In Mosambik stehen Arbeitgeber mehreren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber, darunter Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerabzug.
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
- Arbeitgeber zahlen 4% des Bruttomonatsgehalts des Arbeitnehmers in die Sozialversicherung ein. Es gibt keine Obergrenze für diesen Beitrag.
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
- Arbeitnehmer zahlen 3% ihres Bruttomonatsgehalts in die Sozialversicherung ein.
Lohnsteuer (PAYE)
- Mosambik betreibt ein Pay-As-You-Earn (PAYE)-System für die Einkommensteuer. Arbeitgeber ziehen monatlich die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer auf Basis progressiver Steuersätze ab.
Einkommensteuersätze für Ansässige
- Die Einkommensteuersätze reichen von 10% bis 32%, abhängig vom jährlichen zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Diese Sätze gelten für Ansässige, deren Einkommen nicht einer endgültigen Quellenbesteuerung unterliegt.
Einkommensteuersätze für Nicht-Ansässige
- Ein Pauschalsatz von 20% wird für nicht ansässige Arbeitnehmer oder solche, die weniger als 180 Tage in Mosambik verweilen, einbehalten.
Steuerjahr und Einreichung
- Das Standardsteuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (Januar bis Dezember). Unternehmen können jedoch mit entsprechender Begründung und Genehmigung durch das Finanzministerium ein abweichendes Geschäftsjahr einführen. Einmal geändert, muss dieses fünf aufeinanderfolgende Jahre beibehalten werden.
- Steuererklärungen zur Einkommensteuer müssen zwischen Januar und April des Folgejahres eingereicht werden. Zahlungen an die Steuerbehörde sind bis zum 20. des folgenden Monats fällig.
Weitere Arbeitgeberverpflichtungen
- Arbeitgeber sind verantwortlich für die Anmeldung der Arbeitnehmer bei den Steuerbehörden und der Sozialversicherung, die Bearbeitung von Steuererklärungen und -zahlungen, die Berechnung und den Einbehalt von Steuern sowie deren Abführung an die Behörden bis zum 20. des folgenden Monats.
Zusätzliche Überlegungen
- Nebeneinnahmen, einschließlich geldlicher und sachlicher Vorteile, gelten als Teil des zu versteuernden Einkommens eines Arbeitnehmers.
- Endgültige Quellensteuersätze gelten für bestimmte Einkommensarten wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gebühren, die an Nichtansässige gezahlt werden.
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
In Mosambik umfassen die Abzüge von Arbeitnehmersteuern verschiedene Bereiche, einschließlich Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen.
Arbeitgeberpflichten
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten 4 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Sozialversicherung, ohne obere Grenze. Dieser Beitrag ist obligatorisch und gilt für alle Arbeitnehmer.
- Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Lohnsteuern von den Gehältern der Arbeitnehmer. Der Steuersatz variiert zwischen 0 % und 32 %, basierend auf der Einkommenshöhe des Arbeitnehmers. Dies erfordert eine präzise Berechnung und fristgerechte Abführung an die Steuerbehörden.
- Steuerregistrierung: Alle Arbeitgeber, die Einkommen aus Beschäftigung zahlen, müssen sich bei den mosambikanischen Steuerbehörden registrieren und den Beginn ihrer Tätigkeit erklären. Nichtbeachtung kann zu Strafen führen. Dies umfasst die Bereitstellung erforderlicher Informationen wie Unternehmensregistrierungsdetails, Steueridentifikationsnummer, Betriebslizenz und Tätigkeitsbeginn-Erklärung.
- Sozialversicherungsregistrierung: Arbeitgeber müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach Betriebsbeginn beim Nationalen Sozialversicherungssystem registrieren. Sie müssen auch ihre Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Beginn deren Beschäftigungsverhältnisses registrieren.
Arbeitnehmerabzüge
- Einkommensteuer (IRPS): Mosambik betreibt ein „Pay-As-You-Earn“ (PAYE)-System, bei dem die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen wird. Die Steuersätze reichen von 0 % bis 32 %, abhängig vom Einkommensniveau, wobei der höchste Satz für ein monatliches Einkommen über etwa 27.000 USD und 25 % für ein Einkommen über 7.000 USD gilt.
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 3 % ihres Bruttogehalts an die Sozialversicherung, ebenfalls ohne obere Grenze. Ausländische Arbeitnehmer, die Mosambik dauerhaft verlassen, können eine Rückerstattung dieser Beiträge beantragen, wenn sie vor Erreichung der Altersvorsorgeansprüche abreisen.
- Persönliche Abzüge: Einwohner können bestimmte Beträge von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, die sich auf ihren persönlichen und familiären Status beziehen: MZN 1.800 für verheiratete oder alleinstehende Personen, MZN 600 für einen Unterhaltsberechtigten, MZN 900 für zwei, MZN 1.200 für drei und MZN 1.800 für vier oder mehr Unterhaltsberechtigte. Zusätzlich können Steuergutschriften für internationale Doppelbesteuerung gelten.
