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Simbabwe

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Simbabwe

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Simbabwe sind verpflichtet, sich für Steuerzwecke bei der Zimbabwe Revenue Authority (ZIMRA) zu registrieren. Diese Registrierung ist ein entscheidender Schritt zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Arbeitgebers.

Abzuziehende und abzuführende Steuern

Arbeitgeber sind verpflichtet, Einkommenssteuer von den Gehältern/Löhnen der Arbeitnehmer im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems abzuziehen. Die Steuersätze basieren auf den von ZIMRA vorgegebenen Steuertabellen. Zusätzlich zu PAYE müssen Arbeitgeber auch eine obligatorische AIDS-Abgabe abziehen, die als 3% des zu versteuernden Einkommens eines Arbeitnehmers berechnet wird.

Arbeitgeber haben auch eine Verantwortung gegenüber der National Social Security Authority (NSSA). Sie müssen 3,5% des Einkommens eines Arbeitnehmers (bis zu einer Obergrenze) zu diesem Rentensystem beitragen und gleichzeitig 3,5% vom Gehalt des Arbeitnehmers abziehen.

Zusätzliche Arbeitgeberpflichten

Über die standardmäßigen Steuerabzüge hinaus tragen Arbeitgeber in der Regel 0,5% ihrer vierteljährlichen Bruttolohnsumme zum Standards Development Fund (SDF) bei.

Einreichungs- und Zahlungstermine

Für PAYE, AIDS-Abgabe und NSSA-Beiträge müssen Arbeitgeber in der Regel die Erklärungen einreichen und Zahlungen bis zum 10. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Abzüge vorgenommen wurden, an ZIMRA leisten.

Aufbewahrung von Unterlagen

Die sorgfältige Führung von Lohnunterlagen ist eine weitere wichtige Verantwortung für Arbeitgeber. Diese Unterlagen unterstützen Berechnungen, Abzüge und Abführungen und sind für Steuerzwecke von entscheidender Bedeutung.

Strafen

Arbeitgeber sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Nichteinhaltung der steuerlichen Verpflichtungen zu erheblichen Strafen und Zinsbelastungen führen kann. Es ist wichtig, über diese potenziellen Strafen informiert zu bleiben, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Simbabwe ist ein progressives Einkommensteuersystem in Betrieb, was bedeutet, dass je mehr man verdient, desto höher ist der Prozentsatz der Steuer, den man zahlt. Diese Steuer, bekannt als Pay As You Earn (PAYE), wird direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer durch ihre Arbeitgeber abgezogen.

Steuersätze und Gutschriften

Die aktuellen Steuersätze und Tabellen sind auf der ZIMRA-Website verfügbar. Arbeitnehmer können auch für Steuergutschriften berechtigt sein, wie zum Beispiel die Steuervergünstigung für ältere, blinde oder behinderte Personen. Weitere Details finden Sie auf der ZIMRA-Website.

National Social Security Authority (NSSA)

Die NSSA ist ein obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer in Simbabwe. Arbeitnehmer sind verpflichtet, 3,5 % ihres Bruttogehalts beizutragen.

AIDS-Abgabe

Die AIDS-Abgabe wird mit 3 % des zu versteuernden Einkommens eines Arbeitnehmers berechnet.

Beiträge zum Pensionsfonds

Beiträge zu genehmigten Pensionsfonds sind in der Regel bis zu bestimmten Grenzen steuerlich absetzbar. Für die neuesten Grenzen konsultieren Sie die ZIMRA-Website oder einen Steuerberater.

Sachleistungen

Wenn ein Arbeitgeber Leistungen wie Unterkunft, Firmenwagen oder Schulgebühren bereitstellt, können diese als zu versteuerndes Einkommen für den Arbeitnehmer betrachtet werden.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine bedeutende Einnahmequelle für die simbabwische Regierung und wird auf den Konsum der meisten Waren und Dienstleistungen im Land erhoben.

