In Libyen stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Sozialversicherung und anderen Abgaben.
Arbeitgeberpflichten
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber tragen 10,5 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters zur Sozialversicherung bei. Ausländische Unternehmen tragen 11,25 % bei. Dies wird zusätzlich zu dem Beitrag des Mitarbeiters von 3,75 % gezahlt.
- Lohnsteuer: Es gibt keine separate Lohnsteuer in Libyen. Der Arbeitgeber ist jedoch verantwortlich für den Einbehalt und die Abführung der Einkommensteuer, der Jihad-Steuer und des Beitrags zum Sozialen Einheitheitsfonds des Mitarbeiters.
- Jihad-Steuer: Eine Steuer von 3 % wird auf das Einkommen der Mitarbeiter erhoben.
- Sozialer Einheitheitsfonds: Eine Steuer von 1 % wird auf das monatliche Bruttogehalt erhoben.
- Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer auf Basis einer progressiven Satzstruktur vom Gehalt der Mitarbeiter ab. Diese beginnt bei 5 % für Einkommen bis zu LYD 12.000 und steigt auf 10 % für Einkommen über LYD 12.000 pro Jahr. Jährliche Befreiungen bestehen je nach Anmeldestatus und Anzahl der Angehörigen.
- Stempelsteuer: Eine Stempelsteuer von 0,5 % gilt für alle Steuerzahlungen, die an die Steuerbehörden geleistet werden. Zusätzliche Stempelsteuern von 1 % bis 3 % gelten für bestimmte Dienstleistungs- oder Lieferverträge.
- Einreichung und Abführung: Der Fälligkeitszeitpunkt für die Steuerabführung ist 60 Tage nach Monatsende, zuzüglich einer 15-tägigen Schonfrist. Verspätete Zahlungen unterliegen Strafzinsen von 1 % pro Monat, bis zu einem Maximum von 12 %.
Mitarbeiterpflichten
- Sozialversicherung: Mitarbeiter tragen 3,75 % ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei.
- Einkommensteuer: Mitarbeiter zahlen Einkommensteuer gemäß den oben genannten progressiven Sätzen (5 % und 10 %).
- Jihad-Steuer: Eine Steuer von 3 % wird auf das Einkommen der Mitarbeiter erhoben.
- Sozialer Einheitheitsfonds: Mitarbeiter tragen 1 % ihres Bruttomonatsgehalts zum Fonds bei.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Libyen hat kein Mehrwertsteuersystem.
- Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Übertragungssteuer: Diese Steuern existieren in Libyen nicht.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Libyen hat mehrere Doppelbesteuerungsabkommen, die Steuerverpflichtungen für ausländische Unternehmen im Land beeinflussen können.
Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und sind aktuell zum 5. Februar 2025. Es ist wichtig, einen Steuerexperten für spezifische Ratschläge bezüglich Ihrer Situation zu konsultieren. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern.
In Libyen werden sowohl libysche als auch ausländische Staatsangehörige auf das im Land erzielte Einkommen aus Beschäftigung besteuert. Mehrere Abzüge und Beiträge fließen in das endgültige Nettogehalt ein.
Steuersätze und Abzüge
- Einkommensteuer für Privatpersonen (PIT): Es gilt ein progressives Steuersystem:
- 5 % für ein Jahreseinkommen bis zu 12.000 LYD
- 10 % für ein Jahreseinkommen über 12.000 LYD
- Dschihad-Steuer: Berechnet auf das zu versteuernde Einkommen:
- 1 % auf Einkommen bis zu 50 LYD pro Monat
- 2 % auf Einkommen bis zu 100 LYD pro Monat
- 3 % auf Einkommen über 100 LYD pro Monat
- Zusätzliche Steuer für palästinensische Staatsangehörige: 7 % auf das Einkommen.
- Sozialversicherungsbeitrag:
- Arbeitnehmer: 3,75 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeber: 11,25 % des Bruttogehalts (insgesamt 15 %)
- Beitrag zum Sozialen Einheitsfonds: 1 % des monatlichen Bruttogehalts.
Ausnahmen und Freibeträge
Persönliche Freibeträge sind vom zu versteuernden Einkommen abziehbar:
- 1.800 LYD für alleinstehende Personen
- 2.400 LYD für verheiratete Personen
- 300 LYD für jedes unterhaltsberechtigte Kind unter 18 Jahren. Damit Expatriates den Ehepartner- oder Kinderfreibetrag beanspruchen können, muss ihre Familie in Libyen wohnhaft sein.
