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Mosambik

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Mosambik

Kündigungsfrist

In Mosambik legt das Arbeitsrecht spezifische Kündigungsfristen für die Beendigung von Arbeitsverträgen fest. Diese Fristen unterscheiden sich je nach Art des Vertrags und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Kündigungsfristen für unbefristete Verträge

Gemäß dem mosambikanischen Arbeitsgesetz (Dekret Nr. 20/2007) gelten für unbefristete Verträge folgende Kündigungsfristen:

  • 15 Tage: Dies gilt, wenn die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers mehr als sechs Monate, aber weniger als drei Jahre beträgt.
  • 30 Tage: Dies gilt, wenn die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers mehr als drei Jahre beträgt.

Kündigungsfristen für befristete Verträge

Bei befristeten Verträgen variieren die Kündigungsverfahren je nachdem, wer die Kündigung initiiert.

  • Vom Arbeitnehmer initiierte Kündigung: Das Gesetz verlangt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich kündigt.
  • Vom Arbeitgeber initiierte Kündigung: Arbeitgeber können befristete Verträge, die länger als drei Jahre bestanden haben, mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.

Ausnahmen von den Kündigungsfristen

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Kündigungsfristen möglicherweise nicht gelten:

  • Grobe Verfehlungen: Bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos entlassen.
  • Probezeit: Während der Probezeit kann im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist von sieben Tagen festgelegt werden.

Es ist wichtig, die neueste Version des mosambikanischen Arbeitsgesetzes (Dekret Nr. 20/2007) zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu Kündigungsfristen und anderen Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu erhalten.

Abfindung

In Mosambik wird das Abfindungssystem durch das Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 23/2007) geregelt. Die Höhe der Abfindung, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat, wird durch seine Dienstjahre und Gehaltsstufen bestimmt.

Berechnung der Abfindung

Das Gesetz in Mosambik sieht die folgenden Berechnungen für Abfindungen vor:

  • Arbeitnehmer, die das 1- bis 7-fache des nationalen Mindestlohns verdienen, erhalten 30 Tage Lohn pro Dienstjahr.
  • Arbeitnehmer, die das 8- bis 10-fache des nationalen Mindestlohns verdienen, erhalten 15 Tage Lohn pro Dienstjahr.
  • Arbeitnehmer, die das 11- bis 16-fache des nationalen Mindestlohns verdienen, erhalten 10 Tage Lohn pro Dienstjahr.
  • Arbeitnehmer, die mehr als das 16-fache des nationalen Mindestlohns verdienen, erhalten 3 Tage Lohn pro Dienstjahr.

Umstände, unter denen eine Abfindung fällig ist

Eine Abfindung ist in den folgenden Kündigungsszenarien obligatorisch:

  • Entlassung aus wirtschaftlichen, strukturellen, technologischen oder marktbedingten Gründen. Dies umfasst Situationen wie Unternehmensumstrukturierung oder Stellenabbau.
  • Gegenseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Vertrags.

Umstände, unter denen eine Abfindung möglicherweise nicht fällig ist

Eine Abfindung ist möglicherweise in den folgenden Fällen nicht anwendbar:

  • Arbeitnehmer, die wegen groben Fehlverhaltens entlassen werden.
  • Ablauf eines befristeten Vertrags. Allerdings könnten Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn die Kündigung vor dem Enddatum des Vertrags erfolgt.

Zusätzliche Hinweise

Die Abfindung wird auf Basis des Grundgehalts des Arbeitnehmers berechnet, welches Dienstzeitboni enthalten kann. Zusätzlich können Abfindungszahlungen in Mosambik der Einkommensteuer unterliegen.

Kündigungsprozess

Die Kündigung von Arbeitnehmern in Mosambik wird durch das Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 23/2007) und die dazugehörigen Vorschriften geregelt. Dieser Prozess ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Kündigungsgründe

Das mosambikanische Gesetz sieht verschiedene Gründe für die Beendigung von Arbeitsverträgen vor:

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer stimmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu.
  • Abschluss der Arbeit (bei befristeten Verträgen): Der Vertrag läuft auf natürliche Weise aus.
  • Tod des Arbeitnehmers.
  • Vom Arbeitgeber initiierte Kündigung:
    • Wirtschaftliche, technologische, strukturelle oder marktbezogene Gründe: Dies umfasst Situationen wie Unternehmensverkleinerung oder Liquidation.
    • Wichtiger Grund: Der Arbeitnehmer begeht schwerwiegendes Fehlverhalten, wie im Arbeitsgesetz beschrieben.
  • Vom Arbeitnehmer initiierte Kündigung: Der Arbeitnehmer kündigt.

Kündigungsverfahren

Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Schriftliche Mitteilung: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer und der zuständigen Gewerkschaft innerhalb von 30 Tagen nach dem angeblichen Fehlverhalten eine schriftliche 'Anklage' vorlegen. Diese Mitteilung sollte die Kündigungsgründe klar darlegen.
  2. Antwort des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer hat 15 Tage Zeit, um eine schriftliche Antwort zu geben.
  3. Gewerkschaftskonsultation: Die Gewerkschaft hat 5 Tage Zeit, um ihre Meinung zu äußern.
  4. Entscheidung des Arbeitgebers: Innerhalb von 30 Tagen nach der ursprünglichen Anklage trifft der Arbeitgeber die endgültige Entscheidung über die Kündigung.

Kündigung aus anderen Gründen

  1. Kündigungsfrist: Arbeitgeber müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen einhalten.

Zusätzliche Überlegungen

  • Dokumentation: Arbeitgeber müssen eine gründliche Dokumentation der Kündigungsverfahren führen, einschließlich Mitteilungen, Antworten und relevanter Kommunikation.
  • Rechtsberatung: Es wird empfohlen, bei komplexen Kündigungsszenarien, insbesondere bei Kündigungen aus wichtigem Grund, einen Rechtsexperten für mosambikanisches Arbeitsrecht zu konsultieren.

Beziehen Sie sich stets auf die aktuellste Version des mosambikanischen Arbeitsgesetzes (Gesetz Nr. 23/2007) für die umfassendste und genaueste Anleitung zu Kündigungsverfahren.

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