MwSt-Sätze

Simbabwe hat zwei Haupt-MwSt-Sätze:

  • Standardsatz: Derzeit bei 15% (zuvor 14,5%). Dieser Satz gilt für die meisten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb Simbabwes.
  • Nullsatz (0%): Bestimmte wesentliche Waren und Dienstleistungen sind mit einem Nullsatz für die MwSt belegt. Dazu gehören Grundnahrungsmittel, bestimmte medizinische Dienstleistungen und Bildungsdienstleistungen.

MwSt auf importierte Dienstleistungen

  • Haftung: Jeder, der Dienstleistungen nach Simbabwe importiert, kann für die MwSt auf diese Dienstleistungen haftbar gemacht werden, bekannt als MwSt auf importierte Dienstleistungen. Dies gilt auch, wenn die Dienstleistungen bei lokaler Lieferung nullsatzig oder befreit wären.
  • Berechnung: Die MwSt auf importierte Dienstleistungen wird zum Standardsatz (derzeit 15%) auf Basis des Wertes der Dienstleistung berechnet.

MwSt-Registrierung

  • Wann registrieren: Unternehmen, die die MwSt-Registrierungsschwelle überschreiten, müssen sich für die MwSt registrieren. Eine freiwillige Registrierung kann in bestimmten Fällen möglich sein.
  • Folgen der Nichtregistrierung: Das Versäumnis, sich bei Bedarf zu registrieren, kann zu Strafen und Zinsbelastungen führen.

MwSt-Erklärungen und Zahlungen

  • Einreichung und Zahlung: Registrierte Unternehmen müssen regelmäßig (in der Regel monatlich oder vierteljährlich, abhängig vom Geschäftsumfang) MwSt-Erklärungen einreichen und die entsprechenden Zahlungen leisten.

Vorsteuer vs. Umsatzsteuer

  • Vorsteuer: Die auf Geschäftseinkäufe gezahlte MwSt kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
  • Umsatzsteuer: Die auf Verkäufe erhobene MwSt wird als Umsatzsteuer bezeichnet.
  • Netto-MwSt-Zahlung: Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer bestimmt die netto zu zahlende MwSt (oder potenziell an das Unternehmen rückerstattbar).

Wichtige Punkte für Dienstleister

  • Bestimmen der MwSt-Haftung auf Dienstleistungen: Wissen, ob die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen dem Standardsatz oder dem Nullsatz unterliegen.
  • MwSt korrekt berechnen und einziehen: Stellen Sie sicher, dass Rechnungen den korrekten MwSt-Betrag enthalten, falls zutreffend.
  • Führen Sie genaue Aufzeichnungen: Führen Sie ordnungsgemäße Aufzeichnungen über Einkäufe, Verkäufe, Vorsteuer und Umsatzsteuer für eine genaue MwSt-Berichterstattung.

Steuervergünstigungen

Unternehmen, die in ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen (SEZs) tätig sind, genießen erhebliche Vorteile. Dazu gehören eine nullprozentige Körperschaftssteuer für die ersten 5 Jahre, danach ein Körperschaftssteuersatz von 15%, zollfreie Einfuhr von Kapitalausrüstung und eine spezielle Anfangszulage von 50% der Kosten im ersten Jahr, dann 25% über die nächsten zwei Jahre. Sie sind auch von verschiedenen Quellensteuern befreit, haben eine nullprozentige Kapitalertragssteuer und können Rohstoffe zollfrei importieren.

Build-Own-Operate-Transfer (BOOT) und Build-Operate-Transfer (BOT) Vereinbarungen

Einkommen aus diesen Projekten kann für Steuerbefreiungen oder reduzierte Steuersätze in Frage kommen.

Branchenspezifische Anreize

Fertigungssektor

Unternehmen im Fertigungssektor profitieren von Abnutzungszulagen auf Kapitalausrüstung und zollfreier Einfuhr unter bestimmten Umständen.

Bergbausektor

Unternehmen im Bergbausektor genießen großzügige Abschreibungen auf Kapitalaufwendungen, zollfreie Einfuhr verschiedener Bergbauausrüstungen und andere branchenspezifische Vorteile können gelten.

Agro-Verarbeitung und Landwirtschaft

Landwirte und Agro-Verarbeiter haben spezielle Abzüge und eine Mehrwertsteuer (MwSt) von 0% für spezifische landwirtschaftliche Inputs und Ausrüstungen.

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