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Stellen Sie in Guinea-Bissau über unseren Employer of Record (EOR) ein

Stellen Sie Remote-Mitarbeiter einfach und gesetzeskonform über unseren Employer of Record (EOR) Service in Guinea-Bissau ein

Rivermate | Landscape of Guinea-Bissau
Bissau
Hauptstadt
Cfa Franc Bceao
Währung
Portugiesisch
Sprache
40 hours/week
Arbeitszeiten
5.92%
BIP-Wachstum
0%
BIP-Weltanteil
1,968,001
Bevölkerung
Monthly
Gehaltsabrechnungsfrequenz

Wie Rivermate Ihnen helfen kann

Globale EOR-Abdeckung

Mit über 150+ abgedeckten Ländern können wir Ihnen helfen, Ihr Unternehmen global mit unseren Employer of Record (EOR) Diensten zu erweitern.

100% Compliance

Wir garantieren 100% Compliance mit lokalen Arbeitsgesetzen und -vorschriften durch unser Netzwerk von lokalen Experten in jedem Land.

Vollständig anpassbar

Wir bieten vollständig anpassbare Lösungen, die zu Ihren geschäftlichen Anforderungen passen - egal ob Sie einen Mitarbeiter oder ein ganzes Team einstellen möchten.

Persönliche Betreuung

Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, den Sie jederzeit per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Slack erreichen können.

Einführung in EOR

Ein Employer of Record (EOR) ist eine Drittorganisation, die die rechtlichen und administrativen Verantwortlichkeiten für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Namen eines anderen Unternehmens übernimmt. Diese Vereinbarung ermöglicht es Unternehmen, Mitarbeiter in Ländern einzustellen, in denen sie keine rechtliche Einheit haben, und so ihre globale Reichweite effektiv zu erweitern, ohne eine lokale Tochtergesellschaft oder Zweigstelle gründen zu müssen. Im Kontext von Guinea-Bissau kann ein EOR besonders wertvoll für internationale Unternehmen sein, die das Potenzial der Arbeitskräfte des Landes nutzen oder eine Präsenz in Westafrika etablieren möchten. Angesichts der komplexen politischen und wirtschaftlichen Landschaft von Guinea-Bissau kann ein EOR dabei helfen, die lokalen Arbeitsgesetze, Vorschriften und kulturellen Nuancen zu navigieren, die andernfalls Herausforderungen für ausländische Unternehmen darstellen könnten.

Wie funktioniert ein EOR?

Das EOR-Modell operiert durch die Schaffung einer dreieckigen Beziehung zwischen dem EOR-Anbieter, dem Kundenunternehmen und dem Mitarbeiter. Hier ist eine Aufschlüsselung, wie es typischerweise funktioniert:

  1. Das Kundenunternehmen identifiziert einen Kandidaten, den es in Guinea-Bissau einstellen möchte.
  2. Der EOR-Anbieter wird der rechtliche Arbeitgeber für diese Person.
  3. Der EOR übernimmt alle beschäftigungsbezogenen Aufgaben, einschließlich:
    • Erstellung und Unterzeichnung von Arbeitsverträgen
    • Abwicklung von Gehaltsabrechnungen und Steuern
    • Sicherstellung der Einhaltung lokaler Arbeitsgesetze
    • Verwaltung von Leistungen und Versicherungen
    • Bearbeitung von HR-bezogenen Fragen
  4. Der Mitarbeiter arbeitet direkt für das Kundenunternehmen, folgt dessen Anweisungen und integriert sich in das Team.
  5. Das Kundenunternehmen erstattet dem EOR das Gehalt des Mitarbeiters und die damit verbundenen Kosten, zuzüglich einer Servicegebühr.

Diese Struktur ermöglicht es dem Kundenunternehmen, die Kontrolle über die täglichen Aktivitäten des Mitarbeiters zu behalten, während es die rechtlichen und administrativen Lasten an den EOR abgibt.