Abzugsfähige Ausgaben
Die folgenden Ausgaben können in der Regel abgezogen werden:
- Lebensversicherungsprämien
- Allgemeine Versicherungsprämien
- Sozialversicherungsbeiträge
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Direkt mit der Arbeit verbundene Ausgaben
- Disziplinarische Geldbußen
Steuerverwaltung und Einreichung
- Einreichungsstatus: Die Einreichung durch Einzelpersonen ist obligatorisch; eine gemeinsame Einreichung ist nicht gestattet.
- Steuereinbehalt: Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer ein und überweisen sie in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Monatsende, mit einer 15-tägigen Nachfrist.
- Strafen: Verspätungszuschläge betragen 1 % pro Monat, bis zu einem Maximum von 12 %.
Die bereitgestellten Informationen basieren auf den bestmöglichen Quellen vom 5. Februar 2025 und unterliegen Änderungen aufgrund potenzieller rechtlicher und regulatorischer Updates. Es ist entscheidend, die offiziellen libyschen Steuerbehörden zu konsultieren oder professionellen Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu erhalten. Diese Übersicht sollte nicht als finanzielle oder rechtliche Beratung angesehen werden. Überprüfen Sie immer die Details mit den zuständigen Behörden, bevor Sie steuerliche Entscheidungen treffen.
Libysches Steuersystem
Libyens Steuersystem konzentriert sich in erster Linie auf die Körperschaftsteuer, ohne dass eine Mehrwertsteuer (MwSt) oder eine Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) zum 5. Februar 2025 eingeführt wurde. Allerdings wurde ein Plan zur Einführung einer 18%igen MwSt bis 2026 angekündigt, die die derzeitige 10%ige Waren- und Dienstleistungssteuer ersetzen soll. Dieser Überblick erläutert die aktuellen Steuervorschriften für Unternehmen, die in Libyen tätig sind.
Körperschaftsteuer (CIT)
Die Körperschaftsteuer in Libyen wird durch das Gesetz Nr. 7 von 2010 geregelt. Das Steuerjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr, aber Unternehmen können das Ende ihres Geschäftsjahres mit vorheriger Genehmigung der Steuerbehörde verwenden.
- Steuerpflichtiges Einkommen: Die CIT wird auf das im Inland erzielte Nettoeinkommen erhoben, das Gewinne aus Geschäftstätigkeiten nach Abzug zulässiger Ausgaben umfasst. Dazu gehört auch Einkommen, das aus Vermögenswerten in Libyen oder aus Tätigkeiten im Land stammt. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen werden ähnlich wie libysche Tochtergesellschaften besteuert.
- Steuersätze: Der CIT-Satz variiert je nach Art des Geschäfts und kann sich ändern. Es ist wichtig, aktualisierte offizielle Quellen zu konsultieren, um die aktuellen Sätze für verschiedene Sektoren zu erfahren.
- Steuererklärungen und Zahlungen: Unternehmen müssen ihre jährliche Steuererklärung innerhalb von vier Monaten nach Ende ihres Geschäftsjahres oder einen Monat nach Genehmigung des Prüfberichts einreichen, je nachdem, welches Datum zuerst liegt. CIT-Zahlungen werden vierteljährlich geleistet, in der Regel am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
- Strafen: Verspätungszuschläge liegen zwischen 1% und maximal 12% der fälligen Steuer. Zusätzlich werden Strafen, einschließlich Geldstrafen, bei Nichteinhaltung, falschen Erklärungen oder Steuerhinterziehung verhängt.
Andere Steuern
- Zölle: Obwohl die Zölle im Jahr 2005 allgemein abgeschafft wurden, gelten sie weiterhin für Tabak und Tabakwaren. Eine 5%ige Servicegebühr gilt für die meisten Importe, zusammen mit anderen Abgaben und Steuern, die auf 0,5% geschätzt werden. Es gibt Ausnahmen, insbesondere nach dem Investitionsgesetz und im Ölsektor.
- Lohnsteuer: Eine Lohnsteuer wird auf das Einkommen der Arbeitnehmer erhoben. Die für die Lohnsteuer geltenden Sätze und Ausnahmen können variieren, daher ist es wichtig, sich auf aktuelle Vorschriften zu beziehen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Die Sätze können je nach ausländischer Niederlassung oder libyschem Unternehmen unterschiedlich sein. Arbeitgeber ziehen die Mitarbeiterbeiträge ein und zahlen sie monatlich, innerhalb von zehn Tagen des Folgemonats, ab.
- Stempelsteuer: Eine Stempelsteuer wird auf verschiedene Dokumente und Transaktionen erhoben. Bei Verträgen, die die Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferungen betreffen, beträgt die Abgabe typischerweise 1% für Hauptverträge und 0,1% für Unterverträge.
