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MikronesienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mikronesien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Mikronesien müssen Arbeitgeber Lohn- und Gehaltssteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und sich an spezifische Abgabetermine halten.

Lohn- und Gehaltssteuer

Die Lohn- und Gehaltssteuer ist eine progressive Steuer mit zwei Stufen: 6 % auf die ersten 11.000 $ des Jahreseinkommens und 10 % auf jedes darüber hinausgehende Einkommen. Arbeitnehmer, die weniger als 5.000 $ jährlich verdienen, haben Anspruch auf einen Abzug von 1.000 $. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Steuer einzubehalten und vierteljährlich abzuführen. Folgende Einkünfte sind von der Lohn- und Gehaltssteuer befreit:

  • Angemessene Tagesspesen und Reisekostenvergütungen
  • Wohnungszuschüsse, die für Miete oder zur Bereitstellung eines Heims verwendet werden
  • Vom Arbeitgeber bezahlte Krankheits-, Invaliditäts-, Medizin- oder Krankenhauskosten

Sozialversicherungssteuer

Ab 2025 zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 7,5 % des Verdienstes des Arbeitnehmers in das Sozialversicherungssystem ein. Laut Quelle [12] beträgt ab dem 1. Januar 2023 der maximale vierteljährliche steuerpflichtige Lohn 9.000 $ und wird ab dem 1. Januar 2028 auf 10.000 $ erhöht.

Steuer auf den Bruttoertrag von Unternehmen

Unternehmen, die in Mikronesien tätig sind, unterliegen einer Steuer auf den Bruttoertrag. Der Satz beträgt 80 $ auf die ersten 10.000 $ des Bruttoertrags und 3 % auf den darüber hinausgehenden Betrag. Unternehmen mit weniger als 2.000 $ jährlichem Bruttoertrag sind davon befreit. Eine vierteljährliche Abgabe ist erforderlich.

Steuererklärungsanforderungen und -fristen

Arbeitgeber müssen vierteljährliche Steuererklärungen abgeben und die einbehaltenen Steuern bis zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober abführen. Zahlungen der Sozialversicherungssteuer sind bis zum 10. des Monats nach Quartalsende fällig.

Allgemeine Arbeitgeberverantwortlichkeiten

  • Einbehaltung und Abführung der Lohn- und Gehaltssteuer.
  • Beiträge zur Sozialversicherung für Mitarbeiter.
  • Abgabe vierteljährlicher Steuererklärungen sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Steuer auf den Bruttoertrag.
  • Einhaltung staatlicher und kommunaler Vorschriften, die variieren können.
  • Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Beschäftigungsanforderungen, einschließlich Arbeitsgenehmigungen und Visa für ausländische Arbeitnehmer.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Mikronesien bestehen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.

Einkommensteuer

Der Einkommensteuersatz beträgt 6 % auf die ersten 11.000 $ des Jahreseinkommens und 10 % auf jegliches Einkommen über 11.000 $. Arbeitnehmer, die jährlich weniger als 5.000 $ verdienen, haben Anspruch auf einen Abzug von 1.000 $ vor der Steuerberechnung.

Sozialversicherung

Seit dem 1. Juli 1980 beträgt der gesamte Sozialversicherungsbeitrag 2 % des Gehalts des Arbeitnehmers, wobei der Arbeitgeber den gleichen Betrag zahlt. Geplante Gesetzesänderungen sollten diesen Beitrag bis 1983 auf 4 % erhöhen. Der aktuelle Satz für 2025 muss bei der Sozialversicherungsverwaltung der Föderierten Staaten von Mikronesien überprüft werden. Ab 2020 betrug der Arbeitnehmerbeitrag 7,5 % mit einem entsprechenden Beitrag des Arbeitgebers.

Andere Abzüge und Befreiungen

Es gibt verschiedene Befreiungen und Abzüge:

  • Tages- und Reisekosten: Angemessene Beträge sind steuerfrei.
  • Wohnzulagen: Sind steuerfrei, wenn sie für Miete oder zur Bereitstellung eines Wohnraums verwendet werden.
  • Vom Arbeitgeber bezahlte Krankheitskosten: Zahlungen für Krankheit, Behinderung oder medizinische/krankenhausbedingte Kosten sind befreit.
  • Sachleistungen: Zahlungen für Dienstleistungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Arbeitgebers sind befreit.
  • Gelegenheitsarbeiten: Zahlungen für Gelegenheitsarbeiten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Arbeitgebers, begrenzt auf eine Woche pro Monat, sind befreit.
  • Zahlungen für Haushaltshilfen: Steuerfrei.
  • Weitere Befreiungen: Es gibt auch Befreiungen für Militärangehörige, Treuhand-/Rentenleistungen, Stipendien und Geistliche.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber mit einem Geschäftssitz in Mikronesien sind verpflichtet, die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Löhnen der Arbeitnehmer einzubehalten. Sie müssen vierteljährliche Steuerabzüge einreichen und Zahlungen an den entsprechenden Landesfinanzbeamten oder den Finanzminister übermitteln. Bei Nichteinhaltung können sowohl Arbeitgeber als auch möglicherweise Arbeitnehmer mit Strafen und Verzugszinsen belegt werden.

