Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mikronesien
In Mikronesien müssen Arbeitgeber Lohn- und Gehaltssteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und sich an spezifische Abgabetermine halten.
Die Lohn- und Gehaltssteuer ist eine progressive Steuer mit zwei Stufen: 6 % auf die ersten 11.000 $ des Jahreseinkommens und 10 % auf jedes darüber hinausgehende Einkommen. Arbeitnehmer, die weniger als 5.000 $ jährlich verdienen, haben Anspruch auf einen Abzug von 1.000 $. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Steuer einzubehalten und vierteljährlich abzuführen. Folgende Einkünfte sind von der Lohn- und Gehaltssteuer befreit:
Ab 2025 zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 7,5 % des Verdienstes des Arbeitnehmers in das Sozialversicherungssystem ein. Laut Quelle [12] beträgt ab dem 1. Januar 2023 der maximale vierteljährliche steuerpflichtige Lohn 9.000 $ und wird ab dem 1. Januar 2028 auf 10.000 $ erhöht.
Unternehmen, die in Mikronesien tätig sind, unterliegen einer Steuer auf den Bruttoertrag. Der Satz beträgt 80 $ auf die ersten 10.000 $ des Bruttoertrags und 3 % auf den darüber hinausgehenden Betrag. Unternehmen mit weniger als 2.000 $ jährlichem Bruttoertrag sind davon befreit. Eine vierteljährliche Abgabe ist erforderlich.
Arbeitgeber müssen vierteljährliche Steuererklärungen abgeben und die einbehaltenen Steuern bis zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober abführen. Zahlungen der Sozialversicherungssteuer sind bis zum 10. des Monats nach Quartalsende fällig.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
In Mikronesien bestehen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Einkommensteuersatz beträgt 6 % auf die ersten 11.000 $ des Jahreseinkommens und 10 % auf jegliches Einkommen über 11.000 $. Arbeitnehmer, die jährlich weniger als 5.000 $ verdienen, haben Anspruch auf einen Abzug von 1.000 $ vor der Steuerberechnung.
Seit dem 1. Juli 1980 beträgt der gesamte Sozialversicherungsbeitrag 2 % des Gehalts des Arbeitnehmers, wobei der Arbeitgeber den gleichen Betrag zahlt. Geplante Gesetzesänderungen sollten diesen Beitrag bis 1983 auf 4 % erhöhen. Der aktuelle Satz für 2025 muss bei der Sozialversicherungsverwaltung der Föderierten Staaten von Mikronesien überprüft werden. Ab 2020 betrug der Arbeitnehmerbeitrag 7,5 % mit einem entsprechenden Beitrag des Arbeitgebers.
Es gibt verschiedene Befreiungen und Abzüge:
Arbeitgeber mit einem Geschäftssitz in Mikronesien sind verpflichtet, die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Löhnen der Arbeitnehmer einzubehalten. Sie müssen vierteljährliche Steuerabzüge einreichen und Zahlungen an den entsprechenden Landesfinanzbeamten oder den Finanzminister übermitteln. Bei Nichteinhaltung können sowohl Arbeitgeber als auch möglicherweise Arbeitnehmer mit Strafen und Verzugszinsen belegt werden.
Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass ihr Arbeitgeber die korrekten Steuern einbehält und an die Abteilung für Zoll- und Steuerverwaltung abführt. Arbeitnehmer, die für Unternehmen ohne Geschäftssitz in Mikronesien arbeiten, sind selbst für die Einreichung und Zahlung ihrer Steuern verantwortlich.
Es ist wichtig, sich mit den Steuerbehörden der Föderierten Staaten von Mikronesien oder einem qualifizierten Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten und spezifischsten Informationen zu Steuerverpflichtungen zu erhalten, da Sätze und Vorschriften sich ändern können. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Informationen und sollten als allgemeines Wissen verwendet werden.
In den Föderierten Staaten von Mikronesien (FSM) nutzt das Steuersystem eine Bruttoumsatzsteuer anstelle einer Mehrwertsteuer (VAT) oder einer Waren- und Dienstleistungssteuer (GST). Jeder der vier Bundesstaaten (Yap, Chuuk, Pohnpei und Kosrae) hat außerdem die Befugnis, eigene Steuern zu erheben.
Die Bruttoumsatzsteuer der FSM gilt für alle gewinnorientierten Unternehmen, die innerhalb der FSM tätig sind.
Die FSM erhebt eine Einfuhrsteuer auf Waren, die ins Land gebracht werden. Die Sätze variieren je nach spezifischen Waren. Waren werden erst vom Zoll freigegeben, nachdem die Einfuhrsteuer bezahlt wurde. Es gibt einige Ausnahmen, wie zum Beispiel für Waren im Transit oder zur Wiederausfuhr.
Eine Steuer wird auf Löhne und Gehälter erhoben, die innerhalb der FSM verdient werden. Spezifische Raten und Ausnahmen finden sich im Steuerkodex der FSM.
Jeder Staat innerhalb der FSM (Yap, Chuuk, Pohnpei und Kosrae) hat die Befugnis, neben den oben aufgeführten nationalen Steuern auch eigene Steuern zu erheben. Informationen über diese Steuern sollten bei der Steuerverwaltung des jeweiligen Staates eingeholt werden. Einige Staaten könnten zum Beispiel Verkaufssteuern auf bestimmte Waren und Dienstleistungen erheben.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze Änderungen unterliegen können, und diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder die FSM-Abteilung für Zoll- und Steuerverwaltung zu konsultieren, um die neuesten Vorschriften und spezifische Details zu erhalten.
Mikronesien bietet derzeit keine staatlichen Programme oder Steuervergünstigungen an, die speziell darauf abzielen, ausländische Investitionen anzuziehen.
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können. Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Aktualisierungen und individuelle Beratung zu erhalten.
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