Import-/Exportvorschriften
Für Import- und Exportaktivitäten ist in der Regel keine vorherige Genehmigung erforderlich, außer für bestimmte Waren, die durch libysches Recht geregelt sind. Unternehmen, die Import-/Exporttätigkeiten ausüben, müssen im Importeur- und Exporteurregister registriert sein. Spezifische Verfahren und Dokumentationsanforderungen bestehen für verschiedene Warentypen.
Quellensteuern
Libyen hat kein allgemeines Quellensteuersystem, aber bestimmte spezifische Abzüge gelten, wie zum Beispiel diejenigen, die sich auf Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge beziehen.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder offizielle Regierungsquellen für die aktuellsten Informationen heranzuziehen.
Libyens Steuersystem bietet bestimmte Anreize, die hauptsächlich auf Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet sind. Mit heutigem Stand, dem 5. Februar 2025, sind die Informationen aktuell, jedoch können sich Steuergesetze ändern.
Unternehmenssteueranreize
- Befreiung von der Körperschaftssteuer (CIT): Qualifizierende Projekte gemäß dem Investitionsgesetz sind für fünf Jahre von der Körperschaftssteuer befreit, mit der Möglichkeit der Verlängerung um drei weitere Jahre. Strategische Infrastrukturprojekte können ebenfalls für Befreiungen in Frage kommen. Der derzeitige Standardsteuersatz für Unternehmen beträgt 24 % und wird voraussichtlich auch im Jahr 2026 auf diesem Niveau bleiben.
- Befreiungen von Zoll- und Stempelsteuern: Das Investitionsgesetz bietet Befreiungen von Zöllen und Stempelsteuern, insbesondere für Subunternehmer qualifizierender Projekte. Befreiungen von Zöllen auf spezifische Ausrüstungen und Materialien stehen für Ölprojekte und damit verbundene Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung.
- Befreiung auf reinvestierte Gewinne: In Projekte reinvestierte Gewinne sowie Dividenden, die nicht ins Ausland transferiert werden, sind steuerfrei.
- Sonderwirtschaftszonen (SEZs): Libyen entwickelt Sonderwirtschaftszonen, um ausländische Investitionen mit Anreizen wie Steuererleichterungen, vereinfachten Vorschriften und verbesserter Infrastruktur anzuziehen. Details zu diesen Zonen müssen noch vollständig veröffentlicht werden.
Individuelle Steuerüberlegungen
- Lohnsteuer: Eine Lohnsteuer wird auf Einzelpersonen mit Sätzen von 5 % auf das jährliche zu versteuernde Einkommen bis LYD 12.000 und 10 % auf Einkommen über LYD 12.000 erhoben. Befreiungen gelten für Einkommen unter LYD 1.800 (Alleinstehende) oder LYD 2.400 (Verheiratete ohne Kinder) zuzüglich LYD 300 für jedes abhängige Kind.
- Sozialversicherungsbeitrag: Arbeitnehmer zahlen 3,75 % in die Sozialversicherung, während Arbeitgeber 11,25 % beisteuern. Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge betragen 15 %. Es gibt bilaterale Abkommen mit einigen Ländern, die reduzierte Raten für deren Bürger, die in Libyen arbeiten, erlauben. Ein Beitrag von 1 % des Bruttogehalts wird auch an den Sozialen Einheitsfonds geleistet.
- Stempelsteuer: Eine Stempelsteuer von 0,5 % wird auf das Nettogehalt erhoben.
- Steuerjahr: Das Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) ist das standardmäßige Steuerjahr, obwohl Abweichungen zugelassen werden können.
- Ausländische Steuerkredite: Im Allgemeinen sind sie nach dem libyschen Steuerrecht nicht verfügbar, außer wie in Steuerabkommen vorgesehen.
- Anwendungsverfahren: Detaillierte Verfahren zur Beantragung von Steueranreizen variieren und werden in der Regel von den zuständigen Behörden überwacht, die Investitionen und spezifische Branchen beaufsichtigen.
Sonstige Steuern in Libyen
- Verbrauchssteuer: Es gibt keine Mehrwertsteuer (MwSt.) in Libyen.
- Grundsteuer: Libyen erhebt keine spezifischen Grundsteuern.
- Verbrauchssteuer: Es gibt derzeit keine Verbrauchssteuern im bestehenden Steuersystem.
Dieser Überblick bietet ein allgemeines Verständnis der Steueranreize und -verpflichtungen in Libyen. Die Beratung mit Steuerfachleuten ist für spezifische Situationen und aktuelle Informationen entscheidend, da sich die Vorschriften weiterentwickeln können.