- Steuererklärung: Steuererklärungen von Arbeitnehmern sind bis zum 31. März fällig, mit endgültigen Steuerzahlungen bis zum 30. April. Späte Einreichung und Zahlungen können zu Strafen führen.
- Steuerlicher Wohnsitz: Eine Person gilt als steuerlicher Einwohner, wenn sie sich mehr als 180 Tage in einem Steuerjahr in Mosambik aufhält oder am 31. Dezember dort einen ständigen Wohnsitz unterhält. Einwohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Einwohner nur auf in Mosambik erzieltes Einkommen besteuert werden. Nicht-einheimische Arbeitnehmer können einer pauschalen Quellensteuer von 20 % unterliegen, wenn sie weniger als 180 Tage in Mosambik bleiben oder als Dienstleister arbeiten.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Mosambik läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Währung: Die offizielle Währung ist der Mosambikanische Metical (MZN).
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen den Stand vom 5. Februar 2025 wiedergeben und sich aufgrund rechtlicher und regulatorischer Änderungen ändern können.
Mehrwertsteuer (MwSt) in Mosambik wird auf die meisten im Land konsumierten Waren und Dienstleistungen sowie auf importierte Waren erhoben.
MwSt-Sätze
- Standardsatz: 16% (Dieser Satz wurde am 1. Januar 2023 von 17% reduziert).
- Nullsatz-Lieferungen: Ein Steuersatz von 0% gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Exporte, bestimmte Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche Lieferungen und einige medizinische Artikel.
- Spezifische Sätze: Einige Waren und Dienstleistungen unterliegen spezifischen Regelungen, die zu effektiv niedrigeren Steuersätzen führen. Diese umfassen:
- Öffentliche Arbeiten (Straßen, Brücken, Wasser-/Strominfrastruktur für ländliche Gebiete): 40% der Steuerbemessungsgrundlage.
- Strom (Preis von Behörden festgelegt): 62% der Steuerbemessungsgrundlage.
- Dienstleistungen, die auf aeronautischen Akzisen basieren: 85% der Steuerbemessungsgrundlage.
- Wasser (Preis von Behörden festgelegt): 75% der Steuerbemessungsgrundlage.
MwSt-Registrierung
- Schwellenwert: Unternehmen mit einem Umsatz oder Importgeschäften von mehr als 2,5 Millionen Mosambikanische Metical (MZN) jährlich sind verpflichtet, sich für die MwSt zu registrieren.
- Digitale Dienstleistungen: Es gibt keine MwSt-Registrierungsschwelle für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen. Schon ein einzelner Verkauf erfordert eine Registrierung.
- Prozess: Die Registrierung erfolgt durch Einreichung der Formulare M/01C (Unternehmensregistrierungserklärung) und M/02 (Erklärung über den Beginn der Tätigkeit zu Steuerzwecken) bei den Steuerbehörden mindestens 15 Tage vor dem Beginn steuerpflichtiger Tätigkeiten. Dieser Prozess vergibt eine eindeutige Steueridentifikationsnummer (NUIT).
MwSt-Erklärung und Zahlung
- Erklärungen: Monatliche MwSt-Erklärungen (Formular A) sind erforderlich.
- Zahlungsberichte: Fällig bis zum letzten Tag des Folgemonats.
- Gutschriftberichte: Fällig bis zum 15. Tag des Folgemonats.
- Zahlung: MwSt-Zahlungen sind bis zum letzten Werktag des Monats nach der Transaktion fällig.
- Abzüge: Vorsteuerabzüge müssen innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsausstellungsdatum geltend gemacht werden.
- Erstattungen: Steuerzahler können eine MwSt-Erstattung beantragen, wenn ihr Guthaben nach vier Monaten MZN 100.000 oder in einem einzelnen Monat MZN 500.000 überschreitet. Exporteure können Erstattungen beantragen, wenn ihr Guthaben MZN 20.000 erreicht.
Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen
- Steuerbefreite Lieferungen: Bank- und Finanzgeschäfte, die der Stempelsteuer unterliegen, Versicherungs-/Rückversicherungsgeschäfte, die der Stempelsteuer unterliegen, Wohnungsvermietungen, medizinische und sanitäre Dienstleistungen sowie Bildungsleistungen.
- Nullsatz-Lieferungen: Diese Kategorie unterscheidet sich von den steuerbefreiten Lieferungen darin, dass der Steuerzahler dem Käufer keine MwSt berechnet, aber berechtigt ist, die gezahlte Vorsteuer abzuziehen. Dazu gehören Exporte, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen (einschließlich Geflügel- und Imkereiwirtschaft) sowie Lieferungen für Hochseeschiffe.
