Gibraltars Lohn- und Steuersystem ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zum Sozialversicherungssystem beitragen, während ein wettbewerbsfähiges Geschäftsumfeld erhalten bleibt. Das System umfasst verschiedene Beiträge und Abzüge mit spezifischen Verantwortlichkeiten für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Lassen Sie uns die Details zu Löhnen und Steuern in Gibraltar näher betrachten.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitgeber in Gibraltar spielen eine entscheidende Rolle im Lohn- und Steuersystem und tragen erhebliche Verantwortung, um die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherzustellen. Ihre Hauptverpflichtungen umfassen:
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu leisten. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Sozialleistungen, darunter:
- Renten
- Gesundheitsversorgung
- Krankengeld
Der aktuelle Beitragssatz der Arbeitgeber zur Sozialversicherung beträgt 18 % des Bruttoverdienstes des Arbeitnehmers. Dieser Satz unterliegt jedoch:
- einem Mindestwochenbeitrag von etwa 29,00 GBP
- einem Höchstwochenbeitrag von etwa 51,00 GBP
Berechnungs- und Zahlungsprozess
Arbeitgeber sind verantwortlich für:
- Die Berechnung der korrekten Beitragshöhen
- Den Abzug des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung (derzeit 10 % des Bruttoverdienstes) von ihrem Gehalt
- Die Überweisung sowohl ihrer eigenen als auch der Arbeitnehmerbeiträge an das Finanzamt
Diese Beiträge sind monatlich fällig und müssen am oder vor dem 15. Tag des folgenden Monats gezahlt werden.
Zusätzliche Arbeitgeberverpflichtungen
Um die Einhaltung der Steuervorschriften in Gibraltar sicherzustellen, müssen Arbeitgeber:
- Sich beim Finanzamt registrieren
- Genaue Lohnunterlagen für Steuer- und Compliance-Zwecke führen
- Das Pay-As-You-Earn (PAYE)-System für Einkommenssteuerabzüge implementieren und verwalten
Arbeitnehmerbeiträge
Arbeitnehmer in Gibraltar haben ebenfalls finanzielle Verpflichtungen im Rahmen des Lohn- und Steuersystems. Ihre Beiträge bestehen hauptsächlich aus Einkommenssteuer- und Sozialversicherungszahlungen.
Einkommenssteuer
Gibraltar bietet zwei Systeme zur Berechnung der Einkommenssteuer:
- Bruttoeinkommensbasiertes System (GIBS): Die Steuern werden auf das gesamte Bruttoeinkommen berechnet.
- Abzugsbasiertes System (ABS): Die Steuern werden auf das Einkommen nach Abzug bestimmter persönlicher Freibeträge berechnet.
Die Einkommenssteuer wird direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers durch das Pay-As-You-Earn (PAYE)-System abgezogen.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer sind verpflichtet, zum Sozialversicherungssystem beizutragen. Der aktuelle Satz beträgt 10 % des Bruttoverdienstes, unterliegt jedoch:
- einer festgelegten wöchentlichen Obergrenze
- einem Mindestwochenbeitrag
Diese Beiträge werden automatisch vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten.
Freibeträge und Abzüge
Unter dem Abzugsbasierten System (ABS) können Arbeitnehmer für verschiedene persönliche Freibeträge in Frage kommen, die ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren können, darunter:
- Persönlicher Freibetrag
- Ehegattenfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Freibetrag für Blinde
- Freibetrag für unterhaltsberechtigte Angehörige
Darüber hinaus können Arbeitnehmer von anderen Abzügen profitieren, wie z.B.:
- Beiträge zu genehmigten Rentensystemen
- Spenden an genehmigte Wohltätigkeitsorganisationen in Gibraltar im Rahmen des Gift Aid-Programms
Das Verständnis dieser Beiträge und Abzüge ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in Gibraltar entscheidend, um die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherzustellen und die finanziellen Vorteile im Rahmen des Steuersystems zu maximieren.