Vorteile der Nutzung eines EOR

Die Beschäftigung eines EOR in Guinea-Bissau kann internationalen Unternehmen mehrere Vorteile bieten:

  1. Schneller Markteintritt: Ein EOR ermöglicht es Unternehmen, schnell eine Präsenz in Guinea-Bissau zu etablieren, ohne eine rechtliche Einheit gründen zu müssen, was zeitaufwendig und kostspielig sein kann.
  2. Sicherstellung der Einhaltung: EORs sind mit den lokalen Arbeitsgesetzen und Vorschriften vertraut und stellen sicher, dass das Kundenunternehmen mit dem Arbeitsgesetzbuch von Guinea-Bissau, den Steueranforderungen und anderen relevanten Gesetzen konform bleibt.
  3. Risikominderung: Durch die Übernahme der rechtlichen Arbeitgeberverantwortlichkeiten schützt der EOR das Kundenunternehmen vor vielen beschäftigungsbezogenen Risiken und Haftungen.
  4. Kosteneffizienz: Die Nutzung eines EOR kann wirtschaftlicher sein als die Gründung und Unterhaltung einer lokalen Tochtergesellschaft, insbesondere für Unternehmen, die den Markt testen oder eine kleine Anzahl von Mitarbeitern einstellen.
  5. Lokale Expertise: EORs verfügen oft über fundierte Kenntnisse der lokalen Geschäftskultur, Bräuche und Praktiken in Guinea-Bissau, was für ausländische Unternehmen von unschätzbarem Wert sein kann.
  6. Flexibilität: EORs bieten die Flexibilität, die Geschäftstätigkeit in Guinea-Bissau hoch- oder herunterzufahren, ohne die Komplikationen, die mit der direkten Einstellung oder Entlassung von Mitarbeitern verbunden sind.
  7. Fokus auf das Kerngeschäft: Durch das Outsourcing der Beschäftigungsverwaltung können sich Unternehmen auf ihre Kernaktivitäten und strategischen Ziele in Guinea-Bissau konzentrieren.
  8. Mitarbeitererfahrung: EORs können sicherstellen, dass Mitarbeiter lokal wettbewerbsfähige Leistungen erhalten und genau und pünktlich bezahlt werden, was zu einer positiven Mitarbeitererfahrung beiträgt.

Zusammenfassend kann ein Employer of Record ein wertvoller Partner für Unternehmen sein, die nach Guinea-Bissau expandieren möchten, indem er eine Mischung aus rechtlicher Compliance, lokaler Expertise und operativer Effizienz bietet, die den Weg zur Etablierung einer Präsenz in dieser westafrikanischen Nation erheblich erleichtern kann.

Rivermate | EOR introduction

Beschäftigungslandschaft

Guinea-Bissaus Beschäftigungslandschaft ist gekennzeichnet durch eine junge Belegschaft, die überwiegend in der Landwirtschaft und im informellen Sektor tätig ist. Das Land steht vor erheblichen Herausforderungen in Bezug auf Kompetenzentwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Infrastruktur, die das Wirtschaftswachstum und die Dynamik des Arbeitsmarktes beeinflussen. Trotz dieser Hürden bietet die Belegschaft von Guinea-Bissau Entwicklungspotenzial, insbesondere wenn sie durch gezielte Politiken und Investitionen in Bildung und Ausbildung unterstützt wird.

Überblick über die Arbeitsgesetze

Die Arbeitsgesetze von Guinea-Bissau zielen darauf ab, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und Arbeitsverhältnisse zu regeln. Wichtige Aspekte sind:

  • Eine Standardarbeitswoche von 45 Stunden
  • Mindestlohnregelungen, obwohl die Durchsetzung inkonsistent sein kann
  • Bestimmungen für bezahlten Jahresurlaub und gesetzliche Feiertage
  • Schutz vor Diskriminierung und ungerechtfertigter Entlassung
  • Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Gesetze kann jedoch aufgrund begrenzter Ressourcen und der Verbreitung informeller Beschäftigung herausfordernd sein.

