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Internationale Arbeitsgesetze

10 Minuten Lesezeit

2026 Leitfaden: Erwerb von Arbeits- genehmigungen und Visa in der Schweiz

Veröffentlicht am:

Jul 2, 2024

Aktualisiert am:

Feb 12, 2026

Rivermate | 2026 Leitfaden: Erwerb von Arbeits- genehmigungen und Visa in der Schweiz

Wichtige Erkenntnisse:

  1. EU/EFTA-Bürger können ohne Visum für bis zu 90 Tage in der Schweiz ein- und bleiben. Für Nicht-EU/EFTA-Bürger gelten strengere Anforderungen. Es stehen nur 8.500 Arbeitserlaubnisse jährlich zur Verfügung.

  2. Personen, die in der Schweiz leben und arbeiten möchten, können ein Typ C- oder Typ D-Visum erhalten. Die EU Blue Card wird in der Schweiz nicht akzeptiert. Visagebühren betragen im Durchschnitt €90.

  3. Die Schweiz hat kein Digital Nomad-Visum, aber Sie können als Selbstständiger in die Schweiz ziehen und dort leben und arbeiten.

Die Schweiz ist einer der begehrtesten Orte zum Leben und Arbeiten in Europa. Sie verfügt über eine starke Wirtschaft, ein großartiges Steuersystem und hervorragende Gehälter. Außerdem belegt das Land in vielen Lebensqualitätsaspekten Top-Platzierungen. Zum Beispiel belegte Zürich den zweiten Platz unter den besten Städten zum Leben, und die Schweiz rangierte auf Platz 2 der glücklichsten Länder der Welt.

Mit fast 20 % der schweizerischen Erwerbsbevölkerung, die im Ausland leben, könnte man annehmen, dass die Erlangung eines Visums ein einfacher Vorgang ist. Leider hat sich die Anzahl der Visa, die die Schweiz für Ausländer bereitstellt, verringert. Da die jährliche Höchstgrenze bei 8.500 Visa liegt, müssen viele Ausländer oft bis zum nächsten Jahr warten, um erneut einen Antrag stellen zu können. Die Anforderungen sind ebenfalls relativ hoch.

Das bedeutet jedoch nicht, dass dieses Visum für Sie unerreichbar ist. Sie sollten alle Schritte, Visatypen und sonstigen Voraussetzungen verstehen, bevor Sie einen Antrag stellen und schließlich in die Schweiz ziehen. Hier ist, was Sie über Visa und Arbeitserlaubnisse für die Schweiz wissen müssen.

Wer braucht ein Visum für die Schweiz?

Die Schweiz ist Mitglied des Schengen-Raums, aber kein Mitglied der Europäischen Union. Dies macht es komplex, die geltenden Regeln und betroffene Nationalitäten zu verstehen.

Generell kann man sagen, dass EU- und EFTA-Bürger gemäß dem Abkommen über die Freizügigkeit (AFMP) für bis zu 90 Tage ohne Visum in der Schweiz ein- und bleiben können. Der Arbeitgeber muss Sie beim entsprechenden Regierungsportal oder bei den kantonalen Behörden anmelden. Unternehmen, die in der Schweiz ohne eine lokale Tochtergesellschaft einstellen möchten, arbeiten oft mit einem Employer of Record Schweiz-Partner zusammen, um Registrierungen, Arbeitserlaubnisse und die Einhaltung der kantonalen Vorschriften zu regeln. Diese Unterstützung erleichtert eine schnelle Onboarding-Prozedur, während die Einhaltung schweizerischer Arbeits- und Einwanderungsvorschriften gewährleistet bleibt.

Für längere Aufenthalte als 90 Tage benötigen EU/EFTA-Bürger eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Bewilligung wird mit einer Arbeitserlaubnis oder -bewilligung kombiniert. Für diese brauchen Sie einen gültigen Reisepass und einen Arbeitsvertrag.

Welche Arten von Visa oder Bewilligungen für die Schweiz können EU/EFTA-Bürger erhalten?

