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MalaysiaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Malaysia

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Malaysia tragen Arbeitgeber verschiedene Steuerverantwortungen, einschließlich monatlicher Steuerabzüge von den Gehältern der Mitarbeiter und Beiträge zu Sozialversicherungsprogrammen.

Monatliche Steuerabzüge (MTD oder PCB)

Arbeitgeber müssen monatlich die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter abziehen (bekannt als Potongan Cukai Bulanan oder PCB) basierend auf dem System der monatlichen Steuerabzüge (MTD) und diese bis zum 15. des Folgemonats an die Steuerbehörde von Malaysia (LHDN oder IRBM) überweisen. Dieser Abzug gilt für alle Barvergütungen, Sachleistungen und den Wert der bereitgestellten Unterkunft. Nicht-ansässige Mitarbeiter werden typischerweise mit einem Pauschalsatz von 30% besteuert. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen und ermäßigte Sätze, wie der 15% Satz für Teilnehmer des Returning Expert Programme (REP) in den ersten fünf Jahren.

Mitarbeiter-Vorsorgefonds (EPF)

Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, 12% des monatlichen Gehalts eines Mitarbeiters zum EPF beizutragen. Für Mitarbeiter ab 60 Jahren beträgt der Arbeitgeberbeitrag 4%. Auch die Mitarbeiter tragen zum EPF bei; die Sätze hängen von ihrem Alter ab. Derzeit sind nicht-malaysische Staatsbürger und nicht-permanente Einwohner nicht verpflichtet, beizutragen, können dies jedoch freiwillig tun. Beachten Sie, dass es Vorschläge gibt, EPF-Beiträge für nicht-malaysische Mitarbeiter verpflichtend zu machen, aber bis zum 5. Februar 2025 wurde dies nicht umgesetzt.

Beschäftigungsversicherungssystem (EIS)

Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter tragen jeweils 0,2% des Mitarbeiterentgelts, begrenzt auf MYR 4.000 pro Monat, zum Beschäftigungsversicherungssystem (EIS) bei.

Steuerfreigabe

Arbeitgeber müssen die LHDN mindestens 30 Tage vor dem Ende der Beschäftigung eines Mitarbeiters benachrichtigen, sei es durch Vertragsablauf, Kündigung, Entlassung oder Ausreise aus Malaysia. Im Falle des Todes eines Mitarbeiters muss der nächste Angehörige die LHDN innerhalb von 30 Tagen informieren. Dieser Prozess gewährleistet die Ausstellung eines Steuerfreigabeschreibens (TCL), das die Begleichung aller ausstehenden Steuerschulden bestätigt.

Weitere Überlegungen

  • Sachbezüge (BIK): Den Mitarbeitern gewährte BIK, wie Firmenwagen und Unterkunft, gelten als steuerpflichtiges Einkommen und werden in die MTD-Berechnungen einbezogen. Spezifische Richtlinien und Formeln bestimmen den steuerpflichtigen Wert verschiedener BIK.
  • Steuererleichterungen und -befreiungen: Verschiedene Steuererleichterungen und -befreiungen stehen Einzelpersonen zur Verfügung und beeinflussen die netto zu zahlende Steuer. Diese können Erleichterungen für medizinische Ausgaben, Bildung und Ausgaben für den Lebensstil umfassen. Es wird empfohlen, sich über die neuesten Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, da sich diese Bestimmungen ändern können.
  • Haushalt 2025: Der Haushalt 2025 führte eine 2% Steuer auf lokale Dividendenerträge ein, die MYR 100.000 für Einzelaktionäre überschreiten. Weitere vorgeschlagene Änderungen, wie die Pflicht zur EPF-Beitragszahlung für nicht-malaysische Mitarbeiter und Aktualisierungen der Steuererleichterungen für Arbeitgeber, die verlängerten Urlaub aus familiären Gründen gewähren, sollten beobachtet werden.
  • Staatliche Steuern: Bedenken Sie, dass einzelne Bundesstaaten in Malaysia auch Steuern wie Grundsteuern ("quit rent" und Bewertungen) erheben, die in den Sätzen variieren.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und könnten sich aufgrund sich ändernder Vorschriften ändern. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann wird für die aktuellsten und spezifischsten Anleitungen empfohlen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Malaysia sind Arbeitgeber verpflichtet, monatliche Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen, die verschiedene Aspekte der Vergütung und Benefits abdecken, und diese bis zum 15. des Folgemonats dem Inland Revenue Board of Malaysia (LHDN) zu überweisen. Dieses System, bekannt als Monthly Tax Deduction (MTD) oder Potongan Cukai Bulanan (PCB), stellt sicher, dass im Laufe des Jahres kontinuierlich Steuerzahlungen erfolgen.