Kulturelle Überlegungen

Beim Umgang mit der Belegschaft in Guinea-Bissau ist es entscheidend, lokale kulturelle Normen zu verstehen und zu respektieren:

  • Beziehungen werden hoch geschätzt und haben oft Vorrang vor strikten Zeitplänen
  • Die Kommunikation neigt dazu, indirekt zu sein, mit einem Schwerpunkt auf Höflichkeit und Harmonie
  • Hierarchie ist wichtig, mit Respekt gegenüber Alter und Status
  • Entscheidungsprozesse können zentralisierter sein als in westlichen Kontexten
  • Mehrsprachige Kommunikationsfähigkeiten sind von Vorteil, wobei Portugiesisch und Crioulo die wichtigsten Sprachen sind

Die Anpassung an diese kulturellen Nuancen kann die Interaktionen am Arbeitsplatz und den Geschäftserfolg erheblich verbessern.

Herausforderungen der direkten Einstellung

Die direkte Einstellung in Guinea-Bissau stellt mehrere Herausforderungen dar:

  1. Kompetenzmismatch: Die Einschränkungen des Bildungssystems führen zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in vielen Sektoren.
  2. Begrenzter formeller Sektor: Die meisten Beschäftigungsmöglichkeiten befinden sich im informellen Sektor, was es schwierig macht, Kandidaten für formelle Positionen zu finden.
  3. Rechtliche Komplexitäten: Die Navigation durch lokale Arbeitsgesetze und die Sicherstellung der Einhaltung kann für ausländische Arbeitgeber herausfordernd sein.
  4. Infrastrukturprobleme: Schlechte Transport- und Kommunikationsinfrastruktur kann die Rekrutierung und den täglichen Betrieb erschweren.
  5. Sprachbarrieren: Die mehrsprachige Natur des Landes kann im Einstellungsprozess Kommunikationsprobleme verursachen.
  6. Kulturelle Unterschiede: Missverständnisse, die sich aus unterschiedlichen Arbeitskulturen und Erwartungen ergeben, können zu Schwierigkeiten bei der Mitarbeiterbindung und -führung führen.
  7. Datenknappheit: Die begrenzte Verfügbarkeit aktueller Arbeitsmarktdaten kann fundierte Einstellungsentscheidungen behindern.

Die Überwindung dieser Herausforderungen erfordert oft ein tiefes Verständnis des lokalen Kontexts, Geduld und möglicherweise die Zusammenarbeit mit lokalen Experten oder Organisationen, die mit der Beschäftigungslandschaft von Guinea-Bissau vertraut sind.

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Rufen Sie unsere EOR-Experten an, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Guinea-Bissau helfen können.

Rivermate | EOR in Guinea-Bissau

EOR in Guinea-Bissau

Employer-of-Record-Dienste (EOR) in Guinea-Bissau bieten einen effizienten Ansatz für Unternehmen, die ihre Aktivitäten in dieses westafrikanische Land ausweiten möchten. Diese Dienste bieten eine praktische Lösung für Unternehmen, die lokale Talente einstellen möchten, ohne eine rechtliche Einheit im Land zu gründen. In Guinea-Bissau fungieren EOR-Dienste als Vermittler zwischen ausländischen Unternehmen und lokalen Mitarbeitern. Sie kümmern sich um verschiedene Aspekte der Beschäftigung und gewährleisten die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze und -vorschriften. Dazu gehört die Verwaltung von Gehaltsabrechnungen, Steuerabzügen und Sozialversicherungsbeiträgen, die aufgrund der einzigartigen rechtlichen und administrativen Landschaft von Guinea-Bissau komplex sein können. Einer der Hauptvorteile der Nutzung von EOR-Diensten in Guinea-Bissau ist die Fähigkeit, die Arbeitsgesetze des Landes effizient zu navigieren. Diese Gesetze können komplex sein, insbesondere für ausländische Unternehmen, die mit dem lokalen Rechtssystem nicht vertraut sind. EOR-Anbieter verfügen über tiefgehende Kenntnisse der Beschäftigungsvorschriften in Guinea-Bissau und helfen Unternehmen, potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Wichtige Aspekte von EOR-Diensten in Guinea-Bissau

Rechtliche Konformität

EOR-Dienste stellen sicher, dass alle Arbeitsverträge und -praktiken den Arbeitsgesetzen von Guinea-Bissau entsprechen. Dies umfasst ordnungsgemäße Dokumentation, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsverfahren.

