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Libyen

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Libyen

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben mehrere Steuerverpflichtungen, einschließlich der Einbehaltung und Beitragszahlung zur Sozialversicherung im Namen aller Mitarbeiter, sowohl libysche als auch ausländische. Der gesamte Sozialversicherungsbeitragssatz beträgt 14,25 % des Bruttogehalts, wobei der Arbeitgeber für 10,5 % dieses Betrags verantwortlich ist.

Sozialer Solidaritätsfonds

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, 1 % des monatlichen Bruttogehalts eines Mitarbeiters für den Sozialen Solidaritätsfonds einzubehalten und beizutragen.

Dschihad-Steuer

Die Dschihad-Steuer ist eine spezifische Steuer, die für palästinensische Staatsangehörige gilt, die in Libyen arbeiten. Dies ist eine progressive Steuer mit Sätzen von 1 % auf monatliches Einkommen, das 50 LYD nicht überschreitet, 2 % auf monatliches Einkommen, das 100 LYD nicht überschreitet, und 3 % auf monatliches Einkommen, das 100 LYD überschreitet.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Libyen gibt es derzeit keine Einkommenssteuer für Einwohner oder ausländische Arbeitnehmer. Dies kann sich jedoch ändern.

Sozialversicherungsbeiträge (INAS)

Arbeitnehmer sind verpflichtet, 3,75 % ihres monatlichen Bruttogehalts zur Sozialversicherung beizutragen.

Sozialer Solidaritätsfonds

Es besteht auch die Verpflichtung für Arbeitnehmer, 1 % ihres monatlichen Bruttogehalts zum Sozialen Solidaritätsfonds beizutragen.

Dschihad-Steuer

Diese Steuer gilt speziell für palästinensische Staatsangehörige, die in Libyen arbeiten. Es handelt sich um eine progressive Steuer mit den folgenden Sätzen:

  • 1 % auf monatliches Einkommen, das 50 LYD nicht übersteigt
  • 2 % auf monatliches Einkommen, das 100 LYD nicht übersteigt
  • 3 % auf monatliches Einkommen, das 100 LYD übersteigt.

Mehrwertsteuer

Libyen hat derzeit kein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) implementiert. Alle Aktualisierungen bezüglich der Einführung der Mehrwertsteuer finden Sie in den PwC Worldwide Tax Summaries für Libyen.

Steuervergünstigungen

Unternehmen können für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Beginn ihrer Geschäftstätigkeit von einer Einkommensteuerbefreiung profitieren. Dieser Anreiz steht oft Unternehmen zur Verfügung, die in vorrangigen Sektoren oder Projekten tätig sind. Darüber hinaus können Unternehmen in bestimmten Sektoren von Zollbefreiungen auf die Einfuhr von für ihre Geschäftstätigkeit erforderlichen Ausrüstungen und Rohstoffen profitieren.

Anreize nach dem Investitionsgesetz

Das Investitionsgesetz (Gesetz 9/2010) bietet Anreize für Investitionen in spezifischen Sektoren wie Fertigung, Landwirtschaft, Tourismus und Infrastruktur. Diese Anreize können Steuerbefreiungen, Zollbefreiungen und andere Vorteile umfassen.

Anreize für den Tourismussektor

Unternehmen, die im Tourismussektor tätig sind, können ebenfalls von besonderen Anreizen profitieren. Diese Anreize sollen das Wachstum und die Investitionen in der Tourismusbranche fördern.

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