Monthly Tax Deduction (MTD/PCB)

MTD wird basierend auf der gesamten monatlichen Vergütung eines Arbeitnehmers berechnet, einschließlich Barzahlungen wie Gehalt, Boni, Zulagen und Benefits-in-Kind (BIK) wie Firmenwagen oder Unterkunft. Arbeitgeber verwenden von LHDN bereitgestellte Steuertabellen, um den korrekten Abzugsbetrag zu bestimmen, wobei Faktoren wie Familienstand und Angehörige berücksichtigt werden.

Steuerpflichtige Vergütung und Benefits

  • Barvergütung: Umfasst Gehalt, Löhne, Provisionen, Boni, Zulagen (einige Zulagen sind ausgenommen, wie ein Teil der Benzinzulagen für offizielle Aufgaben bis zu RM 6.000 jährlich und Kinder-/Altenpflegezulagen bis zu RM 3.000 ab YA 2025).
  • Benefits-in-Kind (BIK): Umfasst Gegenstände wie Firmenwagen, Unterkunft, Fahrer und andere nicht-barwerte Vorteile. Der steuerpflichtige Wert dieser Benefits wird basierend auf vorgeschriebenen Formeln oder Methoden berechnet.
  • Wert der Wohnunterkunft (VOLA): Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft bereit, wird deren Wert ebenfalls in die MTD-Berechnung einbezogen.

Steuerabzüge und Ermäßigungen

Steuerabzüge verringern das zu versteuernde Einkommen, während Steuerermäßigungen die zu zahlende Steuer direkt reduzieren.

  • Pflichtabzüge: Automatisch angewendet basierend auf dem Familienstand und den Angehörigen des Arbeitnehmers:
    • Individuell: RM 9.000
    • Ehepartner (wenn kein Einkommen): RM 4.000
    • Jedes Kind: RM 2.000 (zusätzliche Abzüge basierend auf Alter, Behinderung und Bildungsniveau des Kindes verfügbar).
    • EPF-Beiträge: RM 4.000
    • Behinderte Einzelperson: RM 6.000
    • Behinderter Ehepartner (wenn kein Einkommen): RM 5.000
  • Optionale Abzüge: Können über das Formular TP1 geltend gemacht und beim Arbeitgeber eingereicht werden. Beispiele umfassen:
    • Medizinische Ausgaben für Eltern/Großeltern: Bis zu RM 8.000. Deckt medizinische Behandlungen, Pflege bei besonderen Bedürfnissen, Zahnbehandlungen und vollständige medizinische Untersuchungen ab.
    • Lifestyle-Ausgaben: RM 2.500 (deckt Bücher, Computer und andere verwandte Gegenstände ab).

Arbeitnehmer ohne Wohnsitz

Arbeitnehmer ohne Wohnsitz unterliegen einem festen Steuersatz von 30% auf ihre Einkünfte aus Beschäftigung, einschließlich BIK und VOLA. Spezifische Ausnahmen für Zulagen und Benefits können gemäß den malaysischen Steuervorschriften gelten.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den korrekten MTD-Betrag jeden Monat abzuziehen und diesen bis zum 15. des Folgemonats an LHDN zu überweisen. Sie müssen den Arbeitnehmern auch jährliche Erklärungen bereitstellen, die deren Einkünfte und Steuerabzüge (EA-Formular) zusammenfassen.

Arbeitnehmerpflichten

Obwohl Arbeitgeber die monatlichen Abzüge abwickeln, sind Arbeitnehmer weiterhin dafür verantwortlich, ihre jährlichen Einkommensteuererklärungen einzureichen. Sie sollten sicherstellen, dass ihr Arbeitgeber die korrekten Informationen zu ihrem Familienstand, Angehörigen und anderen relevanten Details hat, um genaue MTD zu berechnen.

Frauen, die wieder arbeiten

Um die Rückkehr von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern, ist eine Steuerbefreiung auf das Erwerbseinkommen für bis zu 12 aufeinanderfolgende Monate verfügbar. Arbeitgeber profitieren auch von einem weiteren 50%igen Steuerabzug auf Beschäftigungsausgaben für die Einstellung von Frauen nach einer Karrierepause (Antragstellung bei TalentCorp Malaysia erforderlich).