Personen, die in der Schweiz leben und arbeiten möchten, können zwei Arten von Visa beantragen. Arbeitserlaubnisse werden mit Visa ausgestellt. Die Art der Bewilligung hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts ab.

Arten von Visa für die Schweiz

Es gibt zwei Visa-Arten, die Sie beantragen können, um in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Eines ist ein Kurzzeitvisum, auch bekannt als Schengen- oder Typ C-Visum.

Dieses Visum erlaubt Drittstaatsangehörigen, in der Schweiz und anderen Ländern des Schengen-Randes zu bleiben. Es gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. Mit diesem Visum können Sie nicht in der Schweiz arbeiten, da es einem Reisezertifikat entspricht. Für eine Arbeitstätigkeit benötigen Sie eine zusätzliche Arbeitserlaubnis.

Das Typ D-Visum ist die andere Option. Es gilt für längere Aufenthalte und erlaubt einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.

Arbeitserlaubnisse in der Schweiz

Arbeitserlaubnisse in der Schweiz können in drei Kategorien eingeteilt werden. Die verfügbaren Bewilligungen sind L, B und G. Jede hat eine unterschiedliche Dauer.

1. Permit L

Permit L ist die richtige Wahl für alle, die kurzfristig in der Schweiz bleiben und arbeiten möchten. Das Visum ist ein Jahr gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn Sie beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bleiben. Diese Visum ist an den Arbeitsvertrag gebunden.

2. Permit B

Permit B ist eine gute Wahl, wenn Sie mehrere Jahre in der Schweiz bleiben und beim gleichen Arbeitgeber arbeiten möchten. Permit B ist ein Jahr gültig, kann aber jährlich verlängert werden. Es ist an den Arbeitsvertrag und den Kanton gebunden, der es ausgestellt hat. Ein Wechsel zu einem anderen Kanton ist während der Gültigkeit von Permit B nicht möglich. Leider werden diese auf Grundlage einer Quote ausgestellt, was die Beschaffung erschweren kann.

3. Permit G

Permit G ist die häufigste Wahl für Expats, die in Nachbarländern leben. Dieses Visum erlaubt ihnen, in der Schweiz im Grenzgebiet zu arbeiten, während sie in ihrem Heimatland wohnen. Sie müssen Bürger eines Nachbarlandes sein und mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren.

Visumvoraussetzungen für Nicht-EU/EFTA-Bürger

Als Drittstaatsangehöriger gelten in der Schweiz meist strengere Regeln und Anforderungen. Zum Beispiel müssen Sie vor Ihrer Einreise in das Land einen Antrag stellen. Arbeiten in der Schweiz im touristischen Rahmen ist nicht erlaubt – Sie müssen das Land verlassen und mit der Absicht zu arbeiten zurückkehren.

Um ein Visum für die Schweiz als Nicht-EU/EFTA-Bürger zu erhalten, müssen Sie hochqualifizierter oder spezialisierter Facharbeiter sein. Das bedeutet in der Regel, dass Sie Experte in Ihrem Fachgebiet sind. Sie müssen ebenfalls einen Hochschulabschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre beruflichen und sozialen Fähigkeiten in der Schweiz verbessern wollen. Das kann durch Kurse vor Ort oder andere Nachweise erfolgen.

Ihr Arbeitgeber, der den Antrag in der Regel initial stellt, muss beweisen, dass kein Schweizer Bürger an der Stelle interessiert war. Außerdem muss er nachweisen, dass auch keine EU/EFTA-Bürger an der Stelle interessiert waren. Zudem muss er Ihre Aufgabenbeschreibung und Ihr Gehalt aufführen und mit dem regionalen Arbeitsmarkt abgleichen.

Leider akzeptiert die Schweiz keine EU Blue Card. Es ist zwar einfach, eine EU Blue Card für das Nachbarland Deutschland zu erhalten, sie ist in der Schweiz jedoch nicht gültig.

Wie verläuft das Verfahren zur Beantragung eines Visums in der Schweiz?

Der Arbeitgeber initiiert den Visumantragsprozess für den Arbeitnehmer. Hierfür übermittelt er die Dokumente an die zuständige kantonale Einwanderungsbehörde, meist die Arbeits- oder Migrationsbehörde. Gleichzeitig muss der Arbeitnehmer sich bei der Schweizer Vertretung im Ausland bewerben.

