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Steuern in Tansania

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Tansania.

Tansania taxes overview

Das Navigieren durch die Komplexität der Beschäftigungsbesteuerung in Tansania erfordert ein klares Verständnis sowohl der Employer of Record-Verpflichtungen als auch der Mitarbeiterabzüge. Das tansanische Steuersystem, überwacht von der Tanzania Revenue Authority (TRA), umfasst verschiedene Komponenten, darunter Einkommensteuer (PAYE), Sozialversicherungsbeiträge und andere potenzielle Abgaben. Arbeitgeber, die in Tansania tätig sind, sind verantwortlich für die korrekte Berechnung, den Einbehalt und die Abführung dieser Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeiter, um die Einhaltung nationaler Vorschriften zu gewährleisten.

Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für die Gehaltsabrechnung, einschließlich geltender Sätze, Schwellenwerte und Meldefristen, ist für jedes Unternehmen mit Mitarbeitern in Tansania unerlässlich. Dies beinhaltet die Unterscheidung zwischen Resident- und Non-Resident-Steuervorschriften und die kontinuierliche Aktualisierung bezüglich Änderungen im Steuerrecht oder bei Beitragsätzen.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Tansania sind verpflichtet, zu obligatorischen Sozialversicherungssystemen beizutragen. Das primäre System ist der National Social Security Fund (NSSF) für private Sektormitarbeiter und der Public Service Social Security Fund (PSSSF) für Beamte. Die Beiträge werden auf Grundlage des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters berechnet.

Beim NSSF beträgt der Gesamtbeitragsatz 20 % des Bruttomonatsgehalts. Dieser Anteil wird in der Regel gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber 10 % und der Arbeitnehmer ebenfalls 10 % beiträgt.

  • NSSF Beitragssatz: 20 % des Bruttomonatsgehalts
  • Arbeitgeberanteil: 10 %
  • Arbeitnehmeranteil: 10 %

Diese Beiträge müssen bis zum 15. Tag des folgenden Monats an den jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt werden.

Es werden keine weiteren bedeutenden, arbeitgeberspezifischen Lohnsteuerarten auf den Gesamtlohn „über die Sozialversicherungsbeiträge und die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung von PAYE“ hinaus erhoben.

Anforderungen an die Einkommenssteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten. Die Höhe der einbehaltenen Steuer hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters ab, also vom Bruttogehalt abzüglich genehmigter Abzüge oder Zulagen. Tansania verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem, bei dem höhere Einkommensstufen mit höheren Sätzen besteuert werden.

Die für das Jahr 2025 geltenden Einkommensteuersätze und -stufen dürften, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung, die folgende Struktur aufweisen:

Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (TZS) Steuersatz (%)
Bis 270.000 0
270.001 bis 520.000 8
520.001 bis 760.000 20
760.001 bis 1.000.000 25
Über 1.000.000 30

Der PAYE ist monatlich zu berechnen und einzubehalten. Der insgesamt einbehaltene Betrag aller Mitarbeiter muss bis zum 15. Tag des folgenden Monats an die TRA abgeführt werden.

Mitarbeiterabzüge und Zulagen

Obwohl das Steuersystem relativ einfach gehalten ist, können bestimmte Abzüge und Zulagen das steuerpflichtige Einkommen eines Mitarbeiters für PAYE-Zwecke verringern.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Der obligatorische Beitrag des Mitarbeiters zu anerkannten Sozialversicherungssystemen (wie NSSF oder PSSSF) kann in der Regel vor der Berechnung des PAYE vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Dieser Anteil des Mitarbeiters (10 %) verringert das steuerpflichtige Einkommen.
  • Genehmigte Pensionskassen: Beiträge zu anderen genehmigten Pensionskassen, die über die obligatorische Sozialversicherung hinausgehen, können ebenfalls abziehbar sein, wobei bestimmte Grenzen und Bedingungen der TRA zu beachten sind.
  • Spezifische Zulagen: Bestimmte Zulagen an Mitarbeiter könnten steuerfrei sein oder anders besteuert werden, abhängig von ihrer Natur und davon, ob sie vollständig, ausschließlich und notwendig im Rahmen der Einkommensproduktion entstanden sind. Die meisten gängigen Zulagen (wie Unterkunft, Transport, Nebenkosten) gelten jedoch in der Regel als Teil des steuerpflichtigen Einkommens, es sei denn, sie sind gesetzlich ausdrücklich befreit.