Wichtige Daten und Fristen

  • MTD/PCB-Zahlung: 15. des Folgemonats.
  • Einreichen der Einkommensteuererklärung: Variiert je nach Einkommensart, liegt jedoch typischerweise zwischen März und April des Folgejahres.

Hinweis: Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können aufgrund von Änderungen der Steuervorschriften oder Regierungspolitiken geändert werden. Es wird empfohlen, die offizielle LHDN-Website oder einen qualifizierten Steuerberater für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

Malaysia's Goods and Services Tax (GST) wurde 2018 abgeschafft und durch die Sales and Services Tax (SST) ersetzt. Ab dem 5. Februar 2025 bleibt die SST in Kraft, wobei weiterhin Diskussionen über eine mögliche Wiedereinführung der GST geführt werden.

Sales and Services Tax (SST) in Malaysia

Die SST besteht aus zwei separaten Steuern: Verkaufssteuer und Dienstleistungssteuer. Die Details sind unten aufgeführt:

Verkaufssteuer

  • Geltungsbereich: Erhoben auf steuerpflichtige Waren, die in Malaysia hergestellt oder importiert werden.
  • Sätze: Es gibt zwei Hauptsteuersätze – 10 % (Standard) für die meisten Waren und 5 % (ermäßigt) für essentielle Güter wie bestimmte Lebensmittel und Baumaterialien. Mehrere Waren sind ausgenommen.
  • Ausnahmen: Beispiele für ausgenommene Waren sind bestimmte Lebensmittel, Druckerzeugnisse, Fahrräder und Arzneimittel. Auch Güter, die für den Export produziert werden, sind ausgenommen.

Dienstleistungssteuer

  • Geltungsbereich: Wird auf spezifische steuerpflichtige Dienstleistungen angewendet, die in Malaysia erbracht werden, einschließlich importierter Dienstleistungen und digitaler Dienste.
  • Satz: Der Standardsteuersatz für Dienstleistungen beträgt 6 %. Bestimmte Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Lebensmittel und Getränke, können ausgenommen sein.

Registrierung und Einreichung für die SST

  • Schwellenwert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als RM 500.000 müssen sich für die SST registrieren. Freiwillige Registrierung ist für Unternehmen unterhalb der Grenze möglich, allerdings besteht die Verpflichtung, mindestens zwei Jahre registriert zu bleiben.
  • Steuerzeitraum: Der Steuerzeitraum beträgt zwei Monate.
  • Einreichung: Unternehmen reichen alle zwei Monate SST-Erklärungen ein, auch wenn keine Steuer anfällt.
  • Zahlung: Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums fällig.

Potenzielle Rückkehr der GST

Obwohl die GST abgeschafft wurde, fanden Diskussionen und Vorschläge zu ihrer Wiedereinführung statt. Der Haushalt für 2025, der im Oktober 2024 vorgelegt wurde, enthielt keine Wiedereinführung der GST. Stattdessen konzentrierte er sich darauf, den Anwendungsbereich der SST zu erweitern, um zuvor ausgenommene Luxusgüter und Dienstleistungen zwischen Unternehmen einzubeziehen.

Weitere Steuern

Neben der SST gibt es in Malaysia andere Steuern wie Einkommensteuer, Steuer auf Immobiliengewinne und Stempelsteuer. Stellen Sie sicher, dass Sie sich zu diesen informieren oder einen Steuerfachmann konsultieren, um Ihre vollständigen Steuerverpflichtungen in Malaysia zu verstehen. Die bereitgestellten Informationen basieren auf dem verfügbaren Wissen vom 5. Februar 2025 und können aufgrund laufender Überarbeitungen des Steuerrechts Änderungen unterliegen.

Steuervergünstigungen

Malaysia bietet verschiedene Steuervergünstigungen für Unternehmen und Einzelpersonen. Diese Anreize zielen darauf ab, Investitionen zu fördern, spezifische Sektoren zu unterstützen und bestimmte Aktivitäten zu begünstigen.