Arbeitnehmerpflichten

Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass ihr Arbeitgeber die korrekten Steuern einbehält und an die Abteilung für Zoll- und Steuerverwaltung abführt. Arbeitnehmer, die für Unternehmen ohne Geschäftssitz in Mikronesien arbeiten, sind selbst für die Einreichung und Zahlung ihrer Steuern verantwortlich.

Es ist wichtig, sich mit den Steuerbehörden der Föderierten Staaten von Mikronesien oder einem qualifizierten Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten und spezifischsten Informationen zu Steuerverpflichtungen zu erhalten, da Sätze und Vorschriften sich ändern können. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Informationen und sollten als allgemeines Wissen verwendet werden.

Mehrwertsteuer

In den Föderierten Staaten von Mikronesien (FSM) nutzt das Steuersystem eine Bruttoumsatzsteuer anstelle einer Mehrwertsteuer (VAT) oder einer Waren- und Dienstleistungssteuer (GST). Jeder der vier Bundesstaaten (Yap, Chuuk, Pohnpei und Kosrae) hat außerdem die Befugnis, eigene Steuern zu erheben.

Bruttoumsatzsteuer

Die Bruttoumsatzsteuer der FSM gilt für alle gewinnorientierten Unternehmen, die innerhalb der FSM tätig sind.

  • Steuersatz: $80 pro Jahr auf die ersten $10.000 des Bruttoeinkommens, plus 3% pro Jahr auf jeden Betrag, der $10.000 übersteigt.
  • Schwellenwert: Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von $2.000 oder weniger sind befreit.
  • Abgabefrequenz: Vierteljährlich.
  • Fälligkeitstermine: 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober.

Einfuhrsteuer

Die FSM erhebt eine Einfuhrsteuer auf Waren, die ins Land gebracht werden. Die Sätze variieren je nach spezifischen Waren. Waren werden erst vom Zoll freigegeben, nachdem die Einfuhrsteuer bezahlt wurde. Es gibt einige Ausnahmen, wie zum Beispiel für Waren im Transit oder zur Wiederausfuhr.

Steuer auf Löhne und Gehälter

Eine Steuer wird auf Löhne und Gehälter erhoben, die innerhalb der FSM verdient werden. Spezifische Raten und Ausnahmen finden sich im Steuerkodex der FSM.

Staats- und Gemeindesteuern

Jeder Staat innerhalb der FSM (Yap, Chuuk, Pohnpei und Kosrae) hat die Befugnis, neben den oben aufgeführten nationalen Steuern auch eigene Steuern zu erheben. Informationen über diese Steuern sollten bei der Steuerverwaltung des jeweiligen Staates eingeholt werden. Einige Staaten könnten zum Beispiel Verkaufssteuern auf bestimmte Waren und Dienstleistungen erheben.

Sonstige Steuern

  • Sozialversicherung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen zur Sozialversicherung bei.
  • Körperschaftssteuer: Unternehmen unterliegen der Körperschaftssteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze Änderungen unterliegen können, und diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder die FSM-Abteilung für Zoll- und Steuerverwaltung zu konsultieren, um die neuesten Vorschriften und spezifische Details zu erhalten.

Steuervergünstigungen

Mikronesien bietet derzeit keine staatlichen Programme oder Steuervergünstigungen an, die speziell darauf abzielen, ausländische Investitionen anzuziehen.

Steuersätze und Verpflichtungen in Mikronesien

  • Körperschaftssteuer: Große Unternehmen, die nicht in Mikronesien tätig sind, aber gemäß Abschnitt 321 des FSM-Codes Steuern zahlen, sind von der Bruttoeinnahmensteuer befreit. Unternehmen, die in Mikronesien tätig sind, unterliegen der Bruttoeinnahmensteuer.
  • Bruttoeinnahmensteuer: Der Steuersatz für die Bruttoeinnahmensteuer beträgt 80 $ für die ersten 10.000 $ und 3 % auf jeden Betrag, der diesen Schwellenwert übersteigt. Unternehmen, die jährlich weniger als 2.000 $ verdienen, sind befreit. Vierteljährliche Meldungen sind erforderlich.
  • Lohnsteuer: Eine Lohnsteuer wird erhoben, mit Sätzen von 6 % auf die ersten 11.000 $ Einkommen und 10 % auf jedes Einkommen, das diesen Betrag übersteigt. Personen, die jährlich weniger als 5.000 $ verdienen, haben Anspruch auf einen Abzug von 1.000 $.
  • Sozialversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 7,5 % für die Sozialversicherung, insgesamt 15 %.
  • Umsatzsteuer (MwSt): Eine Mehrwertsteuer (MwSt) von 5 % wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben.

Weitere Überlegungen

  • Fehlen von Investitionsanreizen: Derzeit sind keine spezifischen Steueranreize oder Programme verfügbar, um ausländische Investoren anzuziehen, einschließlich solcher in Sektoren wie Tourismus oder Aquakultur.
  • Vorgabe zur lokalen Beschäftigung: Die Regierung verlangt von Unternehmen, bei qualifizierten Bewerbern vorrangig lokale Bürger zu beschäftigen.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können. Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Aktualisierungen und individuelle Beratung zu erhalten.

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