Gehaltsabrechnung

EOR-Anbieter kümmern sich um Gehaltsberechnungen, Zahlungen und damit verbundene administrative Aufgaben. Sie stellen sicher, dass die Mitarbeiter korrekt und pünktlich bezahlt werden, in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften.

Steuern und Sozialversicherung

EOR-Dienste verwalten Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter. Dies ist besonders wichtig in Guinea-Bissau, wo das Steuersystem für ausländische Unternehmen komplex sein kann.

Mitarbeiterleistungen

EOR-Anbieter können bei der Implementierung und Verwaltung von Mitarbeiterleistungspaketen helfen, die den lokalen Normen und Vorschriften entsprechen.

Risikominderung

Durch die Nutzung eines EOR-Dienstes können Unternehmen Risiken im Zusammenhang mit Nichteinhaltung mindern, was besonders wertvoll in einem Land ist, in dem das Geschäftsumfeld für ausländische Unternehmen herausfordernd sein kann.

Vorteile für Unternehmen

Die Nutzung von EOR-Diensten in Guinea-Bissau ermöglicht es Unternehmen:

  1. Schnell in den Markt einzutreten, ohne eine rechtliche Einheit zu gründen
  2. Administrative Belastungen im Zusammenhang mit Beschäftigung zu reduzieren
  3. Sich auf Kernaktivitäten zu konzentrieren, während HR- und Compliance-Angelegenheiten Experten überlassen werden
  4. Flexibilität beim Hoch- oder Herunterskalieren der Operationen zu gewinnen

Überlegungen

Während EOR-Dienste zahlreiche Vorteile bieten, sollten sich Unternehmen der potenziellen Einschränkungen bewusst sein, wie z.B. der reduzierten direkten Kontrolle über Mitarbeiter und möglichen Herausforderungen bei der vollständigen Integration der Mitarbeiter in die Unternehmenskultur.

Abschließend bieten EOR-Dienste in Guinea-Bissau eine wertvolle Lösung für Unternehmen, die in diesen Markt expandieren möchten. Sie bieten eine Möglichkeit, die Komplexität der lokalen Arbeitsgesetze und -vorschriften zu navigieren, sodass sich Unternehmen auf ihre Kernaktivitäten konzentrieren können, während sie die Einhaltung und effiziente Verwaltung ihrer Belegschaft im Land sicherstellen.


Gehaltsabrechnung & Steuern

Guinea-Bissaus Gehalts- und Steuersystem ist darauf ausgelegt, die Sozialprogramme und öffentlichen Dienstleistungen des Landes zu unterstützen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf Beiträge und Abzüge. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, und für Einzelpersonen, die dort arbeiten. Lassen Sie uns die Details von Gehaltsabrechnung und Steuern in Guinea-Bissau erkunden und die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern untersuchen.

Arbeitgeberbeiträge

Arbeitgeber in Guinea-Bissau spielen eine bedeutende Rolle im sozialen Sicherheitssystem des Landes. Ihre Hauptverantwortung besteht darin, im Namen ihrer Mitarbeiter zum Nationalen Sozialversicherungsinstitut (Instituto Nacional da Segurança Social - INSS) beizutragen. Dieser Beitrag ist entscheidend für die Finanzierung verschiedener sozialer Leistungen, einschließlich Renten, Gesundheitsversorgung und Unterstützung bei Behinderungen. Der Standardbeitragssatz der Arbeitgeber zum INSS beträgt 7 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Dieser Betrag wird auf der Grundlage des Gesamteinkommens des Mitarbeiters vor Abzügen berechnet. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Beiträge monatlich zu leisten, um einen gleichmäßigen Mittelzufluss in das soziale Sicherheitssystem zu gewährleisten.