Die kantonale Arbeits- oder Migrationsbehörde prüft die Bewerbung und trifft eine Vorentscheidung. Bei einer positiven Entscheidung wird der Antrag an das Staatssekretariat für Migration (SEM) zur endgültigen Genehmigung weitergeleitet. Das SEM-Verfahren ist gebührenpflichtig, die Kosten trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht einreisen.

Wenn sowohl SEM als auch die kantonale Behörde zustimmen, stellt die kantonale Einwanderungsbehörde eine elektronische Visumdatei für die schweizerische Vertretung im Ausland aus. Nach Erhalt des Visums kann der Arbeitnehmer in die Schweiz einreisen.

Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz muss sich der Arbeitnehmer bei der zuständigen Behörde am Wohnort anmelden. Er darf seine Arbeit erst aufnehmen, nachdem die Anmeldung erfolgt ist.

Gibt es sonst noch andere Bewilligungen, die Sie kennen sollten?

Die wichtigste Erlaubnis, die Sie bereits vor der Beantragung eines Visums benötigen, ist die Aufenthaltsbewilligung. Jeder, der sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, braucht eine Aufenthaltserlaubnis, auch Personen aus EU- oder EFTA-Ländern.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU/EFTA-Land kommen, müssen Sie bei der Ankunft beim örtlichen kantonalen Migrationsamt eine Bewilligung beantragen, wo Sie wohnen möchten. Der Antrag wird je nach Situation geprüft.

Obwohl das schweizerische Bundesrecht landesweit gilt, hat jeder Kanton eigene Vorschriften, wer dort leben und arbeiten darf. Erkundigen Sie sich nach den spezifischen Anforderungen für die Bewilligungen im Kanton, in dem Sie wohnen möchten.

Bewilligungen müssen bei der örtlichen kantonalen Migrationsbehörde verlängert werden. Das sollte spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Bewilligung erfolgen, aber nicht später als zwei Wochen vorher.

Staatsbürgerschaft in der Schweiz erlangen

Sie können nach zehnjährigem ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen, sofern Sie eine gültige „C“-Bewilligung besitzen. Wenn Sie mit einem Schweizer Staatsbürger verheiratet sind oder andere besondere Voraussetzungen erfüllen, könnten Sie nach fünf Jahren einen Antrag stellen.

Die Schweizer Staatsbürgerschaft gewährt Ihnen zusätzliche Rechte, etwa das Wahlrecht. Allerdings bringt sie auch neue Pflichten mit sich, wie den Militärdienst für männliche Schweizer.

Hat die Schweiz ein Digital Nomad-Visum?

Die Schweiz verfügt nicht über ein spezielles Visum für Digital Nomads. Wenn Sie aus einem Nicht-EU/EFTA-Land stammen, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, die mit einem Schweizer Arbeitsplatz verbunden ist, um dort leben und arbeiten zu können.

Für EU/EEA-Bürger gestaltet sich das einfacher. Sie können bis zu drei Monate in der Schweiz als Digital Nomads bleiben und arbeiten, ohne besondere Genehmigungen. Für einen längeren Aufenthalt müssen sie sich bei der lokalen Gemeindeverwaltung registrieren.

Da es kein Digital Nomad-Visum in der Schweiz gibt, können Sie andere Optionen in Betracht ziehen. Möglicherweise beantragen Sie ein anderes Visum wie das Unternehmer- oder Golden-Visum oder prüfen Digital Nomad-Visa in anderen EU-Ländern.

Können Sie als Selbständiger in die Schweiz ziehen?

Der Umzug in die Schweiz als Selbstständiger ist alles andere als einfach. Es gibt kein spezielles Visum für Selbstständige, nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können sich dort als Selbstständige etablieren.

EU/EFTA- und Nicht-EU/EFTA-Bürger müssen vor der Ansiedlung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich in der Schweiz als Selbstständiger zu etablieren, ist die Anmeldung Ihres Unternehmens. Dies können Sie online über das Schweizer Portal „EasyGov“ tun.

