Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Vanuatu
In Vanuatu haben Arbeitgeber mehrere Steuerpflichten. Eine davon ist der obligatorische Beitrag zum Vanuatu National Provident Fund (VNPF). Arbeitgeber sind verpflichtet, 4 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers an den VNPF zu zahlen. Zusätzlich müssen sie 4 % vom Lohn des Arbeitnehmers für denselben Zweck einbehalten.
Arbeitgeber müssen sich innerhalb von sieben Tagen nach Geschäftsbeginn beim VNPF registrieren. Die Beiträge, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer, müssen monatlich überwiesen werden.
Arbeitgeber können verpflichtet sein, Einkommensteuer vom Gehalt der Arbeitnehmer einzubehalten. Dies basiert auf einem progressiven Steuersystem. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich bei der Vanuatu Revenue and Customs Department über die neuesten Einbehaltungsanforderungen und Abgabetermine informieren.
Arbeitgeber müssen genaue Lohnabrechnungsunterlagen für Steuer- und Compliance-Zwecke führen. Sie können auch zusätzliche Meldepflichten haben, insbesondere in Bezug auf ausländische Arbeitnehmer und Arbeitserlaubnisse.
In Vanuatu sind die Arbeitnehmer verpflichtet, 4 % ihres Bruttogehalts in den Vanuatu National Provident Fund (VNPF) einzuzahlen. Dieser obligatorische Beitrag wird direkt von ihrem Lohn durch den Arbeitgeber abgezogen. Der VNPF ist ein Sozialversicherungssystem, das den Mitgliedern Rentenleistungen bietet.
Interessanterweise gibt es in Vanuatu derzeit keine persönliche Einkommensteuer. Das bedeutet, dass den Arbeitnehmern keine Einkommensteuer von ihrem Gehalt abgezogen wird.
Obwohl es keine direkte Einkommensteuer gibt, zahlen die Arbeitnehmer indirekt Steuern auf ihre Einkäufe von Waren und Dienstleistungen. Diese werden jedoch nicht von ihrem Gehalt abgezogen, sondern beim Kauf bezahlt.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) gilt für eine Vielzahl von Dienstleistungen, die in Vanuatu erbracht werden. Einige gängige Beispiele sind professionelle Dienstleistungen wie Beratung, Rechtsberatung, Buchhaltung, Gastgewerbedienstleistungen wie Hotels, Restaurants, Tourismusaktivitäten, Telekommunikationsdienste, Transportdienste, Bau- und Ingenieurdienstleistungen sowie Werbung, Marketing und verwandte Dienstleistungen.
Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Vanuatu erbringen, müssen sich für die MwSt. registrieren, wenn ihr Jahresumsatz eine bestimmte Schwelle überschreitet. Die aktuelle Schwelle für die obligatorische MwSt.-Registrierung beträgt 4.000.000 Vatu (VT).
MwSt.-registrierte Unternehmen müssen die folgenden Compliance-Anforderungen erfüllen:
Bestimmte Dienstleistungen unterliegen für MwSt.-Zwecke dem Nullsteuersatz. Das bedeutet:
Einige Beispiele für Dienstleistungen mit Nullsteuersatz in Vanuatu sind exportierte Dienstleistungen und internationale Transportdienstleistungen.
Vanuatu bietet ein äußerst attraktives Steuerumfeld für Unternehmen, mit mehreren allgemeinen und spezifischen Steueranreizen.
Bestimmte Branchen und Aktivitäten in Vanuatu sind für zusätzliche Steueranreize berechtigt. Dazu gehören:
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