Steueranreize für Unternehmen

  • Pioneer Status (PS): Bietet eine Steuerbefreiung auf das zu versteuernde Einkommen für 5 oder 10 Jahre für Unternehmen, die geförderte Aktivitäten durchführen oder geförderte Produkte herstellen. Ein Unternehmen mit PS zahlt Steuern auf 30 % seines zu versteuernden Einkommens. Nicht ausgenutzte Abschreibungen und in der PS-Periode angesammelte Verluste können vorgetragen werden.
  • Investment Tax Allowance (ITA): Eine Alternative zu PS, die ITA gewährt eine Vergünstigung auf qualifizierte Investitionsausgaben für einen bestimmten Zeitraum. Sie wird häufig für Projekte mit erheblichen Kapitalinvestitionen und langen Vorlaufzeiten gewährt.
  • New Investment Incentive Framework (NIIF): Soll im dritten Quartal 2025 eingeführt werden. Der NIIF zielt darauf ab, hochwertige Investitionen in Sektoren wie Fertigung, Technologie und spezifischen Wirtschaftszweigen basierend auf regionalen Spezialisierungen anzuziehen.
  • Integrated Circuit (IC) Export Incentive: Bietet eine 70%ige Einkommenssteuerbefreiung auf das zu versteuernde Einkommen aus erhöhten Exporten von integrierten Schaltungen. Diese Initiative unterstützt das Wachstum von Malaysias Elektronik- und Elektrosektor.
  • Forest City Special Economic Zone (FCSFZ): Bietet spezifische Anreize, darunter einen Steuersatz von 0% für Familienstiftungen, einen Unternehmenssteuersatz von 0-5% für Unternehmen in den Bereichen Fintech und globale Unternehmensdienstleistungen, einen Einkommenssteuersatz von 15% für Fachkräfte sowie Abzüge für Umzugskosten und andere Anreize für Finanzinstitute.
  • Anreize für multinationale Unternehmen (MNEs): MNEs mit Herstellungsausgaben von über MYR 2 Millionen (etwa US$457.000 im Dezember 2024) und solche, die in inländische Lieferanten investieren, können unter dem neuen Investment Incentive Framework Steuererleichterungen erhalten. Diese Steuererleichterungen gelten für drei aufeinanderfolgende Jahre.
  • Carbon Capture, Utilisation, and Storage (CCUS) Incentives: Steueranreize, einschließlich Investitionssteuervergütungen und Einkommenssteuerbefreiungen, stehen für CCUS-Aktivitäten zur Förderung umweltfreundlicher Praktiken zur Verfügung.

Steueranreize für Einzelpersonen

  • Lifestyle-Steuererleichterung: Bietet eine jährliche Steuererleichterung von RM 2.500 für Ausgaben im Zusammenhang mit Selbstverbesserungskursen, digitalen Abonnements und dem Kauf von Büchern, Computern, Smartphones oder Tablets.
  • Steuererleichterung für sportbezogene Ausgaben: Einzelpersonen können Steuererleichterungen von bis zu RM 1.000 für Sportausrüstung, Anlagengebühren und Wettkampf- oder Trainingsgebühren beanspruchen.
  • Steuererleichterung für medizinische Ausgaben: Deckt schwere Krankheiten, Fruchtbarkeitsbehandlungen, Impfungen, COVID-19-Tests, Zahnbehandlungen und psychologische Beratungen ab. Für bestimmte Kategorien gelten spezifische Grenzen.
  • Steuererleichterung für Bildungskosten: Einzelpersonen können Erleichterung für Weiterbildungskurse und Selbstverbesserung (bis zu RM 2.000) sowie andere Bildungsausgaben beantragen.
  • Steuererleichterung für behinderte Personen, Ehepartner und Kinder: Bietet Erleichterung für behinderte Personen (RM 6.000), Ehepartner (RM 5.000, ab 2025 RM 6.000) und unverheiratete behinderte Kinder (RM 6.000, ab 2025 RM 8.000).
  • Rückkehrer-Expertenprogramm: Bietet einen Einkommenssteuersatz von 15% für fünf aufeinanderfolgende Jahre und eine Befreiung von der Verbrauchssteuer beim Fahrzeugkauf für berechtigte rückkehrende Experten.
  • Einkommenssteuerbefreiung für Crowdfunding-Equity: Diese Befreiung wird für Investitionen über Plattformen für Crowdfunding-Equity fortgesetzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die bereitgestellten Informationen mit Stand vom 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Konkrete Details und Anforderungen für die Berechtigung jedes Anreizes können bei den zuständigen malaysischen Behörden, wie der Malaysian Investment Development Authority (MIDA), Lembaga Hasil Dalam Negeri (LHDN) und dem Finanzministerium (MoF), eingeholt werden. Konsultieren Sie stets einen Steuerberater für maßgeschneiderte Beratung.

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