Zusätzlich zu ihren eigenen Beiträgen sind Arbeitgeber auch dafür verantwortlich, den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen. Dieser Prozess, bekannt als Einbehaltung, beinhaltet das Abziehen des Arbeitnehmerbeitrags vom Gehalt und dessen Einreichung beim INSS zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen sich Arbeitgeber beim INSS registrieren und eine Arbeitgeberregistrierungsnummer erhalten. Diese Registrierung ist entscheidend für ordnungsgemäße Buchführung und Berichterstattung. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, genaue Gehaltsabrechnungsunterlagen zu führen, die von den Steuerbehörden geprüft werden können.

Arbeitnehmerbeiträge

Arbeitnehmer in Guinea-Bissau sind ebenfalls verpflichtet, zum sozialen Sicherheitssystem des Landes beizutragen und Einkommensteuer auf ihre Einkünfte zu zahlen. Diese Beiträge und Abzüge werden typischerweise über den Gehaltsabrechnungsprozess verwaltet, wobei Arbeitgeber als Vermittler fungieren. Der Hauptbeitrag der Arbeitnehmer erfolgt an das Nationale Institut für Soziale Vorsorge (INSS). Der aktuelle Beitragssatz für Arbeitnehmer beträgt 8 % ihres monatlichen Bruttogehalts. Dieser Betrag wird automatisch von ihrem Gehaltsscheck durch ihren Arbeitgeber abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an das INSS abgeführt.

In Bezug auf die Einkommensteuer verwendet Guinea-Bissau ein progressives Steuersystem. Das bedeutet, dass höhere Einkommensbezieher höheren Steuersätzen unterliegen. Die spezifischen Steuersätze und -klassen werden von der Regierung regelmäßig aktualisiert, daher ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über Änderungen informiert bleiben. Die Einkommensteuer in Guinea-Bissau gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner auf Einkünfte, die im Land erzielt werden. Dazu gehören Gehälter, Löhne und andere Formen der Vergütung für in Guinea-Bissau geleistete Arbeit. Es ist erwähnenswert, dass bestimmte Zusatzleistungen, die von Arbeitgebern bereitgestellt werden, ebenfalls der Einkommensteuer unterliegen können. Einige Leistungen können jedoch je nach Art und den aktuellen Steuervorschriften als nicht steuerpflichtig gelten.

Der Prozess der Berechnung und Einreichung von Steuerabzügen in Guinea-Bissau umfasst zwei Hauptschritte. Erstens müssen Arbeitgeber den entsprechenden Betrag an Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen von jedem Gehaltsscheck der Mitarbeiter berechnen und einbehalten, typischerweise monatlich. Zweitens sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, diese Abzüge den zuständigen Behörden zu melden und abzuführen, in der Regel ebenfalls monatlich. Durch das Verständnis und die Einhaltung dieser Gehalts- und Steuerverpflichtungen können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Guinea-Bissau zum sozialen Wohlfahrtssystem des Landes beitragen und gleichzeitig die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherstellen. Dieses Wissen ist besonders wertvoll für Unternehmen, die eine Expansion ihrer Aktivitäten nach Guinea-Bissau in Betracht ziehen, oder für Einzelpersonen, die planen, im Land zu arbeiten.

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Mitarbeiterleistungen

Guinea-Bissau, wie viele Länder, hat eine Reihe von Pflichtleistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren müssen. Diese Leistungen bilden die Grundlage für das Wohlergehen der Mitarbeiter und sind entscheidend für die Aufrechterhaltung eines fairen und produktiven Arbeitsumfelds. Darüber hinaus bieten viele Arbeitgeber in Guinea-Bissau optionale Leistungen an, um Spitzenkräfte zu gewinnen und zu halten. Ein Employer of Record (EOR) spielt eine wichtige Rolle bei der Verwaltung dieser Leistungen, stellt die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze sicher und verwaltet sowohl Pflicht- als auch optionale Leistungen effizient. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während sie ihren Mitarbeitern ein umfassendes Leistungspaket bieten.

