Nordmazedoniens Lohn- und Steuersystem ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zur Sozialversicherung und zum Gesundheitssystem des Landes beitragen und gleichzeitig ihren Steuerpflichten nachkommen. Das System ist durch einen einheitlichen Steuersatz auf das persönliche Einkommen und eine Reihe obligatorischer Sozialversicherungsbeiträge gekennzeichnet. Diese Struktur zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der Unterstützung der sozialen Wohlfahrtsprogramme des Landes und der Aufrechterhaltung eines wettbewerbsfähigen Geschäftsumfelds zu schaffen.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitgeber in Nordmazedonien spielen eine entscheidende Rolle im Steuer- und Sozialversicherungssystem des Landes. Sie sind für mehrere wichtige Beiträge und Verpflichtungen verantwortlich:
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge im Namen ihrer Mitarbeiter einzubehalten und zu zahlen. Diese Beiträge umfassen:
- Renten- und Invalidenversicherung: 18,8 % des Bruttogehalts
- Krankenversicherung: 7,5 % des Bruttogehalts
- Arbeitslosenversicherung: 1,2 % des Bruttogehalts
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sozialversicherungsbeiträge auf eine maximale Basis von 16-mal dem nationalen Durchschnittsgehalt begrenzt sind.
Einkommensteuer (PIT)
Zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, eine einheitliche Einkommensteuer von 10 % vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten.
Zahlungsfristen
Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer monatlich berechnen, einbehalten und einreichen. Die Zahlungsfrist ist der 15. des Folgemonats.
Körperschaftssteuer (CIT)
Unternehmen in Nordmazedonien unterliegen einem einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 10 % auf ihre Gewinne.
Grundsteuer
Immobilienbesitzer, einschließlich Unternehmen, unterliegen einer Grundsteuer, die auf dem Wert der Immobilie basiert.
Arbeitnehmerbeiträge
Arbeitnehmer in Nordmazedonien haben ebenfalls mehrere Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen:
Einkommensteuer
Arbeitnehmer unterliegen einem einheitlichen Steuersatz von 10 % auf ihr zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Das zu versteuernde Einkommen wird berechnet, indem die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge und ein persönlicher Freibetrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Für 2024 beträgt der jährliche persönliche Steuerfreibetrag 114.480 MKD.
Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer sind verpflichtet, zu verschiedenen Sozialversicherungsfonds beizutragen, einschließlich:
- Renten- und Invalidenversicherung: 18,8 % des Bruttogehalts
- Krankenversicherung: 7,5 % des Bruttogehalts
- Arbeitslosenversicherung: 1,2 % des Bruttogehalts
- Zusätzliche Krankenversicherung: 0,5 % des Bruttogehalts
Weitere mögliche Abzüge
Arbeitnehmer können zusätzlichen Abzügen unterliegen, wie z.B.:
- Gewerkschaftsbeiträge (falls zutreffend)
- Freiwillige Beiträge zu Rentensystemen oder anderen Sparplänen
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abzüge direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber vorgenommen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Grundlage spezifischer Prozentsätze des Bruttogehalts berechnet, was ihre Berechnung unkompliziert macht.
Das Verständnis dieser Lohn- und Steuerverpflichtungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in Nordmazedonien von entscheidender Bedeutung. Es gewährleistet die Einhaltung lokaler Vorschriften und trägt zum sozialen Wohlfahrtssystem des Landes bei. Als Employer of Record kann Rivermate Unternehmen dabei unterstützen, diese Komplexitäten zu bewältigen und eine genaue Lohnabrechnung und Steuerkonformität in Nordmazedonien sicherzustellen.