Es ist entscheidend, correctly zu identifizieren, welche Komponenten des Vergütungspakets eines Mitarbeiters steuerpflichtig sind und welche abziehbar oder befreit sind, um eine präzise PAYE-Berechnung sicherzustellen.

Steuerkonformitäts- und Meldefristen

Arbeitgeber in Tansania haben bestimmte Fristen für die Abführung der einbehaltenen Steuern und Beiträge sowie für die Einreichung der erforderlichen Berichte.

  • Monatliches PAYE und Sozialversicherung: Sowohl die vom Mitarbeiter einbehaltene PAYE als auch die Beiträge des Arbeitgebers/arbeitnehmers zur Sozialversicherung sind bis zum 15. Tag des Monats nach der Gehaltsabrechnungsperiode fällig. Zum Beispiel müssen die Steuern und Beiträge für Januar bis zum 15. Februar gezahlt werden.
  • Jährliche PAYE-Erklärung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche PAYE-Erklärung einzureichen, die die insgesamt gezahlten Vergütungen und die einbehaltene PAYE für jeden Mitarbeiter während des Steuerjahres zusammenfasst (das mit dem Kalenderjahr, Januar 1 bis Dezember 31, übereinstimmt). Die Frist für die Einreichung der jährlichen PAYE-Erklärung ist in der Regel der 31. März des folgenden Jahres.
  • Jährliche Sozialversicherungsberichte: Die jährliche Abstimmung und Meldepflicht betreffend die Sozialversicherungsbeiträge gelten ebenfalls, mit Fristen, die von den jeweiligen Fonds festgesetzt werden.

Die Nichtbeachtung dieser Fristen kann zu Strafen, Zinsen und anderen Durchsetzungsmaßnahmen durch die TRA und die Sozialversicherungsträger führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeiter und Unternehmen

Ausländische Arbeiter und Unternehmen, die in Tansania tätig sind, stehen vor spezifischen steuerlichen Überlegungen:

  • Residency-Status: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeiter hängt stark von ihrem Residency-Status in Tansania ab. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige in der Regel nur auf in Tansania erzieltes Einkommen besteuert werden. Der Residency-Status wird anhand der physischen Präsenz im Land bestimmt (z. B. mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums). Die PAYE-Sätze für Nicht-Residenten unterscheiden sich oft von denen für Residenten und beinhalten meist einen Pauschalsatz auf das Bruttoeinkommen ohne Steuerfreibetrag.
  • Permanent Establishment (PE): Ausländische Unternehmen, die in Tansania tätig sind, können eine Betriebsstätte (PE) begründen, wodurch ihre in der PE erzielten Unternehmensgewinne der tansanischen Körperschaftsteuer unterliegen. Die Beschäftigung von Personal in Tansania kann ein Faktor bei der Bestimmung sein, ob eine PE besteht.
  • Abzugsteuer auf Zahlungen an Nicht-Residenten: Neben dem Beschäftigungseinkommen unterliegen Zahlungen eines tansanischen Unternehmens (einschließlich eines ausländischen Unternehmens mit PE) an Nicht-Residenten für Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen usw. separaten Abzugsteuervorschriften, die zu bestimmten Sätzen gelten.
  • Tax Identification Number (TIN): Ausländische Mitarbeiter, die in Tansania arbeiten, müssen in der Regel eine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) bei der TRA beantragen.

Das Navigieren durch diese Feinheiten ist entscheidend für ausländische Unternehmen, um die vollständige Einhaltung der tansanischen Steuergesetze für ihre Mitarbeiter und ihre Unternehmensaktivitäten sicherzustellen.

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