Pflichtleistungen

  • Jahresurlaub: Mitarbeiter erwerben 2,5 Tage bezahlten Jahresurlaub pro gearbeitetem Monat, insgesamt 21 Tage pro Jahr.
  • Feiertage: Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlte Freizeit an allen neun nationalen Feiertagen.
  • Krankenurlaub: Bis zu 26 Wochen bezahlter Krankenurlaub, wobei die Einzelheiten durch Arbeitsverträge festgelegt werden.
  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
  • Vaterschaftsurlaub: Gesetzlich vorgeschrieben, obwohl die genauen Details variieren können.
  • Probezeit: Dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 6 Monate in Ausnahmefällen.
  • Kündigungsfrist: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsfrist einhalten, wie im Arbeitsvertrag festgelegt.
  • Überstundenvergütung: Wird zu erhöhten Sätzen vergütet (30% Zuschlag für die ersten vier Stunden, 60% Zuschlag darüber hinaus) bis zu einem Maximum von 100 Stunden pro Jahr.
  • Abfindung: Unter bestimmten Umständen gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Einzelheiten vom Kündigungsgrund abhängen.
  • 13. Monatsgehalt: Eine obligatorische zusätzliche Monatsgehaltszahlung.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen 7% des Bruttogehalts des Mitarbeiters in das nationale Sozialversicherungssystem (CNaPS) einzahlen.

Optionale Leistungen

  • Private Krankenversicherung: Zusatzpläne, die einen umfassenderen Schutz im Vergleich zur nationalen Krankenversicherung bieten.
  • Wellness-Programme: Wellness-Initiativen vor Ort oder Zuschüsse für Fitnessstudio-Mitgliedschaften zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter.
  • Essensgutscheine oder -zuschüsse: Unterstützung bei den täglichen Essenskosten durch Gutscheine oder subventionierte Kantinenoptionen.
  • Transportzuschüsse: Finanzielle Unterstützung für Pendelkosten oder Bereitstellung von Shuttle-Services.
  • Leistungsprämien: Anreize basierend auf individueller oder Unternehmensleistung zur Steigerung der Produktivität.
  • Lebensversicherung: Versicherungsschutz, um den Familien der Mitarbeiter finanziellen Schutz zu bieten.
  • Kinderbetreuungsunterstützung: Zuschüsse für Kinderbetreuung oder Einrichtungen vor Ort zur Unterstützung von Mitarbeitern mit kleinen Kindern.
  • Bildungsunterstützung: Rückerstattung von Studiengebühren oder Unterstützung für Mitarbeiter, die eine Weiterbildung anstreben.

Durch das Angebot einer Mischung aus Pflicht- und optionalen Leistungen können Arbeitgeber in Guinea-Bissau attraktive Vergütungspakete schaffen, die das Wohlbefinden und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter unterstützen. Ein EOR kann helfen, die Komplexität der lokalen Arbeitsgesetze und der Leistungsverwaltung zu navigieren, um die Einhaltung und effiziente Verwaltung dieser wichtigen Aspekte der Beschäftigung sicherzustellen.


Kündigung & Offboarding

Der Prozess der Beendigung und des Offboardings in Guinea-Bissau wird durch spezifische Vorschriften geregelt, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schützen. Diese Regeln gewährleisten eine faire Behandlung und bieten Klarheit über die Schritte, die beim Beenden eines Arbeitsverhältnisses zu befolgen sind.

Gründe für die Beendigung

In Guinea-Bissau können Arbeitgeber den Vertrag eines Arbeitnehmers aus zwei Hauptgründen rechtlich kündigen:

  1. Wichtiger Grund: Dazu gehören Situationen, in denen ein Arbeitnehmer Unfähigkeit zeigt, sich Fehlverhalten zuschulden kommen lässt, seinen Vertrag schwerwiegend verletzt oder aufgrund von Krankheit oder Verletzung seine Pflichten nicht mehr erfüllen kann.