- Importe: Einige Importe sind steuerfrei, in Anlehnung an steuerfrei im Inland erhältliche Waren. Andere Befreiungen umfassen Waren unter speziellen Zollregelungen (z.B. SEZs, IFZs), Importe durch die Zentralbank von Mosambik, Wiedereingeführte Waren durch den ursprünglichen Exporteur und bestimmte Waren für die internationale Schifffahrt und Flugzeuge.
MwSt-Rechnungen
In Mosambik ausgestellte Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse und MwSt-Registrierungsnummer des Lieferanten
- Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
- Name, Adresse und MwSt-Registrierungsnummer des Käufers (falls zutreffend)
- Höhe und angewandter Satz der MwSt für jeden Artikel
- Gesamtbetrag nach MwSt
- Verwendete Währung
Andere indirekte Steuern
Eine spezifische Verbrauchsteuer wird auf bestimmte in Mosambik hergestellte oder importierte Waren erhoben, mit Sätzen von 5% bis 75%.
Hinweis: Diese Informationen basieren auf den verfügbaren Quellen vom 5. Februar 2025 und spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Aktualisierungen wider. Die Konsultation eines Steuerberaters wird für spezifische Situationen empfohlen.
Mosambik bietet verschiedene Steuervergünstigungen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Ertragssteuer (Corporate Income Tax, CIT) Anreize
- Reduzierter CIT-Satz: Der standardmäßige CIT-Satz beträgt 32%. Bestimmte Sektoren profitieren jedoch von einem reduzierten Satz von 10%. Diese Sektoren umfassen Landwirtschaft, Aquakultur und öffentlichen Nahverkehr. Der reduzierte Satz gilt bis zum 31. Dezember 2025.
- Reduzierungen bei der Quellensteuer (Withholding Tax, WHT): Die WHT auf Zahlungen an ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen für mosambikanische Agrarunternehmen erbringen, wird bis Ende 2025 von 20% auf 10% reduziert. Darüber hinaus wird die WHT auf Zinsen aus externer Finanzierung für landwirtschaftliche Projekte bis zum 31. Dezember 2025 aufgehoben.
- Beschleunigte Abschreibung: Neue Investitionen in den Bereichen Landwirtschaft, Agroverarbeitung, Fertigung, Tourismus und öffentlicher Nahverkehr sind für beschleunigte Abschreibungen (halbe Nutzungsdauer) für Einrichtungen und Ausrüstungen im direkten Produktionszusammenhang berechtigt. Dieser Anreiz ist an die Schaffung von mindestens 20 festen Arbeitsplätzen geknüpft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
- Steuergutschriften, -abzüge und -befreiungen: Weitere Anreize umfassen Steuergutschriften für Investitionen, Abzüge für Ausbildungskosten und Infrastrukturentwicklung sowie Befreiungen von Zollgebühren und Mehrwertsteuer auf importierte Investitionsgüter, je nach Sektor und Standort der Investition.
Sektorspezifische Anreize
- Landwirtschaft: Reduzierter CIT-Satz von 10%, reduzierte WHT, Befreiung von WHT auf Zinsen aus externer Finanzierung.
- Aquakultur: Reduzierter CIT-Satz von 10%.
- Öffentlicher Nahverkehr: Reduzierter CIT-Satz von 10%.
- Tourismus und Gastgewerbe: Anreize können Abzüge für neue Technologien, Ausbildungskosten, Investitionssteuergutschriften, beschleunigte Abschreibungen sowie Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiungen umfassen. Es gelten spezifische Anforderungen und Investitionsschwellen.
- Großprojekte (über MZN 12,5 Milliarden): Befreiung von Zollgebühren und Mehrwertsteuer auf importierte Baumaterialien, Maschinen, Ausrüstungen und Ersatzteile. Weitere sektorspezifische Anreize können zutreffen.
Weitere steuerliche Überlegungen
- Ausländische Steueranrechnung: Inländische Unternehmen können eine Gutschrift für im Ausland gezahlte Steuern in Anspruch nehmen.
- Entlastung bei inländischer wirtschaftlicher Doppelbesteuerung: Eine Steuergutschrift ist verfügbar, um die Auswirkungen der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung auf Dividenden von inländischen Unternehmen zu mindern.
Antragsverfahren
Die spezifischen Antragsverfahren für Steuervergünstigungen variieren je nach Anreiz und Branche. Es wird empfohlen, sich mit den mosambikanischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater für detaillierte Informationen zu den Zulassungskriterien, erforderlichen Unterlagen und Antragsprozessen in Verbindung zu setzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuervorschriften und Anreizprogramme ändern können. Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Aktualisierungen unterliegen. Verifizieren Sie stets mit offiziellen Quellen oder konsultieren Sie einen Steuerfachmann für die neuesten Informationen.