Ein Unternehmen in der Schweiz gründen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, welche Art von Unternehmen Sie anmelden möchten. Sie können sich als Einzelunternehmer registrieren, was einen Jahresumsatz von über 110.000 US-Dollar voraussetzt. Alternativ können Sie Personengesellschaften, Stiftungen oder eine Niederlassung einer ausländischen oder schweizerischen Firma anmelden.

Neben der Anmeldung Ihres Unternehmens müssen Sie eine Anfrage bei dem lokalen Kanton stellen und einige Fragen zu Ihrer Selbstständigkeit beantworten. Sie werden wahrscheinlich nachweisen müssen, dass Sie langfristig über ausreichende Mittel verfügen, um sich und Ihr Unternehmen zu unterstützen. Ebenso müssen Sie dokumentieren, ob oder inwieweit Ihr Geschäft mit vorhanden Schweizer Unternehmen konkurriert und wie Sie innerhalb dieses Rahmens Geschäfte tätigen möchten.

Die letzte, möglicherweise wichtigste Frage lautet, wie die Schweiz von Ihrem Unternehmen profitieren kann. Sie könnten nachweisen, dass Ihr Geschäft eine lokale Nachfrage deckt, Arbeitsplätze schafft oder eine bedeutende wirtschaftliche Wirkung entfaltet.

Um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie einen Antrag auf eine Visum als Selbstständiger stellen und folgende Dokumente einreichen:

  1. Businessplan,
  2. Buchhaltungsunterlagen,
  3. Nachweis über stabiles Einkommen,
  4. Nachweis über Beiträge zu relevanten Fonds, inklusive Alten- und Hinterbliebenenversicherung oder Schweizer Unfallversicherungsfonds,
  5. Nachweis, dass Ihr Unternehmen erfolgreich registriert wurde.

Wie zuvor erwähnt, kann die Erlangung dieser Genehmigung herausfordernd sein, da die Schweiz sehr strenge Regeln bezüglich der Anzahl der Ausländer hat, die dort leben und arbeiten dürfen. Diejenigen, die diese Genehmigung erhalten, haben in der Regel fünf oder zehn Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet.

Die Gesetze und Vorschriften können je nach Kanton variieren. Informieren Sie sich daher über die spezifischen Regelungen im gewählten Kanton.

Wie hoch sind die Kosten für die Erteilung eines Visums für die Schweiz?

In der Regel kostet ein Schweizer Visum durchschnittlich etwa €90, da es sich im Wesentlichen um ein Schengen-Visum handelt. Die Botschaft kann zusätzliche Gebühren erheben, um die Kosten für benötigte Dokumente abzudecken.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, durch die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz umzuziehen, sind die Kosten deutlich höher. Im Durchschnitt können Sie mit bis zu 1.000 US-Dollar rechnen, um Ihr Unternehmen in der Schweiz zu registrieren. Die Registrierung kostet zwischen 130 und 660 US-Dollar. Weitere administrative Aufgaben beim Start Ihres Geschäfts können zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 330 US-Dollar verursachen.

FAQ

Ist es schwierig, eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz zu bekommen?

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Schweiz kann herausfordernd sein, insbesondere für Nicht-EU/EFTA-Bürger. Das Verfahren hängt von der Verfügbarkeit der Stelle, den Qualifikationen und der Fähigkeit des Arbeitgebers ab, nachzuweisen, dass keine Schweizer oder EU/EFTA-Bürger die Stelle besetzen können.

Wie lange dauert eine Schweizer Arbeitserlaubnis?

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Lucas Botzen ist der Gründer von Rivermate, einer globalen HR-Plattform, die auf internationale Gehaltsabrechnung, Compliance und Benefits-Management für Remote-Unternehmen spezialisiert ist. Zuvor war er Mitgründer von Boloo, das er erfolgreich aufbaute und später verkaufte, nachdem es einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erreicht hatte. Lucas begeistert sich für Technologie, Automatisierung und Remote-Arbeit und setzt sich für innovative digitale Lösungen ein, die die globale Beschäftigung vereinfachen.

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