  2. Wirtschaftliche, technische oder strukturelle Gründe: Arbeitgeber können Verträge auch aufgrund von wirtschaftlichen Abschwüngen, technologischen Veränderungen oder Unternehmensumstrukturierungen beenden.

Kündigungsfrist

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:

  • Für Arbeitnehmer mit weniger als drei Jahren Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat erforderlich.
  • Arbeitnehmer, die drei Jahre oder länger gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, eine Zahlung anstelle der Kündigungsfrist zu leisten, müssen jedoch dennoch die erforderliche Länge der Kündigungsfrist einhalten.

Abfindung

Abfindungen sind ein wichtiger Aspekt des Kündigungsprozesses in Guinea-Bissau:

  • Bei Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Monatsgehalt für jedes vollendete Dienstjahr.
  • Bei Kündigungen aus anderen Gründen kann ebenfalls eine Abfindung erforderlich sein, deren Höhe jedoch typischerweise auf dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag basiert.

Offboarding-Prozess

Während spezifische Offboarding-Verfahren zwischen Unternehmen variieren können, könnte ein typischer Prozess in Guinea-Bissau Folgendes umfassen:

  1. Formale Mitteilung der Kündigung
  2. Abschluss der erforderlichen Unterlagen
  3. Rückgabe von Firmeneigentum
  4. Wissenstransfer und Übergabe von Verantwortlichkeiten
  5. Austrittsgespräch (falls zutreffend)
  6. Auszahlung des letzten Gehalts und der Abfindung

Durch die Einhaltung dieser Vorschriften und Verfahren können Arbeitgeber in Guinea-Bissau einen reibungslosen und rechtlich konformen Kündigungs- und Offboarding-Prozess sicherstellen. Dieser Ansatz hilft, positive Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen zu minimieren.

Visa & Arbeitserlaubnis

Guinea-Bissau, eine kleine Nation in Westafrika, hat spezifische Anforderungen für ausländische Arbeitnehmer, die innerhalb ihrer Grenzen eine Beschäftigung suchen. Das Verständnis dieser Vorschriften ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung der lokalen Gesetze und einen reibungslosen Übergang in die Arbeitswelt des Landes zu gewährleisten.

Visabestimmungen

Ausländische Staatsangehörige, die in Guinea-Bissau arbeiten möchten, müssen in der Regel vor der Einreise ein Visum beantragen. Die häufigsten Arten von Visa für Arbeitszwecke sind:

  1. Geschäftsvisum: Für kurzfristige Geschäftsbesuche oder Erkundungsreisen
  2. Arbeitsvisum: Für langfristige Beschäftigung im Land

Um ein Visum zu beantragen, müssen Bewerber in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit
  • Ausgefülltes Visumantragsformular
  • Passfotos
  • Nachweis über die Unterkunft in Guinea-Bissau
  • Einladungsschreiben von einem lokalen Unternehmen oder einer Organisation
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel

Arbeitsgenehmigungsverfahren

Sobald sie mit dem entsprechenden Visum in Guinea-Bissau sind, müssen ausländische Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis einholen. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Der Arbeitgeber muss im Namen des ausländischen Mitarbeiters eine Arbeitserlaubnis beantragen
  2. Einreichung der erforderlichen Dokumente, einschließlich:
    • Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters
    • Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen
    • Arbeitsvertrag
    • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland des Mitarbeiters
  3. Zahlung der anfallenden Gebühren
  4. Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und öffentliche Verwaltung

Zusätzliche Überlegungen

  • Arbeitserlaubnisse sind in der Regel ein Jahr gültig und können verlängert werden
  • Ausländische Arbeitnehmer müssen sich möglicherweise bei den örtlichen Behörden registrieren lassen
  • Einige Positionen erfordern möglicherweise zusätzliche Genehmigungen oder Zertifizierungen von relevanten Berufsverbänden

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Vorschriften ändern können und der Prozess je nach den spezifischen Umständen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers variieren kann. Die Beratung mit den örtlichen Behörden oder die Inanspruchnahme der Hilfe eines globalen Beschäftigungsexperten wie Rivermate kann helfen, die Einhaltung aller notwendigen Anforderungen für die Arbeit in Guinea-Bissau sicherzustellen.

