Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in den Föderierten Staaten von Mikronesien (FSM) erfordert die Navigation durch spezifische Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Der Prozess umfasst in der Regel die Beschaffung sowohl des geeigneten Einreisevisums als auch einer Arbeitserlaubnis, um die Einhaltung der lokalen Gesetze für ausländische Beschäftigung sicherzustellen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die eine Präsenz aufbauen oder internationales Talent innerhalb der FSM einstellen möchten.
Das Einwanderungssystem der FSM zielt darauf ab, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-Staatsbürgern zu regulieren, um die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Schutz der lokalen Arbeitskräfte in Einklang zu bringen. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Antrag auf Arbeitserlaubnis und agieren oft als Sponsoren für potenzielle ausländische Mitarbeitende. Die Einhaltung der etablierten Verfahren ist für einen reibungslosen und erfolgreichen Beschäftigungsprozess sowohl für das Unternehmen als auch für die Person unerlässlich.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte
Ausländische Staatsangehörige, die in der FSM arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezifisches Visum, das Beschäftigungsaktivitäten erlaubt. Die primäre Visakategorie für langfristige Arbeit ist typischerweise an die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis geknüpft. Kurzfristige Businessvisa können begrenzte Tätigkeiten wie Meetings oder Konsultationen erlauben, erlauben jedoch keine Erwerbstätigkeit.
| Visa-Typ | Zweck | Typische Dauer | Arbeitserlaubnis |
|---|---|---|---|
| Entry Permit (Visitor) | Tourismus, kurze Geschäftsreisen, Besuch | Bis zu 30-90 Tage | Nein |
| Entry Permit (Worker) | Beschäftigung unter gültiger Arbeitserlaubnis | Variabel (oft 1 Jahr, verlängerbar) | Ja |
| Diplomatisch/Official | Arbeit für Regierung oder internationale Organisation | Variabel | Ja (spezifische Rollen) |
Das "Entry Permit (Worker)" ist die relevanteste Kategorie für Personen, die eine Beschäftigung suchen. Die spezifischen Anforderungen und die Dauer hängen eng mit der genehmigten Arbeitserlaubnis zusammen.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in der FSM ist ein mehrstufiger Prozess, an dem sowohl der potenzielle Arbeitgeber als auch der ausländische Staatsangehörige beteiligt sind. Der Arbeitgeber initiiert den Prozess in der Regel, indem er den Bedarf an ausländischer Arbeitskraft nachweist und zeigt, dass keine qualifizierten lokalen Arbeitskräfte für die Stelle verfügbar sind.
Anforderungen des Arbeitgebers:
- Nachweis der Unternehmensregistrierung und guter Führung.
- Nachweis über Bemühungen, lokale Arbeitskräfte zu rekrutieren (z.B. Stellenanzeigen, Rekrutierungsergebnisse).
- Detaillierte Stellenbeschreibung.
- Vorgeschlagener Arbeitsvertrag mit Bedingungen, Konditionen und Gehalt.
- Sponsoring-Schreiben, das die Unterstützung für den Mitarbeitenden garantiert.
- Zahlung der anfallenden Antragsgebühren.
Anforderungen des Mitarbeiters:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Relevante Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen.
- Lebenslauf mit Arbeitserfahrung.
- Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung in einer anerkannten Klinik.
- Polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und aus jedem Aufenthaltsland im letzten Jahr.
- Passbild.
Verfahren zur Antragstellung:
- Der Arbeitgeber reicht typischerweise das Antragspaket für die Arbeitserlaubnis bei den zuständigen Arbeits- und Einwanderungsbehörden im FSM-Bundesstaat ein, in dem die Arbeit erfolgen soll.
- Die Behörden prüfen den Antrag, inklusive der Ergebnisse des Arbeitsmarkttests.
- Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
- Der ausländische Staatsangehörige beantragt dann die nötigen Entry Permit (Worker) unter Verwendung der genehmigten Arbeitserlaubnis als unterstützende Dokumentation. Dieser Antrag kann bei Ankunft oder bei einer FSM-Diplomatischen Vertretung im Ausland gestellt werden, sofern vorhanden.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, je nach Bundesstaat und Komplexität des Antrags, und reichen oft von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Die Gebühren sind ebenfalls länderspezifisch und können sich ändern. Arbeitgeber sollten die relevanten Arbeits- und Einwanderungsämter des Bundesstaates für die aktuellsten Gebührenpläne konsultieren.
Wege zur Permanent Residentschaft
Der Weg zur Permanent Residency für ausländische Arbeitnehmer in der FSM ist limitiert und nicht automatisch durch langfristige Beschäftigung garantiert. Die Permanent Residency ist in der Regel für Personen reserviert, die enge Bindungen zur FSM haben, beispielsweise durch Heirat mit einem FSM-Bürger, oder diejenigen, die bedeutende Beiträge zur Entwicklung des Landes geleistet haben und legal über einen längeren Zeitraum, oft Jahre, dort wohnhaft sind. Es gibt keinen direkten oder garantierten Weg zur Permanent Residentschaft allein durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Dauer.
Optionen für Angehörigenvisa
Ausländische Staatsangehörige mit gültiger Arbeitserlaubnis können möglicherweise Anträge auf Entry Permits für ihre Angehörigen stellen, wie Ehepartner und minderjährige Kinder. Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber fungiert in der Regel als Sponsor für die Angehörigen.
Anforderungen für Angehörige:
- Nachweis der Beziehung zum primären Arbeitserlaubnisinhaber (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Gültige Reisepässe für jeden Angehörigen.
- Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung.
- Polizeiliche Führungszeugnisse (bei erwachsenen Angehörigen).
- Sponsoring-Dokumentation des primären Arbeitserlaubnisinhabers.
- Zahlung der anfallenden Gebühren.
Die Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige sind in der Regel an die Gültigkeit des Status des primären Arbeitserlaubnisinhabers gebunden. Angehörige sind in der Regel nicht berechtigt, in der FSM zu arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene separate Arbeitserlaubnis.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Die Einhaltung der FSM-Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist eine kontinuierliche Verpflichtung für Arbeitgeber und ausländische Mitarbeitende.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis und ein Entry Permit während der gesamten Beschäftigungsdauer besitzt.
- Einhaltung der Bedingungen und Konditionen der genehmigten Arbeitserlaubnis und des Arbeitsvertrags.
- Meldung an die relevanten Behörden bei Änderungen im Status des Mitarbeiters, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderung der Stelle.
- Unterstützung bei der Ausreise des Mitarbeiters nach Abschluss oder Beendigung der Beschäftigung, falls erforderlich.
- Führen genauer Aufzeichnungen über ausländische Mitarbeitende.
Verpflichtungen des Mitarbeiters:
- Kontinuierliche Aufrechterhaltung eines gültigen Reisepasses und Entry Permits.
- Beschränkung auf die im Arbeitserlaubnis ausgestatteten Tätigkeiten.
- Einhaltung aller FSM-Gesetze und -Vorschriften.
- Verlassen der FSM bei Ablauf oder Beendigung ihrer Arbeitserlaubnis und Entry Permit, sofern keine Statusänderung oder Verlängerung genehmigt wird.
- Meldung an Behörden bei wesentlichen persönlichen Veränderungen (z.B. Adressänderung).
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und Beschränkungen für den Arbeitgeber, in Zukunft ausländische Arbeitskräfte einzustellen.
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