietet Luxemburg kein spezielles Digitale Nomaden-Visum an. Digitale Nomaden, die für eine kurze Zeit in Luxemburg arbeiten und leben möchten, können ein Typ-C-Visum für kurzfristigen Aufenthalt beantragen.

Gibt es ein Luxemburg-Visum für saisonale Arbeit?

Luxemburg bietet auch Visa für spezifische Jobs, die als saisonal eingestuft werden. Dazu gehören Arbeiten in der Landwirtschaft, kurzfristige Hospitality-Jobs, Touristenführer und andere Urlaubsjobs.

Der Erteilungsprozess dieses Visums ähnelt dem für Angestellte. Der Arbeitgeber kontaktiert ADEM und stellt sicher, dass keine lokalen oder EU-Kandidaten den Job annehmen möchten. Die ADEM stellt dann eine Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, den Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Der Antragsteller, also der Arbeitnehmer, beantragt das Luxemburg-Visum. Dazu muss er seinen Vertrag, eine Bescheinigung der ADEM und andere relevante Dokumente, einschließlich Reisepass, einreichen.

Wie lange dauert die Beantragung und was kostet sie?

In der Regel kann das Ministry of Immigration bis zu drei Monaten für die Bearbeitung des Antrags benötigen. Die Frist beginnt, sobald die Unterlagen eingereicht wurden.

Die meisten Visa in Luxemburg kosten €90, es gibt jedoch Ausnahmen bei bestimmten Ländern. Dieselbe Gebühr gilt auch für die Verlängerung eines Visums.

Wie lange ist ein Visum gültig?

Die meisten Visa für Luxemburg sind ein Jahr gültig. Sie können Ihr Visum maximal auf drei Jahre verlängern. Für eine Verlängerung müssen Sie vorerst eine behördliche Genehmigung für einen Job- oder Branchenwechsel einholen.

Die EU Blue Card ist in der Regel vier Jahre gültig. Wenn Ihr Vertrag kürzer ist, läuft die EU Blue Card drei Monate nach Ende Ihres Vertrags ab.

Ein saisonales Visum ist das kürzeste. Diese Art von Visum ist maximal fünf Monate pro Jahr gültig. Zudem kann der Saisonarbeiter während seines Aufenthalts nicht auf ein anderes Visum wechseln.

FAQ

Ist es für Ausländer einfach, in Luxemburg Jobs zu finden?

Ob es einfach ist, Arbeit zu finden und ein Arbeitserlaubnis-Visum für Luxemburg zu erhalten, hängt vom Beruf ab. Luxemburg hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten Europas. Obwohl Englisch keine offizielle Sprache in Luxemburg ist, gehört es zu den am häufigsten verwendeten.

Was ist ein gutes Gehalt in Luxemburg?

Luxemburg zählt zu den Ländern mit den höchsten Gehältern weltweit. Gleichzeitig hat das Land eine hohe Lebensqualität. Laut aktuellen Statistiken liegt das durchschnittliche Bruttogehalt in Luxemburg bei €5.000 bis €6.000 pro Monat.

Wie beantrage ich eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg?

Um eine Arbeitserlaubnis zu erlangen, müssen Sie je nach Aufenthaltsdauer ein Typ-C- oder Typ-D-Visum beantragen. Dafür muss zuvor eine Arbeitserlaubnis erworben werden.

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Lucas Botzen ist der Gründer von Rivermate, einer globalen HR-Plattform, die auf internationale Gehaltsabrechnung, Compliance und Benefits-Management für Remote-Unternehmen spezialisiert ist. Zuvor war er Mitgründer von Boloo, das er erfolgreich aufbaute und später verkaufte, nachdem es einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erreicht hatte. Lucas begeistert sich für Technologie, Automatisierung und Remote-Arbeit und setzt sich für innovative digitale Lösungen ein, die die globale Beschäftigung vereinfachen.

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