Rivermate | EOR introduction

Warum Rivermate

Rivermate zeichnet sich als herausragende Wahl für Employer of Record (EOR)-Dienste in Guinea-Bissau aus und bietet eine einzigartige Mischung aus persönlicher Unterstützung und globaler Expertise. Unser menschenzentrierter Ansatz hebt uns von der Konkurrenz ab und bietet Kunden eine umfassende Lösung, die über eine bloße Plattform hinausgeht. Bei Rivermate sind wir stolz darauf, mehr als nur ein EOR-Anbieter zu sein; wir sind Ihre engagierte globale Personalabteilung. Unser Engagement für Ihren Erfolg zeigt sich in jedem Aspekt unseres Services, von der Rekrutierung bis zur fortlaufenden Unterstützung. Hier ist der Grund, warum Rivermate der ideale Partner für Ihre Expansion nach Guinea-Bissau ist:

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Im Gegensatz zu größeren EOR-Anbietern, die kleinere Unternehmen möglicherweise übersehen, schätzt Rivermate jeden Kunden unabhängig von seiner Größe. Wir verstehen, dass wachsende Unternehmen maßgeschneiderte Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen. Unser Team ist bestrebt, Ihnen bei der Bewältigung der Komplexität der internationalen Expansion zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die persönliche Betreuung erhalten, die Sie verdienen.

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Mit lokalen Experten in über 135 Ländern bietet Rivermate eine unvergleichliche Kombination aus globaler Reichweite und lokalem Wissen. Unser Team ist mit den Arbeitsgesetzen und Vorschriften von Guinea-Bissau bestens vertraut und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen konform bleibt, während es sich in den Feinheiten des lokalen Marktes zurechtfindet. Wir dienen als Ihr vertrauenswürdiger lokaler Partner, egal wohin Ihr Geschäft Sie führt.

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Bei Rivermate verstehen wir, dass jedes Unternehmen einzigartige Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir 100% Flexibilität in unseren Dienstleistungen. Egal, ob Sie spezielle Klauseln zu Verträgen hinzufügen müssen oder besondere Anforderungen an die Bezahlung von Mitarbeitern haben, wir sind hier, um Ihre Wünsche zu erfüllen. Unser anpassungsfähiger Ansatz stellt sicher, dass unsere Dienstleistungen perfekt mit Ihren Geschäftszielen übereinstimmen.

Indem Sie Rivermate als Ihren EOR-Partner in Guinea-Bissau wählen, gewinnen Sie nicht nur einen Dienstleister – Sie gewinnen einen engagierten Verbündeten auf Ihrer globalen Expansionsreise. Unser menschenzentrierter Ansatz, gepaart mit unserer umfangreichen Expertise und flexiblen Lösungen, macht uns zur idealen Wahl für Unternehmen, die in neuen Märkten erfolgreich sein möchten.

Häufig gestellte Fragen

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Greg M.

CEO, Learnwise

Was besonders hervorsticht, ist ihre schnelle Reaktionszeit und die Effizienz ihres Onboarding-Prozesses. Ihr erschwingliches Preismodell ist ebenfalls ein großer Pluspunkt, der es Unternehmen verschiedener Größen zugänglich macht.

Hallman L.

Gründer, Kleinunternehmen

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Perlin G.

Vertriebsleiter, Kleinunternehmen

Lucas half mir dabei, einen Mitarbeiter in Spanien für unser Unternehmen einzustellen. Der gesamte Prozess wurde von Lucas sehr gut erklärt und lief super reibungslos.

Leon B.

Gründer, Grive

Sie sind ein eher kleines Team, was für mich perfekt ist. Vor Rivermate arbeitete ich mit einem größeren EOR und sie kümmerten sich nicht um mich.

Senna V.

Koordinator, Mittelstand

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